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Brandversicherungsschutz im stillgelegten Zustand


gluehstrumpf2 am 18 Okt 2015 09:45:18

Gestern haben wir unser Wohnmobil für den Winter eingemottet und wieder in der Halle bei einem Bauern untergestellt.
Im Gespräch kamen wir darauf dass uns allen unklar ist, wie die Rechtlage im Falle eines Brandes ist.
Es gibt ja zwei Möglichkeiten: Auslöser Fahrzeug , oder das Gebäude brennt.

Wir legen unser Womo immer still, da haben wir die größte Flexibilität und es kostet auch nicht recht viel mehr.
Das wäre dann eine ruhende Versicherung, ob die dann zahlen ist mir jedoch unklar.

Für fachlich fundierte Hinweise bin ich dankbar.

Gluehstrumpf

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RichyG am 18 Okt 2015 10:04:03

Um alle Spekulationen auszuschließen würde ich an Deiner Stelle die Versicherung telefonisch kontaktieren. Kostet Dich nur nen Anruf und Du weißt hundertprozentig bescheid.
Schönen Sonntag wünscht Richy

Gast am 18 Okt 2015 10:12:05

RichyG hat geschrieben:Um alle Spekulationen auszuschließen würde ich an Deiner Stelle die Versicherung telefonisch kontaktieren. Kostet Dich nur nen Anruf und Du weißt hundertprozentig bescheid.
Schönen Sonntag wünscht Richy


:top: :bindafür: :daumen2:

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Airedale am 18 Okt 2015 10:13:14

Lieber gleich schriftlich anfragen.

Wenn man eine Versicherung abschließt, ist alles eingeschlossen, was man sich vorstellen kann.
Und wenn dann was passiert ist, fällt gerade nur das nicht mit rein.
Hab das schon erlebt.

Horst

pipo am 18 Okt 2015 10:20:53

gluehstrumpf2 hat geschrieben:Für fachlich fundierte Hinweise bin ich dankbar.

Nur wenn Du vorher Teil- oder Vollkasko abgeschlossen hast bist Du auf der sicheren Seite. Dann wird Dein Schaden 100% ersetzt.
Ich würde mich nicht auf die Brandversicherung verlassen. Es sei denn Dein Vermieter macht dies Gewerblich und hat dementsprechend auch die entsprechende Police..

Airedale am 18 Okt 2015 10:25:51

pipo hat geschrieben:Nur wenn Du vorher Teil- oder Vollkasko abgeschlossen hast bist Du auf der sicheren Seite.


Ist das wirklich bei stillgelegtem Fahrzeug so?
Ich zahle für die Zeit doch keine Versicherung.
Man macht das doch gerade um die Kosten zu senken, wie auch bei dem Saisonkennzeichen.

Gogolo am 18 Okt 2015 10:35:10

Auch mein Hinweis: frage bei DEINER Versicherung nach. Hier im Forum wirst du keine verbindliche Antwort für DEINE Versicherung erhalten. Aber nicht anrufen, sondern mache das SCHRIFTLICH. Das ist dann für den Fall der Fälle viel besser.



Habe die Ehre

Gogolo

pipo am 18 Okt 2015 10:36:44

Airedale hat geschrieben:Ist das wirklich bei stillgelegtem Fahrzeug so?

Nennt sich Ruheversicherung --> Link und gild 1 1/2 Jahre nach Abmeldung..

pipo am 18 Okt 2015 10:41:02

Gogolo hat geschrieben:frage bei DEINER Versicherung nach.

Ich kann mir jegliches Gedankenspiel sparen, wenn mein Fahrzeug eine Kaskoversicherung hatte. In diesem Fall ist es durch die Ruheversicherung gegen Schäden abgedeckt.
Wenn die Scheune abbrennt einigen sich die Versicherungen eh untereinander. Der Versicherte bekommt davon nichts mit, da die Kasko Versicherung immer zu erst einspringt.

rudi-m am 18 Okt 2015 11:13:01

Hallo,
das Thema hatten wir vorgeraumer Zeit,damals hatte ich speziell für meine Versicherung dies hinterfragt:

Hier meine damalige Antwort:

" Ich bin RMV - versichert (Haftpflicht und Vollkasko) mit Warmduscherkennzeichen 04-10. Ich habe einen Stellplatz beim Bauern in der Nähe, wo das Fahrzeug bei Nichtbenutzung mit anderen Mobilen und den Gerätschaften des Bauern abgestellt ist.

Nun habe ich die Versicherung gefragt ob ich im Ruhezeitraum bei folgendem Schadenfall versichert bin.

1.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.
2.Die Scheune des Bauern brennt durch Brandstiftung. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.
3.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil fängt Feuer und erleidet einen Brandschaden.


Nun hier die Antwort der Versicherung, da dies aus der schriftlichen Antwort nicht klar zu entnehmen war, mit zusätzlicher telefonischer Rücksprache.

zu1. Kein Versicherungsschutz, der Schaden ist nicht mut oder böswillig entstanden und es ist kein Brandschaden an meinem Fahrzeug. Anmerkung der Versicherungsfrau: Solch ein Schaden würde auch die Vollkasko im aktiven Versicherungszeitraum nicht regulieren
:?:
zu 2. Der Versicherungsschutz ist gegeben, der Schaden wurde mut bzw. böswillig herbeigeführt.
Zu 3. Der Versicherungsschutz ist gegeben, da es sich hier um einen Fahrzeugbrand handelt. "


Also bei der eigenen Versicherung hinterfragen, einen Rundumschutz gibt es offensichtlich nicht :( :(

Viele

Gast am 18 Okt 2015 11:30:19

1.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.

zu1. Kein Versicherungsschutz, der Schaden ist nicht mut oder böswillig entstanden und es ist kein Brandschaden an meinem Fahrzeug. Anmerkung der Versicherungsfrau: Solch ein Schaden würde auch die Vollkasko im aktiven Versicherungszeitraum nicht regulieren.


Das wäre aber sehr ärgerlich, ergo sollten die auf das WOMO herabgefallenen Balken
wohl besser noch brennen, denn dann wäre es ein Brandschaden........ :wink:

trepiuuno am 18 Okt 2015 17:59:18

Hier handelt sich um eine Fz. Stilllegung, also KEIN Versicherungsschutz, der Schutz endet zum Zeitpunkt der Stilllegung.
Anders ist es bei Saisonkennzeichen, wenn das Fzg auf einem umfriedenen Grundstück steht, greift die Ruheversicherung bei bestimmten Schäden.
Am besten ist jedoch beie der eigenen Versicherung nachzufragen.


trepiuuno

Gast am 18 Okt 2015 18:29:22

rudi-m hat geschrieben:1.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch
durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.
zu1. Kein Versicherungsschutz, solch ein Schaden würde auch die Vollkasko im aktiven Versicherungszeitraum nicht regulieren


Genau da liegt das Problem bzw. kann ein Problem entstehen:
Sofern der Bauer die Halle nicht gewerblich als Womo-Unterstellplatz betreibt (und entsprechend versichert) könnte im ungünstigsten Fall keine Versicherung zahlen. Gab so einen Fall vor ein paar Jahren im Sauerland.

Also der Hinweis auf das Abklären mit der eigenen Versicherung ist schon richtig, aber auch ob der Betreiber eine entsprechende Versicherung für die Halle hat.

Kai

kurt2 am 18 Okt 2015 18:38:32

gluehstrumpf2 hat geschrieben:Wir legen unser Womo immer still, da haben wir die größte Flexibilität und es kostet auch nicht recht viel mehr.
Gluehstrumpf


HAllo,
Du schreibst von 2 verschiedenen paar Stiefeln.
Einmal erwähnst Du das Fz "stillzulegen" und andereseits von einer dann bestehenden "ruhenden Versicherung".
Beides zusammen geht nicht. (Außerdem ist mir auch nicht ganz klar, woher "die größte Flexibilität" bei einer Stillegung des Fz`s kommen soll).

Bei einer "Stillegung" des Fahrzeugs meldest Du es ab. Danach hat das Fz keinerlei Versicherungsschutz mehr, weder Teil- noch Voll oder Haftpflichtversicherung. Ist also unversichert und deshalb bezahlt auch keine Versicherung, gleich welcher Schaden.


gluehstrumpf2 hat geschrieben:Das wäre dann eine ruhende Versicherung, ob die dann zahlen ist mir jedoch unklar.
Gluehstrumpf

Wenn Du ein Saisonkennzeichen hast tritt nach der Saison, also in den Monaten in denen das Fz nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird eine Ruheversicherung in Kraft.
Hinsichtlich der während dieser Zeit herrschenden Bedingungen liest Du am besten die ABG/Versicherungsbedingungen Deiner Police durch oder fragst schriftlich bei Deiner Versicherung nach.

gluehstrumpf2 am 18 Okt 2015 18:54:19

Danke für Eure hilfreichen Antworten!

Wir wollen morgen mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt entsprechend abklären.


Ich melde mich dann mit den Ergebnissen und unseren Entscheidungen wieder.

Gluehstrumpf

palstek am 19 Okt 2015 09:44:42

trepiuuno hat geschrieben:Hier handelt sich um eine Fz. Stilllegung, also KEIN Versicherungsschutz, der Schutz endet zum Zeitpunkt der Stilllegung.


NEIN, NEIN, NEIN!!!!

Pipo hat es doch bereits oben verlinkt: Es gilt die beitragsfreie Ruheversicherung. Einfach mal auf den Link klicken und lesen. Oder in die eigenen Versicherungsbedingungen schauen, dort steht es auch.

Wenn ich mein Womo über den Winter stilllege, schreibe ich der Versicherung eine Mail, dass die Silllegung nur für den Winter gilt und ich die Ruheversicherung wünsche. Kurz darauf erhalte ich eine schriftliche Bestätigung über die Ruheversicherung.


Frank

eragon am 19 Okt 2015 10:04:12

palstek hat geschrieben: Kurz darauf erhalte ich eine schriftliche Bestätigung über die Ruheversicherung.


Guten Tag,

so habe ich es auch automatisch von der RMV bekommen.

eragon

thomas56 am 19 Okt 2015 10:07:34

was beinhaltet die Ruheversicherung, Kasko oder auch Haftpflicht?

Was ist das für ein Schaden, wenn meine Hütte brennt, die angemietete Halle und 10 andere Womo mit abfackeln?

palstek am 19 Okt 2015 10:38:07

thomas56 hat geschrieben:was beinhaltet die Ruheversicherung, Kasko oder auch Haftpflicht?


Zitat aus den Allgemeinen Bedingungen:

Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir
Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
– die Kfz-Haftpflichtversicherung,
– die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug
im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll-
oder Teilkaskoversicherung bestand,
– die Kfz-Umweltschadenversicherung.

Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie
verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B.
einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem
umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem geschlossenen
Hofraum) abzustellen und das Fahrzeug außerhalb
dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen
Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen
nach D. 3 leistungsfrei.

pipo am 20 Okt 2015 10:32:13

thomas56 hat geschrieben:Was ist das für ein Schaden, wenn meine Hütte brennt, die angemietete Halle und 10 andere Womo mit abfackeln?

Hier würde ich die Versicherung bzw. den Vermieter der Halle befragen. Das sieht nach gewerblicher Vermietung aus und da kommen dann die AGB des Vermieters ins Spiel, oder auch nicht.. :mrgreen:

pipo am 21 Okt 2015 10:47:09

gluehstrumpf2 hat geschrieben:Ich melde mich dann mit den Ergebnissen und unseren Entscheidungen wieder.

Gibt es schon was Neues?

gluehstrumpf2 am 22 Okt 2015 19:06:40

Hallo,

nach Auskunft unserer Versicherung ist es tatsächlich so, daß die Ruheversicherung bis zum Ablauf = 31.12.2015 über die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt welche wir zu verantworten haben.
Im Falle anderer Einwirkungen muß der jeweils Verantwortliche dafür versichert sein oder aufkommen.
Sollte sich kein "Schuldiger " finden lassen, würde die Teilkasko an unserem Fahrzeug einspringen.


Danke für Eure rege Beteiligung!

Gluehstrumpf

dieter2 am 22 Okt 2015 19:38:07

trepiuuno hat geschrieben:Hier handelt sich um eine Fz. Stilllegung, also KEIN Versicherungsschutz, der Schutz endet zum Zeitpunkt der Stilllegung.
Anders ist es bei Saisonkennzeichen, wenn das Fzg auf einem umfriedenen Grundstück steht, greift die Ruheversicherung bei bestimmten Schäden.
Am besten ist jedoch beie der eigenen Versicherung nachzufragen.


trepiuuno

Total falsch.
Ich habe kein Saisonkennzeichen.

Wenn ich mein Fahrzeug abmelde bekomme ich automatisch eine neue Police über Vertragsunterbrechung/ Ruheversicherung.

Versicherungsumfang ist:
Haftpflicht :
100 Millionen € pauschal für Personen/Vermögensschäden.

Fahrzeug :
Fahrzeugvollversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung
Fahrzeugteileversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung.

Da brauch ich nicht anrufen oder sonst was machen, das geht automatisch.

Dieter

pipo am 23 Okt 2015 09:51:53

gluehstrumpf2 hat geschrieben:daß die Ruheversicherung bis zum Ablauf = 31.12.2015 über die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt welche wir zu verantworten haben.

Ähhhmm steht denn eurer Fahrzeug schon seit 14 Monaten abgemeldet rum?

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