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Vollkasko und Zeichen 265


WoMoRalle am 18 Mai 2015 14:52:09

Hallo Ihr Lieben,

vor kurzem haben wir ein Wohnmobil gemietet. Damals habe ich zwar auch die Versicherungsbedingungen der Vollkasko gelesen, aber mit näher rückendem Abholtermin steigt leider nicht nur die Vorfreude, sondern auch ein wenig ein mulmiges Gefühl. Im Mietvertrag ist die Rede davon, dass bei Missachtung des Verkehrzeichens 265 - Durchfahrtshöhe die Vollkasko nicht zahlt und ich als Mieter voll haftbar bin. D.h. dass ich, wenn ich ein Verkehrszeichen bez. Durchfahrtshöhe übersehe, den vollen Schaden am WoMo zahle, im ungünstigsten Fall 63000 €. Ist eine solche Versicherung normal? Kann man dieses Risiko mit einer Zusatzversicherung ausschließen? Vielen Dank für eure Antworten. Schöne

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kurt2 am 18 Mai 2015 15:25:20

Hallo,
der Vermieter hat hier offenbar eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die bei der "Fahrlässigkeit" bzw. zumindest "grobe Fahrlässigkeit" ausgeschlossen ist. Somit trägt der Mieter/Fahrer das Risiko und die Vers. zahlt in diesen Fällen nicht.
Obwohl der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" Auslegung zuläßt, gibt es gerade in diesen Fällen etliche Urteile, die im Falle einer Mißachtung der durch Verkehrsschild abgezeigten Durchfahrtshöhe, grobe Fahrlässigkeit gelten lassen.

Es ist also äußerste Vorsicht geboten. Am Besten einen Aufkleber mit der Fahrzeugbreite und -höhe im Führerhaus anbringen.
Alternativ anderen Vermieter suchen. (Meine Vermieter hatten damals außer der SB keinerlei Ausschlußkriterium).

kurt2 am 18 Mai 2015 15:26:41

Konnte nicht mehr editieren.
Habe den Link vergessen --> Link

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xbmcg am 18 Mai 2015 15:56:01

In den USA glaube ich mich zu erinnern, dass Schäden am Alkoven, Dach und an den Reifen in der
Kasko ausgeschlossen oder mit einer recht hohen Selbstbeteiligung 3.000 USD belegt waren.

Da war nicht nur "Schilder mit Durchfahrtshöhe missachten" gemeint, sondern auch Schäden durch Äste
usw. beim Einparken.

Die Versicherungsbedingungen solte man bei Mietfahrzeugen immer sehr genau lesen und auch nachfragen,
was es für Zusatzoptionen gibt.

DigiMik am 18 Mai 2015 16:06:40

WoMoRalle hat geschrieben:Im Mietvertrag ist die Rede davon, dass bei Missachtung des Verkehrzeichens 265 - Durchfahrtshöhe die Vollkasko nicht zahlt und ich als Mieter voll haftbar bin.

Wie das aus den Links so herauslese, nicht voll, aber immer noch erklecklich :D

Nett, dass der Vermieter wie nahezu alle, darauf explizit hinweist. Sollte es nicht so sein, dass man als Führer eines hohen Fahrzeugs allen Brücken Beachtung schenkt?
Wer dieses Minimum an Sorgfalt nicht aufbringt, ist IMHO für das Führen eines großen Fahrzeuges nicht geeignet. Warum sollte dafür der Vermieter oder die Versicherung, somit auch die Allgemeinheit in Form von Beiträgen aufkommen?
100m entfernt von uns haben wir auch so eine Brücke, mehrmals wird auf die 3m hingewiesen, unglaublich, wie viele da trotzdem rein krachen :D

LG vom Mikesch

Freeliving am 18 Mai 2015 16:25:03

At DigiMik ... Nunja - Jeden sofort als nicht tauglich darzustellen der da nun ein mulmiges Gefühl hat, ist aber auch sehr von oben herab geurteilt. Möge man drei Aspekte mal bedenken, man bewegt das Fahrzeug auf Strecken (eventuell Ausland) die man nicht kennt, führt ein Fahrzeug mit dem man zwangsweise noch nicht vertraut ist, und wenn man den Schilderwald auf den Strassen noch berücksichtigt .... dann kann selbst jemand der dem führen eines Fahrzeugs sehr Affin gegenüber steht trotzdem ein Schaden unterkommen. Menschlich! Denn bekanntlich fallen Meister nicht vom Himmel ...

DigiMik am 18 Mai 2015 16:46:06

Freeliving hat geschrieben:Jeden sofort als nicht tauglich darzustellen der da nun ein mulmiges Gefühl hat

Ich erinnere mich an meine erste WoMo-Fahrt :)
Jau, ich hatte da auch ein recht mulmiges Gefühl und gerade da war ich besonders vorsichtig und habe die Brücken hypnotisiert :D
Erst recht vor zig Jahren, als ich in den USA ein richtiges Dickschiff gesteuert hatte...

Da ist man besonders sorgsam, achtet auf alles, was einen in die Quere kommen könnte. Erst recht Brücken standen unter Beobachtung, egal, ob da ein Schild dran war oder nicht.
Ich erinnere mich, dass ich vor zwei Jahren die Höhe des Leihwomos in USA ausgemessen hatte, als ich vor einem Tunnel stand.
Das ist der Grund, warum ich jemanden für ungeeignet für solche Fahrzeuge halte, der mit einem "wird schon" oder einfach (fahr-)lässig unterwegs ist.

Auch die Punkte, die Du da ansprichst: Ist alles richtig, aber wenn das ein Problem sein sollte und die Gefahr besteht, das nicht auf die Reihe zu bekommen, dann würde zumindest ich das nicht machen und würde jedem Anderen auch den Tipp geben, das zu lassen.

Sicherlich machen wir alles Fehler, ich hab auch schon mal nen Alkoven an einem Baum eingedötscht :)
Das ist dann aber meine Blödheit und ich komme nicht auf die Idee, das auf Andere abzuwälzen.

Hier sprechen wir von einem Zeichen und einem Hindernis, sprich Brücke. Sorry, aber die Meinung vertrete ich nun mal, wer das gerade bei einer Aufgeregtheit übersieht, sollte besser das WoMo fahren lassen.

LG vom Mikesch

dieter2 am 18 Mai 2015 16:51:02

Na ja, ein Schild kann man unter Umständen schon übersehen,
Aber dann kommt die Unterführung, und da sollten die Alarmglocken schon bimmeln :D

Da steigt halt einer aus und schaut genau was Sache ist.

Dieter

Gast am 18 Mai 2015 16:58:23

kurt2 hat geschrieben:Hallo,......
die bei der "Fahrlässigkeit" bzw. zumindest "grobe Fahrlässigkeit" ausgeschlossen ist. Somit trägt der Mieter/Fahrer das Risiko und die Vers. zahlt in diesen Fällen nicht.
Obwohl der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" Auslegung zuläßt,.......

Ist eine wirklich Auslegungssache , genau so wie die Vollkasko bei Alkoholeinwirkung nicht zahlen muß .....
Hier hat sich der Vermieter extra abgesichert um, sich Nachher nicht "rumschlagen" zu müssen .Grobe Fahrlässigkeit ,schliesst auch meine Versicherung in der Vollkasko aus -> die ist also kein "Freifahrtschein " :!:

schnecke0815 am 18 Mai 2015 17:21:20

Ich kann Mikesch nur beipflichten und m.M. zahlt eine Vollkasko bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich nicht.
Wäre wohl Wildwest auf den Straßen wenn trotz kiffen, saufen und ohne an roten Ampeln halten zu müssen alles von der Versicherung bezahlt wird.

Zur Tauglichkeit:
Bei meinem BMW ist der Hebel für den Scheibenwischer rechts, beim Mercedes meiner Frau links - kann ich mich da auch rausreden wenn ich den bei einsetzenden Regen nicht finde und irgendwo drauffahre?

Stephan2703 am 18 Mai 2015 17:43:42

Das mulmige Gefühl ist genau der richtige Ansatz, du wirst sensibilisiert an die Sache rangehen. Schlimmer dran sind die Fahrer, bei denen sich das Gefühl erst nach der Brücke einstellt.

WoMoRalle am 18 Mai 2015 20:38:55

Wenn ich die Lage richtig sehe, dann gibt es für den Fall einer Kollision mit einer Brücke o.ä. Nach Zeichen 265 wohl keinen Versicherungsschutz. Meine Versicherung schließt es aus, eine, die es nicht explizit ausschließt, wird sich wohl auf grobe Fahrlässigkeit zurückziehen. Puh, das werden ja Urlaubsfahrten mit höchster Konzentration.
Wir begeistern uns schon ziemlich lange für Wohnmobile und hatten eigentlich auch gleich einen Kauf im Kopf. Mehrere Freunde und Bekannte und deren Wohnmobile kennen wir ganz gut. Dass wir jetzt noch zweimal mieten, sollte unserem Findungsprozess dienen. Wir wollen die Fragen klären, ob wir überhaupt eins kaufen und, wenn ja, welches. Wenn wir jetzt herausfinden, dass uns beim Fahren zu mulmig ist, dann haben wir es wenigstens vor der Kaufentscheidung geklärt und würden es dann eher lassen. Naja, mal sehen, was wir nach den Uelauben sagen. Wir haben übrigens einen Sky Ti 700 MEG, 4t für 1 Woche und einen Van Ti 600 ME für 10 Tage gemietet. Hat jemand Fahrerfahrung mit diesen Modellen - z.B. bezüglich Höhe?
Ich danke schonmal herzlich für die zahlreichen Antworten zu der Versicherungsfrage!

DigiMik am 18 Mai 2015 23:18:16

WoMoRalle hat geschrieben:Hat jemand Fahrerfahrung mit diesen Modellen - z.B. bezüglich Höhe?

Die Höhen liegen bei 2,80, da brauchst Du dir nur selten einen Kopp über Höhen machen. In vielen Jahren ist es nur ein mal vorgekommen, dass es mal nicht passte.
Jetzt mit 3,50 ist das schon ein wenig anders...

LG vom Mikesch

rkopka am 19 Mai 2015 19:40:44

WoMoRalle hat geschrieben:Puh, das werden ja Urlaubsfahrten mit höchster Konzentration.

So schlimm ist es nicht. Die normalen Verkehrsrouten sind sowieso hoch genug. Unterführungen etc., die tatsächlich niedriger sind, haben entsprechende Schilder. Und wenn sie auf einer stärker befahrenen Route sind, dann steht da ein ganzer Schilderwald mit Umfahrungsmöglichkeiten für LKW.
Der Blick auf mögliche Hindernisse in der Höhe kommt ganz automatisch. Kritischer sind IMHO:

- Routen in der Heimat, die man oft (mit dem PKW) fährt und nicht auf die Höhe achtet.
- Schleichwege (Feldwege unter der AB...)
- Hausvorsprünge in engen Orten
- enge steile Straßen im Süden, wo evt. Felsvorsprünge in die Fahrbahn hineinragen (selbst über die Randstreifen).
- Busse und LKW haben oben Spiegel, die einem beim PKW egal sind.
- Äste auf CP und den Zufahrten

Und davon abgesehen: auf das ausschwenkende Heck achten.

RK

Ganzalleinunterhalter am 19 Mai 2015 20:12:10

Hier hatten wir doch mal eine Foristen, dem ein Mieter solches bescherte --> Link

und hier passiert es immer wieder --> Link

kurt2 am 20 Mai 2015 10:30:24

WoMoRalle hat geschrieben:Puh, das werden ja Urlaubsfahrten mit höchster Konzentration.


HAllo,
ach was, alles halb so schlimm --> Link

Eben "WomoRalle" und nicht "WomoRally". :D

palstek am 20 Mai 2015 15:50:15

WoMoRalle hat geschrieben:Wenn ich die Lage richtig sehe, dann gibt es für den Fall einer Kollision mit einer Brücke o.ä. Nach Zeichen 265 wohl keinen Versicherungsschutz. Meine Versicherung schließt es aus, eine, die es nicht explizit ausschließt, wird sich wohl auf grobe Fahrlässigkeit zurückziehen.


Bei meiner Versicherung (Weser Assekuranz) ist Zeichen 265 im Standard-Paket explizit ausgeschlossen, also kein Versicherungsschutz. Im Kasko-Premium-Paket, das ich habe und das auch nur paarundzwanzig Euro mehr kostet, ist es explizit angeschlossen, so wie sonstige grobe Fahrlässigkeit auch.

5 Minuten, nachdem ich mein erstes Womo vom privaten Verkäufer abgeholt habe, wo ich gegen Mitternacht in einer Ruhrgebietsstadt alleine losgefahren bin, hätte es ein schnelles Ende geben können: Ich bin nämlich durch eine 3,3-m-Brücke gefahren und habe es erst direkt davor bemerkt. Mit diesem Womo war noch genügend Luft, es hätte aber auch ein höheres sein können. Nachts, allein und in einer fremden Stadt und einem ebensolchen Fahrzeug kann das schnell passieren.


Frank

kurt2 am 20 Mai 2015 16:46:52

palstek hat geschrieben: Nachts, allein und in einer fremden Stadt und einem ebensolchen Fahrzeug kann das schnell passieren.


Frank


HAllo,
nicht nur nachts --> Link

diehilde am 20 Mai 2015 23:29:36

Hallo Gemeinde,
aus eigener Erfahrung hier zwei Anekdoten. Ich selbst bin bei meiner allerersten Womofahrt mit einem gemieteten Fahrzeug an der Kante von einer überdachten Entsorgungsstation hängengeblieben :eek: . Trotz aller Vorsicht....
Mit dem eigenen Mobil habe ich mal eine Strecke befahren, die ich mit dem Auto oft gefahren bin und habe erst im letzten Augenblick an die zu niedrige Durchfahrtshöhe der Brücke gedacht. :oops: Ich durfte dann im Berufsverkehr in München rückwärts fahren :lach:
Das Thema Höhe ist meiner Meinung nie zu unterschätzen,gerade dann,wenn man das fahren von hohen Fahrzeugen nicht gewohnt ist.
Schöne und allzeit knitterfreie Fahrt

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