rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

tolle Nachbarn! - Einfahrt in Sackgasse erlaubt? 1, 2


Gast am 04 Mär 2015 16:34:14

Hi,

aus rechtlicher Sicht musste ich leider schon einiges lernen seit ich ein Wohnmobil besitze. Z.B. Parken auf Parkflächen mit einer Spur auf dem Bürgersteig ist für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen nicht erlaubt ...

All das immer unter dem Motto wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Da einer der Nachbarn sich seit längerem durch den Anblick des RAPIDO belästigt fühlt, hat er es sich zum Sport gemacht, regelmäßig im Ordnungsamt anzurufen und sich zu beschweren. Da ich aber sehr korrekt parke, haben Andere (parken gegen die Fahrrichtung) die fälligen Knöllchen abbekommen.

Nun, die neueste Wendung ist folgende:

Ich wohne in einer ca. 5 m breiten Sackgasse. Also wenn das WoMo ge- oder entladen werden muss, fahre ich hinein vor mein Anwesen, (keine andere Zufahrtsmöglichkeit!) lade um oder sauge aus usw. und falls einer der beiden Hinteranlieger rein oder rausfahren muss, fahre ich das Fahrzeug ein Stück vor oder zurück ... vorbei kann man nicht. Dieser Nachbarn ruft nun, sobald ich in die Gasse einfahre im Ordnungsamt an und meldet, er müsse ein- oder ausfahren und würde durch mich behindert. Einmal war das Ordnungsamt schon da, und hat mich der Gasse verwiesen, allerdings ohne Strafzettel. War trotzdem ein Theater, weil natürlich auch alle anderen "knapp Parkenden" wegfahren müssen.

Meine Frage:

Darf ich an mein Anwesen fahren wenn ich keine andere Anfahrtsmöglichkeit habe?
Darf ich dort kurz stehen (nicht parken) - ich bin ja immer am Fahrzeug?
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Ordnungsamt? Grundsätzlich sofort wegfahren auf Anforderung oder erst fertig laden?

Ich suche Argumente für das anstehende Grundsatzgespräch beim Ordnungsamt.

Liebe , Alf

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Lancelot am 04 Mär 2015 16:55:13

KudlWackerl hat geschrieben: Ich suche Argumente für das anstehende Grundsatzgespräch beim Ordnungsamt.


Vl solltest Du besser ein Grundsatzgespräch mit dem Nachbarn führen .. :idea:

Mein ja bloß .. :D

Fakt ist doch, daß auch der Nachbar ungehinderten Zu-/Abgang zu seinem Grundstück haben muß. Wenn Du dort stehst - mußt Du weg :!:
Wenn er Dich ärgern will, fährst Du 25-mal weg und wieder hin - sonst Ordnungsamt :roll:

Vl ein Grillfest im Sommer .. oder so ähnlich :)

chrisc4 am 04 Mär 2015 16:59:02

Hallo Alf!

Da solltest Du dich vorher genau informieren, Meinungen helfen Dir nicht weiter. --> Link

Der Tipp mit dem Grillfest finde ich gut, wenn nicht schon alles "vergiftet" ist.

Hans

Anzeige vom Forum


wolfherm am 04 Mär 2015 16:59:44

Ich würde auch mit dem Nachbarn mal einen Zug durch die Kneipen als vertrauensbildende Maßnahme machen.

PS: Was passiert bei euch in der Straße, wenn jemand Möbel geliefert bekommt?

nobby68 am 04 Mär 2015 17:00:53

Erst einmal Beileid zu dem netten Nachbarn...

Ich bin kein Jurist, aber ist der StVO steht:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,


Ich befürchte, daß rein rechtlich das Ordnungsamt nicht groß mit sich diskutieren lässt. Vielleicht gibt es ja doch eine andere, private Lösung, auch wenn es bei manchen Nachbarn evtl. nicht möglich ist bzw die Situation ja schon ein wenig verfahren klingt und es schon scheinbar mehrere Konfrontationen gab.

abenn am 04 Mär 2015 17:06:16

Bei uns ist es anders herum, wir wohnen am Ende einer Sackgasse und dort steht dann bei Verwendung (Be-Entladen, Reinigen, Batsel etc.) das Wohnmobil.
Unsere Nachbarn parken dann regelmäßig innerhalb dieser ca. 4-5m breiten Zufahrt und zwar of so, das ich nicht vorbei kommen würde oder komme.
Bisher ging es immer gut aus, aber ich glaube ich werde irgendwann mal nachts um 3:00 Uhr starten mit dem WoMo und dann die parkenden Nachbarn rausklingeln. :heiss: :explodieren:

Es leben die Nachbarn !

von der Ostsee
Alf

Labrador am 04 Mär 2015 17:13:02

Hallo Alf,
zum be- und entladen des WoMo werden dich deine Nachbarn wohl dulden müssen. Ist nur die Frage, wie lange das dauern darf. Wenn du sowieso immer "freie Zufahrt" machst und zur Seite fährst, was wollen die dann noch ?
Zugang oder Zufahrt zum Haus - auch wenn nur kurz - muss - denke ich - wohl jeder haben

nuvamic am 04 Mär 2015 17:20:02

Da wär ich mir nicht so sicher. Man kann ja alles auch ein paar Meter weiter transportieren - ist nur ne Frage der Bequemlichkeit. Und meiner Erfahrung nach ist die StVO nicht bequem...

Anders wär es wohl, wenn man einfach nur bis zum eigenen Grundstück fährt und das Fahrzeug dann dort steht (auf Parkplatz, im Hof etc), ohne auf der Straße jemand zu behindern.

Gast am 04 Mär 2015 17:25:09

Nein, ich habe keine eigene Zufahrt auf eigenem Grund, nur die Gasse und ein knappes Hoftor.

Bierchen trinken mit dem Nachbarn findet jedes Jahr beim Nachbarschaftsgrillen statt, hilft aber nicht. (der !d!ot)

Liebe , Alf

nobby68 am 04 Mär 2015 17:27:37

In der Sackgasse gilt m. E. kein eingeschränktes Halteverbot - Dieses würde dann auch nur ein Be- und Entladen von (gewerblichen) Gütern zulassen - was das private Wohnmobil nicht ist. Die allgemeine Rechtsauffassung geht von einer Durchfahrtsbreite von 3 m aus, unter dieser Breite findet eine Behinderung des Strassenverkehrs statt.

•VG Halle v. 30.08.2012:
Eine Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit liegt bereits dann vor, wenn gegen öffentlich-rechtliche - hier straßenverkehrsrechtliche - Vorschriften verstoßen wird. Eng im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist eine Straßenstelle dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchst zulässiger Breite – diese beträgt laut § 32 Abs. 1 StVZO 2,55 m – zuzüglich eines Seitenabstands von 50 cm bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.

dieter2 am 04 Mär 2015 17:32:15

Wenn nichts richtig fruchtet vielleicht unter vier Augen mal Tacheles reden :roll:

Dieter

silent1 am 04 Mär 2015 17:34:13

dieter2 hat geschrieben:Wenn nichts richtig fruchtet vielleicht unter vier Augen mal Tacheles reden :roll:

Dieter

Wie geht das?

Ich denke das ist Wolfgangs Lösungsvorschlag der mit mehr Potential. :ja:

rolf51 am 04 Mär 2015 17:36:37

Hallo,

da würde ich mir eine Rechtsauskunft einholen. Zwischen Halten zum ausladen und Parken gibt es bestimmte Vorschriften und Regeln die zu beachten sind.

Gast am 04 Mär 2015 17:36:54

Ist das überhaupt Straßenverkehr? Hinter mir kommt genau noch eine Hofeinfahrt welche nicht genutzt wird und die Garage des bewussten Nachbarn.

Der ist übrigens Rentner und hockt hinter der Gardine. Sozusagen allzeit bereit.

Liebe , Alf

nobby68 am 04 Mär 2015 17:41:12

Ist schwer einen Tip zu geben, wenn man die Person bzw die Gesamt-Situation nicht kennt. Vielleicht hilft es ja, bei dem nächsten Womo-Stop in der Sackgasse vorher nett und sachlich mit dem Nachbarn zu reden, ob er in den nächsten 10-20 Minuten mit dem Auto rausfahren muss oder es für ihn passend ist wenn du jetzt dein Womo dort kurzfristig be- und entlädst. Manchmal hilft ja schon ein wohlwollendes Entgegenkommen (auch wenn man es nicht wirklich so einsieht) weiter. Oder ein kleines Mitbringsel aus dem Urlaub als nette Geste für die "Unannehmilichkeiten" die ihm entstehen. Meist kommt man mit der Brechstangen-Methode da überhaupt nicht weiter.

Anne42 am 04 Mär 2015 17:45:49

du weißt doch genau wann du dein Womo Be-oder Entladen willst, wie wäre es wenn du vorher zu dem Nachbarn gehst und ihr euch über eine Zeit einigt, könnte man doch mal versuchen?????

Gast am 04 Mär 2015 17:53:09

Alles schon probiert. Von seiner Seite ein Machtspielchen, weil er sich vom in der oberen Straße korrekt geparkten WoMo visuell beleidigt fühlt.

Ich gehe nächste Woche mal ins Amt und Teile mit, dass ich falls ich nicht mehr be- entladen kann, mein Gewerbe in eine andere Gemeinde umziehe. Vielleicht bringt es was 30.000 € Gewerbesteuer ins Spiel zu bringen.

Liebe , Alf

Airedale am 04 Mär 2015 17:58:23

Ich würde freundlich beim Ordnungsamt anrufen und bescheid geben, dass ich mein Wohnmobil zum Beladen vor das Haus fahre und auch dabei in unmittelbarer Nähe bleibe.

Dann wissen die schon bescheid und sind allenfalls schon vor genervt, wenn Dein Nachbar anruft.

Horst

Gast am 04 Mär 2015 17:59:36

Horst, das ist ein guter Hinweis!

Liebe , Alf

Administrator am 04 Mär 2015 18:07:13

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte es vollkommen ok sein, wenn Du das Womo
vor Dein Haus fährst. So lange Du erreichbar bist - und damit meine ich nicht nur direkt
im/am Fahrzeug - sondern auch im Haus - ist dem Nachbarn durchaus zuzumuten,
z.B. auf seine Hupe zu drücken, wenn er vorbei will. Wenn Du dann das Womo umgehend
soweit bewegst, dass der Nachbar passieren kann, findet objektiv keine Behinderung statt.

Unter diesen Umständen würde ich mir um das Ordnungsamt keine Gedanken machen.
Wenn die das anders sehen sollten, würde ich es auf ein Ordnungsgeld ankommen
lassen und anschließend vor Gericht gegen das Ordnungsgeld klagen. Danach
ist die Frage auf jeden Fall geklärt....... 8)

kurt2 am 04 Mär 2015 18:42:18

Hallo Alf,
wie "Lance" schon schrieb, ist die gütliche Einigung mit dem Nachbarn wohl die beste Lösung.
Im Wesentlichen sind die Verfahren um`s Parken auch immer Einzelfallentscheidungen, weil jeder Fall im Detail anders zu bewerten ist.
Grundsätzlich stehen die Antworten auf Deine Fragen im § 12 der StVO.

KudlWackerl hat geschrieben:Ich wohne in einer ca. 5 m breiten Sackgasse. ... und falls einer der beiden Hinteranlieger rein oder rausfahren muss, fahre ich das Fahrzeug ein Stück vor oder zurück ... vorbei kann man nicht.


§12 (1) Nr 1 verbietet das Halten an "engen und an unübersichtlichen" Straßenstellen.
Der Begriff "enge" wird inzwischen definiert mit ca 3m verbleibende Durchfahrtsbreite im Durchgangsverkehr einem oder mehr Parker und dem Fahrbahnrand. Das "und" ist alternativ auszulegen, nicht kummulativ!!

KudlWackerl hat geschrieben:
Meine Frage:
Darf ich an mein Anwesen fahren wenn ich keine andere Anfahrtsmöglichkeit habe?


An dein Anwesen fahren darfst Du auf jeden Fall.

KudlWackerl hat geschrieben:
Meine Frage:
Darf ich dort kurz stehen (nicht parken) - ich bin ja immer am Fahrzeug?


Hier wird`s schon schwieriger, denn §12(1)Nr1 verbietet bereits das bloße "Halten" an engen und unübersichtlichen Strassen.
Bedenke, wenn Du das Fz verläßt, wenn Du also aussteigst "parkst" Du bereits!!!

KudlWackerl hat geschrieben:
Meine Frage:
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Ordnungsamt? Grundsätzlich sofort wegfahren auf Anforderung oder erst fertig laden?
Ich suche Argumente für das anstehende Grundsatzgespräch beim Ordnungsamt.


Na ja, hier ist der gesunde Menschenverstand gefragt. Grundsätzlich besteht (im Gegensatz zum Strafrecht = Legalitätsprinzip = Verfolgungszwang) im Ordnungswidrigkeitenrecht das "Opportunitätsprinzip" das der zuständigen Behörde einen gewissen Entscheidungsspielraum einräumt. Die Behörde muß nach pflichtgemäßem Ermessen und "Ermessensfehlerfrei" entscheiden.

Genau dieser Ermessensspielraum ist Dein Trumpf. Also mit den Leuten reden, Situation erklären und auch auf Deine Bereitschft sofort bei Bedarf wegzufahren erläutern etc.

Ich denke, wenn Du keinen vollkommenen Trottel erwischst, kannst Du die Sache schon in Deinem Sinne regeln.

Ähnlich hier: --> Link

cykelnyckel am 04 Mär 2015 18:55:32

Mal eine ganz andere Frage: wem gehört die Straßenfläche der Sackgasse? Ist sie in kommunalem Besitz (Gemeinde), gehört sie den anliegenden Grundstückseigentümern oder gar jemand anderem? Diese Info solltest Du in D beim zuständigen Katasteramt informell einholen können (evtl. kostenpflichtig). Falls NICHT die Gemeinde oder ein anderer Straßenbaulastträger Eigentümer sein sollte, würde ich mich mal anwaltlich erkundigen, ob das Ordnungsamt dann überhaupt tätig werden darf oder der "Zwist" als rein nachbarschaftsrechtlich zu betrachten ist.

Gast am 04 Mär 2015 18:58:21

Kurt,

Super! Der Link stellt schön die mögliche Lösung dar.

Bin immer wieder begeistert über die Fachkompetenz hier im Forum. ;D

Liebe , Alf

kurt2 am 04 Mär 2015 19:06:15

Administrator hat geschrieben: Wenn Du dann das Womo umgehend
soweit bewegst, dass der Nachbar passieren kann, findet objektiv keine Behinderung statt.


Hallo,
ob eine Behinderung stattfindet oder nicht ist grundsätzlich zur Erfüllung des Tatbestands nach §12(1)Nr1 völlig unerheblich und spiegelt sich lediglich in der Höhe des Bußgeldes, entspr. Bußgeldkatalog 2015, wieder. --> Link

Alf steigt aus, deshalb "parkt" er, also Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen "ohne "Behinderung" 15€, "mit Behinderung" 25€.

Aber wie vor geschrieben, der "Ermessensspielraum" ist Alf`s Trumpf.

ottomar am 04 Mär 2015 19:20:33

Hallo Kurt,

das hast Du gut nachvollziehbar herausgearbeitet. Danke!

Ich habe noch eine weiterführende Frage: Die Sache ging ja in Revision.

Ist Dir bekannt, wie dort geurteilt wurde?

gremlin am 04 Mär 2015 19:42:00

Kann deinen Ärger sehr genau nachvollziehen.

Wir hatten 10 Jahre die gleiche Situation. Wir parkten grundsätzlich nicht mehr in der gemeinsamen Einfahrt, aber es gab immer Situationen, wo wir zum Ein-Aussteigen / Be-Entladen in die Einfahrt mussten. Das ging in der Regel 2 Minuten gut, und auf einmal musste der Nachbar wegfahren, damit er 10 Minuten später wieder vorbei musste und das kurz darauf nochmal. Es war die reinste Schikane. Recht oder Unrecht bekammen wir niergendwo, nicht im Rathaus oder im Amt. Wir sollten das mit dem Nachbarn regeln, der immer weiter auf Stur stellte. Selbst die schlafenden Kinder durfte ich nicht aus dem Auto holen, sondern musste sie auf der Straße vorne ausladen und den weiten Weg ins Haus tragen. Einkäufe, Gartenabfälle, Christbaum .... nix wurde toleriert, es war das reinste Machtspiel. Wir sind übrigens ausgezogen und haben nun unser eigenes Haus mit unserer eigenen Zufahrt, die wir mit niemanden teilen müssen, aber das wird euch leider nicht helfen. Einzig die Feuerwehr meinte, der Nachbar wäre im Recht, weil die Zufahrt immer frei sein müsste, damit im Notfall ungehindert Rettungskräfte durchfahren können.


sujokain am 04 Mär 2015 19:43:34

Das Urteil des BGH betrifft nur eine zivilrechtliche Unterlassungsklage zwischen Privatpersonen und hilft Dir bei Deinem Ordnungsamtproblem nicht weiter.Du darfst nicht behindernd parken und wenn niemand auf der Straße vorbeikommt würdest Du abstrakt auch Feuerwehr oder auch Krankenwagen behindern.Ich würde aber trotzdem Kontakt mit dem Amt aufnehmen und eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen versuchen.Vielleicht gehts ja beschränkt auf 1 Stunde.

jochen-muc am 04 Mär 2015 23:14:23

kurt2 hat geschrieben:Alf steigt aus, deshalb "parkt" er, .


Sorry aber das kenne ich so aber ganz anders.

Wenn man z.B, Be- oder Entlädt ist das absolut kein Parken sondern eindeutig ein Halten und zwar unabhängig wie lange diese Ladetätigkeit dauert.
Es ist für die Ordnungsbehörde nur zu prüfen ob in zumutbarer Entfernung eine Parkmöglichkeit vorhanden ist. Was man dann im Zusammenhang mit der Größe der Güter die ein oder ausgeladen werden bewerten muss.

Was aber in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt weil hier ja bereits das Halten verboten ist. Insofern verstehe ich auch nicht warum es erlaubt sein sollte zu seinem Anwesen zu fahren um davor dann stehen zu bleiben.

Zusätzlich erschwerend wird dann wohl dazukommen, dass Du damit z.B,. die Feuerwehranfahrtswege und Rettungswege versperrst ?

Wie sieht es den bei Dir mit dem Bürgersteig aus ?

Hast Du gerade vor Deiner Zufahrt z.B, einen abgesenkten Bereich ? Und wie breit ist der Gehweg (sofern vorhanden)

Und sind im Bereich Wendehammer (falls vorhanden) oder irgendwo anders Verkehrszeichen ?

Mach doch mal ein Bild und stelle es ein, dann kann man besser helfen.

Zu meiner Zeit bei der Verkehrsüberwachung München konnte ich ein paar Lücken die Falschparker genutzt haben "erlernen"

PaulvanSand am 04 Mär 2015 23:47:17

Ich würde das ganze Theater mit den Behörden nur als zweitbeste Lösung sehen. Alles viel zu kompliziert in Dland.

Du hast doch geschrieben, daß Dein Nachbar auf dem jährlichen Grillfest durchaus mit Dir spricht. Also scheint nicht alles verloren zu sein.

Wie bereits vorgeschlagen, stell Kontakt mit dem netten Rentner her. Vielleicht möchte er nur mal beachtet werden. Hast Du ihm schon mal das Womo von innen gezeigt? Wenn Du wieder aussaugen musst, frag doch ob Du sein Auto gleich mitmachen darfst. Wenn er immer hinter der Gardine lauert, wink ihm mit nem Schoppen. Mach im Winter seinen Teil Gehweg mit frei, etc.

Also lock ihn. Kennst Du seine vorlieben? Wenn Du ihn als !d!oten siehst, wird er das mit Dir genauso tun. Wenn Du ihm mit einem lächeln begegnest, wird er kaum ne böse Miene auflegen können.

Gast am 05 Mär 2015 00:01:40

Handel einfach nach dem Motto steter Tropfen hölt den Stein.Irgend wann wird es dem Ordnungsamt zuviel,die mögen solche Querulanten überhaupt nicht.Mich hat ein Anwohner einer Bushaltestelle 156 mal angezeigt weil er sich von dem Geräusch der Standheizung des Omnibus belästigt fühlte obwohl ich da max.7 Minuten stand.Was ist passiert? Nichts,das Ordnungsamt geht den Nörgeleien dieses Idioten nicht mehr nach.

Arno

ALoisius am 05 Mär 2015 00:44:58

Wenn man z.B, Be- oder Entlädt ist das absolut kein Parken sondern eindeutig ein Halten und zwar unabhängig wie lange diese Ladetätigkeit dauert.


Das ist der einzig mögliche Ansatz!
Allerdings spielt hier die mögliche Zeit eine Rolle. Die oft zitierten 3 Minuten dürfen in Außnahmen überschritten werden.
Eine mögliche Außnahme könnte z.B. deine Situation darstellen, nämlich, dass es dir nicht zuzumuten ist, dein WoMo xMeter entfernt zu beladen oder zu entladen. Allerdings erkenne ich die Außnahme nicht für das Reinigen deines WoMo.
Hier könnte argumentiert werden, dass dies auch an einer anderen Stelle (Waschplatz) erfolgen kann.

Mit einer gemeinsamen Regelung der Sitution vor der Behörde wäre der Streit auszuräumen. Dies müsste auch im Sinne der Behörde sein, denn die sind ja immer wieder gefordert wenn des Nachbars Telefon dort anruft.......

Viel Glück!

mv4 am 05 Mär 2015 01:07:37

kannst du nicht ganz am Ende der Sackgasse oder zumindest sich nach der Einfahrt vom Nachbarn hinstellen ?
ein gütliches Gespräch mit dem Nachbarn wäre zwar wünschenswert aber ich glaube dem ist nicht zu helfen.

fhhien am 05 Mär 2015 08:46:16

nobby68 hat geschrieben: Manchmal hilft ja schon ein wohlwollendes Entgegenkommen (auch wenn man es nicht wirklich so einsieht) weiter. Oder ein kleines Mitbringsel aus dem Urlaub als nette Geste für die "Unannehmilichkeiten" die ihm entstehen. Meist kommt man mit der Brechstangen-Methode da überhaupt nicht weiter.


Meine Erfahrung ist, dass man bei solchen Leuten mit keinerlei Methoden weiterkommt.
Ich hatte einen ähnlichen Fall und ich werde meinerseits auch keinerlei Anstrengungen unternehmen auf die Person zuzugehen, so würde ich mich nicht selbst herablassen.
Das Problem ist mittlerweile insoweit gelöst dass man sich gegenseitig ignoriert und damit kann ich prima leben.

Ganzalleinunterhalter am 05 Mär 2015 10:17:41

Hall Alf, ist das ein Bild aus der besagten engen Sackgasse?

Gast am 05 Mär 2015 10:19:54

Ja, oben links sieht man den Ausguck des Nachbarn.

Liebe , Alf

ganderker am 05 Mär 2015 10:43:06

neugierig: seid ihr Nachbarn?

Lancelot am 05 Mär 2015 10:47:52

Ups ... "Platz" ist da ja echt keiner .. :?
Und die Gehrungssäge und der Meterstab auf dem Dach ist nix typisches für nur "aus-/einladen" :idea:

Glaub, da prallen zwei Sturköppe aufeinander .. :roll:

Gogolo am 05 Mär 2015 10:57:14

Wenn mann/frau solche Nachbarn hat, dann braucht mann/frau keine Feinde mehr.

Bei uns ist es gerade umgekehrt: wenn einer der Nachbarn weiß (per eMail), dass ich mit dem Gogolobil wieder nach Hause komme, dann blockiert er schon einen Tag vorher mit seinem Pkw den für mich günstigsten Parkplatz, fährt nach meiner Ankunft dann nach einem gemeinsamen Bier sofort weg, damit ich den besten Platz fürs Fahrzeug habe. So geht es auch!


Habe die Ehre

Gogolo

mv4 am 05 Mär 2015 11:32:56

hast du nicht geschrieben 5m breit?...das sieht nach weniger aus.
Das man mal was an seinen Wohnmobil bauen will...in der Nähe vom seinem Haus ...ist ja verständlich.
Wie schon geschrieben...ich würde mit den Nachbarn reden die weiter hinten ihr Grundstück haben...ob evt. die Möglichkeit besteht dort nach Absprache das Mobil zum Be und Endladen bzw. für kürzere Reparaturen abzustellen.

sini2000 am 05 Mär 2015 12:20:53

Hast Du ihn jemals darauf angesprochen, warum er ein Problem damit hat?

Gast am 05 Mär 2015 13:12:28

sini2000 hat geschrieben:Hast Du ihn jemals darauf angesprochen, warum er ein Problem damit hat?

Bitte siehe.--> Link

Liebe , Alf

WomoRadler am 05 Mär 2015 13:42:15

Mal den Nachbarn außer Acht gelassen: Wurde denn seitens des Ordnungsamtes schon mal das Argument "Feuerwehrzufahrt" angeführt?

mafrige am 05 Mär 2015 16:25:09

WomoRadler hat geschrieben:Mal den Nachbarn außer Acht gelassen: Wurde denn seitens des Ordnungsamtes schon mal das Argument "Feuerwehrzufahrt" angeführt?

Und der Rettungswagen ?
Der fährt da rein und steht hinter deinem Wohnmobil, dann muss man dich suchen/herausklingeln und beide Fahrzeuge rückwärts wieder herausfahren, erst dann kann der Rettungswagen wieder einfahren! (sowas dauert dann ja mind.10 Minuten ... bei einem Infarkt, ... ist das ja tödlich...)
Da muss man deinem Nachbarn leider recht geben.
Mehr wie Aus- und Einladen würde ich auch nicht zulassen...

Gast am 05 Mär 2015 17:32:03

Da ich der letzte Anlieger bin, fährt wenn überhaupt nur zu mir ein Rettungswagen.

Der liebe Nachbar hat hier unten nur eine Garage, im Foto links die helle Türe in der Mauer welche zum lüften offen steht. Er ist somit kein Anlieger. Die Zufahrt zum lieben Nachbarn ist in der oberen Straße (sozusagen eine Ebene höher, hinter dem hellen Haus) .

Ganz hinten seht Ihr ein Gartentor, das wird seit 10 Jahren nicht mehr genutzt.

so sieht es aus:



Liebe , Alf

mabihome am 05 Mär 2015 17:32:21

silent1 hat geschrieben:Wie geht das? Ich denke das ist Wolfgangs Lösungsvorschlag der mit mehr Potential. :ja:


Aber der von Dieter kann höchste Zufriedenheit erzeugen :mrgreen:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

100 km Schild am Anhänger
Wie neu muss ein Warndreieck sein?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt