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Steinschlag repariert und nun?


ivthome am 09 Mai 2015 11:23:40

Ich war vor ein paar Tagen bei einem Stellplatz Event. Einige Händler stellten dort aus. U.a. auch eine Firma die Steinschläge und Isoscheiben repariert. Der Zulauf für Steinschlagbeseitigung war groß und auch ich zeigte meinen Steinschlagschaden an der Frontscheibe, zum Glück ohne Rissbildung. Kein Problem hieß es. So wurde etwas Flüssigharz auf die Stelle geträufelt, dann kam ein Klebestreifen drauf. Die Sonnen härtete es innerhalb von 5 Min aus. Klebestreifen ab und mit einem Klingenschaber die Reste abgekratzt.
Auf die Frage; was bekommst du dafür, erhielt ich einen Bogen zum Ausfüllen incl. Abtretungserklärung für die VS. OK, gemacht und abgegeben. Ganze Aktion mit Aushärtezeit 10 Min. Die Stelle sieht man jetzt deutlicher wie vorher, soll aber nicht anders möglich sein.
Heute habe ich in der Post eine Rechnung über 165 € sowie erneut eine Abtretungserklärung zum weiterleiten an die Versicherung. Ich Depp habe natürlich vorher auch nicht wegen dem Preis gefragt. Aber jetzt soll ich ja wissentlich eine Rechnung weiterleiten die für 10Min = 165€ ausweist. Ich würde meine VS ja damit übervorteilen...
Bin mir nicht sicher wie ich weiter verfahren soll, was meint ihr dazu?

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sini2000 am 09 Mai 2015 12:15:48

Ich weiss nur, dass man unsere Reparaturen nie sah. Und dass es solche Aktionen immer mal wieder gibt und wir mit einer solchen auch mal schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Was die Rechnung angeht, ruf Deine Versicherung an und frage sie. Du hast ja schon eine Abtretungserklärung gemacht. Und frage sie auch wie Du Dich verhalten sollst. Wobei zahlen wirst Du es müssen.

Julia10 am 09 Mai 2015 12:44:23

Wenn Du Sorge hast, Deine Versicherung zu "Übervorteilen", wirst Du wohl selbst zahlen müssen.

Einen Vertrag einzugehen ohne vorher nach dem Preis :idea: zu fragen birgt einige "Gefahren".

Du hättest ja noch die Möglichkeit, Kosten für die mangelhafte Reparatur geltend zu machen. Ob Du damit viel sparst oder nur Nerven lässt, sei dahingestellt.

Julia

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Chypie am 09 Mai 2015 14:14:47

Ich arbeite in einer Firma , die solche Sachen auch machen , Wintec-autoglas
Ich hole Autos zur Reperatur , aber bei Steinschlägen musste noch "nie" ein Kunde Zahlen , nur Abtretung unterschreiben .
Bei Rissbildung , Austausch zahlen sie nur Selbsbeteiligung

kurt2 am 09 Mai 2015 14:30:20

ivthome hat geschrieben:Auf die Frage; was bekommst du dafür, erhielt ich einen Bogen zum Ausfüllen incl. Abtretungserklärung für die VS. OK, gemacht und abgegeben.
Heute habe ich in der Post eine Rechnung über 165 € sowie erneut eine Abtretungserklärung zum weiterleiten an die Versicherung. Ich Depp habe natürlich vorher auch nicht wegen dem Preis gefragt.


Hallo Frank,
man muß hier mehrere Dinge auseinander halten.
1)
Du hast mit der Firma, zumindest konkludent, einen (Werk-)Vertrag geschlossen mit dem Inhalt, deinen Scheibenschaden gegen Zahlung einer Vergütung zu reparieren. Das hat die Firma erstmal getan, also Vertrag erfüllt. Dass Du nicht nach dem Preis gefragt hast kannst Du ihnen nicht anlasten und dass die Rep. offensichtlich nicht fachmännisch gemacht wurde, ist erstmal ohne Belang (kommt später).
2)
Die dortige Unterzeichnung der Abtretungserklärung an die VS ist unschädlich aber auch (kostenseitig) nicht entbindend. Wenn die VS die Zahlung der Vergütung des bereits getätigten Werkes bezahlt, ist es ok, wenn nicht (z.B. wegen Selbstbeteiligung/Selbstbehalt), gibt`s eine Rechnung an den Auftraggeber.
3)
Die jetzt erhaltene Rechnung über 165 Euro ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass Du bei Glasschäden einen Selbstbehalt hast, der über diesen 165 Euro liegt und deine VS die Reparatur deshalb nicht bezahlte. Üblicherweise bezahlen VS`en Glasreparaturen vollständig, ohne Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die Schadensreparatur in „Partnerwerkstätten“ (bei meiner VS z.B. die Firma Carglas) durchgeführt worden sind.
4)
Wenn die Reparatur nicht sachgemäß durchgeführt worden ist hast Du selbstverständlich das Recht auf Nacherfüllung durch die ausführende Firma.

In der Regel ist es so, dass die Versicherungen aus Kostengründen (wenn es möglich ist) Scheibenreparaturen dem kompletten Ersatz von Scheiben vorziehen. Als Anreiz wird i.d.R. kein Selbstbehalt fällig, allerdings sind meist Partnerfirmen vorgesehen/vorgeschrieben, mit denen der Schaden dann unkompliziert intern abgerechnet werden kann.

Ich würde Dir raten mit der VS zu sprechen und den SV darzulegen unter Hinweis, dass die Scheibe auf jeden Fall hätte repariert werden müssen. Vielleicht verzichten sie auf den Selbstbehalt und Du bekommst das Geld wieder. Wenn nicht, würde ich versuchen zumindest den Teil wiederzubekommen, den die VS auch bei einem Partnerbetrieb hätte bezahlen müssen.

jorgito am 09 Mai 2015 14:39:53

also.....mach dir mal keinen streß !!

ich hatte letztes jahr 2 steinschläge.....die firma carglass kommt ins haus und repariert. das ganze kostet vor ost 120 euronen. das ganze bei der versicherung eingereicht und fertig. die freuen sich, dass die mit 120 euronen dabei sind, eine neue scheibe kostet die bei mir 3000 !!!

über deine 160 euronen lächelt eine versicherung nur !

einreichen und fertig....


grüßle

jorgito

ivthome am 09 Mai 2015 14:45:11

Danke für eure Beiträge.
Mir geht es Nebensächlich nur um Erstattung oder nicht.
Wenn Versicherungen solch geringste Leistungen der Glasfirmen so großzügig erstatten wundert es mich nicht
dass die teuerste Werbezeit mit dieser Dienstleistung zu Hauf gefüllt wird. Ist ja offensichtlich ein Super Geschäft, ohne Risiko
mit Gewinnspannen bei denen jeder Handwerker in Tränen ausbrechen müsste.
Wäre die Rechnung direkt an die VS gegangen hätte ich keinen Grund zum Grübeln bekommen. Aber so ....
10 min = 165 €, Ich mache mich ja jetzt, da ich Kenntnis von der Kalkulation habe, zum Mittäter wenn ich die Rechnung
mit meiner Unterschrift weitergebe. Das sind doch unsere KFZ Versicherungsprämien die dadurch immer weiter steigen, Oder??
Man kann doch nicht immer nur weise, lächelnd weggucken !

kurt2 am 09 Mai 2015 14:59:19

Hallo Frank,
da hast Du grundsätzlich schon sehr recht. Es wäre schön, wenn mehr Leute so denken würden. Aber über Mittäterschaft brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.
Den Versicherungen ist die benötigte Zeit im Verhältnis zur Vergütung egal, es zählt die Einsparung im Vergleich zur Neuscheibe.

quax1968 am 09 Mai 2015 15:09:50

165 Euro ist sicher erstmal viel. Zumal wohl die Qualität so gar nicht passt.
Aber dabei darf man nicht vergessen, dass die eingesetzten Werkzeuge/Abnutzung, Materialien, Schulungen auch Geld kosten.
Ich weiß jetzt zwar nicht, was die Werkzeuge und Materialien kosten, aber die aufgestellte Rechnung: 165 Euro für 10 Minuten ist so nicht ganz korrekt.

rolf51 am 09 Mai 2015 15:16:13

Hallo,
eine mögliche Vorgehensweise könnte so ablaufen wie ich mit zwei Scheibenreparaturen es erledigt habe.
Versicherung anrufen, diese gibt mir eine Firmenadresse mit Tel.Nr.
Dort habe ich angerufen und einen Termin bei mir Zuhause ausgemacht.
Kamen pünktlich, nach 30min sauber und nicht sichtbar repariert. Musste nur eine Erklärung unterschreiben, fertig.

jorgito am 09 Mai 2015 18:30:25

reißt deine scheibe ganz.....muss sie ausgetauscht werden.....dann sind das mal schnell je nach fahrzeug 1000 - 3000 euronen. das mit 160 ist eben der geringste aufwand um die scheibe noch zu retten. ich finde das geht in ordnung !!!

flairmichel am 09 Mai 2015 19:22:21

Also meine Vs schreibt mir die Firmen für Glas Reparaturen vor
Carglas und ATU
Will ich woanders hin muß ich selber bezahlen bzw VORHER anfragen ob die in der Liste.stehen
Lg

Michel

jorgito am 09 Mai 2015 20:08:25

macht die huk net !!!

Labrador am 09 Mai 2015 20:21:51

ivthome hat geschrieben:Heute habe ich in der Post eine Rechnung über 165 €


Da es sich vermutlich um Car..... gehandelt hat, brauchst du keine Angst haben, dass du deine Versicherung übervorteilst. Diese Firma gehört mehrheitlich zwei Versicherungen. :D
Geschickt gemacht, solche "Schadenersatzbeträge" werden dann natürlich von Versicherungen entsprechend kalkuliert.

Übrigens: Meine Scheibenreparatur hat in der Markenwerkstatt 72 Euro gekostet. Scheint auch kein Sonderangebot gewesen zu sein, denn die entsprechenden Prospekte liegen immer aus.

ivthome am 09 Mai 2015 21:02:58

Ich werde mir von Würth ein Profiset bestellen. Lehrgang inclusive.
Das weiß ich dann genau, wer den Fehler gemacht hat und könnte mir dann selber in den Hintern treten.
Sollten die Reparaturen sehr gut werden, melde ich ein Gewerbe an und terrorisiere die Stellplätze mit fairen Preisen.
Ich habe ja viel Zeit und bin dauernd in Europa unterwegs. :evil:

schnecke0815 am 09 Mai 2015 21:14:22

ivthome hat geschrieben:.....und auch ich zeigte meinen Steinschlagschaden an der Frontscheibe, zum Glück ohne Rissbildung.
....Heute habe ich in der Post eine Rechnung über 165 € sowie erneut eine Abtretungserklärung zum weiterleiten an die Versicherung. Ich Depp habe ....


Da ich in diesem Bereich tätig bin hier die entsprechenden Fakten:

1. Gibt es unterschiedliche Versicherungsverträge, nämlich solche mit und ohne Werkstattbindung. Die ohne sind in der Regel teurer haben aber den großen Vorteil das man als Versicherungsnehmer zu jeder Werkstatt gehen kann.

2. Bei einer vorhanden Teilkaskoversicherung übernimmt die Versicherung (für den VN kostenlos) die Kosten für eine Steinschlagreparatur. Da man bei einem Steinschlagschaden und einer vorhandenen Tk immer Anspruch auf den Austausch hat ist natürlich die Reparatur für die Vers. wesentlich günstiger und daher wird auf eine Selbstbeteiligung, egal welche Summe vereinbart ist, verzichtet.

3. Steinschlagschäden weisen immer eine Rißbildung in der oberen Glasschicht (eine Verbundglasfrontscheibe besteht aus zwei Schichten Glas und mindestens einer Folie dazwischen) auf. Ist keine Rißbildung vorhanden handelt es sich um eine Abplatzung in der ersten Glasschicht. Diese Abplatzung ist lediglich ein Schönheitsfehler aber im versicherungstechnischen Sinn kein notwendig zu reparierender Schaden. Demzufolge wird dieser auch nicht erstattet (Steinschläge im Lack werden auch nicht von der Versicherung übernommen).

4. Ob ein Steinschlagschaden mit Rißbildung vorgelegen hat läßt sich von einem Gutachter ohne weiteres im nachhinein feststellen. In diese Risse wird ein Harz gepresst welches sich vom Glas unterscheidet, daher ist auch keine Reparatur im Sichtbereich des Fahrers erlaubt.

5. Hat kein Steinschlagschaden mit Rissbildung vorgelegen macht sich der Reparaturbetrieb des Versicherungsbetruges schuldig. So wie du es schilderst scheint dies hier der Fall zu sein.

6. So wie es einen Zentralruf der Kfz. Versicherer gibt haben die Vers. auch einen Betrag X für die Steinschlagreparatur vereinbart. Dieser wird dem Reparaturbetrieb erstattet. Wenn dieser eine höhere Rechnung einreicht oder auf dieser mehr als einen Steinschlagschaden aufführt wird die erstattungsfähige Summe automatisch von der Vers. gekürzt.

Sofern in deinem Fall Punkt 5 vorliegt solltest du deine Vers. darüber informieren.

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