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Hallo, wir haben uns vor 4 Wochen ein neues Wohnmobil gekauft. Unser Wohnmiobil ist 7 Monate alt und hat einen Wasserschaden. Man soll es nicht glauben, aber wahr. die ganze linke Ecke ist feucht.
Jetzt hat uns der Händler angeboten, das Wohnmobil zu reparieren. Sollen wir das tun, oder schicken wir das Wohnmobil ins Werk zurück. Oder sollte man versuchen aus dem Kaufvertrag auszusteigen, geht so was überhaupt? Was sollten wir tun, wer kann uns Tipps geben ? Hi V.,
das kommt auf die Gschäftsbedingungen an, die du mit dem Kaufvertrag unterschrieben hast. Normalerweise hat beim Kauf der Kunde laut BGB drei Möglichkeiten zur Auswahl: Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass wegen Mängeln) oder Besserung ( reparieren ). Nicht so bei Einzelanfertigungen (Werklieferungsvertrag, trifft hier meistens zu) wo zuerst immer die Besserung vorgesehen ist. Dann wie gesagt das Kleingedruckte. In der Regel behalten sich die Firmen mindestens einen zweifachen Besserungsversuch vor, bevor es an dieWandlung geht. Ich hab als eingefleischr Selbstbauer nicht die Erfahrung mit gekauften Mobilen, aber ein massiver Wassereinbruch stellt für mich selbst nach reparierter Außenhaut in jedem Fall eine deutliche Wertminderung dar. Wie ist denn die Wandkonstruktion? Holzlatten mit Styropor und Sperrholz innen? Da kann einiges versickern und dann lieblich vor sich hin gammeln. Schön, dass Wohnmobile ab und zu auch als Feuchtbiotop ungeahnte ökologische Bedeutung erreichen. :D Ich würd da in jedem Fall auf Wandlung bestehen und mir notfalls einen kompetenten Anwalt nehmen, falls die Firma Zicken macht. Denk auch an nen Schadensgutachter. Alles gute Jambo Hallo V.Kuder,
fast alles möglich. Aber was willst denn Du??? Evtl. ist es ja Dein Traummobil oder Du willst es egal wie behalten. Sowas soll es geben. Auf jeden Fall ist es wie der Vorredner sagt ein schwerwiegender Mangel. Und bei einem fast neuen Mobil geht es ja um viel Geld. Nichts überstürzen. Und ich denke dann im Zweifel mit Anwalt, ich hoffe Ihr habt Rechtsschutz. Auf jeden Fall ist in den meisten Fällen eine Reparatur im Werk das Beste. Und ausserdem würde ich Wertminderung haben wollen. Wir haben glaube ich schon öfter hier im Forum über die Möglichkeiten einer Wandlung gesprochen. Es ist in jedem Fall immer das letzte Mittel der Möglichkeiten die der Händler bzw. Hersteller gehen möchte! Alternativ wird oft die kaufmännische Lösung durchgezogen: die sogenannte "Abwehr einer Wandlung", dabei wird Dein Wohnobil zum Händlereinkaufspreis zurückgenommen und Dir ein Riesennachlass auf das neue Womo angerechnet. Das hört sich beim Händler nie schlecht an, aber bei einer klassichen Wandlung handelt es sich um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, die einzigen Kosten die dabei auf Dich zukommen sind die gefahrenen Kilometer die sich auf ungefähr (so ist es bei PKW´s) 0,734% pro gefahrene 1000 KM der UPE belaufen. Gewährte Nachlässe werden dabei nicht berücksichtigt.
Nichts desto Trotz wird sich der ausliefernde Händler einen Besserungsversuch vorbehalten. Würde mir im Falle eines Wandlungsbegehren einen kompetenten Anwalt wünschen, und vor allem eine Rechtschutzversicherung mit Kostenübernahmezusage. Geh nicht gleich aufs ganze, mit der Tür ins Haus fallen stößt oft auf abwehrende Haltung! Mikel Auf jeden Hallo,
ich würde bei einem neuen Mobil und einem so gravierenden Schaden eher nicht mit mir handeln lassen, sondern ein neues Womo verlangen. Wenn Du möchtest, kann ich Dir eine Anwaltskanzlei empfehlen, welche sich des öfteren bereits mit ähnlichen Fällen befasst hat und auf diesem Gebiet gut "unterwegs" ist. Du brauchst nichtmal persönlich dort erscheinen............ Dirk hat völlig Recht !!! Bloss nicht auf eierweiche Versprechungen (Reparatur o.ä.) einlassen ! Das ist ein erheblicher versteckter Mangel und der berechtigt in JEDEM Fall (egal was in den AGB steht) zum Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. zum Austausch gegen ein NEUFAHRZEUG !!!
Anwalt und ab gehts ! Harald (Kann Dir da auch so einige Anwälte empfehlen !) :D :D Wenn ich das richtig sehe wurde das Womo nicht neu gekauft. Also auch kein Tausch gegen neues Womo.
Hallo,
womifreedom hat Recht - auch ich wundere mich über Eure Antworten: Lest mal genau: Womo ist 7 Monate alt - wäre daher zu klären ob 7 Monate beim Händler auf Halde oder vorher 7 Monate im (Vermiet?)-Einsatz. Letzteres dürfte einiges ändern. Da müßte V.Kuder noch genauer beschreiben was wirklich Sachstand ist. Sonst landet man wohl auf dem Bauch wenn man mit fettem Anwaltsgeschütz bei Gebrauchtmobil ein Neufahrzeug in der Wandelung verlangt. Auch ich bin jedoch der Meinung, daß man konsequent rangehen sollte - ein so fast neues Womo mit so beträchtlichem Schaden verkaufen - da müßte der Händler einiges tun um den Kunden wieder zufriedenzustellen. Schöne dokabastler Hallo, wir haben uns vor 4 Wochen ein neues Wohnmobil gekauft. Wenn der Händler das Womo als "neu" verkauft hat ?! Es ist nicht gerade selten, dass ein Womo bei einem Händler 7 Monate (und länger) auf Halde steht ! Um da genau zu wissen, welche Voraussetzungen vorliegen, müsste man den Vertrag kennen. Da das Womo aber bei einem Händler gekauft wurde, würde dieser auch bei einem "gebrauchten" Womo haften. Ein Händler kann seine gesetzliche Haftung auch nicht per Vertrag oder AGB ausschliessen. Aufgrund der Art des Mangels wäre ein Rücktritt vom Vertrag (jur.:Wandelung) möglich. Eine Nachbesserung ist aufgrund des Mangels und der daraus resultierenden Folgeschäden keinem Käufer zuzumuten. Deshalb kommt da nur die Rückabwicklung des Vertrages in Frage. Der Käufer muss in diesem Falle so gestellt werden, als hätte der Handel nie stattgefunden, d.h. der Kaufpreis inkl. der Nebenkosten muss erstattet werden. Die Rechtsprechung ist da eindeutig ! Man (RAes) findet entsprechende Urteile in der Juris-Datenbank. Von dem Händler ( der eigentlich von so einem Schaden hätte wissen müssen ) würde ich sowieso kein anderes Womo akzeptieren. In jedem Fall ist der Rat eines Rechtsanwaltes hier unbedingt erforderlich, um eine Übervorteilung zu verhindern.
Harald :D :D HarraldF hat Recht, der Händler kann die Gewährleistungspflicht bei Verträgen mit Privatpersonen nicht vertraglich ausschließen! Anders bei Verträgen mit Gewerbetreibenden, bei diesen ist der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung möglich. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob der Gewerbetreibende Käufer ein Autohaus betreibt oder ob er selbständiger Unterwäscheverkäufer ist.
ABER: Bei Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs, wobei der Käufer Privatperson ist, muß bei Vertragsabschluss alle am Fahrzeug befindlichen Mängel aufgelistet werden, d. h. wenn der Käufer über den Mangel (sprich Wasserschaden) bei Verkauf des Fahrzeugs informiert wurde, haftet der Händler nicht für dieses Schaden, die angegebenen Mängel bei Vertragsabschluß sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mikel Hallo,
stimmt alles. Vielleicht sollte V.Kuder mal sagen was genau gekauft wurde. Hallo Leute !
Ihr habt recht es ist von mir schlecht beschrieben worden. Es hadelt sich aber um ein Wohnmobil was schon 6 Monate in der Vermietung des Händlers war bevor wir es ( für uns neu ) gekauft haben. Vielen Dank für die vielen Antworten! Uns wurde Angeboten das Wohnmobil ( in Frühjahr ) im Werk Reparieren zu lassen.Was wir wohl auch tun werden! Müssen wir eigendlich wenn der Schaden im Werk beseitigt wird,bei einen Wiederverkauf den Schaden angeben? V.Kuder So lange würde ich nicht warten Stimme Womifreedom zu, würde mich auf keinen Fall ins Frühjahr vertrösten lassen. Denke, das auch bei einem solchen Mangel, irgendwann die Verjährung einsetzt, was bedeuten würde, das man dann leer ausgeht. Wenn solange gewartet werden muß, aus welchen Gründen auch immer, bitte unbedingt alles mit dem Händler schriftlich fixieren, dabei würde ich sogar einen Anwalt mit einbeziehen, um irgendwelche Formfehler zu vermeiden.
Mikel Es wird auch nicht besser, und muffeln tut es auch :eek: :eek: Hallo,
also doch nicht neu.. Wie gesagt, der Händler hat meiner Meinung nach da was gutzumachen. Wenn mir so was passieren würde (ich bin selbständiger Landschaftsarchitekt und auch bei uns geht mal was schief) würde ich sofort Tag und Nacht werkeln, damit die "Schande" aus der Welt ist und mein Auftraggeber sieht, daß ich an der korrekten Abwicklung höchstes Interesse habe (und auch daran, wieder mal einen Auftrag zu erhalten) Es scheint aber auch andere Geschäftspartner zu geben - zuerst ein Mobil mit Schaden verkaufen (dabei will ich gar nicht zusätzlich unterstellen, daß der Schaden bekannt war) und dann auch noch die Rep. verzögern (in der Hoffnung daß das alles irgendwie einschläft oder was?? vielleicht hört der Händler ja zum 31.12. auf???). Wassereinbruch im Womo ist ein echter GAU! Lange warten erhöht den Schaden weil die Feuchtigkeit noch ein halbes Jahr arbeiten kann...und Jahre später Schäden an anderer Stelle im Mobil auftauchen und keiner mehr nachvollziehen kann, daß das vom diesmaligen Schaden herrührt!! Mit welcher Begründung will er denn jetzt nicht reparieren??? Mach auf jeden Fall dem Händler klar, daß das Angebot, im Frühjahr zu reparieren nicht akzeptabel ist (im Frühjahr ist erfahrungsgemäß im Womo-Geschäft das meiste los, da findet er wahrscheinlich wieder eine Ausrede keine Zeit zu haben und dann kannst Du gleich den Urlaub 2004 abschminken...). Drohe ihm sicherheitshalber (wenn er nicht "gefügig" ist, ein schlechtes Gewissen hat und sich sofort auf die Socken macht) mit Anwalt.... Schöne dokabastler P.S: Ich hab vor kurzem selber einen Wassereinbruch an einem 20 jahre alten Mobil gehabt (ca. 1 qm unter und neben Heckfensterbereich, Wandaufbau Holzgerüst). Hab sofort repariert und trockne das Mobil seitdem aus.. Dennoch schauen einige Latten schon recht angegriffen aus, ich werde sie am Wchenende austauschen bzw. verstärken. Hab dann 3 Wochen später das baugleiche Mobil gesehen mit dem gleichen Schaden, der seit einiger Zeit nicht repariert war - da ist zusätzlich die halbe Bodenplatte des Womos gefault, die Kiste ist hin, nur mit irrem Aufwand überhaupt reparierbar. Das Wasser ist wohl über Jahre aus der Wand in den Boden gesickert (zwischen den Styro-Platten in der Wand gibts freie Stellen, wahre Kanäle für Wasser und in der Bodenplatte das selbe!!) und hat da ziemlich unerkannt sein Werk getan, bis man jetzt fast durch den Boden bricht.... Genau Dokabastler , genau deshalb würde ich keine Reparatur akzeptieren und auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen. Der Wasserschaden ist garantiert nicht plötzlich aufgetaucht und wer weiss schon, wie lange das Womo schon als Feuchtbiotop dasteht. Mit ausgedehnten Schäden, wie durch Dokabastler fachmännisch beschrieben, ist jedenfalls zu rechnen ! Meines Erachtens ist das genau der Grund, warum das fragliche Wohnmobil von dem Händler aus der Vermietung genommen wurde und verkauft wurde ! Bloß weg da !
Sofort zum Anwalt, den Modergeruch in der Kiste wird man nie wieder los ! Harald :D :D Vielen Dank für eure Tipps,
in den nächsten Tagen wird eine Entscheidung fallen. Unser Händler klärt erst mal, wann der Bus ins Werk kommt. Ihr habt Recht, bis zum Frühjahr warten wir nicht. Ansonsten kommen wir auf eure Hilfe in Richtung Anwalt gern zurück. bis dahin, nochmal Danke viele V.Kuder Hi V, es ist ja schon alles gesagt, aber mein Blick fällt auf den Kalender vor mir und da fällt mir noch ein, dass es ja auch schon ordentlich Frost hatte heuer. Wasser dehnt sich dann um ca 16% aus und der Schaden vergrößert sich rapide. 2x regnen, 2x überfrieren und das Ding ist hin.
Nix wie ran und Zähne zeigen! Jambo Hallo,
ich hatte das Glück?? meine altes WoMo recht günstig zu bekommen. Im Nachhinein stellten wir fest, dass im Alkovenbereich kein Holz (Rahmen und Verkleidung) mehr zu finden war -> Wasserschaden (mehr irgendwo im Forum). Die vordere Hälfte des WoMo ist inzwischen vollständig neu aufgebaut. Mein Rat: Wenn Ihr wisst, dass das Ding nass ist, der Preis nicht übermässig günstig ist und Ihr statt zu reisen lieber renoviert lasst es. Ich habe für die vordere Hälfte etliche lange Abende und WEs benötigt. Günter Hallo,
bei uns ist eine Entscheidung gefallen. denn laut Anwalt ist eine Wandlung erst möglich, wenn eine Reparatur vom Hersteller erfolgt ist und dann immer noch Probleme auftreten. So und nun hoffen wir, das alles gut geht. Bis bald und Tschüß Volker :eek: Na dann viel Spass - Aus Erfahrung weiss ich, der Ärger wird kein Ende nehmen ! Mit mir würde der Händler das bestimmt nicht machen !!
Wie willst Du denn überhaupt genau überprüfen, ob die Reparaturarbeiten fachmännisch richtig und vollständig ausgeführt werden ??? Wer sagt Dir denn, ob der Händler bei seiner Reparaturleistung nicht zu sparen versucht (was der garantiert machen wird !)??. Ich weiss, das nennt man unken. Aber wie gesagt, aus Erfahrung. Und ich hab mir dann selber eins gebaut. Da weiss ich was ich hab !! Machs doch mal, wie Du es bei einem Artzt machen würdest - hol eine zweite Meinung ein ! :D Harald Hallo,
sucht mal unter Lochfrass hier im Forum. Da habe ich etwas über Reparaturen in Fachbetrieben geschrieben :cry: Günter |
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