Servus
kann mir jemand genau die Quelle für das Fahrverbot nennen oder ist dies nicht gültig ..... die Diskussionen auch in anderen Foren sind ziemlich kontrovers.
Wir reden hier von Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern ....
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Servus kann mir jemand genau die Quelle für das Fahrverbot nennen oder ist dies nicht gültig ..... die Diskussionen auch in anderen Foren sind ziemlich kontrovers. Wir reden hier von Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern .... Danke das habe ich schon .... aber richtig schlau geworden bin ich da nicht ..... :) Für und Wider aber eine qualitative Aussage ..... mich interessieren die Quellen ..... Das Sonntagsfahrverbot betrifft LKW mit mehr als 7,5 t und LKW mit Anhänger. Ist dein WoMo ein LKW ? Danke ..... das kenn ich schon . Gibt es keinen Hinweis dass ein Wohnmobil >3.5 to und >7.5 to mit Anhänger nicht unter diese Kategorie fällt .... :D
Ja steht denn in deinen Fahrzeugpapieren etwas von "Lastkraftwagen"? Ja steht denn in deinen Fahrzeugpapieren etwas von "Lastkraftwagen"?[/quote] Beim Überholverbot bin ich aber schon ein LKW da nützt mir meine andere Eintragung auch nichts ... :D Nein, da bist du ein Kraftfahrzeug schwerer 3,5 Tonnen.
Da bist Du kein LKW sondern ein Kraftfahrzeug über 3,5 to :wink: Dieter Eigentlich wurde das Thema schon hier ausführlich abgehandelt und abgeschlossen...
§ 30 StVo i.V.m. Richtlinie EU 2007/46/EG Tante Google hilft weiter oder Du liest meinen Artikel, da sind auch die Links zu den Gesetzen: --> Link Der § 30 StVo behandelt das Sonntagsfahrverbot für LKW Wohnmobile sind keine LKW, sondern in Klasse M den PKW mit Unterordnung Wohnmobil zuzuordnen. So dürfte es in Deiner Zuslassung stehen: Fahrzeug M1 entsprechend EG-BE 2007/46-0308-03 Wohnmobil LKW gehören laut EU 2007/46/EG der Klasse N, sprich LKW an. Da Dein Wohnmobil daher kein LKW ist, gilt die Beschränkung nach § 30 StVo nicht, ergo kein Sonntagsfahrverbot LG vom Mikesch Klasse Mikesch :top: Vielleicht sollten wir eine FAQ erstellen die Mythen und Halbwahrheiten aufklärt :mrgreen:
Es gibt kein Überholverbot für LKW. Das LKW-Symbol auf dem Überholverbotszeichen bedeutet, dass Fahrz. mit mehr als 3,5 t zGG nicht überholen dürfen. Fahrzeuge die davon ausgenommen sind stehen in § 5 StVO. Wohnmobile sind sonst. Kfz und keine LKW. Danke jetzt ist alles klar .... in den Unterlagen steht Wohnmobil und irgendwas von max 8 Sitzplaetzen ..... Also kann ich auch auf jeden Fall auf die Reise das unentbehrlichste Teil mitnehmen ...... ![]() auf jeden Fall wichtiger als Warnlampen, Ersatzraeder usw. .... :lol: :lol: :lol: oder gibt es hier auch schon wieder Vorschriften ...... Schweiz nicht EU .....??? |
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