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Hallo Freunde im Forum,
unter --> Link habe ich Euch meinen schrecklichen Unfall in Marokko geschildert. Ich habe mich über die rege Anteilnahme gefreut, die Worte haben uns gut getan. Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass ich einen Vollkaskoschutz hatte und habe dies auch so im Forum geschrieben. Aber weit gefehlt! Die Ernüchterung kam nach einigen Tagen und damit das Euch nicht passiert, bitte ich den Bericht unbedingt zu lesen und vielleicht auch die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit Ähnliches vermieden wird. Vorab darf ich Euch bitten, mir nicht zu schreiben, wie konnte das passieren, warst Du zu blöd, um die Versicherungsbedingungen korrekt zu lesen usw. usw.? Ich habe meinen Fall mit vielen, auch erfahrenen Personen, besprochen. Viele haben mir versichert, dass dies ihnen auch passieren können. Warum? Ich bin fast 40 Jahre mit meinen Fahrzeugen in einer Versicherung. Alle Fahrzeuge habe ich immer vollkaskoversichert, so auch mein unfallbeschädigtes Wohnmobil. Mit der Vertragsausfertigung bekommt man auch die grüne Versicherungskarte. Was macht man? Man nimmt sie - so wie bei mir - unbesehen!!!!! - zu den Fahrzeugpapieren. Das habe ich fast 40 Jahre gemacht. Es war ja auch nicht weiter tragisch, da ich ja nur Fahrten innerhalb von Europa gemacht habe. Einmal habe ich mit meinem Motorradträger in Frankreich einen Pkw "gekratzt". Alles wurde problemlos über die grüne Karte abgewickelt. Nun, nach meinem Rentnerdasein habe ich mich dann entschlossen, auch Fahrten nach Marokko zu unternehmen. 5 x habe ich Fahrten mit meinem Wohnmobil nach Marokko unternommen. 4 x ist Gott sei Dank nichts passiert, aber dann siehe --> Link Zunächst wurde die Versicherung von Marokko aus nur angerufen und über den Unfall informiert. Ebenfalls wurde der ADAC in Kenntnis gesetzt und um Hilfe gebeten. Alles lief schief. Mit Mühe und Not haben wir uns bis zu unserem Ferienhaus an die Costa Blanca bewegt. Dann erfolgte sofort die Kontaktaufnahme mit der Versicherung wegen der Regulierung des Schadens. Bei dem Telefonat kam der lapidare Hinweis, wo ist der Unfall passiert? In Marokko, also in Afrika, dann besteht bei uns kein Vollkaskoschutz. Wir versichern die Fahrzeuge nur im europäischen Raum. Für Marokko bieten wir überhaupt keinen Vollkaskoschutz an!!!!!! Ihr könnt mir glauben, nach diesem Telefonat standen mir die Tränen in den Augen, vor Enttäuschung aber auch vor Wut! Was war abgelaufen? Wie immer habe ich mir vor den Reisen die grüne Karte besorgt. Sie ist ja normalerweise u.a. für Reisen nach Marokko nicht gültig. Sie muß also freigegeben werden. Also habe ich die Karte fernmündlich bestellt und mich auch mit den Angestellten der Versicherung unterhalten. Es kam die Frage, wie lange ich nach Marokko reise? Ich habe mir dann sofort zwei oder auch drei Karten ausstellen lassen, da ich ja nie genau wußte, wann ich genau die Reise antreten wollte und wie lange sie dauert. Die Karten wurden freigeschaltet und mir zugesandt. Ich bin dann immer davon ausgegangen, dass damit alles klar war, nicht nur die Abdeckung der Haftpflichtversicherung sondern auch der Kaskoschutz. Aber, wie bereits beschrieben, kam dann der Knall. Kein Kaskoschutz für Marokko. Ich habe natürlich den allergrößten Fehler gemacht. Ich habe mir die Versicherungsbedingungen nicht mehr durchgelesen. Nach 40 Jahren in der Versicherung hielt ich das nicht mehr für notwendig, es war ja alles immer gut gelaufen. Den nächsten Fehler habe ich bei Erhalt der grünen Karte gemacht. Die grüne Karte war hier in einem DIN A4Bogen integriert, die grüne Karte, ein Teil mit dem Hinweis, gilt nur in Europa und bitte unterschreiben, weiter ein Teil bestand aus Reklame!! Wie immer, habe ich die perforierten Teile abgerissen, sie landeten, da ja Routine, im Papierkorb. Die grüne Karte wurde zu den Fahrzeugpapieren genommen. Jetzt bitte nicht lachen und wie bereits beschrieben nicht darauf hinweisen, es ist doch klar, dass die grüne Karte nur die Haftpflichtversicherung beinhaltet. Heute ist mir dieses auch klar, aber ich habe doch bei der Versicherung immer darauf hingewiesen, dass ich nach Marokko fahre. Ich war und bin auch heute noch der Meinung, dass ich mindestens einmal von der Versicherung darauf hingewiesen werden mußte, dass kein Kaskoschutz besteht. Sie hätten mich m.E. sogar darauf hinweisen müssen, dass bei dieser Versicherung kein Kaskoschutz für Marokko angeboten wird mit der Konsequenz, dass ich die Versicherung hätte wechseln müssen. Alles ist unterblieben und deshalb habe ich keinen Kaskoschutz und kann nur darauf vertrauen, dass die Angelegenheit durch die Versicherung des Unfallgegners in Marokko abgewickelt wird. Ich habe nun bei meiner Versicherung sehr deutlich darauf hingewiesen, dass meines Erachtens hier eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt und ich mit der Ablehnung so ohne Weiteres nicht einverstanden bin. Ich habe mich an den Aufsichtsratsvorsitzenden und an den Vorstand gewandt. Die Versicherung hat sich dann bereit erklärt - um jedes Prozeßrisiko auszuschließen - ohne Anerkenntnis einer Schuld einen Betrag von 10000 Euro zu leisten. Ich habe die Zahlung angenommen. Das Fahrzeug wurde dann in Deutschland durch einen Sachverständigen untersucht. Ein Gutachten wurde erstellt. Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf einen Betrag von rd. 49000 Euro, der Restwert noch auf 28.500 Euro und das bei einem Fahrzeug, was einmal rd. 105.000 Euro wert war und dies nach nur 15 Monaten. Ich habe das Fahrzeug zwischenzeitlich abgegeben und mich für einen Neukauf entschieden. Mein Problem ist nun die Abwicklung des Schadens in Marokko. Über meinen Rechtsschutz beim ADAC wurde ein Schadenregulierungsbüro in Graz eingeschaltet, die auch über eine Rechtsvertretung in Marokko verfügen. Die nehmen nun meine Rechte in Marokko wahr. Da bei dem Unfall Personen verletzt wurden, gibt es ein Strafverfahren, also kann sich die Angelegenheit bis zur Regulierung lange hinziehen, es wurde schon mindestens ein Jahr angedeutet. Fazit: Bei Fahrten außerhalb von Europa - auch in den asiatischen Teil der Türkei - schaut Euch Eure Versicherungsbedingungen genau an, prüft auch genau, was mit der grünen Versicherungskarte alles abgedeckt ist. Wichtig: Die grüne Karte deckt nur Haftpflichtschäden ab. Wichtig: Unbedingt erforderlich ist die Mitgliedschaft im ADAC o.ä. In meinem Fall hat der ADAC die Kosten des Gutachters bezahlt und übernimmt auch alle Kosten, die mit dem Unfall in Marokko in Verbindung stehen. Entschuldigt vielmals, dass der Artikel etwas länger geraten ist. Aber ich denke, keinem von Euch sollte etwas Ähnliches widerfahren. Es ist einfach schrecklich, evtl. auf einem Schaden von rd. 50000 Euro hängen zu bleiben,nur weil ich mich nicht richtig informiert habe oder auch informiert worden bin. Dies möchte ich Euch ersparen. Dass mir dieses passiert ist, kann ich mir kaum verzeihen. In meinem Leben habe ich alle Risiken doppelt und dreifach abgedeckt, so z.B. für 360 Euro für die Reise nach Marokko eine Zusatzkrankenversicherung beim ADAC abgeschlossen. Wie leicht wäre es hier gewesen, auch etwas für den Vollkaskoschutz in Marokko zu tun, aber.......................S............ Liebe Heinz - Campoverde danke für deinen ausführlichen hinweis, wenn es dich tröstet, das gleiche hätte mir auch passieren können; halt die ohren steif und weniger pech in zukunft Hallo,
eine schlimme Geschichte, mein Mitgefühl. Vielleicht geht die Sache noch gut aus und der Schuldige ist hoch genug haftpflichtversichert. Mir ist das außereuropäische Problem bekannt, auch in der Hausratversicherung/Inhaltsversicherung habe ich dort keinen VS-Schutz ! Dietmar Das ist ja mehr als ärgerlich.
Ich denke, die meisten von uns - mich eingeschlossen- hätten diesen Fehler auch gemacht. Hoffentlich schützen Deine Erfahrungen wenigstens den einen oder andern Leser vor solchen Erfahrungen! Viele , westy75 Hallo Heinz,-
eine ganz blöde Sache, nur ganz darfst Du Dich nicht freispielen. Zur grünen Karte, die man automatisch zur Hauptfälligkeit zugeschickt bekommt, da steht- fast nicht zu übersehen- " Diese Versicherungskarte gilt nicht für Länder, die in der Länderliste gestrichen sind." Fahre ich in die Türkei, oder nach Marokko, beantrage ich eine sogenannte " Grosse Grüne Karte ", prämienfrei oder mit Zuschlag, je nach Versicherer. Zur Vollkasko, in den kleingedruckten Versicherungsbedingungen steht so ziemlich am Anfang, " Wo gilt..." Im Zweifelsfalle ein Anruf. Mein Womo ist ganzjährig Vollkasko versichert, für die Türkei, Marokko, Tunesien, Syrien, hat mir meine Versicherung volle Deckung angeboten, allerdings für die Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land 100% Zuschlag. Zähneknirschend bezahlt, dafür beruhigt unterwegs. Der Schutzbrief vom ÖAMTC , = ADAC in der BRD, gibt Deckung rund ums Mittelmeer, aber nicht für Jordanien. Das Angebot Deiner Versicherung war sicher im oberen Bereich und meiner Meinung nach kulant. Bei Gericht wäre sicher eine Nullrunde herausgekommen, da weiss sicher Rantanplan besser Bescheid, auf den Kosten wärst Du auch "sitzengeblieben". Kopf hoch und für die Zukunft mehr Glück. Liebe Mondmann danke für die mühe, dass du diese elemenate info hier der allgemeinheit zur verfügung stellst!
mir wäre exakt das gleiche passiert... eben direkt auf die "grüne" geschaut, MA durchgestrichen... danke. alles gut. o. toll Mondmann,
will ich mich freispielen oder was der Bericht bezwecken? Heinz Hallo Heinz,-
Du schreibst unter anderem, die Versicherung hätte Dich aufmerksam machen müssen, meiner Meinung hat sie ja auch, mit den kleingedruckten Vertragsgrundlagen. Nur wer liest sie? Liebe Mondmann Hallo Heinz,
ich glaube so wie du es schilderst, wäre es mir auch passiert. Wenn du dich aktiv darum kümmerst, dass deine grüne Karte den Eintrag für Marokko erhält, dann denke ich hast du schon Weitblick bewiesen. Viele schauen ja nichtmal, in welchen Ländern die Karte überhaupt gilt. Wenn du dann hingehst und die Versicherung von dir aus darauf aufmerksam machst, dass du nach Marokko fährst, dann hat die Versicherung mindestens schon aus Kundenschutzgründen hier eine Bringschuld und steht m.E. in der aktiven Informationspflicht. Ganz egal, was irgendwo auf Seite 4 im Kleingedruckten steht, eine Einschränkung auf die Haftpflicht gehört m.E. fett gedruckt ins Anschreiben! "ACHTUNG, sie sind in Marokko nur noch haftpflichtversichert..." Von daher kann ich deinen Unmut absolut nachvollziehen. Björn Hallo Bjoern,
zur Entlastung der Versicherung muß ich darauf hinweisen, dass in dem DINA Bogen schon fett gedruckt steht, gilt nur in Europa. Aber, wie ich schon geschrieben habe, der perforierte Teil wurde abgerissen und in den Papierkorb geschmissen, da jahrelange Routine. Man hat einfach nicht auf das Kleingedruckte usw. gelesen. Mit Sicherheit trifft mich hier eine Mitschuld, die ich auch nicht verkenne. Deshalb ärgere ich mich ja auch über meine Dummheit!!!!!!!!!!!!!!!!!! Heinz Hallo Heinz,
so wie ich denken sicherlich viele, das hätte auch mir passieren können. Aber sehe es auch ein bisschen Positiv es hätte auch viel schlimmer kommen können. Und an alle Klugscheißer, wie das Kleingedruckte nicht gelesen,das hätte Frau/Mann wissen müssen oder ähnliches?? Nur wer frei von schuld sei der werfe den ersten Stein. LG reinoldus [/b] Hallo Heinz,
danke für den ausführlichen Bericht. Ich habe daraus gelernt, dass ich meine Versicherungsbedingungen für alle Eventualitäten noch einmal überprüfen werde. Ich kann Dir nur wünschen, dass die Haftpflichtvesicherung des Unfallgegners den Schaden ersetzt. Alles Gute von Peter
:daumen2: Danke Heinz, das bewahrt mich vor einer teuren Erfahrung, denn mit wäre es 100% auch wie dir ergangen.
Möge der Unfallgegner deinen Schaden zahlen und freue dich das dir und deiner Frau nichts passiert ist. Hab Marion die Bilder gezeigt, die fragte nur ängstlich und was ist mit dem Beifahrer, da sie auch meist dort sitzt. Matthias Danke für den wichtigen Hinweis! Viel Erfolg bei der Schadenregulierung.
Übrigens: Mit Strafverfahren dauert so etwas auch in D 1 Jahr oder länger. Der Zivilprozess um die Haftungsfrage selber kann sogar mehrere Jahre dauern. Da sind wir hier ganz schön marokkanisch :-(( Gruesse nach Spanien!! rantanplan
Nicht ärgern ... Du bist nicht der erste und wirst nicht der letzte sein, dem sowas passiert (hatte sowas ähnliches im hintersten Zipfel der Türkei). Tröstet Euch damit, daß Ihr wenigstens körperlich heil aus der Sache rausgekommen seid .... :troest: Trotzdem: schöner Mist, da steht eine Menge Kohle im Feuer :!: [quote="reinoldus"]Hallo Heinz,
so wie ich denken sicherlich viele, das hätte auch mir passieren können. Aber sehe es auch ein bisschen Positiv es hätte auch viel schlimmer kommen können. Und an alle Klugscheißer, wie das Kleingedruckte nicht gelesen,das hätte Frau/Mann wissen müssen oder ähnliches?? Nur wer frei von schuld sei der werfe den ersten Stein. LG reinoldus Hallo reinoldus,- das alles hat nichts mit Klugscheissen zu tun, sondern das liegt meiner Meinung nach im Eigeninteresse und in der Eigenverantwortung des Einzelnen, sich ZB. bei einer Auslandsreise entsprechend zu informieren. LG Mondmann Hallo Heinz,
vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht und für deinen Mut, dass du uns allen das so geschildert hast. Sicher sind 90% von uns so vertrauensselig . Bin grade gleich raus und hab mal auf die grüne Karte geschaut, also Marokko ist für die Haftpflichtvers. eingeschlossen. Was die Kasko-Deckung für außereuropäische Länder betrifft, muß ich auch gleich am Montag mal abklären. Hast du denn beim ADAC das speziell eingeschlossen ? Bei mir steht nämlich beim Schutzbrief auch nur Europa drin ? Viel Glück und Kopf hoch, dass die Schadensregulierung noch ein gutes Ende nimmt und seid froh, dass euch nichts passiert ist, sieht ja schlimm aus auf dem Foto. Liebe Antje :daumen2: Moin moin Heinz,
Danke für Deine Ausführungen, werde mich Morgen gleich mal schlau machen. Euch drücke ich die Daumen! Sutje Hallo Antje,
die Angelegenheit mit dem ADAC wird über den abgeschlossenen Verkehrsrechtsschutz abgewickelt, und zwar habe ich hier die Variante Mehrfach-Verkehrs-Rechtsschutz. § 6 der Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen des ADAC bestimmt den örtlichen Geltungsbereich: (1) Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im geografischen Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, und soweit ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde..... Also war in meinm Fall MAROKKO mit eingeschlossen. Weil es beim ADAC so war, bin ich auch davon ausgegangen, dass meine Kaskoversicherung auch eintritt bei den außereuropäischen Anliegerstaaten. Aber leider war es ja nicht so!! Du solltest jedoch Dir einmal genau die Versicherungsbedingungen des ADAC ansehen. Für Wohnmobile gibt es z.B. Höhen- und Gewichtsbeschränkungen, ich glaube über 3,20 m und über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte erkundige Dich genau beim ADAC, auch bezüglich der Leistungen im Rahmen der ADAC Plusmitgliedschaft, die ich ebenfalls besitze. Es ist besser hier etwas mehr zu investieren. Es lohnt sich in jedem Fall. Ich hoffe, ich konnte Dir und vielleicht auch anderen im Forum helfen. Heinz - Campoverde Hallo heinz,
danke dass Du andere warnst damit sie nicht in die gleiche Falle tappen. Hallo Heinz,
danke, dass Du uns alle informierst und mit Deinem Bericht uns alle aufmerksam machst, uns wir vor Reiseantritt ins außereuropäische Ausland noch einmal die eigenen Versicherungsbedingungen anzuschauen (Geltungsbereich) und den Versicherungsschutz ggf. erweitern zu lassen. Ich hoffe für Dich, dass Du nicht ewig auf Deine Entschädigungsleistung von dem ausländischem Versicherer warten musst.
Hallo Heinz, klar und nochmal vielen Dank. Ich klär das mal am Montag und melde mich dann wieder. aus dem tiefen Süden Antje :autofahren: Hallo Heinz,
da bin ich wieder. Habe mich heute bei meiner Versicherung (W&W) schlau gemacht. Also der Geltungsbereich für die Haftpflicht und die Kasko und dem Schutzbrief und der K-Unfallvers. ist Europa, außereuropäisches Grenzgebiet und Mittelmeer-Anrainer-Staaten. Konkret heißt das, Marokko und Tunesien sind eingeschlossen, z.B. Algerien und Ägypten nicht!! Z.B. asiatischer Teil der Türkei auch. Die Länder stehen auch auf meiner grünen Karte. Iran und Irak sind gestrichen. Im Geltungsbereich habe ich gleichen Vers-Schutz wie in Europa. Die Schutzbriefleistung gilt nur für Wohnmobile bis 4 to. Habe eine Liste mit den aufgeführten Ländern und den entspr. Leistungen zugefaxt bekommen. Der Schutzbrief Classic kostet 25 Euro, zusätzl. gibts noch einen Schutzbrief Plus mit erweiterten Leistungen, der kostet nochmal 11,90 Euro. Dann gibts noch eine Ausland-Schadenschutzvers. dann wird ein unverschuldeter Schaden von der eigenen Kasko abgewickelt, ob die gegner.Vers zahlt oder nicht, kostet nochmal 25 Euro. Also....es ist wirklich wichtig, Dank deiner Schilderung, dass JEDER seine Versicherungsbedingungen genau prüft. Viele und ich wünsche dir, dass alles gut ausgeht :freude: Antje Bei der allseits beliebten RMV steht:
Örtlicher Geltungsbereich Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Hat das schon jemand gemacht? Hallo Heinz,
Danke für die Warnung und alles,alles gut für die Zukunft. Peter Hallo Heinz!
wer kennt das nicht? Jeden Tag hat man einen Haufen Post, Formular usw usw usw.. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, das ist bei uns nicht anders. Irgendwann schaut man sich das Formular nicht mehr genau an, hat man ja schließlich immer so gemacht. Wäre uns auch so passiert. Wir hoffen, das die Schadensregulierung positiv für dich verläuft, zumindest hast du die Hoffnung, das du noch was von der Gegenseite bekommst, da du ja selbst keine Schuld am Unfall hast. Viel Glück wünschen wir dir!! übrigens, was ich heute von meiner versicherung erfahren habe ist, dass bei einbruchdiebstahl der inhalt des wohnmobils nicht mehr über die neuen hausratversicherungen abgedeckt ist. kann mir das jemand bestätigen ? |
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