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Feinstaub - Kennz. emissionsarmer Kfz./steuerl. Begünstigung


Gast am 21 Mär 2006 14:06:12

Das Thema Feinstaub hat hier im Forum schon an verschiedenen Stellen eine Rolle gespielt. Da sich inzwsichen Konkretisierungen ergeben, will ich mal versuchen die aktuellen Punkte zusammen zu fassen.

1) Kennzeichnung emmisionsamer Fahrzeuge
Dem BR liegt derzeit ein Verordnungsentwurf zur Kennzeichnung emmisionsarmer Fahrzeuge vor (Drs. 162/06 --> Link ). Hintergrund für diesen Entwurf ist eine Richtlinie der EU, die - vereinfacht dargestellt - den Ländern, Kreisen und Gemeinden vorschreibt, dass - bei entsprechend häufiger Überschreitung (35 mal im Jahr) der zulässigen Höchstwerte - Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Eine mögliche Gegenmaßnahme sind Fahrverbote / Durchfahrtsverbote. Damit diese entsprechend leicht durchgesetzt werden können, soll die in der Verordnung vorgesehene Kennzeichnung von Fahrzeugen mittels einer Plakette erfolgen. Die Kennzeichnung soll auf freiwilliger Basis erfolgen (derzeit wird eine Gebühr von 1 EUR für die Plakette erwogen) und soll sich an der Emmisionsschlüsselnummer für PKW bzw. Nutzfahrzeuge orientieren. Und hier droht natürlich mal wieder allen Wohnmobilisten ungemach, bei denen keine entsprechende Schlüsselnummer eingetragen ist.

Der Verordnungsentwurf wird in den verschiedenen Ausschüssen (federführend ist der Umweltausschuss) am 22. bzw. 23.03.06 behandelt. Wann der BR ihn behandelt ist noch offen.

Fahrzeuge mit welcher Schlüsselnumer künftig - soweit die Verordnung in Kraft tritt - welche Plakette erhalten, lässt sich natürlich mal wieder nicht ohne weiteres aus der Verordnung ablesen. Eine diesbezügliche Anfrage am Beispiel meines Fahrzeuges bei der Dekra und bei der GTÜ sowie dem TÜV ergab bisher kein Ergebnis. Die Dekra hat nicht geantwortet und TÜV und GTÜ verweisen darauf, dass die Verordnung bisher noch nicht beschlossen ist. Die Zulassungsstellen der Kommunen dürften bisher ebenfalls nicht in der Lage sein ein verbindliche Auskunft zu geben.


2. steuerliche Förderung von Neufahrzeugen mit RPF bzw. für die Nachrüstung von RPF
Hier ist noch alles offen. Diskutiert wurde bisher die steuerliche Ermäßigung für entsprechend ausgerüstete Neufahrzeuge bzw. für die Nachrüstung von Fahrzeugen durch eine entsprechende Ermäßigung der Kfz-Steuer. da wir ja nun alle wissen das die Kfz-Steuer eine Steuereinnahme der Länder darstellt und diese eher nach Steuermehreinnahmen als nach -mindereinnahmen trachten, wurde ein entsprechendes Nullsummenspiel diskutiert, dass letztlich eine Zusatzbelastung für die darstellen dürften, die ihre Fahrzeuge nicht nachrüsten lassen wollen bzw. können.

Wie schon geschreiben, entschieden ist bisher nichts. Allerdings drängen die Grünen die Bundesregierung, bis zum Juni 2006 eine entsprechende Regelung zu erlassen. Einzelheiten zu den Vorstellungen der Grünen finden sich in der Drs. 16/946 ( --> Link )

Mal sehen wie es weiter geht.

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Gast am 21 Mär 2006 15:44:19

Nun hab ich ja gerade gepostet das die Dekra sich bisher nicht gemeldet hat und schon kommt die Antwort :)

Da sie die aussagekräftigste ist, möchte ich euch natürlich daran teilhaben lassen.

meine Frage: Betr.: Feinstaub

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre ein Wohnmobil auf Fiat Ducato Basis mit einem zGg von 4,0 to, dass bezüglich seines Emissionsverhaltens die RL 99/96/EG;A;GKL:G1 (Feld 1 Kfz-Schein) bzw. 2001/27A/EG (Feld 33 Fahrzeugschein) erfüllt.

Können Sie mir mitteilen in welche Stufe dies Fahrzeug bezüglich der vorgesehenen Feinstaubeinstufungen (Stufe 1-5) eingestuft werden wir ?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Stephan M.


Antwort der Dekra:

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bitte entschuldigen Sie die kleine Verspätung, doch wir wollten bzgl. der angesprochenen Thematik noch die Entscheidungen einiger Fachgremien abwarten. Doch auch diese werden sich noch verzögern.

Die Umsetzung bzw. das Inkrafttreten dieser Verordnung ist noch mit einigen Hürden verbunden, die es zu überwinden gilt. Wir gehen davon aus, selbst wenn es keine Änderungen daran mehr geben sollte und sollten die Fachausschüsse, der
Bundesrat und die EU zustimmen, dass frühestens mit einer Umsetzung zum
Ende des Sommers zu rechnen ist.

Momentan lassen sich die Fahrzeuge mit LKW-Abgas-Verschlüsselung, wie bei Ihrem Wohnmobil, noch nicht in die einzelnen Partikelminderungsklassen einstufen. Bei diesen Fahrzeugen werden die Schadstoffemissionen nicht wie bei PKW im Fahrzyklus in g/km ermittelt sondern gelten allein für den Motor in g/kWh. Ein direkter Vergleich ist daher nicht möglich.

Dieses ist nur eines von vielen Problemen, die es in dieser Verordnung derzeit noch zu lösen gilt.

Warten Sie bitte noch ein wenig ab, bis die Aussagen in den Verordnungen konkreter und genauer werden. Die Presse wird sicherlich dazu berichten.

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Zuordnung in eine jeweils höhere Schadstoffgruppe bei den vorgenannten Kfz denkbar. Eine Aussage dazu ist uns jedoch noch nicht möglich. Die emissionsbezogene Verschlüsselung ist dafür nicht geeignet.


Mit freundlichen n

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Gast am 28 Mär 2006 20:33:39

Nun steht die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" auf der TO des Bundesrates. Um den 07.04.06 wissen wir dann mehr.

Mal sehen, vielleicht legt uns der BR ja ein "nettes Osterei" ins Nest.

Ach ja, entschieden ist dann natürlich noch nichts.

Stephan

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Gast am 12 Apr 2006 07:54:01

So, das Osterei des BR liegt nun im Nest - und es ist sogar bunter geworden als anfänglich gedacht.

--> Link

Damit ist wieder ein Schritt in Richtung der Kennzeichnung von PKW und Wohnmobilen entsprechend ihres Partikelausstoßes getan. Wann nun die ersten Schilder am Straßenrand stehen bzw. wann wer welche Plakette erhalten kann, ist allerdings noch offen.

Stephan

Gast am 25 Sep 2006 19:44:48

Nachdem ich bereits im März TÜV, Dekra und GTÜ zum Thema "PM-Einstufung meines WoMo" angemailt und keine weiterhelfenden Antworten erhalten hatte, habe ich die Mailaktion gestern wiederholt.

Ergebnis: Nichts was weiterhilft.

Außerdem haben ich mich auch an HJS und TWIN-TEC gewandt. Von HJS habe ich bisher keine Rückmeldung. TWIN TEC teilte mit, dass es bisher keinen RPF für meinen Fahrzeugtyp gibt und auch noch keiner geplant sei (Übersicht Lieferprogramm --> Link).

Allerdings bitten Sie um ein facsimile meines Fahrezugscheins damit die technische Abteilung Informationen zu diesem Fahrzeugtyp sammeln kann (Fax-Nr. 0 22 44/ 91 83 70).
Vielleicht sollten ja möglichst viele von uns ihren Kfz-Schein faxen um auch einen "gewissen Bedarf" an RPF für unsere Fahrzeuge zu signalisieren.

Dakota am 25 Sep 2006 20:26:41

Gast hat geschrieben: TWIN TEC teilte mit, dass es bisher keinen RPF für meinen Fahrzeugtyp gibt und auch noch keiner geplant sei (Übersicht Lieferprogramm [b]--> Link[/b


Moin Stephan,

wie kommst du darauf, der 2.8 JTD ist doch gelistet ?! Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?

Code: --> Link
Fiat Ducato
Bus/Kasten
Bestellnummer 25 51 53 01, Typ 230 / 244
PM-Stufe PM 1,   Motor KB: 8140.43S
Getriebe: Schaltung L 2,8
Abgasnorm 98/69/EG III;A
KW 94
HSN TSN 4136 456/517
Baujahr 04.2001 -
Empf. VK-Preis 696,- €
 
Bemerkung: P) W) 

OE-Teilenr. 1346063080 
Systemart AS  Plakette: grün 

Bemerkungen:

PM-Stufe :
Nach der Umrüstung mit dem Twin-Tec-Rußfilterkat erfüllt das Fahrzeug den Partikelgrenzwert der jeweils höheren Abgasnorm und wird in den Fahrzeugpapieren mit der entsprechenden Partikelminderungsstufe als besonders partikelreduzierter PKW eingestuft.

P): Nur für als Personenkraftwagen (PKW) zugelassene Fahrzeuge
 
W):Bei Wohnmobilen kann die TSN gegenüber der Angabe abweichen. Wohnmobile sind nachrüstbar, wenn diese nach der Richtlinie 98/69/EG typgeprüft wurden und die Abgasanlage gegenüber dem Serienzustand unverändert ist


Das letztgenannte steht auch in meinen Papieren, also wie ich es lese: Nachrüstbar & Grüne Plakette

Gast am 25 Sep 2006 20:56:18

Der Duc ist schon da, aber z.B. nicht meiner. Vergleich mal die HSN und TSN Nummern die dort gelistet sind mit deinen Fahrezugpapieren. Während die HSN (4136) noch stimmt, habe ich die TSN 616.

Im guten alten Kfz-Schein steht die HSN in "zu 2." und die TSN sind die ersten 3 Ziffern "zu 3". Ich hatte gestern auch irgendwo im www gefunden wo man die Angaben in den neuen Papieren findet. Nur wo war das ?

[Admin] am 25 Sep 2006 21:01:19

ich stell mir grad vor, wie z.B. ein Peruaner, ein Kongolese oder ein Usbeke gucken würde, wenn Stephan ihm diesen ganzen typisch deutschen Bürokratenquatsch erklären würde :kuller:

Dakota am 25 Sep 2006 21:02:53

Gast hat geschrieben:Der Duc ist schon da, aber z.B. nicht meiner. Vergleich mal die HSN und TSN Nummern die dort gelistet sind mit deinen Fahrezugpapieren. Während die HSN (4136) noch stimmt, habe ich die TSN 616.


@Stephan:

die Aussage stimmt - aber unter Bemerkungen lese ich dort:

(W) "Bei Wohnmobilen kann die TSN gegenüber der Angabe abweichen. Wohnmobile sind nachrüstbar, wenn diese nach der Richtlinie 98/69/EG typgeprüft wurden und die Abgasanlage gegenüber dem Serienzustand unverändert ist "

Bei mir steht 98/69/EG und es handelt sich um eine unveränderte Serienanlage. Kann natürlich daran liegen. Ich werde di morgen mal kontaktieren - ich spiele nämlich mit dem Gedanken der Nachrüstung. Nicht unbedingt wegen der Plakette, sondern der Umwelt zuliebe....

Dakota am 25 Sep 2006 21:07:19

Gast hat geschrieben: Im guten alten Kfz-Schein steht die HSN in "zu 2." und die TSN sind die ersten 3 Ziffern "zu 3". Ich hatte gestern auch irgendwo im www gefunden wo man die Angaben in den neuen Papieren findet. Nur wo war das ?


TSN müsste bei den neuen der D.2 Eintragung entsprechen

Gast am 25 Sep 2006 21:08:52

Siehst du, und ich habe 1999/96/EG bzw. 2001/27A/EG.

Es ist halt alles ganz schön kompliziert. Deshalb hatte ich TWIN-TEC auch alle erforderlichen Daten gemailt.

Gast am 03 Dez 2006 22:38:15

Derzeit wird ja ein --> Link diskutiert, der sich mit der Filternachrüstung sowie einer Strafsteuer von 1,20 EUR/100ccm beschäftigt.

Dieser Entwurf gilt (in der derzeitigen Fassung) nicht für Wohnmobile im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Begründung: Der Gesetzentwurf sieht in § 9a einen "Strafsteuersatz" bezgl. der Steuersätze nach §9 Abs.1 Ziffer2 Kraftfahrzeugsteuergesetz vor. Durch die beschlossene Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bzgl. der Wohnmobile fallen wir jedoch unter §9 Abs.1 Ziffer 2a.

Stephan

Chris_62 am 18 Dez 2006 17:12:11

online-Nachricht aus der Badischen Zeitung kopiert :

Hunderttausende könnten betroffen sein: Autofahrern im Südwesten droht wegen des Kampfes gegen Feinstaub ein Fahrverbot. Allein in der Region Stuttgart seien 300.000 Fahrzeuge betroffen, vermeldete die Landeshauptstadt heute.

Die Stadt müsse dem Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums zufolge vom 1. Juli 2007 an eine Umweltzone einrichten.

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sagte, dass dann Autos und Lastwagen der untersten Schadstoffgruppe Euro 1 nicht im Stadtgebiet fahren dürfen.

Das sind in Stuttgart rund 54 000 Fahrzeuge. Diesel und Benziner, die älter als neun Jahre sind, könnten unter ein Verbot fallen.

Schuster forderte eine Verschiebung des Termins in den Luftreinhalteplänen, weil das Datum nicht einzuhalten sei. Die Fahrer von Dieselfahrzeugen bräuchten Zeit, um ihre Autos mit den steuerlich geförderten Rußpartikelfiltern nachzurüsten.

Zudem gebe es in der Verwaltung nicht genügend Personal, um die absehbare Flut von Ausnahme-Anträgen zu bearbeiten. Er verwies auf Städte in anderen Ländern, die den Termin auf 1. Oktober und sogar auf 1. Januar 2008 verschoben hätten.

Ein Sprecher von Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sagte, der Termin 1. Juli 2007 gelte weiterhin, zumal das Land bundesweit Vorreiter im Kampf gegen den Feinstaub sein wolle.

Fahrzeuge der Schadstoffgruppen Euro 2 bis Euro 4 sollen künftig rote, gelbe beziehungsweise grüne Plaketten erhalten, damit sie bei Polizeikontrollen zu unterscheiden sind. (dpa)

Grüssle Christine

rs270550 am 19 Dez 2006 10:48:29

Armes Stuttgart, der Einzelhandel schließt die Geschäfte, da keine Kunden mehr kommen!
Und wieviele Autos (Kunden) kommen nochmals weniger, wenn die EURO-5 kommt?
Aber kann uns, Womo-Fahrern, ja egal sein, wir sind ja nicht davon betroffen!
Hatte ich fast vergessen zu erwähnen: NOCH NICHT betroffen!
,
Rolf

Diesel-Junkie am 19 Dez 2006 11:21:19

Nun Schadstoffklassen haben wir auch und die Kfz-Steuer ist auch erhöht worden. Zusätzlich dürfen wir dann zur Belohnung (höhere Kfz-Steuer) auch nicht mehr in die Innenstädte. Herzlichen Dank liebe Politiker.

Gast am 25 Dez 2006 16:45:48

--> Link ein Link zu einer Info des ADAC zu Schlüsselnummern und PM-Stufen

apnl am 26 Dez 2006 11:53:04

Gast hat geschrieben:--> Link ein Link zu einer Info des ADAC zu Schlüsselnummern und PM-Stufen


Hi an alle

obwohl ich auch aus der Verwaltung komme verstehe ich die Welt nicht mehr.
Unser Transit Bj 2006 (Schlüsselnumer 54) erfüllt die Euro 3 nach EG (irgendetwas). Durch die Strafe (oder wie man das nennen will) herabgestuft auf Euro 2. Nach der ADAC-Tabelle jedoch beim Rußausstoß in Gruppe 4.
Geht doch sicherlich nach dem Motto: "Wenn wir schon nicht überzeugen können, wollen wir doch wenigstens verwirren."

und schöne Weihnachten noch

Armin

Gast am 26 Dez 2006 12:48:19

Ich verstehe eigentlich den Widerstand gegen umweltfreundliches Autofahren nicht. Ich wundere mich auch darüber, dass nicht alle neuen Dieselbrenner fabrikmässig mit Russpartickelfilter ausgerüstet sind, PKW's haben doch heute auch alle einen Katalysator. Warum wird das nicht einfach gesetzlich vorgeschrieben? Die schädliche Wirkung ist doch allen bekannt.

apnl am 26 Dez 2006 13:24:05

Andreas fs hat geschrieben:Ich verstehe eigentlich den Widerstand gegen umweltfreundliches Autofahren nicht. Ich wundere mich auch darüber, dass nicht alle neuen Dieselbrenner fabrikmässig mit Russpartickelfilter ausgerüstet sind, PKW's haben doch heute auch alle einen Katalysator. Warum wird das nicht einfach gesetzlich vorgeschrieben? Die schädliche Wirkung ist doch allen bekannt.


Hallo Andreas,

meinerseits sicherlich kein Widerstand!, ganz im Gegenteil.

NUR

Warum wird mein Fzg. in EURO 2 eingestuft, wenn es nach EU-Richtlinie EURO 3 erfüllt.
Warum werden Womo-Fahrer möglicherweise mit Fahrverbot bestraft, wenn die Industrie nicht in der LAge ist für Fahrzeuge Partikelfilter zu liefern.
Beispiel: Lt. Homepage HJS kann ich weder für mein Womo auf Transit noch für meinen Pirivat PKW DB V-Klasse eine Filter nachrüsten.
Bei meinem V musste vor ca. einem halben Jahr der Auspuff mit Kat gewechselt werden. Ich habe extra nachgefragt ob ein Partikelfilter lieferbar ist. Die Antwort war ein klares NEIN.
Un das ist der Punkt der nicht in Ordnung ist.


Armin

Beduin am 26 Dez 2006 14:43:18

Ich bin auch sauer und was traurig das das so läuft.

Werde aber damit leben müssen und denke mir.

Das auch die Autoindustrie viel Macht und Lobby hat.
Den, ein neu verkaufter Wagen bringt dennen alle mal mehr Geld als Nachrüstsätze für unsere alten "Schätzchen" :ooo: da passt der doch wunderbar

Gast am 26 Dez 2006 17:14:52

apnl hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:--> Link ein Link zu einer Info des ADAC zu Schlüsselnummern und PM-Stufen


Hi an alle

obwohl ich auch aus der Verwaltung komme verstehe ich die Welt nicht mehr.
Unser Transit Bj 2006 (Schlüsselnumer 54) erfüllt die Euro 3 nach EG (irgendetwas). Durch die Strafe (oder wie man das nennen will) herabgestuft auf Euro 2. Nach der ADAC-Tabelle jedoch beim Rußausstoß in Gruppe 4.
Geht doch sicherlich nach dem Motto: "Wenn wir schon nicht überzeugen können, wollen wir doch wenigstens verwirren."

und schöne Weihnachten noch

Armin


Auch bei dieser Liste gilt mal wieder - "Vorsicht - genau hinschauen und lesen !!!"

Ein WoMo mit der Schlüsselnummer 54 ist NICHT Stufe 4 sondern Stufe 2. In den Spalten stehen, wie auch dem Text und der Überschrift zu entnehmen ist, die PKW-Schlüsselnummern. WoMo-Schlüsselnummern müssen erst in die Schadstoffklassen für Nutzfahrzeuge umgesetzt werden (mit der SVG-Tabelle die schon aus dem Kfz-Steuerthema bekannt ist). Danach ist Schlüsselnummer 54 = LKW Euro 2 und damit Schadstoffklasse 2.

Stephan

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