hapo am 06 Apr 2015 18:50:38
Hallo zusammen,
allgemein ist der Verkäufer in der Pflicht, die zweijährige Gewährleistung zu übernehmen, und zwar für das ganze Fahrzeug. Das gilt jedenfalls beim Verkauf Händler an privat.Schließlich hat er es ja auch verkauft. Ob er es selbst repariert oder in eine Fachwerkstatt verbringen lässt, entscheidet der Verkäufer selbst. Meistens wird er solche technischen Probleme am Basisfahrzeug aber wohl durch die Vertragswerkstatt erledigen lassen.
Es kann aber sein, dass der Verkäufer - in diesem Fall der Womo-Händler - glaubt, dass der Käufer des Womo beweispflichtig sei, weil das Fahrzeug schon ein Jahr "alt" ist. Nach einem halben Jahr gilt nämlich die Beweislastumkehr. Das kann einen Kunden schon in Probleme bringen. Wie soll ich beweisen, dass der Schaden schon versteckt beim Kauf vorhanden war?
In einem solchen Fall könnte die Garantie, wenn es denn eine echte Garantie des Basisfahrzeug-Herstellers ist, greifen und den Schaden reparieren, unabhängig von der Ursache.
Übrigens spricht man seit einiger Zeit nicht mehr von Gewährleistung o.ä., sondern von der Sachmängelhaftung.