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Es geht hier um die Zulassung mit H- Kennzeichen für einen selbst ausgebauten Kastenwagen. Heute war ich bei einer Techn. Überwachungsstelle und habe meinen J9 vorgeführt. Baujahr meines J9 mit Erstzulassung 6/1982. Techn. ist mein Peugeot einwandfrei. Vor 2 Wochen wurden die Bremsleitungen zur Vorderachse komplett erneuert und neue Kugelgelenke für die Traggelenke eingebaut. Keine weiteren Beanstandungen und ohne Mängel wurde die Plakette für HU erteilt. Obwohl die Abgaswerte einwandfrei sind ist eine grüne Plakette nicht möglich, mit H-Kennzeichen brauche ich die Umweltplakette nicht. Jetzt warte ich auf das Ergebnis, ob ich ein entspr. Gutachten für eine H-Zulassung bekomme, da noch einige Sachen geklärt werden müssen. Für mich natürlich, dass die Lackierung nach über 33 Jahre nicht mehr 1. Sahne ist, zumal die Farbpigmente bei der roten Farbe im Laufe der Jahre verblassen. Ich glaube, dass im Forum kein Besitzer mit einem so alten Kastenwagen, umgebaut als Wohnmobil/Reisemobil hier anzutreffen ist. Wenn ja, so wäre ich doch überrascht. vom linken Niederrhein Manfred Moin Manfred , schön mal wieder von Dir zu lesen :wink: Hoffentlich bekommst Du das H - Kennzeichen -> das mit der Verweigerung der grünen Plakette ist auch bei vielen älteren Benzinern so . Das Problem : :roll: sollte dies auch schon 30 Jahre her sein , hast Du gute Chancen, wenn nicht , bist du auf die Güte des "Abnahme Prüfers " angewiesen, da nicht als Wohnmobil gebaut . Leider .Vielleicht gibts aber für solche Fälle Sonderreglungen , die ich nicht kenne. Hallo Manfred, schön das du wieder mobil bist. Für alle die Manfred und seinen Peugeot noch nicht kennen empfehle ich seine Seite : Guggst Du hier :arrow: --> Link auf der er beschreibt, wie er seinen Traum zusammensetzt. Und für Dein persönlichen H - Kennzeichen wünsche ich Dir alles Gute ! Hallo Carsten, hallo Stefan, zunächst mal vielen Dank für die guten Wünsche. Jetzt muß ich abwarten, wie eine übergeordnete Dienststelle die ganze Angelegenheit entscheidet. Entsprechende Hinweise zu einer positiven Entscheidung habe ich vorgetragen. Juli 1992 wurde der Wagen vom Vorbesitzer abgemeldet und zum gleichen Zeitpunkt von mir erworben. Die damalige Substanz des J9 ermöglichte keinen sofortigen Ausbau zu einem Wohnmobil, da zu starke Durchrostungen eine Abnahme ( zunächst als HU ) verhindert hätten. Also mußte ich zunächst das komplette Bodenblech heraustrennen und auch die Rahmenteile erneuern. Dies habe ich in meinem damaligen Bericht ja mit Bildern gezeigt. Auch dem Prüfer der KÜS - Stelle habe ich diese Argumente vorgetragen und auch die Bilder gezeigt. Wäre der Wagen 1992 in gutem Zustand gewesen, so hätte ich auch damals nicht die Zeit gehabt den Peugeot so auszubauen wie jetzt ist. Damals kannte ich auch nicht die Voraussetzungen, dass innerhalb von 10 Jahren ein entsprechender Umbau vorgenommen und vom TÜV abgenommen werden muß. Zum 2. gab es damals auch nicht die Bestimmungen bzgl. Umweltzonen und entspr. Plaketten. Jetzt wäre es für mich nicht möglich in Stadtteile zu kommen, die nur mit grüner Plakette befahren werden dürfen. Mit H-Kennzeichen wäre das möglich ( welche Ironie ). Auf das Thema VW und andere Beteiligte möchte ich nicht eingehen. Umweltskandal oder Betrug oder ??? Dies aber nur am Rande vermerkt. In meinem Fundus über Literatur zu Peugeot fand ich auch noch eine Automobilzeitschrift aus dem Jahre 1974. Dort wurde ein Artikel über den Peugeot J7 veröffentlicht. Dieses Modell hatte ich von 1990 bis 1995 ebenfalls als Wohnmobil. In der besagten Zeitschrift wurden Bilder gezeigt, dass die Firma Weinsberg den J7 als Wohnmobil seit dem Jahre 1972 verkaufte. Damaliger Preis 25.000,00 DM. Ab 1982 hatten autorisierte Karosseriewerke schon damals 2 Varianten des Peugeot J9 als Wohnmobil im Programm. Einmal als Alkovenmodell mit einem Radstand von 3,50m und für mich schöner als Kastenwagen das Modell ODYSSEE 4000, ein J9 als Kastenwagen mit Hochdach -Stehhöhe 2.17- gegenüber 1,82m beim Kastenwagen. Nun warte ich mal das Ergebnis ab. Da ich die ganze Angelegenheit realistisch sehe, kann ich nur angenehm überrascht werden. Es ist unter den entsprechenden Gegebenheiten eine Ermessensentscheidung der entsprechenden Dienststelle. Denn schließlich gab es diese Wohnmobile ja auch. Es wurden schon H-Kennzeichen vergeben, wo ich wirklich nur den Kopf schütteln mußte. Aber egal wie es ausgeht, ich muß halt einen negativen Bescheid einfach akzeptieren. Mal 1 Bilde vom Peugeot J7 Wohnmobil der Fa. Weinsberg ( ähnlich -siehe Bild - hatte ich meinen alten J7 ausgebaut ). ![]() Bei den damaligen Weinsberg-Wohnmobile gab es nicht die seitliche Schiebetür im Wohnbereich. Dort waren, je nach Ausstattungswunsch die Küchenzeile eingebaut oder Sitz- und Schlafgelegenheit. Dafür war die Küchenzeile im hinteren Teil installiert. und hier meine ehemaliger J7 1990 auf einem CP in der Auvergne Schönes Wochende wünscht Euch und Euren Familien Manfred PS Ich werde Euch sofort über den Bescheid ( negativ oder besser positiv ) informieren Hallo Manfred Wünsche dir alles Gute für dein Vorhaben. Mit dem Baujahr wird es wohl um einiges mehr an VW Bussen geben. Die sollten ja von der Abhandlung gleich behandelt werden. Solche Fahrzeuge sieht man nur mehr selten im Altag. bert Hallo Manfred, Dein TÜV-Prüfer ist im Irrtum. Ein Ausbau muss NICHT in den ersten 10 Jahren nach Zulassung erfolgt sein, auch wenn die Prüfer das immer wieder behaupten; die überarbeiteten Richtlinien für die Erteilung des H-Kennzeichens (an die sich der TÜV zu halten hat, da gibt es keinen "Ermessungsspielraum"!) sind in dieser Beziehung etwas entschärft worden: "Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der Überwachungsinstitution abzustimmen. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können , sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig." Weise Deinen Prüfer doch mal auf den konkreten Wortlaut der Verordnung hin; im Normalfall sollte dass reichen, da, wie Du richtig sagst, gerade der Peugeot J7 (den hatte ich auch mal) und der J9 schon immer eine beliebte Basis für Wohnmobil-Ausbauten waren... Liebe Klaus Ich hatte seinerzeit geschrieben ( oder auch nicht ), dass ich in jedem Falle mich bzgl. H-Kennzeichen wieder melden würde. Nun zu den Prüfungen: Ja, an 2 versch. Stellen gewesen. Bei der 1. Vorstellung des Fahrzeuges hatte ich Unterlagen ( Prospekte von Peugeot J9 ) vorgelegt. Aus denen ging hervor, dass bereits 1972 die Firma Weinsberg einen J7 als Wohnmobil verkaufte. Im Jahre 1982 wurde der J9 in 2 Varianten als Wohnmobil angeboten. Auch dies konnte ich durch Bilder belegen. Es wurden Aufnahmen vom Fahrzeug gemacht, auch von der Unterseite des Wagens. Der Prüfer konnte sich aber nicht zu einer positiven Stellungnahme entscheiden und seine Bundesgeschäftsstelle informiert. Die hat aber eine Absage erteilt und sich auf Bestimmungen des § 23 StVZO berufen. (..... zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ ( Erstzulasssung ) bzw. Herstellungsjahr ü b l i c h und v e r m e h r t d u r c h g e f ü h r t w u r d e n. Dies müßte von mir mit entspr. Nachweisen erbracht werden. Dies habe ich durch Prospekte zwar erbracht, wurde aber nicht akzeptiert. Dies geschah zwar von Firmen in Frankreich, die von Peugeot autorisiert waren, u.z. in 2 versch. Ausführungen. Allerdings nicht in Deutschland. Beim J7 wohl aber nicht beim J9. Ein weiterer Punkt betraf den Aufbau. Ich gebe wortgetreu die Begründung der Bundesgeschäftsstelle KÜS kund: " Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor nachweislich mindestens 30 Jahre erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung. " Ende der Begründung des Bundesgeschäftsstelle. Meine Meinung dazu: 1. Entweder hat ein Entscheidungsträger ( bei der Vorstellung des Fahrzeuges ) die Entscheidungsgewalt positiv oder negativ zu entscheiden o d e r er hat keine Entscheidungsbefugnis. 2. den Nachweis, dass es bereits 1982 2 Ausbauvarianten gab ( Kastenwagenausbau bzw. als Alkoven-WOMO auf dem Fahrgestelle des J 9) lt. Prospekt von 1982 3. was versteht des KÜS unter fachgerechtem und zeitgemäßem Ausbau, m.E. eine Auslegungssache bzgl. der verwendeten Materialien 4. Selbst die Bundesgeschäftsstelle scheint nicht mit dem Anforderungskatalog für die Begutachtung auf dem neuesten Stand zu sein. Es heißt z. Bsp. bzgl. Ausbau innerhalb 10 Jahre..... usw. usw. erfolgt sind oder hätten erfolgen können Ich habe die Angelegenheit zunächst mal abgehakt. Dennoch bin ich eine Woche später zu einer TÜV - Stelle gefahren und dort den J9 vorgestellt. Zunächst sagte man mir, dass eine erneute TÜV-Prüfung des Fahrzeuges stattfinden müsse. meine Erwiderung, dass dies nicht zwingend vorgeschrieben sei, weil die TÜV-Abnahme nach erfolgter Reparatur der Bremsanlage 2 Wochen vorher ohne Mängel am Fahrzeug erfolgt sei. Eine erneute HU nach § 29 StVZO ist nach dem neueren Wortlaut in Anforderungskatalog nicht mehr enthalten. Auch dort konnte sich der "autorisierte" Prüfer nicht entscheiden ( weder positiv noch negativ ). Also wieder der gleiche Zirkus mit Aufnahmen des Fahrzeuges und bei einer anderen Person nach einer Entscheidung fragen. Am nächsten Tag erhielt ich dann einen Anruf mit einem, für mich schon vorher vermuteten negativen Bescheid. Während beim 1. Versuch bei der KÜS - Prüfstelle ich einen schriftlichen Bescheid erhielt, war es jetzt ein Telefonat. Hierbei hatte ich aber schon das Gefühl, dass vllcht. überhaupt keine andere Person als Entscheidungsträger gefragt wurde, aber nur ein Gefühl. Liebend gerne hätte ich bei der Vorstellung des Peugeot an Ort und Stelle schon direkt gesagt: entscheiden sie sich sofort, positiv oder negativ. Mit einem sofortigen Negativbescheid kann ich leben. Entweder habe ich die Kompetenz eine Entscheidung zu treffen oder ich habe keine Kompetenz. Für mich steht fest, dass sowohl im 1. als auch im 2. Falle die betreffenden Prüfer ihre Kompetenz nicht wahrnehmen und die Entscheidung auf eine andere Person abwälzen wollen. Fazit: es hat in beiden Fällen den Prüfern der sogenannte A.... in der Hose gefehlt. Mir wäre es lieber gewesen, dass man mir klipp und klar u.z. sofortgesagt hätte, dass eine Zuteilung eines H - Kennzeichens nicht infrage käme. Entweder ist man Entscheidungsträger oder nicht. Hätte ich in meinem früheren Beruf meine Kompetenzen nicht ausgenutzt, so hätte man mir mangelnde Entscheidungstätigkeit vorgeworfen. Aber egal, dann bleibt es eben bei der jetzigen Art, also ohne H-Kennzeichen. Manfred Hallo Manfred, ich bin einigermassen fassungslos! Von einer derartig engen Auslegung der Verordnung habe ich noch nie gehört: (..... zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ ( Erstzulasssung ) bzw. Herstellungsjahr ü b l i c h und v e r m e h r t d u r c h g e f ü h r t w u r d e n. Dies müßte von mir mit entspr. Nachweisen erbracht werden)... Ich habe auf dem letzten Selbst-Ausbauer-Treffen Unmengen von (selbst) zum Wohnmobil umgebauten LKW, Linien- und Reisebussen sowie Militärfahrzeuge gesehen, alle mit H-Kennzeichen! Bevor ich glaube, dass ALLE diese TÜV-Prüfer, die das H-Kennzeichen genehmigt hatten, gegen die Richtlinien verstossen haben, gehe ich doch eher davon aus, dass "Deine" TÜV'ler es sich zu bequem gemacht haben bzw. keinen A... in der Hose hatten; ablehnen ist ja doch einfacher als evtl. eine Entscheidung vernünftig zu begründen... Leider bist Du aber kein Einzelfall; ein Kollege aus einem anderen Forum wollte sein Original(!)-Wohnmobil mit H-Kennzeichen anmelden und bekam folgende -völlig hanebüchene und rechtswidrige- Auskunft: "Ich habe ein original WoMo von 1977, wollte dies auch für Urlaubsfahrten nutzen, mit einer jährlichen Laufleistung von bis zu 7000km. Nach mehreren übereinstimmenden Auskünften von drei Versicherungen, drei TÜV-Stellen und einer Zulassungsstelle (...) wurde mir mitgeteilt, mit dem H-Kennzeichen dürfe ich nur Messfahrten sowie Fahrten zu Ausstellungen oder Messen durchführen. (Anmerkung von mir: Wohlgemerkt ging es um ein H-Kennzeichen, NICHT um ein 07er-Wechselkennzeichen!) Zum Thema "wo kein Kläger, da kein Richter" haben insbesondere die Versicherungen darauf hingewiesen, dass im Schadensfall von mir ggf. Nachweise zu erbringen sind, was ich im Ausland mit dem WoMo wollte. Speziell die Übernachtung auf einem Campingplatz wurde angesprochen, die sei untersagt." Ich kann ja verstehen, dass Du dich jetzt -vermutlich zähneknirschend- mit dieser Entscheidung abfindest; schade finde ich es trotzdem... Liebe Klaus Manfred, es gibt doch bestimmt auch in d einen Club oder einen auf j7/j9 spezialisierten teilehändler. versuch doch über die einen zu finden, der das "h" bereits hat. dann briefkopie.... dann gäbs ja auch noch die dekra und die gtü! --> Link früher gut - heute besser! hartmut Das wollte ich auch sagen - es gibt ganz bestimmt einen Prüfer der den A... in der Hose hat. Damit das Thema nicht so traurig ist, es gibt noch die hier --> Link Hallo Klaus, Hartmut und Schrauberwilli, zähneknirschend hätte ich mich damit anfinden müssen, wenn ich 100%ig mit einem positiven Bescheid gerechnet hätte. Ich wäre angenehm überrascht worden, wenn man ( Mann ) sich zu der Anerkennung -H-Kennzeichen- entschieden hätte. Ich bin überzeugt davon, dass in vielen Fällen wohlwollend positiv entschieden wurde. Die Besitzer eines J9 zum Beispiel dürfen sich freuen. Mich hat der Spaß ( 2 maligen Vorführung ) keinen Pfennig gekostet, ist ja auch positiv :D Bezüglich des Artikel im Motor-Talk ( den ich aber auch vor Monaten gelesen habe ) Ich habe ja nicht erkennen können, wann der J9 mit dem seltsamen Aufbau ausgebaut wurde und wann er das H-Kennzeichen erhalten hat. Es geschehen also noch Zeichen und Wunder :) Fazit der ganzen Chose zu meinem Versuch bzgl. H-kennzeichen: Bin weder traurig noch zerknirscht und nehme die ganze Angelegenheit auf die leichte Schulter. Soll ich mich wegen der beiden Absagen deswegen aufregen ? Nein, Aufregung schadet nur meinen Nerven. So weltbewegend sehe ich das Ganze auch nicht. Wollte, da ich das versprochen haben lediglich zur Info geben, wie es mir ergangen ist. Schade ist nur, dass ich nicht in Umweltzonen fahren darf. Die Steuerersparnis wäre für mich zweitrangig gewesen. Jetzt behalte ich( zunächst noch ) mein schönes Kennzeichen ( Saisonkennzeichen). Vielleicht bringe ich im nächsten Jahr ( ab Mai 2016 ) einen weiteren Prüfer wieder in die Verlegenheit nachfragen zu müssen ob er mir ein H-kennzeichen geben darf ( :ja: ). Vielleicht sagt er mir, dass ich einen coolen J9 habe ). Ihr seht, ich nehme alles mit Humor :) Wünsche Allen noch ein schönes Wochenende. Manfred Schade Manfred, aber dran bleiben! Meine Auflastung hat auch 6 Jahre gebraucht bis ich einen TÜV Ingenieur gefunden hatte, der nicht nur Rostlöcher sucht, sondern sich noch an sein Studium und das damit verbundene Fachwissen erinnerte. Drücke Dir die Daumen LG Selbstschrauber Ich würde es weiter probieren. Unter den Wohnbusslern gibt es genügend, die trotz vorheriger Recherche 5-6 Prüfer gebraucht haben um dann das Gutachten zu bekommen. Hallo Gernot, hallo Thomas, im Moment kann ich nichts mehr unternehmen ( Saisonkennzeichen ). Im nächsten Jahr werde ich dann wieder einen kompetenten Prüfer aufsuchen. Vielleicht erlebe ich dann wiederholt das gleiche Fiasko wie bisher. Aber wie gehabt, dann ist es nur eine Fahrt zur Prüfstelle. Eins werde ich aber dort nicht machen: eine HU und AU, wenn nicht feststeht, dass man mir ein H - Kennzeichen zuteilt. Zumal habe ich ab Oktober d.J. die TÜV-Plakette bis 2017. Die Überprüfung ergab keine Mängel. Im Mai darf ich den "LÖWEN" - Peugeot J9 - wieder im Straßenverkehr bewegen. Bevor ich aber den TÜV aufsuche, werde ich vorher in meiner Werkstatt noch einmal einen Bremsentest machen lassen. Aber zur gegebenen Zeit, d.h. im kommenden Jahres, werde ich vom Ergebnis der Vorführung bzgl. H-Kennzeichen berichten. Ich bedanke mich bei allen Forenmitgliedern, die auf mein Thema geantwortet und mit Tipps reagiert haben. vom schönen linken Niederrhein Manfred Hallo Manfred, hast ja lange nichts von mir gehört. Ja, es geht mir gut. :D Du Armer, jetzt musst Du bist Mai 2016 warten um mit Deinem Peugeot wieder on Tour zu gehen. :( Lass Dich nicht unterkriegen und wenn es nicht mit dem "H"-Kennzeichen klappt, dann lass es. Spar Dir den Ärger. Hallo Gerd, ich habe Dich immer unter " G A S T " vermutet, weil Du Dich nicht mehr gemeldet hast. :D Sorry, das mußte ich einfach so sagen. :) Wie geht es Dir :?: . Ich hoffe, dass Du meine Fragen mit einem großen GUT beantworten kannst. Das letzte Lebenszeichen von Dir habe ich in Erinnerung, als Du in Spanien warst. Mir haben immer Deine Kommentare in meinen Berichten gefehlt. Und was die Sache mit dem H-Kennzeichen angeht: mich zu ärgern und betrübt zu sehen wird nicht mehr geschehen. Die Zeiten sind schon lange, sehr lange vorbei. Als ob das mit dem positiven Bescheid für ein " H " so wichtig ist, nein. Ich habe genügend Zeit beim TÜV. Der Prüfer wendet Zeit auf, wird also gefordert. Prüft, sieht in den Richtlinien nach, sagt mir evtl. , dass er nicht entscheiden kann und verdient auch für die ganze Chose keinen müden Cent. Im anderen Falle hätte er wieder, mal geschätzt, ca. 150 bis 200 € in der Kasse. Ich fahre, egal wie es ausgeht, ganz gelassen und in der gleichen Stimmung wie bei der Ankunft vom Hof der Prüfstelle. Ich habe mich über die erstaunten Gesichter und Fragen sowie Kommentare der übrigen TÜV-Besucher gefreut, als ich mit meinem J9 dort erschienen bin. Schönen vom linken Niederrhein Manfred Hallo, in meinem Besitz befindet sich ein J 9 Diesel 2,3 Weinsberg/ mit Originalbrief. Wenn es dir hilft, dann kann ich ne Kopie und vielleicht ein paar Bilder machen- damit dir der Tüv glaubt, dass es sowas original gab. netter Gruß aus dem Saarland Alexander Hallo Alexander, zunächst mal vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich habe seinerzeit den Prüfern ( einmal TÜV und einmal KÜS ) entsprechende Unterlagen vorgelegt. Das waren Prospekte von Peugeot mit den verschiedenesten Varianten des J7 und des J9. Ich habe bei beiden Überwachungsvereinen klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich kein Bittsteller bin. Möchte eine sachliche Diskussion von beiden Seiten und auch eine persönliche Entscheidung haben und sich nicht hinter vorgesetzter Stelle verschanzen. Habe auch die neuesten Richtlinien vorgelegt, die beiden Prüfern nicht bekannt waren :!: Dennoch muß ich fairerweise auch sagen, daß ich z.Bsp. anstelle der popeligen Normalsitze, 2 Sitze aus einem VOLVO mit hoher Rückenlehne und Kopfstütze eingebaut habe ( also nicht serienmäße Sitze eines J7 bzw. J9 ). Allein dies wäre auch ein Grund der Ablehnung gewesen. Leider hatte ich nicht mehr die O-Sitze von Peugeot. Das mit einer Kopie des Briefes fände ich sehr nett von Dir. Auch die Bilder würden mich interessieren. Kannst Du die hier zu diesem Thema mal einstellen :?: Ich bin im Moment überfragt, ob ich meine Telefon hier angeben darf. Müßte dazu in den AGB`s mal nachschauen. Vllcht. gibt ein Moderator, der sich mal einschaltet. Viele Grüße vom linken Niederrhein Manfred PS anhand der Angabe von : " Laschiesette " vermute ich, dass Du mal einen J7 gehabt hast. Das war mein 1. Kastenwagen, als WOMO ausgebaut. Auf einem der Seiten habe ich ein Bild eingestellt ( CP in St. Nectaire / Auvergne 1990 ) Hallo Manfred, Telefonnummer kannst du per KN austauschen. Hallo Manfred Bin der Matthias aus nettetal quasi Nachbarn habe einen j9 mit einem weinsberg mundus Einbau. Würde mich freuen wenn du dich mal bei mir melden würdest mit freundlichen grüßen Matthias --> Link Hallo Matthias, ja, ich werde mich mal mit Dir in Verbindung setzen. Im Moment bis ich dabei, ein Solarpanel zumontieren bzw. die letzten Verkabelungen zu machen. Ich werde es nicht vergessen. Bzgl. deines Peugeot: ich kenne nur den J7 der von der Fa. Weinsberg in den 70iger Jahren ausgebaut wurde. Einen 7er hatte ich von 1990 bis 1995. Danach den J9 ausgebaut ( Eigenregie ) :D . Der jetzige sieht so aus: ![]() Das Vorgängermodell J7 habe ich ja schon einmal in einem der Kommentare zu diesen Thema ( H-Kennzeichen ) gezeigt. Gruß nach Nettetal Manfred Hallo Womo Freunde Die Beiträge sind etwas älter habe mich hat es heute getroffen ....... Ich besitze ein Peugeot j5 Bj 1992 Original ein Kasten mit Integriertem Concode Aufbau. Heute zur HU gefahren und wollte eine H Gutachten . Das wurde bei der GTÜ Hessen abgelehnt! Fahrzeug war ansonsten mängelfrei und bekam reguläre HU ! Begründung für eine H Ablehnung: Die Erstzulassung war ein Kastenwagen . Der wurde dann gleich nach der Auslieferung von Concode zum Womo ausgebaut . Weil es nicht bei der Erstzulassung ein Womo war wurde das Gutachten abgelehnt ! :-( Ist das so ok gewesen ? Gruß Jürgen Der Prüfer hat seine Durchführungsbestimmungen, nach denen er handelt.Hier im Forum erhältst Du Meinungen, aber keine fundierten Aussagen,weil keiner von uns diese Bestimmungen kennt.Versuch es woanders,ganz einfach. Gruß Bernd Mit GTÜ habe ich da auch so meine Erfahrungen... Jahrelang zufriedener Kunde gewesen. Dann war mal wieder HU/AU fällig, auch das Alter für H war erreicht. HU/AU ohne Mängel. H abgelehnt, der originale Lack glänzt nicht genug. Im Streit auseinander, gefrustet direkt zum TÜV Süd. Angefragt, geht da wirklich nix? Prüfer ist um das Fahrzeug, hat es angeschaut, "fahr rein", und ein paar Minuten später hatte ich das H das vor einer Stunde nicht machbar war....
Sorry aber da bin ich anderer Meinung! :roll: Ich habe nirgends geschrieben das ich eine fundierte Aussage erwarte ! :nein: Der , oder ein Prüf Ing. hat sich in erster Linie an die Gesetzlichen Vorgaben zu halten! Die sind wie ich schon geschrieben hatte , in der FzV festgeschrieben ! Das sind Gesetze! Danach erst kommen seine Firmeninternen " Durchführungsbestimmungen" ! Sprichst du für alle hier in diesem Forum? Interessant! :roll: Ich denke mal das es hier im Forum sehr wohl " wissende " gibt. Wo ich Fragen stelle hier oder " woanders " ist ganz einfach meine Sache oder ? Ich befinde deine Antwort hier etwas zuviel mit Arroganz behaftet . Nährwert hatte die jedenfalls keinen ! :abgelehnt: Gruß Jürgen wenn dein auto ALS WOHNMOBIL vor > 30 jahren zugelaszen wurde, steht dem das h-kennzeichen zu. wenn aber dein j5 eine erstzulaszung in 92 als lkw/pkw... gekriegt hat und erst im september 93 zum so-kfz wohnmobil umgeschlüszelt wurde, must du noch 1 monat warten! allesbleibtgut hartmut
Hallo Hartmut Danke für die Antwort. Der Knackpunkt ist der weil das Fahrzeug , im selben Jahr, umgeschlüsselt wurde verweigert GTÜ mir das Gutachten!! Das Argument von denen: ---Erstzulassung zählt. Danach wurde das Fahrzeug umgebaut ( verändert)! Aus dem Grunde kein Gutachten . Nachdem ich die Gesetzes Grundlagen für Historische Fahrzeuge gesehen habe bin ich verwirrt! Jetzt bekam ich doch auch noch den Rat von einem Hu Ing. ich solle einfach nach Thüringen fahren , liegt hier um die Ecke, dort würde ich das Gutachten sicherlich bekommen! :schlaumeier: Leben wir in " Lummerland" ? Das kann ja nicht sein die FZV ist ein Bundesgesetz. :verweis: oder verstehe ich da was falsch? :nixweiss: Gruß aus Hessen Jürgen _ die erszulaszung ist egal, wichtig ist die umschlüszelung vor mehr als 30 jahren. die ganzen alten feuerwehrautos z.b. haben womozulaszung und h.... und es zählt auch der monat der umschlüszelung, nicht nur das jahr! dein eimer sollte also (min) seit 07/93 ein Womo sein! sprich mal mit der dekra! allesbleibtgut hartmut
Hallo Hartmut Ich werde nochmal mit der GTÜ sprechen. Es ist einfach nur bitter für mich . Den Eigentümer kenne ich seit 45 Jahren. Gehe seit Anfang an immer nur in seine Prüfanlage . Zeitweise mit bis zu 7 Fahrzeugen ! Aktuell mit 4 Fahrzeugen und einem Wohnwagen. Dann sowas .......... Wenn ich nun deswegen zur Dekra gehe dann für immer und mit allen Fahrzeugen. Gruß Jürgen |
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