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Hängeschränke und der TÜV (Fiat Ducato)


DucatoLoco am 26 Jun 2015 09:51:48

Wertes Forum,

Nochmals muss ich meine Begeisterung für dieses Forum kund tun !!!
Hier findet man wahnsinnig viele Infos!

Nach meinem gestrigen TÜV Besuch bin ich aber wieder mit meinem Latein am Ende.
Zu meinem Vorhaben: ich möchte meinen Fiat Ducato, welcher mit 8 Einzelsitzen plus Fahrersitz ausgestattet ist, für meine Camping-Urlaube optimieren. Es soll KEIN Wohnmobil werden.
Ich möchte Hängeschränke fest verbauen und alles andere wie das Bett als "Ladung" mitnehmen.
Für den camping Urlaub werden dann von den 8 sitzen 6 ausgebaut.
Mit diesem Vorhaben bin ich also zum TÜV um abzuklopfen was man dazu sagt, der freundliche Herr bestätigte mir das das Vorhaben grundsätzlich möglich sei, aber zu den Hängeschränken hatte er folgendes zu sagen:

1. wenn die Hängeschränke über Sitzplätzen angebracht werden muss für entsprechende kopffreiheit gesorgt werden. Was das genau heißt könnte er mir nicht sagen, da er keine Zeit hatte in den Regularien nachzuschauen.

2. das Material der Hängeschränke müsste splitterfrei sein, um im Falle eines Unfalls niemand zu verletzten.

3. es muss rechnerisch nachgewiesen werden (durch wen und wie auch immer) das die Schränke auch fest genug eingebaut sind.

4. das Leergewicht müsse dann neu bestimmt werden.


Also fast alle Aussagen des Mannes wiedersprechen dem was ich hier im Forum so gelesen habe, oder hab ich da was generelles missverstanden ?

Ich wäre riesig an euren Meinungen interessiert.

Ich danke im Voraus!

. Jürgen

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silent1 am 26 Jun 2015 10:07:55

Hallo Jürgen,


das kann dann meiner Meinung nach nur an der Zweckbestimmung Deines Fahrzeug liegen.
Als ich damals meinen Sprinter beim TÜV vorgeführt habe zur Umschlüsselung zum SoKFZ Wohnmobil wurde diese Anforderungen so nicht gestellt.
Vielleicht haben sich aber auch die Zulassungsvoraussetzungen geändert. Bei mir ist das schon einige Jahre her.

andwein am 26 Jun 2015 10:13:10

Also meiner Meinung nach widerspricht da nichts, ich weiß allerdings nicht was du gelesen hast.
Punkt 1 & 2 betreffen die Unfallsicherheit
Punkt 3 betrifft die 20g/8g Betimmung von Einbauteilen in Fahrzeugen (siehe Tankflaschenthematik)
Punkt 4 ist klar. Durch den festen Einbau der Schränke erhöht sich das Leergewicht des Fahrzeuges.
Ich kann dir aber nicht sagen, wo das alles festgelegt ist! Brauchst du aber auch nicht, der TÜV (Mensch) ist eh die letzte Instanz.
Andreas

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Gast am 26 Jun 2015 10:25:00

Bau dir eine Unterschrankkonstruktion an denen du die Oberschränke befestigt. Alles ist dann herausnehmbar und wird als Ladung angesehen. Und das muss dem TÜV nichtmal vorgeführt werden.

DucatoLoco am 26 Jun 2015 10:48:12

Erst mal danke für die schnellen Antworten.

andwein,
Hier im Forum finden sich zig Ausbaubeispiele in denen Hängeschränke aus Sperrholz oder ähnlichem gebaut wurden und das ist bestimmt nicht splitterfrei. Auch musste niemand rechnerische Nachweise liefern.
Deshalb meinte ich das sich die Aussagen mit dem was ich im Forum gelesen habe wiedersprächen. Weißt du wo diese Forderung denn definiert sind? StVO ?

RETourer ,
Die Idee hatte ich auch schon und selbst der TÜV-Mann kam mit dem Vorschlag um die Ecke. Mein Problem ist, das ich den Platz unter den Schränken für Sitzplätze benötige. Da wird es schwierig die Hängeschränke noch mit dem Boden zu verbinden.

Danke. . Jürgen

bernie8 am 26 Jun 2015 11:17:55

Hallo Jürgen,

ich glaube du vertauschst da was. Die Beispiele hier im Forum sind SoKfZ Wohnmobil wie z.B. Ralf schrieb.
Aber das möchtest du ja nicht. Für PKW gelten da andere Vorschriften.
Die Idee von Daniela ist gut, herausnehmbare Einrichtung. Da gibt es tolle Sachen, musst mal googeln.

DucatoLoco am 26 Jun 2015 11:47:29

Hallo Bernie,

Vielleicht ist das das generelle Problem.
Wobei ich das nicht ganz verstehe, denn auch im Wohnbereich eines Wohnmobils sind ja ggf. Auch zugelassene Sitzplätze die in Konflikt mit den Einbauten stehen können.

Wie auch immer, werde wohl auf herausnehmbare Elemente gehen.

Danke für die Tipps,

Jürgen

mithrandir am 26 Jun 2015 13:24:28

Hast du mal eine andere TÜV Stelle versucht. dort dehnt man seinen "Ermessensspielraum" vielleicht nicht so aus.

Gast am 26 Jun 2015 15:34:33

DucatoLoco hat geschrieben:Hier im Forum finden sich zig Ausbaubeispiele in denen Hängeschränke aus Sperrholz oder ähnlichem gebaut wurden und das ist bestimmt nicht splitterfrei. ... Weißt du wo diese Forderung denn definiert sind? StVO ?


§30 StVZO und die dazugehörige Führerhausrichtlinie.
Die Befestigung mit 20/8g gilt nur für Gastanks. Ansonsten gilt: muss so befestigt sein, dass niemand von herumfliegeneden Teilen (Unfall) verletzt wird.

Was ist, wenn du die Hängeschränke mit Flügelmuttern befestigst? Sind ohne Werkzeug entfernbar, also Ladung.

Dein Problem ist, dass du im Fahrgastraum Möbel einbauen willst. Solange die Einrichtung ohne Werkzeug zu entfernen ist, gilt dies als Ladung.
Bau alles so, dass du im Pkw-Betrieb keine Einbauten mehr drin hast und im Womo-Betrieb alles ohne Werkzeug zu entfernen ist. Dann erreichst du das, was du gerne hättest.

andwein am 26 Jun 2015 18:11:49

RETourer hat geschrieben: Die Befestigung mit 20/8g gilt nur für Gastanks. Ansonsten gilt: muss so befestigt sein, dass niemand von herumfliegeneden Teilen (Unfall) verletzt wird.

Danke für die Info, wieder ein Punkt klarer. Gastank hält bombig, Kühlschrank fliegt dir um die Ohren. Die Welt ist ungerecht!
Andreas

DucatoLoco am 26 Jun 2015 23:20:24

dir Flügelschrauben sind eine super Idee!

. Jürgen

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