Hallo,
"nichts Genaues weiß keiner!"
Müssen nun Roller oder Kleinmotorräder mit 125 ccm ab April zur Abgasuntersuchung oder nicht?
Wenn man so durch die Foren guckt, keiner weiß Verbindliches!
trebla
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Hallo,
"nichts Genaues weiß keiner!" Müssen nun Roller oder Kleinmotorräder mit 125 ccm ab April zur Abgasuntersuchung oder nicht? Wenn man so durch die Foren guckt, keiner weiß Verbindliches! trebla Was ist "Ignore-Liste" ?
Ich hab niemanden dort reingesetzt oder zugefügt! trebla in der StVZO, Stand heute, lies es sich so:
§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind; c) rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28); 2. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b; 3. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen; 4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler. Die Prüfung nach Anlage XI im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 entfällt für Kraftfahrzeuge, die der Abgasuntersuchung unterliegen. :D und nu :?: Fakt ist:
Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 10.02.06 den Gesetzesänderungen zugestimmt hat, tritt die AUK wie bereits angekündigt zum 01.04.2006 in Kraft. Jedes Motorrad mit mehr als 50ccm und 45 km/h, das ein amtliches Kennzeichen hat (80iger, 125er, Motorräder) und nach dem 01.01.1989 erstmalig zugelassen wurde muss künftigt die AU-Motorrad im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO bestehen. Die AUK kann dabei auch getrennt durch eine anerkannte Werkstatt vorgenommen werden. Motorräder ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat müssen die Grenzwerte der Homologation beim CO einhalten. Liegt ausnahmesweise kein Grenzwert vor, gilt eine Höchstgrenze von 4,5 % CO. Motorräder mit geregeltem Kat müssen ebenfalls die Grenzwerte der Homologation beim CO einhalten. Die Messung erfolgt hier nicht bei Leerlaufdrehzahl sondern bei 2000 - 2500 RPM. Liegt ausnahmsweise kein Grenzwert vor ist der Höchstwert von 0,3 % CO einzuhalten. Also schnell noch mal zum Tüv bevor es teuer wird :eek: Grüssle Andy DAKOTA
Verfasst am: 12 März 2006 11:50:15 -------------------------------------------------------------------------------- Du hast diesen User zur Ignore-Liste hinzugefügt. Dieses Posting wurde automatisch ausgeblendet, da Du den Schreiber auf Deine Ignore-Liste gesetzt hast. Falls Du in diesem Thema ein Posting schreiben möchtest, bedenke bitte, daß Dir durch die automatischen Ausblendungen der Zusammenhang entgangen sein könnte. Was bedeutet dieses? Wer ist DAKOTA? MfG trebla Hallo Trebla,
wie wäre es, wenn Du einfach mal in die FAQ schaust - dafür sind sie da. :wink: ---> --> Link Hab das mit dem "Ignore" von "DAKOTA" zurückgesetzt. Weiß nicht wie es dort reingekommen ist. Hab ich selber nicht gemacht, jedenfalls nicht wissendlich.
trebla
und was ist mit dem Bundestag ? Der Gesetzentwurf kam vom Bundestag :!:
Im Gegensatz zur KFZ-Steuer ist das ja keine Ländersache. Aber trotz allem werde ich weiterhin Motorradfahren :D |
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