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Sicherheitsgurte ausgebaut und nun zum TÜV


Gast am 29 Mär 2006 20:08:17

Hallo, habe meine Sicherheitsgurte im Wohnbereich auf Wunsch meiner
Frau ausgebaut. Wir fahren nur zu zweit, also hinten wird nie einer sitzen.
Wenn ich nun zum TÜV fahre, müssen die Gurte wieder rein, oder
interessiert das den TÜV nicht?
Oder werden die Papiere bezgl. der Sitzplätze geändert?

Udo

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Adler am 29 Mär 2006 20:19:17

Hallo,

wahrscheinlich werden die Herren vom TÜV es gar nicht bemerken 8)

falls aber doch... so kannst du die Anzahl der Sitzplätze ändern lassen und dann passt das auch wieder.
Allerdings kann man Änderungen möglicherweise nicht täglich machen lassen.
Wir wohnen hier sehr ländlich und da ist der "Spezialist" der auch Änderungen eintragen kann nicht täglich vor Ort.

suelzlaber am 29 Mär 2006 20:45:08

Hallo,

normalerweise müssen die Gurte rein aber ich gehe auch mal davon aus dass die TÜVler dass gar nicht merken.

"Du dat is' nich original" :nixweiss:

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Mobi am 29 Mär 2006 21:09:41

Ich wäre da sehr vorsichtig. Möglicherweise könnte durch diese Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen sein. Mach Dich da mal vorher richtig schlau.

Ist die Betriebserlaubnis erloschen, fährst Du ein Kfz. ohne Zulassung und auch ohne Versicherungsschutz. Das wäre dann strafrechtlich kein Kavaliersdelikt mehr und die privatrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall wären fatal.

Also, auf keinen Fall ohne eingebaute Gurte zum TÜV fahren.

Mobi

Mobi am 29 Mär 2006 21:26:35

Ich hab mal schnell nachgesehen. In § 19 StVZO heißt es zur Betriebserlaubnis:


Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



Also ich denke, die Punkte 1. und 2. könnten hier eventuell zum Tragen kommen. Beifahrer sind mit Sicherheit auch Verkehrsteilnehmer.

Bau die Gurte wieder ein, fahre zum TÜV und Du bist auf der sicheren Seite. Der TÜV kann Dich dann aufklären.


Mobi

mikel am 29 Mär 2006 22:15:24

Meines Wissens dafst Du, wenn Du die Gurte ausgebaut hast dort niemanden mehr befördern. Wenn Du absolut sicher gehen willst und auch nie jemanden mitnimmst, lass die Personezahl im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (oder neu jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ändern, dann kann nix mehr passieren.

(Ich habe auch immer alle anderen Gurte außer Fahrer- und Beifahrergurt demontiert. Bei mir hat der Tüv noch nie was gesagt.)

Meule am 30 Mär 2006 03:03:46

Hallo Udo,

so einfach läßt sich Deine Frage nicht beantworten, denn dafür müßte man zunächst mal wissen, wie viele Sitzplätze bei der Erteilung der Betriebserlaubnis (BE) auch erfaßt worden sind?

Ich nehme mal die Sitzplätze im Fahrerhaus (=2) aus!

Hast Du 4 Sitzplätze eingetragen, und die 2 im Wohnraum sind entgegen der Fahrtrichtung, dann wäre es egal (wenn diese auch mit Kopfstützen ausgerüstet sind).

Da Du aber Gurte ausbauen möchtest, werden wohl mindestens 2 Sitzplätze in Fahrtrichtung sein!?
Ist aber auch egal, denn falls Du eine Seitenbank haben solltest, müssen dafür gar keine Gurte (Rückhaltesysteme) vorhanden sein .... Haltemöglichkeiten in Form von z. B. Griffen würde evtl. ausreichend sein.

Aber es ist irgendwann mal eine BE für Dein Fahrzeug erteilt worden .... was gehört zu dieser BE? Kann Dir nur der Hersteller oder das KBA (Kraftfahrtbundesamt) erläutern (wenn Du auch die KBA-Nummer kennst).

Den TÜV-Prüfer wird es am wenigsten interessieren!

Die Versicherung wird es nur dann interessieren, wenn es mal zum Fall der Fälle kommt - und mehr als 2 Personen im Fahrzeug waren.

Wenn Du auf der sicheren Seite sein möchtest, dann solltest Du im Fahrzeugbrief die Anzahl der Sitzplätze ändern lassen .... vielleicht auf 4, wenn Beifahrer im Wohnraum entgegen der Fahrtrichtung sitzen können (somit sind die Gurte weg und Du kannst bei Bedarf doch mal 2 mitnehmen).
Dann stellt sich allerdings die Frage, ob im neuen Fahrzeugbrief überhaupt noch die Anzahl der Sitzplätze eingetragen wird (weis ich nicht).

Das ist hier so ein Grenzfall zwischen ehemals erteilter BE (waren zu diesem Zeitpunkt schon die Gurte prüfplichtiges Ausstattungsmerkmal?) - StVZO (Rückhaltesysteme - Ausstattung, Bauart und Zulassung) und StVO (wenn vorhanden, dann müssen Rückhaltesysteme benutzt werden).

Wenn was schief geht, dann werden irgendwelche Ankläger einen sog. kausalen Zusammenhang prüfen (nach dem Motto .... Sitze in Fahrtrichtung - also auch Gurte).


Mein Tip .... frage doch einfach mal beim TÜV nach und verlasse Dich nicht auf deren Einschätzung *grins*. Alternativ eine Anfrage beim Minister für Verkehr .... falls eine Antwort kommen sollte .... ausdrucken und ab in den Safe - den Widerruf Jahre später dann dahinter heften *lach*

Hoffe, Du hast verstanden, was ich ausdrücken wollte *zwinker*

lg
Meule

conga am 30 Mär 2006 08:32:58

Ich habe meinen Wagen letzte Woche in die Werkstatt zum TÜV gegeben. Abends waren alle Gurte aus den Sitzbänken rausgesucht und "angeschnallt". Der TÜV hat also kontrolliert. Wir sind ja auch im Musterländle.
Aber für mich gibts nur eine Logik: Anzahl der Sitzplätze umschreiben lassen oder Gurte rein, falls gesetzlich verlangt.
Die jetzige Lösung führt zu folgenden Konsequenzen:
Entweder nie jemanden mit nehmen, dann kannst Du die Sitzplätze umschreiben lassen.
Oder doch ausnahmesweise jemanden ohne Gurte mitnehmen, das ist genauso gefährlich (persönlich und versicherungstechnisch), egal ob die Sitzplätze eingetragen sind oder nicht.
Oder Du willst Dir die Option der Sitzplätze offen halten, evtl. für den späteren Verkauf. Dann würde ich den TÜV-Menschen fragen, ob es ein Problem werden könnte, die ausgetragenen Sitzplätze wieder eintragen zu lassen und was es kostet. Ansonsten müssen die Gurte halt wieder rein.

frebeka am 30 Mär 2006 11:27:24

Hallo Udo,

hättes es nicht gereicht, die Gurte hinter den Polstern zu verstecken?

So habe ich es im Womo gelöst. :wink:

Troll am 30 Mär 2006 13:46:20

Hallo Zusammen,
ich habe im Kfz-Schein 6 Sitzplätze eingetragen. Solange wie wir unser Mobil haben habe ich die hinteren Gurte ausgebaut. (Bis auf eine Ausnahme) Nie hat das jemanden interessiert. Solange die Sitze nicht benutzt werden ist das ja auch kein Problem. In diesem Jahr werden wir unsere Nichte mitnehmen da wird natürlich hinten wieder ein Gurt eingebaut. Evtl. auch zwei damit meine Frau auch mal hinten sitzen kann.

Viele !

kati3 am 30 Mär 2006 14:12:38

Mit dem Austragen der Sitzplätze wäre ich vorsichtig.

Wenn man das Womo später veräußern will, findet man
schlecht einen Käufer.

Gast am 30 Mär 2006 14:23:02

Moin,

meistens sieht der TÜV nicht nach den Gurten (Erfahrungswert 8) ).

Du kannst natürlich die zulässige Sitzplatzanzahl auch verringern lassen, ein "hochsetzen" ist nach Abnahme der Voraussetzungen dann auch wieder möglich.

Vers.-technisch hast nur dann ein Problem wenn du trotz fehlender, serienmäßiger Rückhaltesystem(e) Personen beförderst und es zum Unfall kommt. Das würde aber nur die KH und evtl. Regressanspüche aus dieser Vers. betreffen. VK würde hier untergeordnet sein. Deine Mitfahrer müssten sich (wahrscheinlich) höhere SB´s anrechnen lassen.... da alles auszuführen würde hier zu weit führen :wink:

Gast am 30 Mär 2006 20:46:16

frebeka hat geschrieben:Hallo Udo,

hättes es nicht gereicht, die Gurte hinter den Polstern zu verstecken?
:wink:


Anne hat die breite Stahlsäule in ihrem Rücken gestört. Auch die Kopfstützen sind ihr im Weg.
Ich werde natürlich im Wohnbereich keine Leute mitnehmen, möchte aber wegen eines späteren Verkauf nicht die Papiere ändern lassen.

Udo

Mobi am 30 Mär 2006 21:26:20

Ich glaube nicht, daß ein Womo-Besitzer so einfach mir nichts Dir nichts Sitze des Mobils beim TÜV austragen lassen kann. Schließlich sind die Sitze ja da und für vorhandene Sitze in Fahrtrichtung sind typgeprüfte Sicherheitsgurte vorgeschrieben, wobei für Womos mit einer zGM von mehr als 2,5 t auf den hinteren Sitzen Beckengurte genügen. Ob die Sitze benutzt werden sollen oder nicht ist unerheblich.

Das alles wäre ja so, als ob jemand seine Scheinwerfer mit der Begründung ausbauen und austragen lassen würde: Ich fahr nicht im Dunkeln, bei Nebel oder durch Tunnels. (Ich weis, das Beispiel ist blöd. Aber irgendwie paßt es.)

Oder einen fünfsitzigen PKW, den kann man auch nicht durch Ausbau der hinteren Gurte zum Zweisitzer umschreiben lassen.

Die einzige Möglichkeit die Sitze austragen zu lassen wäre der Ausbau, was ja im vorliegenden Fall unsinnig ist.

Und daß der TÜV in einigen Fällen ausgebaute Gurte nicht bemängelt hat, ist wenig aussagekräftig. Vielleicht hat er das gar nicht gesehen.

Naja, vielleicht liege ich ja auch falsch.

Hier noch ein Auszug betreffend Erlöschen der Betriebserlaubnis:

Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkung auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen
(§ 19 Abs. 2, 3, 4 u. 5 StVZO; Auszug aus der Verlautbarung des BMVBW, Verkehrsblatt 1999 S. 451)


2 Änderungen

Änderungen, durch die die BE des Fz erlöschen kann, setzen ein willentlich auf eine Änderung gerichtetes Tun voraus; die Änderung des FzZustands durch Verschleiß und dessen Reparatur ist keine Änderung im Sinn des § 19 Abs. 2 Satz 2. Eine Änderung liegt vor bei einem

– Ändern im engeren Sinne, d.h. Teile werden anders gestaltet;

– Austausch von Teilen, d.h. Teile werden gegen für das betreffende Fz in seiner BE nicht genehmigte Teile ausgewechselt;

– Hinzufügen von Teilen, d.h. Teile werden am Fz neu an- oder eingebaut;

– Entfernen von Teilen, d.h. Teile werden vom Fz abgebaut oder aus dem Fz ausgebaut.

2.1 Änderungen der FzArt liegen vor, wenn sich die Beschreibung der FzArt (z.B. Ziffer 1, Zeile 1 des FzBriefs) ändert oder wenn der FzAufbau so geändert wird, dass die für den ursprünglichen Aufbau maßgeblichen Merkmale des Verwendungszwecks nicht mehr gegeben sind.

2.2 Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein-oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu er warten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fz. Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung entsprechend § 21 gefordert wird. Beispiele für Kombinationen von Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen können, sind in einer Matrix in Teil B*** aufgeführt.


Na denn, gucken wir mal was wird.

Mobi

frebeka am 31 Mär 2006 11:26:20

Hallo,
Mobi hat geschrieben:Ich glaube nicht, daß ein Womo-Besitzer so einfach mir nichts Dir nichts Sitze des Mobils beim TÜV austragen lassen kann. Schließlich sind die Sitze ja da und für vorhandene Sitze in Fahrtrichtung sind typgeprüfte Sicherheitsgurte vorgeschrieben, wobei für Womos mit einer zGM von mehr als 2,5 t auf den hinteren Sitzen Beckengurte genügen. Ob die Sitze benutzt werden sollen oder nicht ist unerheblich.


warum soll das nicht gehen? Ich hatte ein Wohnmobil von 3850 kg auf 3500 kg abgelastet. Das ging nur mit der Streichung von 2 Sitzplätzen,
damit für die Mitfahrer auch genügend Nutzlast blieb.

Die Sitze und auch die Gurte sind im Fahrzeug geblieben, alles wie gehabt, nur das Gewicht hat sich geändert :!:

Mobi am 31 Mär 2006 11:37:33

Hallo frebeka,

ich staune und lasse mich aber gerne belehren :runterdrueck:


Mobi

DB 608 am 31 Mär 2006 11:50:47

Hallo zusammen, hierzu möcht ich auch was sagen, ich an meinem Oldi habe keine Gurten, auch nicht vorne... Wir wollten Gurten nachrüsten damit ich zumindest meinen kleinen richtig befestigen kann, also bin ich zum Tüv und hab ihm mein Vorhaben geschildert und dieser sagte zu mir das darf ich NICHT.
Also habe ich meinen kleinen (bitte nicht lachen) mit den vorhanden Gurten vom Kindersitz befestigt und den Sitz mit der Spanngurte. So das ist nicht mein Ding und ich habe die Polizei gefragt, diese sagte zu mir ACHTUNG: Das ist Ok wenn der Tüv sagt ich darf es nicht dann wird dies mit der Spanngurt geduldet (ist das nicht der Hammer)

Soviel zum Thema Gurten...
Ich werde mir nun Gurten einbauen das ist mir egal was der Tüv sagt.

Mobi am 31 Mär 2006 17:12:14

Hallo, frebeka,

hier bin ich noch mal. Jetzt verstehe ich das Ganze. Bei Dir blieben ja die Sitze und die Gurte im Fahrzeug. Beim hier behandelten Fall sollen ja die Sitze bleiben und nur die Gurte ausgebaut werden.

Und Sitze im Fahrzeug in Fahrtrichtung ohne Gurte, egal ob ein- oder ausgetragen, das geht m.E. lt. StVZO und Anlagen nicht.

Auch wenn ein Sitz ausgetragen sein sollte, bleibt er ja immer noch ein Sitz der zum Sitzen auch während der Fahrt genutzt werden kann. Durch den Austrag wird er ja nicht zu einem Nachtkonsölchen o.ä.

Mobi

mittelmeertaucher am 02 Apr 2006 13:46:15

Mobi hat geschrieben:Hallo, frebeka,
Und Sitze im Fahrzeug in Fahrtrichtung ohne Gurte, egal ob ein- oder ausgetragen, das geht m.E. lt. StVZO und Anlagen nicht.
Mobi


Warum soll das nicht gehen, er darf halt diesen Sitze während der Fahrt nicht benutzen.
Habe bei meinem WoMo auch die Sicherheitsgurte (gegen die Fahrtrichtung) ausgebaut, da mich die Rückenlehne vom Wohnbereich ins Führerhaus gestört hat. Somit habe ich jetzt zwar 2 Fahrplätze weniger(Fahrplätze nicht Sitzplätze) aber mehr Wohnraum weil ich jetzt das Führerhaus mitbenutze da ich jetzt am Fahrersitz auch einen Drehteller einbauen konnte und den TÜV hat´s bis heute nicht interessiert.

Mobi am 02 Apr 2006 15:07:49

Obs den TÜV interessiert oder nicht, war ja überhaupt nicht das eigentliche Thema. Ich kann mich auch nicht erinnern, daß der TÜV je auch nur einen einzigen Blick auf meine Gurte geworfen hat.

Ich wollte hier nur mal auf die rechtlichen Folgen eines Ausbaues hinweisen. Was der Einzelne aber macht, ist mir völlig schnuppe.

Im Übrigen habe ich den Eindruck, daß einige Antworten ohne Kenntnis der aktuellen Rechtslage nur so aus dem Bauch heraus gemacht wurden. Das ist ja sonst auch völlig in Ordnung. Nur ist das bei einem so diffizilen Thema wenig hilfreich.

So, jetzt habe ich genug geschrieben und diese Angelegenheit ist für mich von nun an erledigt.

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag,


Mobi

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