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Neuer Gastank - Prüfpflicht bei Ersteinbau?


plasterman am 17 Sep 2015 14:14:47

Hallo,

muss ein neuer Gastank nocheinmal gesondert geprüft werden oder ist da automatisch eine TÜV gültige Prüfbescheinigung dabei?

Vielen Dank im Voraus

Rainer

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Gast am 17 Sep 2015 14:20:54

Es muss der Einbau geprüft werden, der Gastank muss ein Prüfzertifikat dabei haben dann ist er min 10jahre von Prüfungen befreit.

Peter

thomas56 am 17 Sep 2015 14:48:20

Bei Neukauf würde ich nur noch einen prüffreien Tank akzeptieren!

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thomas56 am 17 Sep 2015 15:04:53

nethunter hat geschrieben:der Gastank muss ein Prüfzertifikat dabei haben dann ist er min 10jahre von Prüfungen befreit.

die 10 Jahre gelten aber ab Datum vom Prüfzertifikat und nicht erst ab Einbaudatum. Genau wie bei einem Regler, der schon 3 Jahre beim Händler im Regal lagerte.

Gast am 26 Sep 2015 10:08:32

thomas56 hat geschrieben:die 10 Jahre gelten aber ab Datum vom Prüfzertifikat und nicht erst ab Einbaudatum. Genau wie bei einem Regler, der schon 3 Jahre beim Händler im Regal lagerte.

Moin,
da hast du Recht....klar!

Nur ....gibt es denn die Brenngastanks auch Prüffrei über 10 Jahre hinaus?
Denke das betrifft LPG Tanks!


peter

thomas56 am 26 Sep 2015 10:21:16

nethunter hat geschrieben:Nur ....gibt es denn die Brenngastanks auch Prüffrei über 10 Jahre hinaus?
Denke das betrifft LPG Tanks!


Moin,

die Brenngastanks gibt es prüffrei, die erkennt man an der Nr. 67R-01. Die brauchen also nicht nach 10 Jahren ausgebaut und getüvt werden!

Mit Antriebsgas kenne ich mich nicht aus.

Gast am 26 Sep 2015 10:39:46

OK,
ich weis das für die LPG Tanks nach R67...

Ich habe mir einen neuen Stako Brenngastank eingebaut letztes Jahr...in dem Prüfbericht steht nur die das Prüfjahr und das der Hersteller die Docu nach 10 Jahren weg werfen darf. Hergestellt und geprüft nach E20 67R-010367 . ...also kein Hinweis das er nach 10 Jahren neu geprüft werden muss.

thomas56 am 26 Sep 2015 12:03:32

was willst du jetzt wissen?

Mein jetziger Tank hat leider kein R67-01 und da steht ausdrücklich, dass er nach 10 Jahren neu geprüft werden muss! :?

Gast am 26 Sep 2015 12:50:28

thomas56 hat geschrieben:was willst du jetzt wissen?

Mein jetziger Tank hat leider kein R67-01 und da steht ausdrücklich, dass er nach 10 Jahren neu geprüft werden muss! :?

...steht das auf dem Tank oder im Prüfbericht?

thomas56 am 26 Sep 2015 13:31:33

büddeschön!


siemueller am 26 Sep 2015 16:49:38

thomas56 hat geschrieben:Bei Neukauf würde ich nur noch einen prüffreien Tank akzeptieren!


Hallo !
Heißt das, das der Tank auch nach 10 Jahren nicht geprüft werden muss ?
Danke und

thomas56 am 27 Sep 2015 10:18:24

Hallo,

genehmigte Tanks nach R67-01 benötigen keine gesonderten Druckprüfungen mehr nach 10 Jahren!

Die Regleranlagen müssen weiterhin getauscht werden.
Wenn ein Tank nach 5 Jahren vergammelt unter dem Auto baumelt wird es wohl kein Tüv bekommen.

siemueller am 27 Sep 2015 17:42:09

Danke Thomas !
Gilt das auch für die 11 kg Tankflaschen zum Festeinbau,- Alu oder Stahl ?

Danke !


thomas56 am 27 Sep 2015 20:43:48

siemueller hat geschrieben:Gilt das auch für die 11 kg Tankflaschen zum Festeinbau,- Alu oder Stahl ?


Keine Ahnung!
Steht das Ablaufdatum auf den Flaschen nicht drauf?

siemueller am 28 Sep 2015 11:01:43

Ich habe noch gar keine Flasche. Möchte evtl. demn. eine Alu od. Stahlflasche als Tankft. installieren lassen !

Danke

andwein am 29 Sep 2015 10:27:42

thomas56 hat geschrieben:Keine Ahnung! Steht das Ablaufdatum auf den Flaschen nicht drauf?

Wenn ein Ablaufdatum/Prüfdatum auf der Flasche draufsteht (egal ob Tauschflasche oder Tankflasche) muß auch geprüft werden.
Verantwortlich dafür ist der Befüller!. Bei Tauschflasche also die Fa. des Gasbefüllers, bei einer eingebauten und dmit selbstbefüllten Tankflasche der Wagenbesitzer! Soweit ist alles klar.
Ob aber eingebaute Tankflaschen nach R67-01 nach 10 Jahren keine Druckprüfung mehr benötigen ist für mich völlig unklar. Denn wenn ich die Tankflasche stabil einbauen muss (20g/8g) und sie damit als Drucktank behandele, müsste ich sie auch nach 10 Jahren druckprüfen lassen.
Meine Tankflasche hat ein Prüfdatum, die Prüfung der ausgebauten und eingeschickten Flasche würde der Verkäufer veranlassen. Er hat aber bis dato nach eigener Aussage noch keinen Prüfanbieter gefunden. (ob er bis dahin überhaupt noch existiert wissen nur die Götter).
Soweit mein Wissensstand, Andreas

Gast am 29 Sep 2015 11:09:32

andwein hat geschrieben: Denn wenn ich die Tankflasche stabil einbauen muss (20g/8g) und sie damit als Drucktank behandele, müsste ich sie auch nach 10 Jahren druckprüfen lassen.

Soweit mein Wissensstand, Andreas

...hmh
Die lpg Tanks in Gas-Fahrzeugen sind prüffrei wenn sie nach 67R-01 geprüft sind. Die Tanks unterscheiden sich meist nur durch andere Armaturen zu den grenngastanks!


thomas56 am 29 Sep 2015 11:16:38

die Tanks unterscheiden sich durch die Entnahmestellen. Je nach ob ich nun Flüssig oder Gas brauche. Werden schon Tanks angeboten, die beide Entnahmen aus einem Tank gleichzeitig bieten.

Gast am 01 Okt 2015 16:53:27

Moin, :)
die neuen Tanks werden nur noch einer Sichtprüfung von außen unterzogen. Das bedeutet bei jeder TÜV-Untersuchung guckt er oder sie/Prüfer natürlich auch auf den Tank und wenn der von außen zu sehr verrostet ist, muß er gewechselt werden, aber erst dann! Eine Druckprüfung findet nicht mehr statt. Die Armaturen/Schläuche müssen nach Datum gewechselt/erneuert werden.

Die alten Tanks unterliegen auch noch nach wie vor den alten Prüfungsvorschriften. Zitat: "Wynen"

andwein am 02 Okt 2015 10:17:36

Zumindest bei dem letzten Beitrag handelt es sich aber um einen "Unterflurtank" und nicht um eine "Gastankflasche".
Die Beiträge sind aber gemischt und beziehen sich mal auf das eine und dann auf das andere.
Macht doch mal einen Unterschied:
1. Unterflurtank aus Stahl für LPG, Entnahme nach oben, aber befüllt mit Treibgas, Befestigung am Rahmen 20g/8g, Abnahme durch den Kfz-TÜV (ohne Gasfachmannprüfung)
2. Tankgasflasche aus Alu/Stahl, Treibgas als Brenngas, mit Befestigung nicht kippbar, Abnahme durch Gasfachmann
3. Gastauschflasche aus Alu/Stahl, befüllt mit Brenngas, Abnahme durch den Gasfachmann.
Andreas

Gast am 02 Okt 2015 11:51:09

Moin, :)
richtig, ich schrieb von einem Unterflur-"Gastank", wie auch in der Überschrift vorgegeben. Den könnte/kann man allerdings auch im Gaskasten einbauen. :)

FWB Group am 02 Okt 2015 12:48:33

Hi Jungs!
Richtig ist, das ein Tank, der nach R 67-01 gebaut worden ist, keiner Prüffrist mehr unterliegt.
Und die R 67-01 Kennung ist in einem auf dem Tank aufgeschweißten Label, eingeschlagen, ebenso Prüfziffer, Seriennummer,
Prüfdruck, vorgeschriebener Abblasdruck, Inhalt etc..

Das trifft für alle Tanks, die keine Kennzeichnung nach R 67-01 haben und somit noch alter Druckbehälterverordnung entsprechen nicht zu!
Hier muß nach wie vor alle 10 Jahre geprüft werden, oder der alte Tank muß durch einen Tank mit R 67-01 Kennung ersetzt werden.
Ein Wechsel könnte kostentechnisch durchaus Sinn machen

Der Gesetzgeber schreibt " Für den Zustand des Tanks mit R 67-01 Kennung ist der Betreiber verantwortlich!"
Der Zustand des Tanks und der Armaturen wird vom den Prüforgas im Rahmen der HU in Augenschein genommen.

Hat der Prüfer auch die G 607 Berechtigung, macht der auch die Druck - und Brennprobe für die Campinggasanlage.

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