xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Sonntagsfahrverbot > 3.5 to mit Anhänger


Palmyra am 03 Mai 2015 21:05:40

Servus

kann mir jemand genau die Quelle für das Fahrverbot nennen oder ist dies nicht gültig ..... die Diskussionen auch in anderen Foren sind ziemlich kontrovers.

Wir reden hier von Deutschland und den angrenzenden Nachbarländern ....

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

brawo1 am 03 Mai 2015 21:21:04

Lies dir mal diesen Link durch --> Link, da wurde schon ausgiebig drüber geschrieben. Um es vorweg zu nehmen, für ein Wohnmobil mit Anhänger und Smart drauf gilt das Sonntagsgsfahrverbot nicht.

Palmyra am 03 Mai 2015 21:48:04

Danke das habe ich schon ....

aber richtig schlau geworden bin ich da nicht ..... :)

Für und Wider aber eine qualitative Aussage .....

mich interessieren die Quellen .....

Anzeige vom Forum


BernhardK am 03 Mai 2015 21:53:59

Das Sonntagsfahrverbot betrifft LKW mit mehr als 7,5 t und
LKW mit Anhänger.
Ist dein WoMo ein LKW ?

brawo1 am 03 Mai 2015 22:06:02

Palmyra hat geschrieben:mich interessieren die Quellen .....

Hier hast du Quellen --> Link

Palmyra am 03 Mai 2015 22:13:40

Danke ..... das kenn ich schon .

Gibt es keinen Hinweis dass ein Wohnmobil >3.5 to und >7.5 to mit Anhänger nicht unter diese Kategorie fällt .... :D

petmail am 03 Mai 2015 22:19:57

Palmyra hat geschrieben:Danke ..... das kenn ich schon .

Gibt es keinen Hinweis dass ein Wohnmobil >3.5 to und >7.5 to mit Anhänger nicht unter diese Kategorie fällt .... :D


Ja steht denn in deinen Fahrzeugpapieren etwas von "Lastkraftwagen"?

Palmyra am 03 Mai 2015 22:30:12

Ja steht denn in deinen Fahrzeugpapieren etwas von "Lastkraftwagen"?[/quote]


Beim Überholverbot bin ich aber schon ein LKW da nützt mir meine andere Eintragung auch nichts ... :D

wolfherm am 03 Mai 2015 22:57:39

Nein, da bist du ein Kraftfahrzeug schwerer 3,5 Tonnen.

dieter2 am 03 Mai 2015 23:09:07

Palmyra hat geschrieben:Beim Überholverbot bin ich aber schon ein LKW da nützt mir meine andere Eintragung auch nichts ... :D


Da bist Du kein LKW sondern ein Kraftfahrzeug über 3,5 to :wink:

Dieter

DigiMik am 04 Mai 2015 03:32:41

Eigentlich wurde das Thema schon hier ausführlich abgehandelt und abgeschlossen...
Palmyra hat geschrieben:mich interessieren die Quellen .....

§ 30 StVo i.V.m. Richtlinie EU 2007/46/EG
Tante Google hilft weiter oder Du liest meinen Artikel, da sind auch die Links zu den Gesetzen: --> Link

Der § 30 StVo behandelt das Sonntagsfahrverbot für LKW
Wohnmobile sind keine LKW, sondern in Klasse M den PKW mit Unterordnung Wohnmobil zuzuordnen. So dürfte es in Deiner Zuslassung stehen:
Fahrzeug M1 entsprechend EG-BE 2007/46-0308-03 Wohnmobil

LKW gehören laut EU 2007/46/EG der Klasse N, sprich LKW an.

Da Dein Wohnmobil daher kein LKW ist, gilt die Beschränkung nach § 30 StVo nicht, ergo kein Sonntagsfahrverbot

LG vom Mikesch

pipo am 05 Mai 2015 08:25:31

Klasse Mikesch :top:
Vielleicht sollten wir eine FAQ erstellen die Mythen und Halbwahrheiten aufklärt :mrgreen:

BernhardK am 05 Mai 2015 09:01:44

Palmyra hat geschrieben:Beim Überholverbot bin ich aber schon ein LKW da nützt mir meine andere Eintragung auch nichts ... :D


Es gibt kein Überholverbot für LKW. Das LKW-Symbol auf dem Überholverbotszeichen
bedeutet, dass Fahrz. mit mehr als 3,5 t zGG nicht überholen dürfen.
Fahrzeuge die davon ausgenommen sind stehen in § 5 StVO.
Wohnmobile sind sonst. Kfz und keine LKW.

Palmyra am 05 Mai 2015 19:52:27

Danke jetzt ist alles klar .... in den Unterlagen steht Wohnmobil und irgendwas von max 8 Sitzplaetzen .....

Also kann ich auch auf jeden Fall auf die Reise das unentbehrlichste Teil mitnehmen ......








auf jeden Fall wichtiger als Warnlampen, Ersatzraeder usw. .... :lol: :lol: :lol:

oder gibt es hier auch schon wieder Vorschriften ...... Schweiz nicht EU .....???

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Versicherungsfrage Nationale Suisse
Aktuelle Lage: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt