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Radio kaputt - an wen wenden?


villadsen am 06 Apr 2015 14:00:51

Hallo,

In mein ein Jahr altes Womo ist die Radio kaput gegangen. Ich glaube dass es sich um einen original verbauten Radio handelt weil er sich über Knöpfe am Lenkrand bedienen lässt. Soll ich mich jetz t and der Womohändler oder an einen Renault Händler bezüglich Garantieaustausch wenden? Das Wohnmobil ist einen Rimor XGO auf Renault Master.

Danke und MfG
Thomas V.

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raribay am 06 Apr 2015 14:03:19

Erster Ansprechpartner ist dein WoMo Händler.

pipo am 06 Apr 2015 14:29:18

Wieso?
Hier handelt es sich nicht um ein Aufbauproblem. Nächsten Renault Händler ansteuern und helfen lassen :wink:

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Narbe am 06 Apr 2015 14:34:36

pipo hat geschrieben:Wieso?
Hier handelt es sich nicht um ein Aufbauproblem. Nächsten Renault Händler ansteuern und helfen lassen :wink:

richtig !!!! das würde ich auch sagen

KaeptnBlaubaer am 06 Apr 2015 15:46:00

Für Garantie- und Gewährleistungsprobleme ist immer zuerst der Händler zuständig. Also dahin gehen, wo man das gekauft hat. Wenn man Eure Argumentation weiter spinnen würde, wäre dann ja auch nicht Renault der Ansprechpartner, sondern z.B. Blaupunkt...

pipo am 06 Apr 2015 17:36:54

Das Radio gehört ebenso zum Basisfahrzeug wie ein Spiegel, der Motor oder die Reifen.
Der Händler, sofern er keine eigene Fachwerkstatt hat würde auch nur an den Hersteller des Basisfahrzeuges verweisen. Schliesslich unterliegt das Basisfahrzeug und seine Teile einer eigenen Gewährleistung :ja:

hapo am 06 Apr 2015 18:50:38

Hallo zusammen,

allgemein ist der Verkäufer in der Pflicht, die zweijährige Gewährleistung zu übernehmen, und zwar für das ganze Fahrzeug. Das gilt jedenfalls beim Verkauf Händler an privat.Schließlich hat er es ja auch verkauft. Ob er es selbst repariert oder in eine Fachwerkstatt verbringen lässt, entscheidet der Verkäufer selbst. Meistens wird er solche technischen Probleme am Basisfahrzeug aber wohl durch die Vertragswerkstatt erledigen lassen.
Es kann aber sein, dass der Verkäufer - in diesem Fall der Womo-Händler - glaubt, dass der Käufer des Womo beweispflichtig sei, weil das Fahrzeug schon ein Jahr "alt" ist. Nach einem halben Jahr gilt nämlich die Beweislastumkehr. Das kann einen Kunden schon in Probleme bringen. Wie soll ich beweisen, dass der Schaden schon versteckt beim Kauf vorhanden war?
In einem solchen Fall könnte die Garantie, wenn es denn eine echte Garantie des Basisfahrzeug-Herstellers ist, greifen und den Schaden reparieren, unabhängig von der Ursache.
Übrigens spricht man seit einiger Zeit nicht mehr von Gewährleistung o.ä., sondern von der Sachmängelhaftung.


Gandiva am 07 Apr 2015 12:07:28

Danke Hapo.
Besser hätte es kein Rechtsanwalt erklären können.
Übergeht man seinen Verkäufer und marschiert ohne sein o.K. zur Fahrzeugwerkstatt und lässt dort über Garantie den Schaden beheben, ist in Zukunft eine evtl. nötige Rückabwicklung des Vertrages schwer durchzusetzen.
Hört sich alles unveständlich an. Die Rechtsprechung ist aber leider so.
Ich warte auf meinen neuen KaWa und habe schon vor der Auslieferung des Fahrzeuges Stress, weil Teile der Inneneinrichtung farblich von der Bestellung abweichen.
Kann mein Händler auch nichts für, aber er ist mein Vertragspartner mit dem ich mich jetzt irgendwie einigen muß.

Viele
Roland

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