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TÜV-Plakette - für welchen Monat wird zugeteilt?


Capoliveri am 18 Okt 2015 15:13:04

Hallo, 7/2015 (also im Juli) war ich bei der Hauptuntersuchung nach § 29 und bei der Gasprüfung (Womo bis 3,5 Tonnen, daher alle zwei Jahre). Da ich bei der Hauptuntersuchung und bei der Gasprüfung jeweils durchgefallen bin, musste ich zur Nachprüfung. Bei dieser war ich innerhalb der Monatsfrist im August und habe beide Prüfungen bestanden. Nun das soeben von mir bemerkte Problem:
Im Kfz-Schein steht als Termin der nächsten HU 8/2017 (also August). Auf der Prüfplakette, dem schriftlichen Prüfbericht und der Gasplakette (dort wird neuerdings auch der Monat angegeben) steht aber 7/2017 (also Juli)!
Was ist nun richtig? Juli oder August 2017? Meines Erachtens August, da es doch wohl immer auf den Zeitpunkt der Zuteilung ankommt. Meine Recherche im Internet war leider erfolglos.
Viele
Andreas

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schaetzelein am 18 Okt 2015 15:29:09

ich denke mal, dass beim TÜV da jemand einfach ein Fehler unterlaufen ist. Ruf doch dort einfach an und erklär die Sachlage. Sie sagen dir dann bestimmt was zu tun ist. :ja:

vosu99 am 18 Okt 2015 15:33:53

Richtig wird das sein, was in den Papieren steht. Klaut jemand die Nummernschilder, dann werden die neuen mit Plakette anhand der Papiere ausgestellt.
Vermutlich ist denen aber ein Fehler unterlaufen. Denn eigentlich ist die 2. Vorstellung dort nur eine Nachuntersuchung und dürfte auch weniger gekostet haben.

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thomas56 am 18 Okt 2015 15:34:56

schaetzelein hat geschrieben:ich denke mal, dass beim TÜV da jemand einfach ein Fehler unterlaufen ist.

Genau, es zählt der Tag der Erstprüfung und nicht der Nachprüfung. Also HU August ist verkehrt und muss zurück auf Juli!

Airedale am 18 Okt 2015 15:37:43

Es gab mal eine Zeit, da wurde der Monat zurück datiert und man bekam immer wieder den gleichen Monat geklebt.

Heute ist es so, wenn Du im August den Test bestanden hast, dann bekommst Du auch für August in zwei Jahren die Plakette.

Da hat der Prüfer was versemmelt.
Ich würde mit allen Papieren nochmal hin fahren und das berichtigen lassen.
Wenn die Unterschiede erst bei einer Verkehrskontrolle auffallen gibts mehr Stress.

Horst

Airedale am 18 Okt 2015 15:42:45

thomas56 hat geschrieben:es zählt der Tag der Erstprüfung und nicht der Nachprüfung.


Ok, ich bin bis jetzt immer beim ersten mal durchgekommen.

Horst

Nille am 18 Okt 2015 15:54:53

thomas56 hat geschrieben:Genau, es zählt der Tag der Erstprüfung und nicht der Nachprüfung. Also HU August ist verkehrt und muss zurück auf Juli!



Stimmt und ist auch logisch: Bei der Nachprüfung wird ja auch nur noch das bemängelte Problem geprüft.

emil17 am 18 Okt 2015 17:33:30

Hallo WoMo Gemeinde

Wenn mann im Juli zur HU (§29 StVZO) kommt und "durchfällt", also wegen erheblicher Mängel keine TÜV Plakette erhält, hat man einen Monat Zeit zur Nachprüfung zu kommen. Liegt man dann nach einem Monat bei der Nachprüfung im August, erhält mann trotzdem die Plakette für Juli. Es gilt der Termin der Erstprüfung. Man kann seit April 2012 wieder die HU "überziehen" bekommt also, wie bereits vor 1999 den Monat, wo man vorgefahren ist. Obacht bitte, kommt man später als zwei Monate wie im Fzg-Schein angegeben, muss man eine erweiterte HU Prüfgebühr von +20% d.h. je nach Gewicht 12-20 € mehr zahlen.
Mittlerweile kann bei uns der TÜV im Süden, dh. TÜV SÜD vielerorts die Gasprüfung mitmachen und man spart eine weiter Anfahrt zum Campingrfitzen. Einfach mal nachfragen. Unser TÜV vor Ort berechnet nur die Gasprüfung wenn alles funktioniert. Mein Prüfer hat sogar selbst eine WoMo und es gab viele Tipps nebenbei.

vom schönen Kaiserstuhl.

michalis am 18 Okt 2015 19:22:45

Hallo
Hätte auch im Aug.2015 TÜV ,AU, und Gas war aber erst im Sep.2015 , muss jetzt auch erst wieder im Sep 2017 mal vorbeischauen! ;D wie die Regelung bei der Nachuntersuchung ist kann nicht sagen.
Michalis

deedee am 18 Okt 2015 22:48:20

Nu bring ich mal ne ganz neue Variante ... und bring Euch mal ganz durcheinander .....denn ich war's auch :
Vorletzte Woche bin ich mit meinem Saison-Pkw zum TÜV gefahren, Termin Oktober 15. Kam dann mit dem (wie festgestellt SEHR strengen) Prüfer ins Gespräch ... hoffentlich komm ich durch oder ich muss innerhalb kürzester Zeit bis Ende Oktober repariert haben (iss bei diesem Autochen etwas schwierig...). Sagte dann doch der Prüfer: dass mache nix, wenn der Wagen dann im April (bis dahin iss Winterschlaf) vorgeführt wird. Die 'negativen' Saison-Monate zählten nicht ... und ich würde dann die April-Plakette erhalten ... Würde ja dann nur 1 Monat überziehen. AHA!
Ach ja, das Wägelchen kam mit 1 geringen Mangel doch durch ... 1 einsamer Tropfen Öl unter der Ölwanne
(wer kennt schon 'n Ami, der knochentrocken iss?).

Capoliveri am 19 Okt 2015 19:08:28

Hallo, vielen Dank für die vielen Beiträge. Die Mehrheit ist also der Meinung, dass es auf die HU und nicht auf die Nachprüfung ankommt. Diese Meinung vertritt auch mein TÜV (verständlich aus deren Sicht), obwohl sie sich dort ziemlich unsicher waren. Meinten dann, die Eintragung 8/2017 im Kfz-Schein sei ein Versehen. Gewünscht hätte ich mir, dass jemand dazu irgendeine Vorschrift oder Richtlinie findet. Ist mir allerdings trotz intensiver Recherche auch nicht gelungen.
Viele
Andreas

Gast am 19 Okt 2015 19:29:32

Capoliveri hat geschrieben:Ist mir allerdings trotz intensiver Recherche auch nicht gelungen.


Anlage VIII StVZO Ziffer 2.2 Satz 1: "Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung."

Die Nachprüfung ist nicht die Hauptuntersuchung. Hättest du bei der Nachuntersuchung eine neue Hauptuntersuchung (volle Gebühr) durchführen lassen, hättest du 08/2017 bekommen.

diger am 20 Okt 2015 10:05:52

RETourer hat geschrieben:
Anlage VIII StVZO Ziffer 2.2 Satz 1: "Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung."

Die Nachprüfung ist nicht die Hauptuntersuchung. Hättest du bei der Nachuntersuchung eine neue Hauptuntersuchung (volle Gebühr) durchführen lassen, hättest du 08/2017 bekommen.



:bindafür: :schlaumeier: :zustimm:

Genau so ist es :klatschen:

Capoliveri am 20 Okt 2015 18:36:14

Danke Daniela! Das ist es, was ich gesucht habe.
Andreas

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