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Wie neu muss ein Warndreieck sein?


diper am 09 Mär 2015 00:02:22

Kann ich eigentlich ein altes Warndreick aus den 80igern (vom Golf 1) im neuen Womo weiter benutzen oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen, Verodnungen oder Kennzeichnungen, die dem entgegenstehen?

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berny2 am 09 Mär 2015 00:37:10

diper hat geschrieben:Kann ich eigentlich ein altes Warndreick aus den 80igern (vom Golf 1) im neuen Womo weiter benutzen oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen, Verodnungen oder Kennzeichnungen, die dem entgegenstehen?

Nicht, dass ich wüsste. Es wird doch sicherlich die K-Nr mit Wellenlinie haben?

Stefan-Claudia am 09 Mär 2015 10:03:59

Hallo, guggst Du hier : --> Link

Warndreiecke müssen den ECE-Vorschriften R 27 entsprechen

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Gast am 09 Mär 2015 10:54:29

National müssen Warndreiecke und Warnleuchten nach §22a StVZO Bauartgenehmigt sein.

Das wäre der Buchstabe, die Wellenlinie und eine entsprechende Kennzahl als Prüfzeichen.

Nach §21a StVZO werden auch Prüfzeichen, die aufgrund internationaler Vereinbarungen und Rechtsackte der EU anerkannt.

Die ECE R27 ist soeine internationale Vereinbarung. Das wäre dann als Prüfzeichen der Kreis mit einem großen "E" und einer Zahl für das Genmigungsland (Beispiel E1 für Deutschland) sowie einer Zahlenkombination, die die Genehmigungsnummer darstellt.

flair5 am 09 Mär 2015 13:29:23

Lieber eine altes Warndreieck, als gar keins!

Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.

Ich würde kein neues kaufen.

diper am 09 Mär 2015 15:31:05

Es steckt in einem roten Plastikkasten und auf dem steht folgendes:

Amtlich zugelassen
Allgemeine Bauartgenehmigung
"die Wellenlinie" K 23 601

Das war´s.

berny2 am 09 Mär 2015 15:33:51

diper hat geschrieben:Es steckt in einem roten Plastikkasten und auf dem steht folgendes:
Amtlich zugelassen
Allgemeine Bauartgenehmigung
"die Wellenlinie" K 23 601
Das war´s.

Wen interessiert, was auf der Verpackung steht...? :oops:

CptFuture1964 am 09 Mär 2015 15:51:43

Mein Oldtimer (auch ein Golf ) ist so alt.

Ich werde garantiert kein neues Warndreieck kaufen obschon ein noch voll funktionsfähiges und nie in Gebrauch befindliches im Fahrzeug ist.

Allerdings hat natürlich aufgrund des Baujahres auch die Ausrüstung "Bestandsschutz".

Dann sagst halt bei der Kontrolle einfach da wäre dein eigenes personengebundenes Warndreieck.

, Captain

:lol:

ulenspeugel am 09 Mär 2015 16:58:11

Außer den Zulassungsmerkmalen die schon genannt wurden , sollte es natürlich noch rückstrahlend sein . D.h.
nicht so verkratzt und schmutzig , dass nichts mehr zu erkennen ist . Das Alter spielt wie beim Menschen nur eine untergeordnete Rolle.
Grüzzi. Ulenspeugel

Prosa am 13 Mär 2015 19:24:14

Ich würde es weiter nutzen es sei denn das es Kaputt wäre, dann natürlich nicht. Aber solange es nicht Kaputt ist ist doch alles paletti.

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