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Schadensersatz?


Womine am 16 Mär 2015 15:35:11

Hallo liebe Foris,

wir haben uns Ende Februar 2015 bei einem Händler einen Traveller 595 gekauft. Das WoMo schien optisch und geruchstechnisch in gepflegtem Zustand zu sein, alles was wir uns ansehen konnten war in Ordnung. TÜV, AU und Gasprüfung wurden neu gemacht. Erstzulassung war 1996.
Das Fahrzeug stand noch für TÜV usw ca eine Woche beim Händler, und war erst einen Tag bevor wir beim Händler waren, dort eingetroffen.
Wir fahren ihn am Mittwoch wieder zum Händler und geben ihn zurück, denn leider oder zum Glück, ist vor mir wenn ich in der Putzwut bin nichts sicher, auch nichts Angeschraubtes. Als wir letzte Woche das WoMo dann angemeldet bei uns hatten, ging es ans putzen....ich habe oben im Alkoven angefangen, Matratzen raus und los gings, die Seiten und Decke, weil ich aber auf diesen Lattenrösten so unbequem saß und Angst hatte, daß mir der Eimer umkippt, hab ich einen Schraubendreher geholt und die Lattenröste abgeschraubt und rausgestellt, dabei fiel mir auf, daß die Röste beide in am Rahmen etwas naß und schwarz verfärbt waren....unter den Lattenrösten lagen je eine dünne mit vielen Löchern versehene Spanplatte, also die auch raus, was sich dann offenbarte traf mein Mann und mich wie eine Faust ins Gesicht. Die Spanplatten, naß und schimmlig, der Holzboden im Alkoven teilweise naß und schimmlig, und die ?Naht? die man außen am Alkoven über dem Fahrerhaus sieht ist so undicht, das man von innen bei leichter Belastung des Alkovenbodens ganz easy nach draußen sehen kann.
Zum Glück macht der Händler keine Probleme und nimmt das WoMo zurück. Nun zu meiner Frage an Euch. Wir haben durch den Fehlkauf ca 350 Euro Unkosten, die wir für ein WoMo das wir nutzen können auch gerne zahlen, aber nun ist das Geld in den Sand gesetzt, Anmeldgebühren, Nummernschilder, Kurzzeitkennzeichen, Versicherung und Steuer etc. Was meint ihr? Haken drunter setzen und als dumm gelaufen ins Lernprogramm aufnehmen, oder vom Händler quasi Schadensersatz verlangen? :roll:
Er bietet uns ein anderes WoMo unserer Wahl an, auch etwas teurer im Preis, aber die ca 350 Euro kann er nicht zahlen, so sagt er, er sei hier vom Verkäufer des WoMos reingelegt worden und könne da aber nicht gegen vorgehen, weil er von Privat gekauft hat.
Ganz davon abgesehen, das ich nun diesbezüglich ein Vertrauensproblem hab :oops:

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Gast am 16 Mär 2015 15:41:38

Ich weis nicht, wieso Vertrauensproblem, wenn er es anstandslos zurücknimmt? Vielleicht fehlendes Vertrauen in die Fachkompetenz?

Nun habt Ihr ja gelernt und werdet das nächste Mobil vor dem kauf prüfen ...

Die 350 könnt/müsst Ihr abhaken!

Liebe , alf

Gast am 16 Mär 2015 15:50:56

in deinem vorstellungströd hast du vor ner stunde geschrieben, dass du den traveller noch hast. :?: :?:

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Womine am 16 Mär 2015 15:52:59

Hallo,
fehlendes Vertrauen dahin gehend, daß er die WoMos die er verkauft anscheinend nicht gut genug prüft bevor er sie weiter verkauft......

das wir das Geld abschreiben können hab ich mir gedacht....hmpf....aber wenn es nur das ist, haben wir zum Glück nicht so viel Lehrgeld gezahlt....

lG Simone

Womine am 16 Mär 2015 15:54:17

Hallo mama tembo bis Mittwoch habe ich ihn ja auch noch.....

Gast am 16 Mär 2015 15:55:21

ah, hab eben gelesen, dass ihr es am mittwoch zurück gebt.
vllt ist der händler ja kulanterweise bereit, euch mit dem anderen, neuen, preislich entgegenzukommen.

canter am 16 Mär 2015 16:44:57

Hallo,

Versicherung und Steuer bekommt ihr ja zurück - Kurzzeitkennzeichen und Anmeldung müsst ihr wohl abhaken. Sonst bleibt nur zu sagen das der Händler
korrekt und mit dem entgegenkommen für ein ggf. anderes Fahrzeug eine korrekte Rückabwicklung macht. Er könnte ja auch auf einer zeitgemäßen
Instandsetzung beharren.

Und wenn man ehrlich ist, kann ich es dem Händler nicht wirklich vorwerfen das er das Womo nicht zerlegt hat um dort zu prüfen - wie ihr es ja
glücklicherweise getan habt.

schmalkalden am 16 Mär 2015 17:38:25

Hallo Womine,
seid froh das ihr da so "klimpflich" rausgekommen seid.
Es gab da schon Berichte mit Rechtsanwalt und und und.
Bucht es als Lehrgeld und das nächste mal wird alles besser.
Viel Spaß beim Neukauf (Augen auf).

Dieter

Bergbewohner1 am 18 Mär 2015 19:35:15

Da habt ihr richtig Glück gehabt, an so einen Händler geraten zu sein. Bin mal 780 km nach Wardenburg gefahren, da wollte mir der Junior glatt einen "Wasserwagen" unter jubeln. Obwohl er am Telefon geschworen hat, Fahrzeug ist topp :!:

GeoCamper am 18 Mär 2015 20:11:16

Entschuldigung, aber wie könnt ihr bei dem Händler noch ein WoMo kaufen. :?:
Der hätte bei mir keine Chance mehr.
Der Händler kann von Glück sagen, dass ihr keine weiteren Forderungen habt.
Noch nicht einmal die 350.- Euro will er euch ersetzen. :evil:
Als Fachverkäufer sollte er wohl besser über seine Fahrzeuge bescheid wissen, da er ja auch einen Ruf zu verlieren hat, wenn er Schrott verkauft.

DigiMik am 19 Mär 2015 03:48:30

Hier handelt es sich um ein fast 20 Jahre altes Womo, da ist mit Mängeln naturgemäß zu rechnen.
Schließe mich der Meinung von Canter & Co. an, seid froh, dass er das WoMo überhaupt zurück nimmt, ich glaube nicht, dass er dazu überhaupt verpflichtet ist.
Die Nachlässigkeit einer ordentlichen Beschau bei einem so alten Mobil liegt bei euch, hier "Schadensersatz" zu fordern empfinde ich deshalb als nicht gerechtfertigt.
Der größte Schaden hat durch die großzügige Rückabwicklung wohl eher der Händler, der ebenso durch seine Nachlässigkeit kaum eine Möglichkeit hat, Forderungen an seinen Verkäufer geltend machen zu können und nun eine kaum verkaufbare Kiste auf dem Hof stehen hat.

Verbucht das einfach als Lehrgeld und seid froh, hier mit einem mehr als zartblauen Auge davon gekommen zu sein, ich mein ja nur...

LG vom Mikesch

DirksBiMo am 19 Mär 2015 09:24:05

Verbucht das einfach als Lehrgeld und seid froh, hier mit einem mehr als zartblauen Auge davon gekommen zu sein, ich mein ja nur...


Moin,
rechtlich mag das evtl. anders aussehen :nixweiss: , wenn man den gesunden Menschenverstand aufruft sollte der Käufer froh sein so aus der Sache raus kommt.

Ich stelle mir allerdings immer mal wieder die Frage, für was so ein Verkäufer alles Haften und Schadenersatz zahlen soll.
Die Leute, die Verträge schließen sind doch gemeinhin über 18 und für ihr tun selbst verantwortlich .... oder :?:

Bei einer quasi 20 Jahre alten Möhre sollte selbst der unerfahrenste Käufer davon ausgehen, dass ein solches Wirtschaftsgut einen erhöhten Verschleiß aufweisen könnte und das die Lebensdauer
halt endlich ist.



Dirk

brainless am 19 Mär 2015 14:24:17

DirksBiMo hat geschrieben:Bei einer quasi 20 Jahre alten Möhre sollte selbst der unerfahrenste Käufer davon ausgehen,......



.....daß er einem kompetenten Verkäufer gegenübersitzt, der ihn berät und nicht über den Tisch zieht.

Natürlich hat der Käufer ein -gesetzlich verbrieftes- Recht auf die Gewährleistungpflicht / Sachmängelhaftung des Verkäufers.
Da, in diesem Fall, die fachgerechte Reparatur des Schadens den Zeitwert wohl übersteigen würde, ist die Wandlung hier die eleganteste Lösung.
Zusätzlich ist der Verkäufer ersatzpflichtig für alle nachweisbaren Kosten, die dem Käufer durch diesen Mangel entstehen, wie Wegekosten, An- und Abmeldung, etc. etc.

Ich kann mich nur immer wundern über die vielen Forumsmitglieder, die vehement die Position des -zumindest inkompetenten- Verkäufers vertreten,



Volker ;-)

DirksBiMo am 19 Mär 2015 19:33:07

die vehement die Position des -zumindest inkompetenten- Verkäufers vertreten,


.... das siehst Du zumindest bei mir falsch bzw. Deine Interpretation meiner Aussage ist falsch.... ich staune nur ganz einfach über Naivität und Leichtgläubigkeit der Käuferschaar die da so unterwegs ist
und sich wo auch immer 20 Jahre alte Fahrzeuge kauft um dann erschrocken festzustellen, dass diese Ware eben so ist wie sie häufig ist.
Das kann man ja hier im Forum des Öfteren verfolgen. :wink:
Der Verkäufer ist da in der Verantwortung .... das ist unstreitig ....
Dennoch ... die Leute, die da losrennen und dieses Zeug kaufen sind eigentlich alle über 18 und sollten halbwegs wissen was sie tun. :wink:



Dirk

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