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Neues zum Thema „Überholverbot für Reisemobile über 3,5t“? 1, 2, 3


Gast am 18 Okt 2015 22:14:08

Es gibt Neues zum Thema
„Überholverbot für Reisemobile über 3,5t“
Nachdem sich ........ und zahlreiche ihrer Mitglieder sowie die Industrie und sonstige relevante Institutionen beharrlich und kontinuierlich beim Thema „Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kfz über 3,5 t)“ engagiert haben, hat nun eine der vielen Speerspitzen, und zwar die NordClubRunde, zumindest partiell gestochen: Die nachfolgenden Zitate und Schreiben wurden auf der Webseite von .........veröffentlicht und basieren auf den Aktivitäten der „NordClubRunde“.
Die NordClubRunde ist ein Zusammenschluss von 19 bedeutenden Vereinen und Clubs aus der Reisemobilszene des Nordens Deutschlands und auch aus Dänemark. Die NordClubRunde sieht ihre Aufgabe darin, den Reisemobiltourismus zu fördern, neue Ideen, auch für Stellplätze zu entwickeln und sich insgesamt für das gemeinsame Hobby einzusetzen.
Aktuell ist der Vorsitzende des RMC-Celle, Wieland Schäfer, Sprecher der Gruppe.
Nachfolgend nun die angesprochene Korrespondenz aus den Ländern Niedersachsen und Brandenburg...
Neues zum Überholverbot für Reisemobile über 3,5tEs tut sich etwas im Hinblick auf das LKW-Überholverbot auf Autobahnen für Reisemobile über 3,5t.
Nach längerem Gedankenaustausch hat sich das Verkehrsministerium Niedersachsen wie folgt gemeldet:-------Zitat
Sehr geehrter Herr Schäfer,in Niedersachsen wird zukünftig wie folgt verfahren:
Die zuständigen unteren Verkehrsbehörden werden ermächtigt, das Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kfz über 3,5 t) im Einzelfall mit einem neuen Zusatzzeichen „ausgenommen Wohnmobile“ (Wohnmobil als Piktogramm) zu ergänzen. Dann wären Wohnmobile, von dem Überholverbot ausgenommen. Zeitgleich werde ich die zuständigen Behörden bitten, die Möglichkeiten der Anordnung dieses Zusatzzeichens in ihrem jeweiligen Bereich zu prüfen.Die Entscheidung, auf welchen Autobahnen und Kraftfahrstraßen das Zeichen 277 dann mit dem jeweiligen Zusatzzeichnen ausgestattet wird, sollte der jeweiligen örtlich zuständigen unteren Verkehrsbehörde vorbehalten bleiben, da es hier auf die entsprechenden Gegebenheiten vor Ort ankommt. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass es damit voraussichtlich in Niedersachsen keine flächendeckende Herausnahme der Wohnmobile auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen aus einem angerordneten Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t geben wird.
Insbesondere in Baustellenbereichen wird ein Überholverbot aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Regelfall weiterhin erforderlich sein. Auf geeigneten Streckenabschnitten kann dann aber ein Überholen von Wohnmobilen auch über 3,5 t möglich sein.
Mit freundlichen n
Helga Worlitzsch-------
Eine erfreuliche Entwicklung.
Die NordClubRunde wird sich natürlich auch in anderen Bundesländern um Verbesserungen bemühen.
.....und hier das Schreiben aus Brandenburg...Wir schaffen das......... Überholverbot über 3,5t
Eine neue Stellungnahme hat uns erreicht. Es ist endlich Bewegung in der Sache zu erkennen:-------Zitat Anfang
Sehr geehrte Damen und Herrn, sehr geehrter Herr Schäfer,das Bundesverkehrsministerium hat in der letzten Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenverkehrsordnung am 22./23. September 2015 die Bundesanstalt für das Straßenwesen beauftragt, ein Zusatzzeichen zu Verkehrszeichen 277 StVO zu konzipieren, das Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 t vom Überholverbot gemäß Verkehrszeichen 227 StVO ausnimmt.
Ziel ist es, bundesweit eine einheitliche Ausschilderung zu gewährleisten. Sobald dieses Zusatzzeichen vom Bundesverkehrsministerium eingeführt worden ist, wird das Brandenburgische Verkehrsressort die für Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden anweisen, zu prüfen, auf welchen Strecken einzelfallbezogen Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t von Überholverbot gemäß Verkehrszeichen 277 StVO ausgenommen werden können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen n
Im Auftrag
Hans Schmeiser,
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat Straßenverkehr-------Zitat EndeMehr Informationen über den aktuellen Stand der Dinge erhalten?

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tober am 18 Okt 2015 22:46:52

Na also , ein ganz vorsichtiger anfang ist geschafft. ;D

Gast am 19 Okt 2015 09:08:40

Verstehe ich nicht.

Das Zeichen besagt doch:

Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Also sind Wohnmobile nicht ausgenommen.

Ist das irgendwie unklar? Wozu soll es Zusatzzeichen geben? Warum sollten WoMo anders behandelt werden als andere über 3,5 t schwere KFZ?

Bitte um Erklärung, Alf

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Birdman am 19 Okt 2015 09:14:36

Das Problem an diesen Einzelfall-Ausnahmeregelungen: Sie kosten die zuständigen Stellen einen Haufen Geld für die Schilder und deren Anbringung. Und da werden die sich dreimal überlegen, ob sie da tatsächlich wegen so ein paar Wohnmobilisten aktiv werden.

Allsquare am 19 Okt 2015 09:21:09

KudlWackerl hat geschrieben:Warum sollten WoMo anders behandelt werden als andere über 3,5 t schwere KFZ?

Weil Wohnmobile vielleicht wie "Kraftomnibusse" behandelt werden sollen ?!
Weil Wohnmobile vielleicht schneller überholen können als kasachische Diesel-Mulis ?

Allsquare am 19 Okt 2015 09:30:51

Wer meine Signatur bislang nicht so recht verstanden hat, dem seien hier anhand von
Verkehrszeichen einige Beispiele aus dem angesprochenen Landstrich verdeutlicht --> Link

Lancelot am 19 Okt 2015 09:45:44

KudlWackerl hat geschrieben: Warum sollten WoMo anders behandelt werden als andere über 3,5 t schwere KFZ?


Weil "schwere Wohnmobile" ( > 3,5 to) bereits anders eingeordnet sind ....
Sie sind für die Vmax auf BAB den großen Reisebussen gleich gestellt und dürfen 100 km/h.
Anders als die Reisebusse dürfen sie aber im LKW-Überholverbot NICHT überholen.

Ergo segelst Du entspannt mit den Bussen im gleichen Tempo mit, mußt aber im LKW-Überholverbot zurück bleiben.
War schlecht bedacht vom Gesetzgeber .. oder anders : die Womo-Lobby hat´s verpennt :!:
Stört imho den Verkehrsfluß ungemein und ist ein Ärgernis.

Ein Versuch, das aufzuheben und den Bussen anzugleichen, ist trotz Befürwortung aller Fachgremien von Bund und Ländern völlig überraschend gescheitert. Im letzten Moment hat der Verkehrsminister seine Meinung (warum .. :nixweiss: ) geändert und an die Landesparlamente zurück verwiesen. Ein ziemlich einmaliger Vorgang ...

Gast am 19 Okt 2015 09:49:44

Allsquare hat geschrieben:Weil Wohnmobile vielleicht schneller überholen können als kasachische Diesel-Mulis ?


Ist das wirklich so?

Oder brauchen wir auch Verkehrszeichen für das Leistungsgewicht? " WoMo nur mit 150 PS je 3 Tonnen" ?



Liebe , Alf

bonjourelfie am 19 Okt 2015 09:53:42

Allsquare hat geschrieben:Wer meine Signatur bislang nicht so recht verstanden hat, dem seien hier anhand von
Verkehrszeichen einige Beispiele aus dem angesprochenen Landstrich verdeutlicht --> Link


Danke, hab mich gerade köstlich amüsiert.
LGElfie

thomas56 am 19 Okt 2015 09:55:26

Lancelot hat geschrieben:
Ergo segelst Du entspannt mit den Bussen im gleichen Tempo mit, mußt aber im LKW-Überholverbot zurück bleiben.


Vielleicht weil die Busse Retarder/Intarder/Pritarder haben?

Lancelot am 19 Okt 2015 09:57:00

thomas56 hat geschrieben: Vielleicht weil die Busse Retarder/Intarder/Pritarder haben?


"Bremsen" ist beim überholen eher ... kontradings .. :D

thomas56 am 19 Okt 2015 09:59:08

Überholverbote stehen oft an starken Gefällestrecken!

frajop am 19 Okt 2015 10:13:51

Über Sinn oder Unsinn eines Überholverbotes für schwere Womos hat sich vermutlich keiner Gedanken gemacht, durch die merkwürdige Fahrzeugklassifizierung für Wohnmobile hat sich das ergeben.
Das Bundesverkehrsministerium muss man auch nicht unbedingt kritisieren, es hat eine Empfehlung ausgesprochen für die Länder, nämlich das Überholverbot durch Zusatzbeschilderung auszuschließen (im einfachsten Fall durch Zusatzschild 'über 7,5t'). Der Schilderwald ist Ländersache, drum keine Entscheidung des Bundes. Der Bund käme nur ins Spiel, wenn eine Regelung per Gesetzesänderung anstünde.

Frank

thomas56 am 19 Okt 2015 10:19:36

Gesetzesänderung wäre nur ein "Mouseklick", Zusatzbeschilderung aufwendig und teuer.

Lancelot am 19 Okt 2015 10:20:15

frajop hat geschrieben: Der Bund käme nur ins Spiel, wenn eine Regelung per Gesetzesänderung anstünde.


Ja - klar : genau SO war´s ja gedacht :!:
Auch von allen Fachgremien, die an solchen Entscheidungen/Überprüfungen teilnehmen.
"Schwere Womos" werden auch beim LKW-Überholverbot behandelt wie Busse : ENDE Geländer :!:

Nöö, da verweigert ein Politiker (der Bundesverkehrsminister) völlig überraschend seine Unterschrift - gegen seine eigenen Fachgremien :wall:
Statt dessen lieber noch mehr Schilderwald .. :roll:
Scheint´s hat die Schilderlobby wieder mal gesiegt 8)

frajop am 19 Okt 2015 10:39:51

Man kanns halt nie recht machen, mal zu viel Gesetze, mal zu wenig. Die Gründe, warum ein Womo nicht grundsätzlich einem Bus gleichgestellt werden kann, wurden ja auch schon episch durchgekaut. Seid doch froh, dass die ersten Länder mit der Umsetzung beginnen, was wollt ihr mehr...


Frank

Gast am 19 Okt 2015 10:44:30

Auf die Gründe gegen möchten die Wunschüberholer nicht eingehen. Deswegen gibt es hier keine Einigung.

Dein Alf

frajop am 19 Okt 2015 11:02:13

Auf die Gründe dafür möchten die Gegner nicht eingehen. Deswegen gibt es hier keine Einigung :wink:

Aber darum ging es ja gar nicht. Die Änderung kommt, zwar langsam, aber sie kommt. Die Befürworter waren offenbar in der Mehrheit oder hatten die besseren Argumente.


Frank

seewolfpk am 19 Okt 2015 11:37:05

frajop hat geschrieben: Die Änderung kommt, zwar langsam, aber sie kommt.


Davon bin ich noch lange nicht überzeugt. Es heißt doch "...werden ermächtigt..."
Das sagt nicht, das die unteren Behörden diese Ermächtigung auch anwenden.
Schilder und das Anbringen kosten Geld. Geld haben die Gemeinden nicht mehr. Das wird jetzt anderweitig benötigt.

frajop am 19 Okt 2015 11:58:00

seewolfpk hat geschrieben:Schilder und das Anbringen kosten Geld. Geld haben die Gemeinden nicht mehr. Das wird jetzt anderweitig benötigt.


Wenn man unseren Schilderwald so anschaut, scheint für Schilder noch genug Geld da zu sein :eek:

Warten wirs ab...


Frank

Gast am 19 Okt 2015 12:11:11

Um Schilder zu montieren, müsste der Verantwortliche ein Interesse daran haben.

Glaubt Ihr allen Ernstes daran, dass ein einziges Straßenverkehrsamt daran Interesse hat?

Liebe , Alf

anton-reiser am 19 Okt 2015 12:50:01

vielleicht, wenn der amtschef selbst womo-fahrer ist.

anton

Hartensteiner am 20 Okt 2015 17:41:12

ES sollte bei der Regelung bleiben , dass die Landesbehörden abschnittsweise für Wohnmobile über 3,5 t zGw bei den Zeichen das überholen erlauben, generell sollte es nicht erlaubt sein .
Bei der Bauart der Wohnmobile , dem Verhältnis Zuladung zu Leergewicht besteht eine Diskrepanz zu anderen Fahrzeugen , somit ein meistens unklares Verhalten bei Straßenschäden bzw. Fahrrinnen oder Seitenwind .
Dazu kommt , es sind meistens Fahrer , die keinerlei Sachkunde im Fahrverhalten größerer Fahrzeuge nachweisen müssen . Es sind doch nicht nur Womos von gerade über 3,5 t zGw angesprochen , sondern es sind auch solche
mit gerade 7,5 t zGw gemeint . Alter FS Klasse 3 . Das ist doch der Anspruch dieser Personengruppe .
Die die gerade auf einem Kleinwagen mit Automatik mal die Prüfung gemacht haben , rauschen nun in solchem
Überholverbot an einem LKW vorbei , vielleicht noch in einer prekären Situation . Zu eng , zu steil , zu schnell .
Ich bin dafür , nur nach kleinlichster Überprüfung der Sachlage sollte , bzw. könnte , mit großem Bauchschmerz eine Freigabe erfolgen .
Hartensteiner .

uli644 am 20 Okt 2015 17:47:07

Hartensteiner hat geschrieben:ES sollte bei der Regelung bleiben ,


Hartensteiner hat geschrieben:Bei der Bauart der Wohnmobile , dem Verhältnis Zuladung zu Leergewicht besteht eine Diskrepanz zu anderen Fahrzeugen , somit ein meistens unklares Verhalten bei Straßenschäden bzw. Fahrrinnen oder Seitenwind .
Dazu kommt , es sind meistens Fahrer , die keinerlei Sachkunde im Fahrverhalten größerer Fahrzeuge nachweisen müssen .


Sollen wir hier ja nicht diskutieren... aber wenn, dann sind das eher Argument gegen die 100 KM/H (die wir fahren dürfen) und weniger gegen das überholen

thomas56 am 20 Okt 2015 17:56:44

Hartensteiner hat geschrieben:Die die gerade auf einem Kleinwagen mit Automatik mal die Prüfung gemacht haben , rauschen nun in solchem
Überholverbot an einem LKW vorbei

ohne Überholverbot rauschen sie doch auch am LKW vorbei......wo ist der Unterschied?

Gast am 20 Okt 2015 18:04:18

thomas56 hat geschrieben:ohne Überholverbot rauschen sie doch auch am LKW vorbei......wo ist der Unterschied?



Das Überholverbot macht den Unterschied. :roll:

Dein Alf

Lancelot am 20 Okt 2015 18:29:34

KudlWackerl hat geschrieben: Das Überholverbot macht den Unterschied. :roll:


:rofl:
"Gefährliche Strecke" auf den nächsten 35 Kilometern ...
DAS packen die Kleinwagengeschulten Womofahrer nicht ... :D

Überigens : die Fachgremien waren sich einig ... nur der eine Politiker .. :roll:

thomas56 am 20 Okt 2015 18:34:44

Lancelot hat geschrieben:
:rofl:
"Gefährliche Strecke" auf den nächsten 35 Kilometern ...

und nur von 7°° - 20°° Uhr! :D

Lancelot am 20 Okt 2015 18:36:56

thomas56 hat geschrieben: .. und nur von 7°° - 20°° Uhr! :D


YEPP !
Später wird dann die "Diskrepanz" zu den anderen Fahrzeugen anders/besser ... :lach:

wolfherm am 20 Okt 2015 18:38:39

Dann fahren weniger PKW-Heimfahrer rum....... :D

Variophoenix am 20 Okt 2015 19:20:49

Überholverbot hin oder her, ich überhole trotzdem. Bremse doch nicht voll ab nur weil einer mit 40Km/h den Berg hoch kriecht. Ist erst noch Umweltschädigend. :oops:

wolfherm am 20 Okt 2015 19:28:05

Bei mir heißt das immer: Ausweichmanöver, um einen Auffahrunfall auf der rechten Spur zu vermeiden..... :D

Gast am 20 Okt 2015 19:53:07

Warum dürfen 4 m hohe Riesenbusse mit zwanzig Tonnen und mehr zGG
und bis zu 70 Personen an Bord 100 Km/h fahren und im absoluten LKW Überholverbot überholen dürfen.
Wie viele Tausend Fahrgäste sind in den letzten Jahren europaweit bei schweren und schwersten Busunglücken
ums Leben gekommen, schwerst - und schwer verletzt worden,
weil oftmals gesundheitlich angeschlagene, überforderte und oder übermüdete Hobbybusfahrer/Rentner
ihre mächtigen Fahrzeuge ins Unglück gefahren haben ?
Betrachtet man dagegen die Unfallrate von Reisemobilen, müßte jeder verantwortliche Politiker augenblicklich
die Regeln/Gesetze umdrehen:
Überholverbote und 80 Km/h für Busse, halt wie für LKW und freie Fahrt/kein Überholverbot für WOMOs bis 7,5 t.
Es wäre, wenn gewollt, ein Klacks, eine Anweisung/einen Paragraphen zu Gunsten
der Reisemobilfahrer zu erlassen.
Für die Reisebuslobby ging es auch ja ganz schnell und ganz problemlos. ;) :D
Aber Dobrint hats einmal mehr bewiesen,
die Reisebusbranche hat eine gut in die CDU/CSU Kasse zahlende Lobby,
die Reisemobilfahrer haben keine Lobby,
außer an der Wahlurne !
Deshalb werde wir auch in Zukunft im LKW Überholverbot mit Schrittgeschwindigkeit
in den LKW Kolonnen dem Urlaubsziel entgegen zuckeln.

tober am 20 Okt 2015 21:33:58

Freetec 598 hat geschrieben:Warum dürfen 4 m hohe Riesenbusse mit zwanzig Tonnen ...

Naja, da müsste man aber Beweißen können das die Unfälle beim überholen im Überholverbot für KFZ > 3,5t passiert sind. Ansonsten macht es ja keinen Sinn. Für (Gewerbliche)Busfahrer gelten wesentlich strengere Regeln als für uns Womofahrer. Wenn Sie diese missachten und Unfälle wegen übermüdung verursachen ist das ne andere Baustelle. Sogerne ich das Ende dieses Überholverbotes begrüssen würde - diese Gründe werden nicht wirklich "gewichtig" sein. Dann antwortet einer mit : ihr Fahrt ja nur zum Spass und habt Zeit. Das Credo von Euch ist doch - Ich bin im Urlaub und nicht auf der Flucht. :lol: :lol: Oder es kommt ein ganz schlauer und sagt das wegen des Überholverbots sowenig schwere Womos verunfallen :lach: Denen ist alles zuzutrauen :D Lasst mal gucken ob sich nächsten Sommer was tut. In der Winterjahreszeit glaube ich weniger daran.

bergcamper am 21 Okt 2015 21:27:28

Hartensteiner hat geschrieben:
...
generell sollte es nicht erlaubt sein .
...
besteht eine Diskrepanz zu anderen Fahrzeugen , somit ein meistens unklares Verhalten bei Straßenschäden bzw. Fahrrinnen
...
die keinerlei Sachkunde im Fahrverhalten größerer Fahrzeuge nachweisen müssen
...
Zu eng , zu steil , zu schnell .
...
nur nach kleinlichster Überprüfung der Sachlage



Hallo zusammen,

herrscht hier eigentlich ein besonderer Humorcode für Insider vor oder was soll man mit so einem Posting anfangen?
"leben und leben lassen" ist kein bekanntes Zitat in diesem Thread?
Hab ich irgendwo überlesen, dass eine allgemeine Überholpflicht und Mindestgeschwindigkeit eingeführt werden soll?

Wegen Tempolimit und Überholverbot werden tausende WoMos mit allen Tricks auf zGG 3,5t getrimmt, während sie real erhebliches Übergewicht und das permanente Risiko empfindlicher Strafen begleiten - ist das erstebenswert?

Wäre ich allerdings der Verkehrsminister mit den sonderbar gemusterten Sakkos, würde ich mich nach dem Durchlesen dieses Thread mindesten eine Stunde lang ins ministerielle Fäustchen lachen. Wieso sollte man als Politiker für einen so unsolidarischen Kasperlhaufen auch nur einen Mausklick investieren?

Da gönnt ja offenbar einer dem anderen nicht die Leberwurst auf dem Brot bzw. die nächsten 20 PS unter der Haube oder was soll diese Schulmeisterei? Seit fast 25 Jahren bin ich mit unterschiedlichsten Campingfahrzeugen in ganz Europa unterwegs. Was ich definitiv noch nie geshen habe ist ein erkennbarer Fahranfänger mit einem Mittelklasse- oder gar Luxuswohnmobil. Promikids (bzw. ihre Eltern) beschäftigen für so etwas in der Regel einen professionellen Fahrer, ansonsten kenne ich Studis, Surfer und Abiturienten typischerweise mit mehr oder weniger abgerantzten Kleintransportern im VW Bus Format. Je näher das zGG bei 7,5t liegt desto öfter hat der Fahrer einen farblich zur Haarfarbe passenden Führerschein (nicht den roten, nein, den Farbton davor).

Leider klingt mir das was jetzt zum Überholverbot angeboten wird, nach einer typischen Blendgranate seitens der Politik. Wir erinnern uns noch lebhaft an die großspurige Ankündigung des Wechselkennzeichens durch Minister Dr. Ramsauer, welches bis zur Verabschiedung als Gesetz sehr konsequent von jeglichen Vorteilen für den Nutzer befreit wurde.

Fürchte ähnliches wird hier wieder passieren, mal ein neues Schildchen hier, dort eine komplizierte Ausführungsbestimmung, da wieder eine Klage dagegen, die nachgeschobene Ausnahme von der Ausnahme und das Thema ist in zwei, drei Jahren erfolgreich zu Tode optimiert, aber die Politik hat mal wieder vorbildlich den allerbesten Willen simuliert.

Dagegen könnte man natürlich mit etwas mehr Gemeinsinn ankämpfen ...

Duc1302 am 21 Okt 2015 21:43:21

[quote="Freetec 598"]Warum dürfen 4 m hohe Riesenbusse mit zwanzig Tonnen und mehr zGG
und bis zu 70 Personen an Bord 100 Km/h fahren und im absoluten LKW Überholverbot überholen dürfen.
Wie viele Tausend Fahrgäste sind in den letzten Jahren europaweit bei schweren und schwersten Busunglücken
ums Leben gekommen, schwerst - und schwer verletzt worden,
weil oftmals gesundheitlich angeschlagene, überforderte und oder übermüdete Hobbybusfahrer/Rentner
ihre mächtigen Fahrzeuge ins Unglück ...

In LKW und Bussen sitzen Berufskraftfahrer und nicht - wie dieser unqualifizierte Beitrag zeigt - Wohnmobilamateure. Und von der Sicherheitstechnik aktueller LKW und Busse sind 90 % der Wohnmobile meilenweit entfernt. Oder kennt jemand einen Notbremsassistenten im Wohnmobil?
Ich bin Wohnmobilist mit LKW-Führerschein und -erfahrung.

Gator am 21 Okt 2015 22:04:36

Duc1302 hat geschrieben:In LKW und Bussen sitzen Berufskraftfahrer


am 3. Oktober 2015 von Mönchengladbach nach Frankfurt:



er Uwe

Variophoenix am 21 Okt 2015 22:06:24

Duc1302 hat geschrieben:In LKW und Bussen sitzen Berufskraftfahrer und nicht - wie dieser unqualifizierte Beitrag zeigt - Wohnmobilamateure. Und von der Sicherheitstechnik aktueller LKW und Busse sind 90 % der Wohnmobile meilenweit entfernt. Oder kennt jemand einen Notbremsassistenten im Wohnmobil?
Ich bin Wohnmobilist mit LKW-Führerschein und -erfahrung.


Ich auch. Und jetzt? Sind wir jetzt deswegen eine bessere Spezies? Wegen solchen aussagen wie oben werde ich deswegen nicht provoziert.

Slow down take it easy!

wolfherm am 21 Okt 2015 22:09:31

Duc1302,

ziemlich arrogant ist dein Beitrag. Warum sind Berufskraftfahrer die besseren Fahrer? Sind das nicht die, die mit fast 40 Tonnen häufiger am Ende eines Staus für Leid sorgen? Tut mir leid, musste jetzt sein. Ist genauso einseitig, wie dein Spruch........

Gast am 21 Okt 2015 22:19:55

Duc1302 hat geschrieben:In LKW und Bussen sitzen Berufskraftfahrer und nicht - wie dieser unqualifizierte Beitrag zeigt - Wohnmobilamateure. Und von der Sicherheitstechnik aktueller LKW und Busse sind 90 % der Wohnmobile meilenweit entfernt. Oder kennt jemand einen Notbremsassistenten im Wohnmobil?
Ich bin Wohnmobilist mit LKW-Führerschein und -erfahrung.


Gestern im TV gesehen:
Der "Berufskraftfahrer" war 21 Jahre alt und fuhr ca. 40 Rentner zum Tagesausflug in die Berge.
Am Tag vorher hatte er seinen Busführerschein bestanden.
Ein paar Wochen vorher war er noch Lagerist...... :D
So viel zum "Berufskraftfahrer".
Es gibt halt solche und solche "Berufskraftfahrer.
Ich bin auch Berufskraftfahrer: :D
Ich fahre seit 48 Jahren unfallfrei Auto, davon ca. 40 Jahre und gut 3 Millionen Kilometer im Außendienst.... :wink:

bergcamper am 21 Okt 2015 22:20:04

Duc1302 hat geschrieben:
In LKW und Bussen sitzen Berufskraftfahrer und nicht - wie dieser unqualifizierte Beitrag zeigt - Wohnmobilamateure. Und von der Sicherheitstechnik aktueller LKW und Busse sind 90 % der Wohnmobile meilenweit entfernt. Oder kennt jemand einen Notbremsassistenten im Wohnmobil?
Ich bin Wohnmobilist mit LKW-Führerschein und -erfahrung.


Lieber Duc 1302, für echte, gelernete Berufskraftfahrer habe ich großen Respekt, leider findet man heute auf den Straßen kaum mehr welche, schon garnicht in den Zugmaschinen mit den sonderbaren Buchstaben auf dem Nummernschild. Ob die bekannten Großspeditionen mit ihren vielen Niederlassungen weit im Osten, jemals auch nur eine einzige nicht ausdrücklich vom Gesetz geforderte Fahrerassistenzoption ordern bezweifle ich, schon garnicht wenn es um Fahrzeuge für scheinselbständige Subler geht.

Die Frage nach der technischen (Sicherheits-)Ausstattung von Wohnmobilen ist aber ausgesprochen berechtigt. Nur die Postings der Fraktion "Meinen Setra oder Ikarus-Bus aus den 1980ern hab ich noch mit selbst vom Sperrmüll geholten Multiplexplatten ausgebaut" kann ich jetzt schon runterschreiben, wenn hier die Forderung nach einem bestimmten Limit beim Leistungsgewicht oder auch nur einem verpflichtenden ESP auftauchen sollte.

Einleuchtend und ohne Zweifel für das Wohlwollen der Nicht-Wohnmobilisten sehr förderlich wäre es, für die Nutzung der Überhol-Spur gewisse Mindest-Standards voraus zu setzen. Bei der 100km/h Zulassung für Wohnwagengespanne wird auch u.a. ESP beim Zugfahrzeug und ein Schlingerdämpfer beim Hänger gefordert. Wer das nicht hat oder haben will, bleibt halt rechts hinten - fertig aus.

Gast am 21 Okt 2015 22:29:30

Jetzt macht euch mal nicht so an!

Tatsache ist, dass nicht überholen weniger gefährlich ist als trotzdem überholen.

Liebe , Alf

Duc1302 am 21 Okt 2015 22:36:54

Wolftherm,

Hast du ungefähr eine Ahnung, wieviele Millionen Kilometer Berufskraftfahrer jährlich runterspulen?
Insofern stelle ich mal die Behauptung auf, dass die anteilige Unfallquote ungeübter Wohnmobilisten erheblich höher liegt.
Ich will mich hier nur deutlich von den Verbreitern der Parolen aus Bildzeitung und Feinripp-TV gegen LKW- und Busfahrer distanzieren.
Und das ist keineswegs arrogant.
Ich fahre auch ein Wohnmobil > 3,5 t und bin insofern auch von den genannten Überholverboten betroffen.
p. s. Berufskraftfahrer >50 J. werden regelmäßig auf ihrer Fahrtüchtigkeit hin gesundheitlich überprüft. Würde begrüßen, wenn das auch für Wohnmobilisten UND Pkw-Lenker gelten würde.

Gast am 21 Okt 2015 22:47:34

Nee, lass mal. :roll:

tober am 21 Okt 2015 22:54:10

Irgendwie kommt diese Diskussion jedes jahr mindestens 1 mal. Auch ich würde gerne lieber legal überholen :lach: Aber mal ganz ernst und -wie ich meine - realistisch. Hilft es hier zu Diskutieren ? Wohl eher nicht. Man muss was unternehmen. Unterschriften, an die entsprechenden Stellen wenden oder sonst was. Wenn alles nichts hilft weil wir eine zu kleine, Lobbyarme Gemeinschaft sind müssen wir wohl oder übel damit Leben. Irgendwo hier im Forum habe ich mal geschrieben - und glaube es immer noch - das wir Demokratisch gesehen wohl den Kürzeren ziehen würden wenn es eine abstimmung a-la Schweiz geben würde.
Wir sind einen kleinen Schritt weiter gekommen und schon wird alles niedergemacht. Viel vernünftiger wäre es wenn man jetzt an die zuständigen Länderbehörden herantreten würde wo man in "gepflegter,respektvoller" Art und Weise Streckenabschnitte für ein aufheben des Überholverbotes benennt. Und zwar mit einer sachlichen Begründung. DAS wäre doch mal was anderes, oder ? Man könnte ja eine Spendenfonds für die Schilder einrichten :D

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