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Hallo liebe Wohnmobilgemeinde, ich will uns mich mal kurz Vorstellen: Wir, meine Frau und ich leben im Landkreis Darmstadt/Dieburg und sind eigendlich schon seit Jahren 1 bis 2 Mal jährlich mit einem Mietmobil im Urlaub unterwegs gewesen. Nun haben wir unseren Wunsch erfüllt und einen TI gekauft. Da unsere Kinder das Teil mitbenutzen dürfen stehen wir vor folgenden Problem: Voll aufgerüstet mit Motorroller und Fahrrädern wiegt er mehr als 3,5 Tonnen. Technisch wäre es kein Problem das Fahrzeug auf 3,85 T aufzulasten, aber dann können es die Kinder mit ihrem "B" Führerschein nicht mehr fahren. Da die Kinder aber ohne Roller und Rollerbühne fahren fallen für sie schon mal 200kg weg somit wäre das Gewichtsproblem gelöst. Wie ist es wenn ich in eine Gewichtskontrolle der Polizei komme, gibt es da eine Toleranz von 3-5 Prozent oder überhaupt keine Toleranz (bei Geschwindigkeitkontrollen gibt es glaube ich eine Toleranz von 10 %), wird der Fahrer und Beifahrer mitgewogen, wenn nicht wären das schon wichtige 170kg die gespart würden. Ohne das Gewicht von Fahrer und Beifahrer wäre unser Gewicht bei ca. 3600Kg. Wäre toll, wenn ihr mir Helfen könntet Die Lösung könnte ein Anhänger für Roller/Fahrräder sein. Michael Hallo Gunter, willkommen im Forum. Nun, eine Möglichkeit hat mein Vorschreiber schon erwähnt. Auf die "Toleranz" würde ich mich nicht verlassen, denn die "Toleranz" hält sich in engen Grenzen, besonders in Österreich und in der Schweiz. Das zGG (zulässige Gesamtgewicht) also 3,5 t zählt, incl. Fahrer und Beifahrer. Bei der Geschwindigkeit sind es nicht 10% Toleranz sondern meines Wissens 3 Km/h, die abgezogen werden. Dazu gibt es auch noch geringfügige Staffeln. Und mit der Toleranz und mit dem Übergewicht ist es wie mit der überhöhten Geschwindigkeit. Zwar gibt sie hier wie dort, ist sie aber deutlich überschritten, fällt die Toleranz der Beamten ziemlich klein aus und Ihr müßt an Ort und Stelle ausladen bis das zGG erreicht ist. Wie Ihr dann mit dem ausgeladenen Kram auf dem Rastplatz klar kommt, ist dann Eure Sache. Hi, na logisch werden Fahrer und Beifahrer mitgewogen. Dein Problem ist so alt wie das Reisen mit einem Wohnmobil. Wenn Deine Gewichtsangaben mit vollem Frischwassertank waren, kannst Du 100kg sparen, wenn du das Wasser daheim lässt. Ansonsten bleibt nur der bereits empfohlene Anhänger, der Verzicht auf Gepäck, das Auflasten und ggfs. wieder Ablasten wenn die Kinder das Womo benutzen wollen, oder den Kindern den "größeren" Führerschein zu spendieren. Billigste Lösung dürfte der Anhänger sein. Frage zu Toleranz: Die liegt wohl in D bei 5% der gewogenen Gewichte. Die Bußgelder für Überladung sind relativ günstig, die Kontrollen wohl selten. Muss jeder selbst entscheiden, was er macht. Unser TI hat ein ZG von 4,5t bei einem aktuellen Gewicht von 3,2t, da werden wir wohl nie an die Zuladungsgrenze stoßen. Meine Kinder wollen aber das Womo nicht leihen und ich es auch nicht verleihen :-) LG Selbstschrauber Das mit den Toleranzen ist auch so eine Sache. Eine Toleranz ist nicht dafür gedacht, das Gesamtgewicht oder die zulässige Geschwindigkeit nach oben zu korrigieren. Hier werden ganz einfach Messtoleranzen der messenden Geräte mit einbezogen. Das gilt meines Wissens sowohl bei der Geschwindigkeitsmessung als auch bei einer evtl. Wiegung durch Behörden. Sind diese von vornherein schon ausgeschöpft dann...? Richy Das ist ja unglaublich! Innerhalb von 10 Minuten schon Antworten bekommen. Vielen ,vielen Dank Gunter Nur der frühe Vogel... :mrgreen: Richy Hallo und Willkommen im Forum. Was meine Vorposter geschrieben haben, stimmt alles, das brauche ich wohl nicht zu wiederholen. Einen Aspekt sollte man aber nicht aus den Augen lassen: wenns mal knallt (z. B. Auffahrunfall deinerseits), ist die Versicherung bei einem überladenen Fahrzeug ganz schnell dabei, die Leistungen für den Unfallgegner bei dir einzufordern. Es braucht nur ein Gutachter bescheinigen, dass Du nicht überladen zum stehen gekommen wärst oder der Schaden geringer gewesen wäre. Wenn da ein Personenschaden im Spiel ist, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Mal abgesehen davon, dass 90% der 3,5-Tonner sowieso hart an der Grenze des Zumutbaren dimensioniert sind, was Bremsen und Fahrwerk angeht... Das wird durch Überladung nicht besser. Du hast zwar noch die Auflastung auf 3,8 Tonnen in der Hinterhand, aber das Gewicht nutzt du ja jetzt schon aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Außerdem vielleicht mal die Hinterachse wiegen, wenn der Roller drauf ist, wahrscheinlich ist die auch schon einige zig Kilo über ihrer Höchstlast, je nach Hecküberhang deines Mobils. Bis denn, Uwe Nur mal so zum überlegen: --> Link Bei mehr als 70 Kg Überladung, also mehr als 20% bei einem < 3,5 t WOMO ist schon ein Punkt in Flensburg fällig. Die entsprechende Geldstrafe kommt hinzu. Wohlgemerkt, alles nur in D, woanders kann es deutlich teurer werden. Vielleicht ist ja jemand hier, der diesbezüglich schon bittere teure Erfahrungen im Ausland machen durfte, wäre bestimmt interessant.
20% wären aber 700kg.... Beim Anhänger, je nach Führerschein muss man mittlerweile auch aufpassen, ob man den mitführen darf. Außerdem, gerade in Bezug auf die (oben bereits erwähnte) Hinterachslast die Stützlast des Anhängers beachten! ggf. kommt man da vom Regen in die Traufe... sicherlich sind die 50/75/100kg im Vergleich zu den 200kg der Bühne deutlich weniger, aber ggf. immer noch zu viel. Muss man auch beim Beladen beachten.
20% von 3,5 t sind aber 700 kg 2% von 3,5 t sind 70 kg
sorry, Du hast natürlich recht, das ist mir aber peinlich :oops: :oops: :oops: Na ja dann sind ja 350 Kg Übergewicht noch im Rahmen...... :D 8) Ist ja nur gut, das es hier User gibt, die aufpassen und besser rechnen können wie ich :D
Und das Gewicht der Anhängekupplung ist ebenfalls zu beachten! Diese Rechnung mit dem Anhänger geht daher meist nicht auf ... Eine vernünftige und sichere Lösung wäre eine Auflastung incl. Auflastung der Hinterachse. Und die Kinder sollen den passenden Führerschein machen. Das ist ja immerhin auch was fürs Leben... Was machst du denn, wenn du 300kg überladen hast und bei einer Kontrolle ausladen musst? So wird es nämlich im Ausland teilweise praktiziert. Ausserdem gibt es in vielen Ländern NULL Toleranz. D ist da sehr tolerant. Frank Liebe Wohnmobilgemeinde, vielen Dank noch mal für die schnellen und informativen Antworten. Ich werde wohl noch mal ein ernstes Wörtchen mit dem Verkäufer wechseln müssen. Ich habe praktisch ein Mobil mit Vollausstattung gekauft, das wiegt ja auch schon etwas. Fragte auch nach, ob ich Probleme mit dem ZLGG bekomme wenn ich die Rollerbühne mit zusätzlich 2Fahrradträger hinten montiere und er verneinte dieses! Mal sehn wie er reagiert. Gunter
:box: bei dem Gespräch wäre ich gerne Mäuschen
Es wird aber wohl ergebnislos bleiben. Ist halt auch ein bisschen Eigenverantwortung vorher mal ein wenig zu rechnen und zu überlegen.
so befürchte ich es auch Ich würde für die Zweiräder keinen Anhänger anschaffen. Kaufpreis, Versicherung, Tüv und ggf. Reparaturen. Wenn man die Zweiräder für Ausflüge nur selten braucht, dann würde ich diese mieten. Nur so eine Idee... Ohne aus dem FF zu wissen was eine Anhängerkupplung wiegt (da können bestimmt andere aushelfen - ich meine irgendwo mal was von um die 30 kg gelesen zu haben) würde ich die Idee mit dem Anhänger mal noch nicht verwerfen. Mit dem Klasse-B Schein darf man unabhängig vom zGG des Fahrzeuges einen (ungebremsten) Hänger bis 750 kg zusätzlich ziehen. Somit kann man die Nutzlast effektiv und völlig legal auf 4.250 kg erhöhen. Zudem entlastet der Anhänger die eher am Limit laufende Vorderachse zusätzlich und schafft dort Reserven (natürlich darf dabei trotzdem nie das zGG des Fahrzeuges überschritten werden). Wenn Man also nun den Roller- und Fahrradträger mit seinen beladenen 200 kg gegen eine Anhängerkupplung mit sagen wir mal 30 kg tauscht, gewinnt man 170 kg. Fahrräder und Roller fahren dann eben auf dem Hänger mit. Die weitaus relevantere Frage ist jedoch m. E.: Habt ihr das Fahrzeug denn schon oder gehst du aktuell nur von den Prospektangaben aus? Unser Fahrzeug wiegt bspw. leer (also wirklich leer, ohne Diesel, Gas, Wasser etc.) aber mit allem Zubehör und Anbauten (Markise, klappbarer Alkoven, beheizte Tanks, etc.) gerade mal so viel Knaus als Leergewicht eines nackten Fahrzeuges in Grundausstattung angibt (also mit kleinem Motor, ohne Markise, etc.). Der Hersteller räumt sich ja einen +-5 % Spielraum beim Gewicht ein. Wenn man Glück hat (so wie wir scheinbar) liegt man bei -x %. wenn man Pech hat bei +x %, was man beim Neukauf aber leider erst prüfen kann wenn das Fahrzeug aufm Hof steht. :( Sie schreiben, wir haben uns den Wunsch erfüllt und eine TI gekauft. Das Auto ist wohl da. Kauf ist Kauf. Und Auslieferung ist Auslieferung! Da können Monate dazwischen liegen. Richy Nix da. Mit dem Führerschein Klasse B darf man eine Fahrzeugkombination bis max. 3,5 Tonnen Gesammtgewicht fahren. Also Womo incl. Hänger. Klasse B 96 darf bis 4,25 Tonnen. Also hilft ein Anhänger hier nicht wirklich. Klasse Beschreibung B/ BF17 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt). Tilly hat natürlich recht. B96 ist das Zauberwort. Wobei die Ergänzung des normalen Klasse-B nur ein Tageskurs zu sehr überschaubaren Kosten ist. Somit also vielleicht weiterhin eine Option darstellt. Zwei Zahlen können manchmal eben doch den Unterschied zwischen legal und doch nicht legal ausmachen. :D
Die Kinder würden doch auch ohne Anhänger/Roller fahren, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Eltern dürfen auch ein schweres Mobil fahren. Das ist doch das Problem des TE, oder? Auflastung kommt nicht in Frage, weil die Kinder das Mobil dann nicht mehr fahren dürfen.
Stimmt nicht ganz. Mit B darf ich ein 3,5t Fahrzeug mit einem leichten Anhänger (<=750kg) fahren. Oder einen schweren Anhänger, wenn die Summe unter 3,5t bleibt. Mit B96 darf ich einen schweren Anhänger ziehen wobei das Zugfahrzeug unter 3,5t bleibt und die Summe unter 4,25t. Ist eher interessant für z.B. Transporter mit 2,5t und 1,2t Anhänger. RK die sollten es wissen, die wollen ja immer Geld von uns --> Link Führerschein der Klasse B: Was darf ich fahren? Im Laufe der Jahre wurden einige Führerscheinrichtlinien erlassen, welche die Fahrerlaubnisklassen immer wieder neu definierten. Eine neue Veränderung einer EU-Richtlinie wurde im Januar 2013 erlassen. Sie definiert 16 Führerscheinklassen, wobei zwei davon Klassen für den Autoführerschein bilden. Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge: zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer) Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg du liegst falsch, rkopka hat es schon geschrieben: zugfahrzeug plus anhänger bis 750 kg (leichter anhänger) = 4.250 kg zul. gesamtmasse, reicht führerscheinklasse b vollkommen. zugfahrzeug plus anhänger über 750 kg (schwerer anhänger) = darf max. 3.500 kg zul. gesamtmasse mit führerscheinklasse b erreicht werden, ansonsten beötigst du b96 und dann geht's wiederum bis 4.250 kg gesamtmasse. Jetzt wird es langsam unübersichtlich und die Verwirrung ist bald perfekt (auch bei mir), weshalb ich mal den Onkel meiner Freundin (seines Zeichens seit 30 Jahren Fahrlehrer) befragt habe. Es ist also tatsächlich so wie von mir Eingangs geschrieben und von rkopka und Independent bestätigt: Mit einem Führerschein Klasse B darf man ein Fahrzeug mit einem zGG von 3,5 t zzgl. einem Anhänger mit einem zGG bis 750 kg fahren, somit also ein Gespanngewicht von 4.250 kg haben. Ein leichter Anhänger gilt "führerscheinrechtlich" als "kein Anhänger". Alternativ darf ich ein Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg nutzen, sofern der Anhänger nicht schwerer ist als das Zugfahrzeug und das Gesamtgewicht des Gespanns die 3.500 kg nicht übersteigt. Um den schwerer werdenden Fahrzeugen sowie den Wohnwagenurlaubern Rechnung zu tragen gibt es dann noch den ergänzenden Führerschein B96, der es mir erlaubt an meinen PKW einen Anhänger zu hängen, der wieder nicht schwerer als das Zugfahrzeug (welches selbst maximal 3,5 t wiegen darf wegen der Beschränkungen des B-Führerscheins) sein darf, das Gesamtgewicht des Gespanns hierbei aber maximal 4.250 kg betragen darf. Ob der B96 tatsächlich was mit Wohnwagenurlaubern zu tun hatte weiß ich natürlich nicht. :)
Einmal mehr der bekannte Fehler: Man gewinnt deutlich weniger, weil man die Stützlast des Anhängers zum Gesamtgewicht des Fahrzeuges rechnen muss! Das wären dann 75 - 100 kg zusätzlich ... :eek: Die Frage wäre dann hier also wie viel Stützlast ein 750 kg Hänger, der mit einem Roller, zwei Fahrräder und seinem Eigengewicht "beladen" ist auf die Hinterachse des Wohnmobils drückt. Sind das wirklich bis zu 100 kg? (Spätestens hier merkt man sicherlich, dass ich kein Hängerfahrer bin und es auch nicht werden möchte :D) Damit würde der Vorteil natürlich tatsächlich spürbar zusammenschrumpfen, jedoch im Idealfall noch immer bei 70 - 100 kg liegen - was aber eigentlich auch alles wieder nur einen Effekt beim Fragesteller hat - er ist nur weniger überladen, bleibt es aber... Michael Daher weiter oben die Feststellung, dass bei 200 kg Überlast ein Anhänger NIE eine Lösung darstellt! Ausser der Anhänger nimmt zusätzlich noch wesentlich Gepäck aus dem Wohnmobil auf. Dann stellt sich aber ev. wieder die Frage nach der Hinterachse ...
das ist nicht relevant, sondern welche Stützlast die AHK hat und ich kenne auch welche mit 150kg. Die Mindeststützlast beträgt 25kg. Die Anhänger bis 750kg zGM haben in der Regel 50kg max. Stützlast. Was jedoch zu beachten ist, ist das Hebelverhältnis zwischen Abstand von der Vorderachse zum Kupplungspunkt und dem Radstand. Bei 6,5m/4m ergibt sich, dass die Stützlast von 50kg mit rund 81kg auf die Hinterachse drückt. Die Vorderachse wird dabei um rund 31kg entlastet. Hallo Daniela, ich bin immer wieder begeistert von Deinen trockenen und fundierten Einlassungen :daumen2: Richy
.....als ich :lol: als wie ich :) Deshalb haben viele Ducatos in der Zulassung stehen < HA bei Hängerbetrieb + 100 kg > Stand schon in meinen 230er Bj.2001 Bei mir im 250er steht das unter HA und zulässiges Gesamtgewicht +100 kg bei Hängerbetrieb. Damit relativiert sich das Gewicht der AHK und Stützlast. Dieter
Da stehe ich drüber, deshalb ohne Worte !
Da stehe ich drüber, deshalb ohne Worte. Peter: :supercool: Die Stützlast eines Anhängers ist so etwas (gewichtstechnisch!) wie eine zweite weit vorne befindliche Vorderachse. Da kann man schon wesentlich mehr Kilo auf den Anhänger verteilen, als in etwa in der Heckgarage. Und noch mehr, als bei nem Heckträger. Bei z.B. nur 600 kg Zuladung (Anhänger) richtig verteilt und mit 50 kg Stützlast bleibt da wesentlich mehr übrig an Zuladung als mit oben angeführtem Heckträger oder Heckgarage als ohne Anhänger. Dann ist allerdings das zul. GG des gesamten Zuggespanns zu berücksichtigen. :)
Ich habe dich auch nur korrigiert weil du bei deinem Rechenfehler so schön rot geworden bist :razz: Vielen Dank für die vielen Anregungen und neue Einblicke in die Gewichtsproblematik und Führerscheinklassen für ein Womo! Ich war nun gestern beim Händler und wir haben uns darauf verständigt, dass es keine Rollerbühne am Fahrzeug geben wird, sondern stattdessen eine Anhängerkupplung mit einem Anhänger für Roller. Das Wohnmobil läuft noch bis Ende September in der Vermietung. Von daher kann man noch Anderungswünsche anmelden. Vielen Dank für die Hilfe und allzeit guten Fahrt! Gunter Lass das Fahrzeug wiegen vor Übernahme! Und zwar Gesamtgewicht und Hinterachse separat. Dann weisst du genau was auf dich zu kommt. Zur Berechnung der Achslasten findest du hier einen Rechner: --> Link Frank |
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