Äähem,
BatkeB schrob:
:Frag mal bei einem Gas, Wasser und Sanitärhandel.
:Die müssten auch eine berechtigung zu Gasabnahme haben.
Moment mal. Die müssen nicht. Und schon garnicht der Handel, sondern eher das Handwerk. Ein Sanitär- und Heizungs -Handwerksmeister kann für seinen Betrieb eine Zulassung des DVFG beantragen und einen verantwortlichen Fachmann benennen (wenn er selbst es nicht ist). Dann bekommt man eine Zulassungsnummer und muss selbstverständlich zu allen Fortbildungskursen die vom DVFG vorgeschrieben werden.
Ach ja, die Plaketten bekommt man auch nur vom DVFG.
Zwingend vorgeschrieben ist die Gasprüfung jedoch nicht. Nur: Was ist wenn man auf eine CP fährt und die die Prüfplakette sehen wollen? Hmm.
Ausserdem gehört zu einer Gasprüfung nicht nur die
Gas - Druckprobe, sondern auch die Sicht- und Gebrauchfähigkeitsprüfung.
Der TÜV guckt bei fehlender Plakette auch schon mal mißmutig und quittiert im Prüfbericht mit: Gasprüfplakette nicht vorhanden.Trotzdem bekommt man aber die HU Plakette (sofern alles andere i.O).
Nichts desto Trotz, beruhigt eine intakte und einwandfreie Gasinstallation ungemein, meine ich.
Achja..........
........@ Blaubär
Ich bin übrigens für ein paar hiesige KFZ - Händler- und Werkstätten der mobile DVFG Prüfbetrieb. Nur, bis nach Lippstadt fahre ich auch nicht unbedingt. Sonst wäre es für mich kein Problem gewesen auch bei Dir vorbeizuschauen. Ich bin aber nur im Umkreis von 20 km um Bielefeld tätig. Bei 32,- € Prüfgebühr ist das auch mehr nur ein Hobby.
bis denne
Frank