Das Thema Feinstaub hat hier im Forum schon an verschiedenen Stellen eine Rolle gespielt. Da sich inzwsichen Konkretisierungen ergeben, will ich mal versuchen die aktuellen Punkte zusammen zu fassen.
1) Kennzeichnung emmisionsamer Fahrzeuge
Dem BR liegt derzeit ein Verordnungsentwurf zur Kennzeichnung emmisionsarmer Fahrzeuge vor (Drs. 162/06 --> Link ). Hintergrund für diesen Entwurf ist eine Richtlinie der EU, die - vereinfacht dargestellt - den Ländern, Kreisen und Gemeinden vorschreibt, dass - bei entsprechend häufiger Überschreitung (35 mal im Jahr) der zulässigen Höchstwerte - Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Eine mögliche Gegenmaßnahme sind Fahrverbote / Durchfahrtsverbote. Damit diese entsprechend leicht durchgesetzt werden können, soll die in der Verordnung vorgesehene Kennzeichnung von Fahrzeugen mittels einer Plakette erfolgen. Die Kennzeichnung soll auf freiwilliger Basis erfolgen (derzeit wird eine Gebühr von 1 EUR für die Plakette erwogen) und soll sich an der Emmisionsschlüsselnummer für PKW bzw. Nutzfahrzeuge orientieren. Und hier droht natürlich mal wieder allen Wohnmobilisten ungemach, bei denen keine entsprechende Schlüsselnummer eingetragen ist.
Der Verordnungsentwurf wird in den verschiedenen Ausschüssen (federführend ist der Umweltausschuss) am 22. bzw. 23.03.06 behandelt. Wann der BR ihn behandelt ist noch offen.
Fahrzeuge mit welcher Schlüsselnumer künftig - soweit die Verordnung in Kraft tritt - welche Plakette erhalten, lässt sich natürlich mal wieder nicht ohne weiteres aus der Verordnung ablesen. Eine diesbezügliche Anfrage am Beispiel meines Fahrzeuges bei der Dekra und bei der GTÜ sowie dem TÜV ergab bisher kein Ergebnis. Die Dekra hat nicht geantwortet und TÜV und GTÜ verweisen darauf, dass die Verordnung bisher noch nicht beschlossen ist. Die Zulassungsstellen der Kommunen dürften bisher ebenfalls nicht in der Lage sein ein verbindliche Auskunft zu geben.
2. steuerliche Förderung von Neufahrzeugen mit RPF bzw. für die Nachrüstung von RPF
Hier ist noch alles offen. Diskutiert wurde bisher die steuerliche Ermäßigung für entsprechend ausgerüstete Neufahrzeuge bzw. für die Nachrüstung von Fahrzeugen durch eine entsprechende Ermäßigung der Kfz-Steuer. da wir ja nun alle wissen das die Kfz-Steuer eine Steuereinnahme der Länder darstellt und diese eher nach Steuermehreinnahmen als nach -mindereinnahmen trachten, wurde ein entsprechendes Nullsummenspiel diskutiert, dass letztlich eine Zusatzbelastung für die darstellen dürften, die ihre Fahrzeuge nicht nachrüsten lassen wollen bzw. können.
Wie schon geschreiben, entschieden ist bisher nichts. Allerdings drängen die Grünen die Bundesregierung, bis zum Juni 2006 eine entsprechende Regelung zu erlassen. Einzelheiten zu den Vorstellungen der Grünen finden sich in der Drs. 16/946 ( --> Link )
Mal sehen wie es weiter geht.

