Bluebandito hat geschrieben:In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Das ist, soweit ich weiß richtig. Und jetzt mal wieder ich mit meinen Alpentouren:
Audi TT (KlasseV, 250km) mit Winterreifen (Klasse H, 210km) und Warnaufkleber Höchstens 210 km/h.
Strecke. Die ganzen Alpen von Ost nach West (Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich) im Mai/Juni. Soll ich überall die Reifen wechseln?? Dieses Auto ist in Deutschland zugelassen und TÜV-geprüft (auch die Reifen)
Die Holländer dürfen mit einachsigen Wägelchen ein komplettes Auto hinterm
Wohnmobil in Urlaub ziehen und wir dürfen mit dieser Winterreifengeschwindigkeitsklasse in Italien Auto fahren. Das ist Europa!
Die Italiener haben übrigens keine "Höchstgeschwindigkeitsplakette" am Armaturenbrett, bei uns ist die vorgeschrieben!!! Auch werden die "Winterreifenschilder" in Italien ganzjährig aufgestellt. Bedeutet: Befahren nur mit Winterreifen, wenn Straße Schnee bedeckt.
Es gibt also schon einige Voraussetzungen warum der deutsche Fahrer eines deutschen, TÜV gültiges Fahrzeugs wg Winterreifen ein Bußgeld bezahlen muss.
Also keep cool, Andreas