xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Italien verteilt Knöllchen bei Einreise mit Winterreifen?


maredo am 06 Jul 2015 22:26:30

Heute erzählte mir ein Kunde das in Italien keine Einreise mit Winterreifen im Sommer möglich wäre, da die Italiener dann ein Bußgeld kassieren würden.

Bitte keine Diskussion ob man im Sommer mit Winterreifen fährt, mir geht es um sachliche Hinweise.

Danke im Voraus
maredo

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Dan-Hu am 06 Jul 2015 22:27:48

Dieses Thema gab es letztes Jahr auch schon.

--> Link

wolfherm am 06 Jul 2015 22:41:11

Hat der Kunde das gehört oder erlebt? Wenn er es nur gehört hat..........mein Schwager hat das auch gehört.....

Anzeige vom Forum


Acki am 06 Jul 2015 22:45:17

Es ist eben nicht genau so, dass man keine Winterreifen fahren darf, sondern ...
--> Link

Gast am 06 Jul 2015 22:50:53

maredo hat geschrieben:Bitte keine Diskussion ob man im Sommer mit Winterreifen fährt, mir geht es um sachliche Hinweise.

maredo


:roll:

Gast am 06 Jul 2015 23:09:39

Ich meine, nur wenn Deine Winterreifen für eine geringere Höchstgeschwindigkeit als die vom FZG. Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind. Kann mich aber auch irren. Aber irgendwie würde es sogar Sinn machen.

, Gerd

Gast am 06 Jul 2015 23:14:07

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Kopiert aus obigem Link.

Stefan-Claudia am 06 Jul 2015 23:18:08

das bedeutet, wenn Dein Womo 160 kmH schnell ist muss auch dein Reifen darauf abgestimmt sein...
auch wenn du nur 130 fahren darfst :roll:

Gast am 06 Jul 2015 23:31:49

Ist doch irgendwie logisch, oder? :?

Am Besten, man hat Winterreifen mit Y-Geschwindigkeitsindex, dann ist man auf der sicheren Seite. :D

siemueller am 07 Jul 2015 19:30:43

Moderation:politische Diskussionen sind nicht erwünscht, bitte beim Thema bleiben!


andwein am 08 Jul 2015 14:03:04

Bluebandito hat geschrieben:In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Das ist, soweit ich weiß richtig. Und jetzt mal wieder ich mit meinen Alpentouren:
Audi TT (KlasseV, 250km) mit Winterreifen (Klasse H, 210km) und Warnaufkleber Höchstens 210 km/h.
Strecke. Die ganzen Alpen von Ost nach West (Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich) im Mai/Juni. Soll ich überall die Reifen wechseln?? Dieses Auto ist in Deutschland zugelassen und TÜV-geprüft (auch die Reifen)
Die Holländer dürfen mit einachsigen Wägelchen ein komplettes Auto hinterm Wohnmobil in Urlaub ziehen und wir dürfen mit dieser Winterreifengeschwindigkeitsklasse in Italien Auto fahren. Das ist Europa!
Die Italiener haben übrigens keine "Höchstgeschwindigkeitsplakette" am Armaturenbrett, bei uns ist die vorgeschrieben!!! Auch werden die "Winterreifenschilder" in Italien ganzjährig aufgestellt. Bedeutet: Befahren nur mit Winterreifen, wenn Straße Schnee bedeckt.
Es gibt also schon einige Voraussetzungen warum der deutsche Fahrer eines deutschen, TÜV gültiges Fahrzeugs wg Winterreifen ein Bußgeld bezahlen muss.
Also keep cool, Andreas

maredo am 08 Jul 2015 20:51:12

Eijeijei,

das ist ja an Spitzfindigkeit kaum zu überbieten.
Praktisch ist es möglich mit Winterreifen die schneller zugelassen sind wie das Fahrzeug fahren kann, durch Italien zu gondeln.
Nicht möglich ist es jedoch mit Winterreifen zu fahren die langsamer wie das Fahrzeug zugelassen sind.
Allerdings muß man dann noch die Fahrzeuge unterscheiden die auf Grund ihres Gewichtes eh nur bestimmte Geschwindigkeiten fahren dürfen und ohnehin in die Geldfalle tappen, wenn man sie dabei erwischt.
Ein bösartiger Polizist kann also in jedem Fall Unsinn anstellen.

Es heißt aber auch, das es grundsätzlich nicht verboten ist, mit Winterreifen innerhalb Italiens die Strassen zu messen. Strafe droht nur wenn die Reifen nicht schneller sind wie das Fahrzeug an zulässiger Höchstgeschwindigkeit fährt? Das trifft doch eher die 3,5 t Klasse.

maredo

andwein am 09 Jul 2015 11:13:59

Die ital. Verordnung unterscheidet allerdings nicht zwischen Pkw und Wohnmobilen. Sie ist halt für Pkw gedacht, aber halt nicht bis zum Ende durchgedacht. Das soll auch schon bei Verordnungen in Deutschland vorgekommen sein.
Andreas

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Freistehendes Busvorzelt auch auf Asphalt?
Ungeschriebene Benimmregeln für Stellplätze
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt