Moin Forum
Kurze Frage, muß das 100 km Schild am Anhänger entfernt werden wenn das Zugfahrzeug die Kriterien für 100 kmh nicht erfüllt ?
Also wenn man nur 80 kmh fahren darf ?
Dieter
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Moin Forum Kurze Frage, muß das 100 km Schild am Anhänger entfernt werden wenn das Zugfahrzeug die Kriterien für 100 kmh nicht erfüllt ? Also wenn man nur 80 kmh fahren darf ? Dieter Das wäre ja doof, wenn man zwei Autos hat und jedesmal nen neuen Aufkleber bräuchte. Die 100 sind doch in dem KFZ Schein von Anhänger eingetragen und somit gehören die auch drauf. Sonst müßte man ja jedesmal den Anhänger ummelden. Horst
Natürlich nicht! Habe die Ehre Gogolo Danke, alles klar. Dieter ... wenn aber die Voraussetzungen für die 100 nicht mehr erfüllt werden (z.B. Zugfahrzeug >3,5 to oder Zugfahrzeug im Verhältniss zu leicht) muss der Aufkleber entfernt oder "unkenntlich gemacht" werden. Ich habe bei der Anmeldung meines Anhängers bei der Zulassungsstelle ein gesondertes Merkblatt hierzu unterschreiben müssen. Ich klebs Schild halt ab, so wie die LKWs die TIR-Schilder! ;-) ...... und wenn du generell nur 80km/h fährst obwohl du schneller könntest mußt du das auch machen ?? Finde ich seltsam ....... kann mir ja keiner vorschreiben das ich mit dem Anhänger immer 100km/h fahren muß. Halloundso,
Das stimmt so nicht (mehr). War am Anfang mal so. Wurde aber geändert. Ein Anhänger der die Tempo 100 Zulassung hat behält auch das Schild. Daß die Bedingungen dafür erfüllt sind liegt dann in der Verantwortung des Fahrers, oder aber der Fahrerin. Werde mich am Montag schlau machen, dann wird er Zugelassen. Mal sehen was der Zulassungsmensch sagt. Dieter § 5 Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. § 6 Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung. § 7 Bescheinigungen, die nach § 1 Nr. 5 in der bis zum 21. Oktober 2005 geltenden Fassung ausgestellt worden sind, behalten in Bezug auf die darin zum Anhänger der Kombination enthaltenen Angaben weiterhin ihre Gültigkeit. QUELLE: Verkehrsportal.de --> Link Und wo steht da nun daß die Plakette ab muß? Ich habe seit Jahren meinen Anhänger mit Tempo 100 zugelassen,hinter dem PKW darf ich die auch fahren,hinter dem Womo nicht,alles kein Problem,da muß kein Schild überklebt werden. Arno War Heute bei der Zulassung und beim ADAC Das Schild ist anhängerbezogen, steht in der Anhängerzulassung und muß nicht entfernt werden beim Fahrzeugwechsel. Man darf natürlich nur 80 kmh fahren wenn das Zugfahrzeug nicht für die 100 kmh ausgelegt ist. Dieter |
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