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Mängelanspruch geltend machen ?!?!


Horathio am 09 Aug 2015 22:16:15

Hallo Zusammen,

ich bin dieses Jahr das erste Mal mit einem gemieteten WoMo im Sommer unterwegs gewesen. Es ging mit einem XGO Dynamic 28G u.a. nach Kroatien. Das WoMo war 5 Wochen alt und hatte keine 3.000 km gelaufen. Dort angekommen hatten wir Höchsttemperaturen von knapp 36° Grad. Das WoMo stand im Pinienwald unter Bäumen und es ging immer Wind. Leider hat der Kühlschrank (Thetford N3000) ziemlich schnell den Geist aufgegeben und es herrschten im Kühlfach 23° Grad. Nach vielen Telefonaten mit dem Vermieter, der Werkstatt von der der Vermieter seine WoMo´s bezieht und dem Thetford Kundendienst konnten wir schlussendlich das Problem nicht lösen. Wir hatten also 10 Tage keine funktionierenden Kühlschrank.

Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt und kann man da gegenüber seinem Vermieter einen Mängelanspruch geltend machen?

Schöne , Horathio

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Tinduck am 10 Aug 2015 06:47:55

Hat der Kühlschrank denn hinterher bei niedrigeren Temperaturen wieder gekühlt oder war der wirklich kaputt?
Wenn er das war und Du den Mietpreis deswegen mindern möchtest, würde ich mal einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt oder vielleicht die Verbraucherberatung fragen.
Bei Pauschalreisen gibt's da ja schon fast feste Sätze, im WoMo-Bereich ist mir da nichts bekannt.

Aber mehr als eine Entschädigung im niedrigen dreistelligen Bereich würde ich da nicht erwarten, ist ja eher eine (ärgerliche) Komforteinbusse als eine nicht-Benutzbarkeit der gemieteten Sache.

Bis denn,

Uwe

Gast am 10 Aug 2015 06:50:36

Bei 36 Grad kommt so mancher Kühlschrank an die Grenzen. Vermutlich ohne Lüfter?

Dein Alf

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Labrador am 10 Aug 2015 08:31:20

Hallo

um zum Kühlschrank was sagen zu können, müsste man mehr wissen.
Wenn der Kühlschrank voll gefüllt und verschlossen über Nacht nicht weiter als 23 Grad runter kühlt ist das vielleicht nicht in Ordnung.
Wird der Kühlschrank tagsüber häufig zur Entnahme geöffnet und immer wieder mit warmer Ware aufgefüllt dann können zweitweise 23 Grad durchaus normal sein.

kurt2 am 10 Aug 2015 10:34:28

Hallo Horathio,
willkommen im Forum.

Grundsätzlich hast Du bis jetzt alles richtig gemacht. (Mangel sofort beim Vermieter angezeigt und versucht im Einvernehmen mit dem Thetford- Kundendienst diesen zu beheben, bzw die Folgen möglichst gering zu halten.)
Ganz allgemein ist eine sofortige Reklamation noch vor Ort Grundlage für einen Anspruch!

Nun möchtest Du vermutlich eine Entschädigung für „entgangene Urlaubsfreuden“ wegen des reparaturunwilligen Kühli`s.
Grundsätzlich ist es möglich, nach Rückkehr einen Teil des Mietpreises zurückverlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats. (Frist beachten). Die Höhe hängt auch mit dem Mietpreis zusammen. Man muß halt ein vernünftiges Maß abwägen.

I.d.R. wird der Vermieter auch auf die Forderung eingehen, er will ja seinen Kunden behalten und noch weitere Male vermieten.
Deshalb würde ich mir im ersten Schritt überlegen, wie viel ich haben möchte, den Vermieter aufsuchen und ihm meine Forderung ruhig aber bestimmt darlegen. Kommt ihr beide auf einen gemeinsamen Nenner, passt es und beide sind zufrieden.



Problematisch wird es, wenn der Vermieter nicht darauf eingeht und sich weigert, einen Ausgleich zu bezahlen. Vielfach findet man in den Mietverträgen, deren Anwendbarkeit ja von den Mietern unterschriftlich bestätigt wird, folgenden Zusatz:

Mängel:
Für Mängel am Fahrzeug, die vom Vermieter nicht voraussehbar waren, trägt dieser keine Haftung. Für Mängel im Urlaub trägt der Vermieter ebenfalls keine Haftung.


Du schreibst: „….hat der Kühlschrank ziemlich schnell den Geist aufgegeben……….“
Das bedeutet, dass er am Anfang funktioniert hat. Somit wäre der Fall des Mietvertragzusatzes (Mängel die vom Vermieter nicht voraussehbar waren) eingetreten.

Fraglich wäre hier, ob der Vermieter seine Haftung überhaupt durch eine entsprechende Klausel ausschließen kann.
Aber dies bedeutet schon den nächsten Schritt. Versuch es erst mal im ruhigen sachlichen Gespräch und dann melde Dich wieder.

sujokain am 10 Aug 2015 15:59:01

Mehr als 5-10 € pro Tag Minderung, wenn der Kühlschrank wie ich unterstelle, tatsächlich defekt war, wirds wohl nicht bringen.Ein Rechtsstreit wird sich da kaum rentieren. Wenns Dir aber mit dem WoMo gefallen hat, mach lieber 10 Prozent Rabatt beim nächsten Miettermin aus.Vielleicht gehts auf dieser Basis ohne Streit und jeder hat was davon.

kurt2 am 10 Aug 2015 16:33:50

sujokain hat geschrieben:Mehr als 5-10 € pro Tag Minderung, wenn der Kühlschrank wie ich unterstelle, tatsächlich defekt war, wirds wohl nicht bringen.



HAllo,
würde ich generell so nicht sagen. Kommt immer auf den Einzelfall an, z.B. ob
- mitgenommene (auch eingefrorene) Lebensmittel oder zu kühlende Medikamente auf Grund der Wärme entsorgt werden mußten, oder
- am Cp deshalb ein Kühlfach gemietet werden musste, oder
- eine besondere Beschwer vorlag, weil Lebensmittel auf Grund fehlender Lagermöglichkeit täglich im entfernten Dorf eingekauft
werden mussten, usw.
Auch spielt i.d.R. der tatsächliche Mietpreis eine entscheidene Rolle.
Der TE macht dazu leider keine Angeben.

Muß man darlegen, welche außergewöhnlichen Belastungen der Ausfall des Kühli`s mit sich brachte und sich dann im vernünftigen Gespräch auf einen für beide Seiten annehmbaren Ausgleich einigen.
Ich würde aber das Geld erstattet haben und nicht bei einem erneuten Mietmobil angerechnet bekommen wollen.

Gast am 10 Aug 2015 16:57:18

Ich hätte mir an der Stelle des TE umgehend eine elektrische Kühlbox gekauft
und nach der Heimkehr den Vermieter um Erstattung der Kosten
für die Kühlbox gebeten.
Macht er es, ist es gut,
macht er es nicht, auch gut.
Dann wäre ich um eine Erfahrung und um eine gute Kühlbox reicher
und der Vermieter um einen Kunden ärmer......... :) :wink:

Gogolo am 10 Aug 2015 17:23:32

Peter, genau so hätte ich es auch gemacht!


Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 10 Aug 2015 17:36:35

Freetec 598 hat geschrieben:Ich hätte mir .
Dann wäre ich um eine Erfahrung und um eine gute Kühlbox reicher
:wink:


Nein, weil die Kühlbox nach der Erstattung dem Vermieter gehört.

Schade dass der TE nicht auf den Hinweis reagiert hat, dass die üblichen Kühlschränke über 36 Grad nicht mehr richtig kühlen.

--> Link


Liebe , Alf

Gast am 10 Aug 2015 17:39:42

Hallo Alf,

vielleicht magst Du meinen Beitrag noch einmal in Ruhe gründlich lesen :wink:
denn wer lesen kann, ist im Vorteil :D

wolfherm am 10 Aug 2015 18:14:16

Peter,

und dabei hast du so klar und eindeutig geschrieben.... :D

Gast am 10 Aug 2015 18:45:31

Wolfgang,

wer lesen kann, ist im Vorteil :D

volker2 am 10 Aug 2015 19:25:58

Nun ist auch die Frage, wie der Kühlschrank betrieben und wie er eingestellt. Es macht schon einen Unterschied, ob er auf 230V, auf Gas oder auf 12V läuft und wie die Kühlintensität gewählt wurde.
Bei der Hitze am Wochenende hatte ich ihn auf hohe Kühlleistung gestellt (erst 5, später 4 Balken). Bei nicht ganz so großer Hitze reichen 2-3 Balken.
Ich denke beinahe nicht, dass auf allen drei Betriebsarten bei dem Kühlschrank gar nichts ging.

topolino666 am 10 Aug 2015 20:47:02

Hallo!

23 Grad im Kühlschrank sind immerhin weniger als die 36 in der Umgebung, also ein bisschen funktionierte er noch! 8)

Auf vielen Campingplätzen gibts für meist 5 EUR einen Kühli zu mieten, daher betrachte ICH diesen Betrag auch für angemessen!

:twisted:

Beduin am 11 Aug 2015 06:55:49

Die neuen Dometic spinnen grad eh viel. Lass dir nichts anderes erzählen. Da kommt bei uns fast jeden Tag einer der Probleme damit hat

topolino666 am 13 Aug 2015 11:47:11

...... scheint die klassische Eintagesfliege gewesen zu sein????

........... oder gibts neues vom TE??????

;-(

weser13 am 13 Aug 2015 11:56:42

Es ist mir sowieso schleierhaft, dass auf solche "Eintagsfliegen" ohne näheren Bezug
überhaupt Stellungnahmen erfolgen.

aus NI

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