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Ich habe im letzten Sommer 2 "Köllchen wegen o.b. " Vergehen" ??
auf dem Darß bekommen, je 10€ einmal mit " Segen"des Parkwächters Dieses Knöllchen wurde zurückgenommen.Auf beiden Parkplätzen standen auch Sprinter, Kleinbusse, und ein klein L KW teilweise von (außen nicht sichtbar) aber ausgebaut als Wo Mo sie bekamen kein Knöllchen. Der derzeitige Stand ist : Busgeldbescheidt 36,50€ mein R A hat Widerspruch eingelegt, meine Rechsschutzversicherung hat Übernahme (wegen nur 10 €)verweigert. Aber seit Oktober habe ich jetzt nichts weiteres gehört. Bin mal gespannt wie es weitergeht. ?? Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Harmut Na klar habe ich damit Erfahrung!
Aus 15 € wurden 1.200 € ....Anwalt, Gutachter vom Gericht bestellt + Strafe Der Gutachter hat ein Verkehrsvergehen, Behinderung vom Verkehr, Fussgänger usw. auf den Richtertisch gelegt. Ja da hat der Richter rot gesehen. Bei mir war auch keine Einsicht zu erkennen, was beinahe noch zum Fahrverbot geführt hat. Je länger Du auf Antwort (Gerichtsurteil) warten musst, umso härter trifft es Dich. Viel Spass! :D Also Erfahrungen habe ich nicht, aber mein Gedanke dazu:
Da ein Womo ja als PKW eingestuft wird (siehe Steuerthread) halte ich eine Verurteilung wegen solch einem Vergehen für reine Willkür. Denn ein Womo ist rechtlich ein PKW. Und genau da drauf reiten unsere Politiker ja rum. Nur was sie nicht bedenken ist, das diese Beurteilung auch Konsequenzen hat. Denn wenn mein Womo ein PKW (mit besonderer Zweckbestimmung) ist, dann ist es ein PKW (mit besonderer Zweckbestimmung) und nicht ein LKW (mit besonderer Zweckbestimmung). Folglich: PKW Parkplatz =Womo ja, denn ist ja ein PKW, wenn auch mit besonderer Zweckbestimmung. Würde mich Interessieren, wie sich ein Richter das sieht. Eigentlich kann er nicht anders als das abschmettern. Meine persönliche Meinung! Im Zweifel fahr ich weiter, um mir späteren Ärger zu ersparen. Was nicht erlaubt ist, mach ich auch dann nicht, wenn es mir andere vormachen :wink:
Sehe ich auch so, ich versuche dem Ärger auch aus dem Weg zu gehen. Aber ich werde in Zukunft die entsprechende Gesetzestexte (Eu-Richtlinien) im Womo mitführen. Also ich denke mal, das eine ist Verkehrsrecht und das andere Steuerrecht.
Außerdem kommt es auf die Kennzeichnug des Parkplatzes an. Olaf
Moin Mike, besonders in SH ist das auch dringend notwendig:
Ja wie??? Also ist mein Womo mal ein PKW und mal ein LKW??? Wenn es darum geht Steuern abzugreifen ist es ein PKW und wenn es darum geht Einnahmen zu bekommen weil ich auf einem PKW-Parkplatz parke bin ich ein LKW, bzw. auf einem LKW Parkplatz bin ich dann ein PKW.? Also ist mein Womo Auslegungssache und ich bin die zu melkende Kuh. Es wird immer passend ausgelegt so dass gezahlt werden muss. Nee, sorry! Es ist festgelegt, in dem EU-Schreiben, das mein Womo ein PKW ist, da kann es m.E. nicht woanders ein LKW sein. In dem EU-Schreiben steht auch nicht, das es nur für die Steuer gilt. Da würde ich es drauf ankommen lassen und auch meine Rechtschutz-Versicherung versuchen zu überzeugen. Wie man auch hier sieht, es gibt reichlich Klärungsbedarf. man muss schon unterscheiden zwischen STVZO und dem Steuerrecht. Auch wenn z.B. Wohnmobile über 3,5 to auch wie PKW besteuert werden, heisst das ja noch nicht, dass man damit 180 km/h fahren darf !!!
Und verkehrsrechtliche Einschränkungen gelten ja auch für Wohnmobile unter 2,8 to, und die zahlen schon immer nach Hubraum. Also nicht zwei Gesetze miteinander vermischen ! das geht schief 2x 10 € war nur eine Ordnungswidrigkeit
Das 2. "Knöllchen" ist schon der Wiederholungsfall Einspruch oder Widerspruch beim Bußgeldbescheid bedeutet Amtsgericht. Das 2x unerlaubtes Parken ist wohl nicht abzustreiten. Der Richter ist an die "36,50€ Strafe nicht mehr gebunden. Durch den Widerspruch aufgehoben. Anfechtung der StVo...kann man vergessen. Nicht bei einem Amtsgericht. Der Richter kann jetzt die StVo so auslegen wie er das mit dem evtl. Gutachter und Zeugen sieht. In der Regel wird man verurteilt zu - Fahrschulstunden, Fahrverbot, Geldstrafe oder, oder.... auf jeden Fall ein höhers Strafmaß als die Ornungswidrigkeit wert ist. Der Bußgeldbescheid kommt nicht von der Gemeinde, die das Knöllchen ausgestellt hat. Das heißt vor Zustellung prüft ein anderer Amtsbezirk den Vorgang. Vor Verhandlungsbeginn fragt der Richter ob der Einspruch evtl. zurück genommen wird? Nein, deswegen bin ich hier - war meine Antwort damals vor Gericht. Von diesem Moment an, war ich für das Gericht der uneinsichtige streitsüchtige Verkehrssünder Nr. 1 Da kriegste nasse Socken und bist froh wenn Du wieder draussen bist.
Moment, sprechen wir von einem Parkplatz wo die Buchstaben: "Nur für PKW" stehen, oder reden wir von einem Parkplatz wo ein Schild steht, dass das Parken von Fahrzeugen über 2,8 t regelt. Ich rede von den Buchstaben "PKW"! Und da mein Fahrzeug über 3,5t hat und trotzdem als PKW eingestuft wird, gehe ich davon aus, das ich dort parken darf. Das ich nicht schneller fahren darf wird durch die Gewichtseinteilungen geregelt und nicht über die Buchstaben "PKW" / "LKW"!!! ...ahemm ...
Bei den allermeisten "Nur fuer PKW"-Parkplaetzen geht es doch wohl um die Groesse / Aussenabmessung des zu parkenden Fahrzeugs und nicht um seine EU-Klassifizierung. Sprich man will verhindern, dass ausgerechnet dort irgendwelche riesen Buden oder gar Sattelschlepper parken. In aller Regel sind auf solchen Plaetzen auch Linien vorgezeichnet, die nur gross genug fuer normale PKW sind. Also fuer mich persoenlich gilt in solchen Faellen gesunder Menschenverstand vor Paragrapheninterpraetation und ich parke halt woanders. Und wenn ich's doch riskieren will, dort parke und erwischt werde, dann zahl ich halt ...und ueberlege mir vor dem Parken ob's mir den Strafzettel evtl "wert" ist.
Wie ich schon schrieb, ich gehe dem Ärger aus dem Weg, ich stelle mich da auch nicht hin aber trotzdem wäre es nicht korrekt, wenn dort steht "Nur für PKW" und ein Womo ein Knöllchen bekommt. Die Diskussion führt auch zu nichts da es sowieso anders ausgelegt wird! Ich fahre nun für ein paar Tage nach St. Andreasberg und da darf ich auf dem Stellplatz stehen!!! :D mauimeyer schrieb:
"Sehe ich auch so, ich versuche dem Ärger auch aus dem Weg zu gehen. Aber ich werde in Zukunft die entsprechende Gesetzestexte (Eu-Richtlinien) im Womo mitführen." Wenn du das vor hast, solltest du schon mal nen 40tonner-Diesel kaufen. Hast dann allerdings künftig vielleicht den Vorteil einer Kfz-Steuerermäßigung, da du ja Maut zahlen darfst. :kuller: :kuller: Das ist auch in Österreich umstritten,
wird oft auch von der Polizei verschieden ausgelegt. Ich habe mal auf einem Parkplatz bei einem öffentlichen Aubad geparkt. Da waren die berühmten Verbotsschilder mit dem durchgestrichenen Alkovenmobil. Natürlich war die Rennleitung dann gleich vor Ort und wollte mich zum nahen Campingplatz verweisen. Ich teilte ihnen mit daß ich nur am Tag parken wolle. Meinten dann sie würden es am Abend überprüfen, da war ich aber schon weg. Wenn ich nicht zufällig beim Mobil gewesen wäre hätte ich mit Sicherheit auch ein Knöllchen bekommen. Ähnlich ist es mit dem Freistehen bei uns. Wird meistens in einem Ort ohne Campingplatz gedultet, es sei denn es werden "Wagenburgen" gebildet. Hallo Leute,
zum Thema findet ihr in der aktuellen pm-Ausgabe ( 02 / 2006 ) auf Seite 80 auch ein paar Zeilen. Hier nun der Text aus pm: "Unterwegs auf großer Deutschland-Tour. Und wieder ist ein Etappenziel erreicht. Am Eingang der Kleinstadt bietet sich ein öffentlicher Parkplatz für eine kurze Rast und einen anschließenden Spaziergang an. Doch in der Einfahrt prangt ein Zusatzschild: Nur für Pkw. Was tun? Der juristisch richtige Tipp muss leider lauten: Lieber einen anderen Parkplatz suchen! Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist. Wenn dieses Zusatzschild nun einen Pkw zeigt, ist der Fall eindeutig. Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort noch nicht einmal kleinere Campingbusse über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil“ handelt. Nur wenige Modelle sind auch laut Zulassung ein Pkw. Von außen sieht man etwa einem ausgebauten VW Transporter diesen Unterschied nicht an. Bei einem aufgebauten Reisemobil und zum Teil auch bei größeren Campingbussen verhält sich das anders. Hier erkennt jeder schreibwütige Polizeibeamte schon an der bloßen Größe und am äußeren Erscheinungsbild, dass das Fahrzeug nicht auf die als Pkw-Parkplatz gekennzeichnete Abstellfläche gehört. Im Grunde kommt es noch nicht einmal auf die Größe des Fahrzeugs an, sondern lediglich auf seine Klassifizierung. Die Straßenverkehrsordnung behandelt eine Stretch-Limousine genau wie einen Smart – nämlich als Pkw. Und der gleiche Grundsatz gilt auch für Reisemobile. Für einen kleinen Sechs-Meter-Alkoven gelten die gleichen Rechte und Einschränkungen wie für einen Luxusintegrierten. Der Pkw-Parkplatz ist offiziell für beide tabu." Mit vom Jadebusen ( Nordsee ) Gast :-) ich bin der Ansicht, dass hier aneinander vorbei diskutiert wird. Die Sache, welche von Hartmut 04 angesprochen wurde, ist nicht mehr aktuell, da ja nun unsere Wohhnmobile zwischenzeitlich nicht nur steuerrechtlich den Pkw`s gleichgestellt sind. Logischerweise dürfen wir nun diese, durch das entsprechende Zeichen für uns früher verbotenen, Plätze benutzen. Es ist in diesem Zusammenhang eigentlich selbstverständlich, dass mit einem Mobil von z. B. acht Meter Länge trotzdem viele dieser Parkplätze nicht benutzt werden dürfen. Allerdings werden wir zukünftig mit unserem Womo (l 5,46 m / b 2,06 m) diese Parkplätze nutzen. Der Gesetzgeber kann nicht immer nur "pusten und dabei das Mehl im Mund behalten".
Nauimeyer hat selbstverständlich recht mit seinen Argumenten. Wir werden da aus Prinzip dagegen angehen, sollten wir ein Knöllchen bekommen :!: Liebe Hannelore
Hallo Hannelore, bei diesem Vorhaben wünsche ich dir viel Glück, aber auch starke Nerven und einen dicken Geldbeutel! Auch wenn es schwer fällt einzusehen, wir fahren keinen PKW, sondern ein SONDERKRAFTFAHRZEUG: Dass die Besteuerung für diese SO.KFZ der des PKWs angeglichen wurde, ändert an deiner im Brief eingetragenen Fahrzeug- u. Aufbauart nichts. Das Knöllchen für das Parken auf einem PKW-Parkplatz ist zwar widerlich und meistens auch hinterhältig, aber leider legal. Du wirst bei keinem Amtsrichter mit einer Klage dagegen Recht bekommen. Und noch ein Wort zu dem Ausgangsproblem "Mit dem Wohnmobil auf Fischland-Darss": Nach meinem dort gemachten Mehrfach-Negativerfahrungen kann ich nur jedem Womo-Fahrer von einem Besuch dieser Gegend dringend abraten. Die Abzocke dort (Stellplatzgebühren, Knöllchen bei PKW-Parkplätzen etc) ist unerträglich, das gesamte Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht. Die tollste Erfahrung hatte ich auf dem SP in Wustrow: jeden Morgen kamen zwei Mitarbeitern des Ordungsamtes, stellten sich mit ihrem Auto mitten auf den SP und notierten alle Nummernschilder der Womos in einem riesigen Buch. Auf meine Nachfrage meinte der Kellner in einem nahegelegenen Restaurant lächelnd: "Ja ja, das ist unsere Stasi, die kontrollieren, ob ein Womo länger als einen Tag hier steht. Wenn ja, dann kriegste ein Knöllchen." Insgesamt hatte ich den Eindruck, man will dort mit diesen Schikanen sich Womo-Fahrer vom Leibe halten. Für mich gilt auch jeden Fall... nie mehr wieder Fischland-Darss! Alex .... Herr Böttger schreibt in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift ReiseMobil u.a..........in der Begründung an den Bundesrat ist nähmlich zu lesen: "Auch verkehrsrechtlich sind Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M.....und damit als Pkw klassifiziert...."
Ich bin der Ansicht, dass dann auch die Straßenverkehrsordnung umgehend geändert werden muss. Vermutlich ist sich die Politik (noch)nicht bewusst, welche Brisanz sich in dieser Formulierung verbirgt. Liebe Hannelore Ist doch für die Politiker kein Problem, wenn auf Steuerzahlers Kosten einíge 100 tausend neue Schilder aufgestellt werden müssen. das kann noch viel schneller gehen und muss dann noch nicht überwacht werden, dann werden an Parkplätzen Höhenbräncker auf 2 Meter einbetoniert und kein WoMo parkt da je wieder. Nur vielleicht bemerken ja ortliche Kummunalpolitiker oder die sich dafür halten, das WoMo-Besatzungen GELD ins Stadtsäckel spülen und zwar mehr als 10 Öre Bussgeld, die dann auch noch 15 Euro Verwaltungsaufwand generieren.
Matthias, ist ja nicht zu befürchten das einer dieser Herren irgendwo mal mitließt Vielen Dank liebe Forumsmitglieder,
für euere vielen Meinungen,und Erfahrungen zu diesem Problem. Zunächst erst einmal, :Esgibt doch noch Richter mit "Augenmaß" Nach dem ich euere z.T negertiven Erfahrungen und Erfolgsausichten gelesen hatte,bin ich eingeknickt, und habe die 36,50 €" Buße" bezahlt.Am 09.02.06 war die "Schwerststraftat" an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.Am 16.02.06 habe ich schnell bezahlt. Am 17.02.06 bekam dann schon einen Beschluss des dortigen Amtsgerichtes,daß das Verfahren eingestelt ist. da das Gericht eine Ahndung nicht für geboten hält. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Tolle an der Sache ist,man sagte mir heute Morgen. daß ich das Busgeld wieder bekomme.Die allgemeine "Staatsmacht", hat wieder ein wenig bei mir gepunktet. Viele , Hartmut Hatte der Richter vielleicht privat ein Wohnmobil ????
Harald Oder er mag Chamäleons (Chamäleone ?) . Als solches betrachte ich jetzt mein Womo !!!
aus Limburg Hans-Werner P.S.: Nach langem Meckern bei der Stadt gibt es jetzt eine freudige Nachricht. Noch in diesem Jahr stellt Limburg a. d. Lahn viele richtungsweisende Schilder mit dem Womo auf, die alle zu einem Stellplatz führen, der in der Nähe der Lahn, Rad- und Wanderweg und nur 5 Gehminuten zur Stadtmitte entfernt ist. :kette: |
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