rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Anhängelast Transit


Gast am 26 Okt 2015 11:02:48

Moin in die Runde.
Ich fahre einen Transit mit 2,2 Liter und 140 PS, Baujahr 2011.
Im Fahrzeugschein ist bei der gebremsten Anhängelast ein Strich ?, bei ungebremst stehen 750 kg.

Darf ich keinen gebremsten Hänger ziehen ??

Wer kann Auskunft geben ???

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

strunzi am 26 Okt 2015 11:13:52

Hi,

fahre den gleichen. Allerdings Bj. 2013.
Bei mir steht unter O.1 (TzA gebremst): 1000kg

Roller10 am 26 Okt 2015 13:19:47

Hallo Seemann,
mein 2,2 Liter Baujahr 2011 hat bei 01 gebremst 1000 und bei 02 ungebremst 750 eingetragen



Rudi

Anzeige vom Forum


Gast am 26 Okt 2015 18:37:33

Danke für die Antworten.

Warum bei mir ein Strich ist ???????????????????????
PC geklemmt?? Sachbearbeiter nicht wach ??? :mrgreen:

juhei am 26 Okt 2015 18:39:24

Moin,
bei mir stehen im Fahrzeugschein zwei Striche,aber am B-Holm ist ein Aufkleber von Ford.

Dort steht unter anderen die Zulässigen Gewichte vom Fahrzeug,das Zuggewicht und die Achslasten.
Danach darf mein Kasten 2000 Kg ziehen.
Der Sachbearbeiter bei der Zulassung hatte Schwierigkeiten mit der italienischen Sprache,das erklärt wohl die Striche und seine Aussage die Eintragung wäre nicht nötig.
Es ist ein 350L mit 2,2 Liter 140 PS.
Jürgen

brainless am 26 Okt 2015 18:51:02

Die maximale Zug-Gesamtmasse (aus Kfz plus Anhänger) bleibt identisch, egal welche zul. Gesamtmasse für das Kfz zutrifft.
Sollte das Kfz eine um 250 kg nachträglich erhöhte zul. Gesamtmasse haben, wird die zul. Masse des Anhängers (um diese 250 kg reduziert) auf 750 kg begrenzt - egal. ob gebremst oder ungebremst,


Volker ;-)

urmel71 am 26 Okt 2015 21:25:22

Bei meinem 2009, 2,2L TDCI sind es 2.000 und 750 kg. Woher kommt der Unterschied?


Gast am 26 Okt 2015 21:40:19

Bin morgen beim Ford-Händler, der will mich aufklären.

Werde berichten.

urmel71 am 26 Okt 2015 21:49:52

urmel71 hat geschrieben:Bei meinem 2009, 2,2L TDCI sind es 2.000 und 750 kg. Woher kommt der Unterschied?



ähm, ich meinte natürlich den 2,4L

Gast am 26 Okt 2015 22:28:50

urmel71 hat geschrieben:


ähm, ich meinte natürlich den 2,4L[/quote]

Der 2.4 l ist Zwillingsbereift und der 2.2 l nicht , daher auch andere Achslasten und Gewichte der Zulässigen Anhängemasse.
Das Thema war schon einmal hier im Forum -> ich "glaube zu wissen " , das der 2,2 'er nicht mit Zwillingsbereifung gebaut wird .

Gast am 27 Okt 2015 20:13:13

Laut Unterlagen meines Ford-Händlers darf er 2000 kg ziehen.

Was wohl passiert, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird: Anhängelast gebremst > STRICH<, kein Eintrag. ?

Darf ich wohl nicht weiterfahren, nur noch mit :fahrrad2:

Gast am 27 Okt 2015 20:30:37

Seemann hat geschrieben:Laut Unterlagen meines Ford-Händlers darf er 2000 kg ziehen.

Was wohl passiert, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird: Anhängelast gebremst > STRICH<, kein Eintrag. ?

Darf ich wohl nicht weiterfahren, nur noch mit :fahrrad2:


Kannst Du nicht bei nächster Gelegenheit die Anhängelast nachtragen lassen ?
Die wichtigste Frage ist aber -> Hast Du die AHK angebaut (bauen lassen ) oder war sie schon dran -> Nachgerüstete AHK brauchen nicht unbedingt in den Papieren stehen , es reicht die Abnahmebescheinigung und ist nicht unbedingt eingetragen -> Ich habe auch meine später erst eintragen lassen , was beim TÜV auch nie ein Problem war , wenn die Abnahme mitgeführt wurde.

PS: vieleicht ist dem Bearbeiter bei der Zulassungsstelle auch nur ein Fehler unterlaufen , kommt ja vor :wink:
Ich bin beim TÜV auch mal mit bestandener Prüfung "abgedüst" und habe erst einen Monat später festgestellt , das Er vergessen hatte die Plakette zu kleben :mrgreen: - > war aber kein Problem , Papiere waren ja vorhanden und eingetragen war es ja auch in die Zulassungsbescheinigung , dort arbeiten ja auch nur Menschen ...

Gast am 27 Okt 2015 22:57:53

Es ist noch keine Kupplung dran.
Alles noch in Planung.

DonCarlos1962 am 03 Mär 2021 15:51:30

Weil es hier hinein passt:

Ich war gerade beim GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Da habe ich auch einmal unter das Auto gesehen, weil ich ja bald eine Anhängerkupplung drunter bauen lassen möchte.

Der Herr Ingenieur sagte mir beim Blick unter den Wagen, dass eine AHK natürlich möglich sei, aber aufgrund des langen Überhanges mit Hilfe einer Formel die Anhängelast reduziert wird!?
In den Papieren steht eine Anhängelast von 1990Kg. (Transit von 2018)

Davon habe ich noch nicht gehört. Wenn das der Fall ist, kann ich leider den Autoanhänger mit dem Cabrio darauf vergessen.

Habt ihr davon schon gehört?

LG Carsten

goorooj am 03 Mär 2021 16:11:50

Das kann ich mir jetzt gut vorstellen...
Wenn du einen längeren Überhang hast als üblich wirken durch die Hebelwirkung ( längerer Hebel = Mehr Kraft ) auch höhere Kräfte auf die Hinterachse, das müssen die irgendwie umechnen dass du wieder auf den Normalwert kommst für den das Fahrwerk zugelassen ist... und die Reifen, die haben ja auch eine maximale Traglast.
Wenn du da beim Gewicht (auf die Hinterachse ) eh schon an der Grenze bist, wie bei eigentlich allen Womos, kann das schon was ausmachen.

Mein Daily hat 3,5 tonnen, kann aber trotz des langen Überhangs noch 3.5 t anhängen weil er prinzipiell für viel höheres gewicht gedacht ist, mit Zwillingsreifen...

Rockerbox am 03 Mär 2021 16:17:01

Auf die Hinterachse drückt aber bei einer AHK nur die Stützlast und nicht das Gewicht des Anhängers!
Es wäre mir neu, dass sich eine eingetragene Anhängerlast wegen dem Einbau einer AHK reduzieren sollte .....

Und bei den meisten Fahrzeugen muss eine AHK gar nicht mehr eingetragen werden, wenn sie eine ABE hat, da braucht man auch keinen TÜV/GTÜ usw.

DonCarlos1962 am 03 Mär 2021 16:52:58

Der GTÜ Mensch sprach von einer erforderlichen Einzelabnahme für die Anhängerkupplung.

Ich hatte diesen Hersteller für die AHK im Auge: --> Link
und werde dort einmal nachfragen.
Die machen das ja wohl öfter und werden mir vielleicht sogar eine verbindliche Auskunft geben können?

LG Carsten

P.S.: Die Hinterachslast macht mir noch keine Sorgen. Bisher hatte ich da noch etwas "Luft".

Andiklos am 03 Mär 2021 17:16:07

Hallo,

als Erstes: Steht da nix im Schein drin und Du hast auch sonst keinen Nachweis einer Anhängelast zu Deinem (nicht einem baugleichen) Fahrzeug, darfst Du keinen gebremsten Anhänger ziehen! Du müsstest das mit Ford/bzw. bei Aufbau mit dem Aufbauhersteller klären.
Bei eingetragener Stützlast bleibt Dir die Nutzung eines Kupplungsträgers. Etwas verwunderlich die Verwendung eines ungebremsten Anhängers! Ich vermute hier einen langen Überhang!?

Ja, die Anhängelasten können in Einzelfällen reduziert werden bei bestimmten Verhältnissen (wie z.B. ein langer Überhang) und ist gängige Praxis von Typenprüfern.

Gruß
Andreas

Rockerbox am 03 Mär 2021 17:37:28

Nochmal zum Mitschreiben:

DonCarlos1962 / Carsten hat nach seinen Angaben eine Anhängelast von 1990 kg eingetragen. Wenn er sich nun eine typengeprüfte AHK kauft und montiert (die es für ein BJ 2018 wohl geben sollte) dann braucht er nix vom TÜV/GTÜ eintragen lassen und dann reduziert sich auch keine Anhängelast "wegen langen Überhang".

So ist es auch z.B. bei meinem Carado auf Fiat Ducato. Ich hab 2000 kg Anhängelast eingetragen, für das Fahrzeug gibt es typengeprüfte AHK's, die werden montiert OHNE TÜV-Prüfung und OHNE Änderung der Anhängelast! Die eingetragene Anhängelast ist ja schon für das Fahrzeug MIT dem langen Überhang! Sonst wär's ja net eingetragen!

Und der Überhang ändert sich nicht wegen dem Anbau der AHK ......

Rockerbox am 03 Mär 2021 17:42:29

DonCarlos1962 hat geschrieben:Der GTÜ Mensch sprach von einer erforderlichen Einzelabnahme für die Anhängerkupplung.

Ich hatte diesen Hersteller für die AHK im Auge: --> Link



Diese AHK verfügt über eine EG-Betriebserlaubnis.

Zitat:
Eine EG- Betriebserlaubnis ist sozusagen das gleiche wie die ABE, ist darüber hinaus aber für die gesamte EG gültig. Auch die EG- Betriebserlaubnis muss stets mit sich geführt werden, eine Vorführung beim TÜV sowie eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig.

Ruedi1952 am 03 Mär 2021 18:51:43

Je länger der Hebelarm (Überhang) zur Hinterachse ist wirken viel höhere Kräfte bei der zulässigen Stützlast.
Bei einem kurzen Überhang ist das Kräfteverhältnis viel besser.
Unser 6 m Ducato mit 3,5 to mit kurzem Überhang darf 1500 kg ziehen.
Mein Jeep Wrangler TJ mit 1500 kg wo zur Hinterachse Hebelarm nur 50 cm sind der darf 1800 kg ziehen.
Beim fahren spürt man bei dem Jeep keine Fahrzeugbewegungen das Gespann liegt wie ein Brett.

Rockerbox am 03 Mär 2021 19:00:54

Ruedi1952 hat geschrieben:Je länger der Hebelarm (Überhang) zur Hinterachse ist wirken viel höhere Kräfte bei der zulässigen Stützlast.
Bei einem kurzen Überhang ist das Kräfteverhältnis viel besser.


Das ist schon richtig, aber die eingetragene Anhängerlast bezieht sich auf das Fahrzeug so wie es da steht, also MIT langem Überhang. Und mein 7,40 m Carado mit 3,5 t darf laut Schein 2000 kg ziehen .... obwohl er einen langen Überhang hat.

DonCarlos1962 am 03 Mär 2021 20:24:53

Hi Adi!

Du machst mir Mut! Ich habe beim PKW schon mehrmals eine AHK mit ABE montiert. Da gab es niemals Probleme.

Ich wurde nur durch die Aussage des GTÜ Ingenieur verunsichert. Da wurde mir schon Angst und bange.
Sicher ist die Physik nicht zu vernachlässigen, aber dass wird wohl wirklich eingerechnet worden sein.

Danke!

LG Carsten

rollermanne am 03 Mär 2021 20:38:20

Also bei den letzten sechs Fahrzeugen habe ich immer die Ahk. mit EG Betriebserlaubnis selber montiert, diese wollte aber noch kein Tüv(t)ler sehen.
Allerdings stolpere ich auch über die fehlende Eintragung zu gebremsten Anhänger, ungebremst wie bei DonCarlos 750kg.

Andiklos am 04 Mär 2021 12:26:59

Wir sollten in der Diskussion trennen,
- ob wir um die fehlende Eintragung im Fahrzeugschein bei gebremster Anhängelast reden. Da verweise ich auf meinen obigen Beitrag!
- und ob eine Anhängelast reduziert werden kann von einem Typenprüfer. Auch das wurde von mir erläutert. "Gängige Praxis" bedeutet ja nicht, dass er das immer macht, sondern nur da, wo es im Einzelfall Teil einer Abnahme ist. Mein Forster hat auch einen sehr langen Überhang und ich darf 2 Tonnen ziehen!

Auch das Thema EBE und ABE und Einzelabnahme ist von Laien schwer zu verstehen, weil zu viele Nebenbestimmungen es einem nicht gerade leichter machen. Selbst Mitarbeiter von Prüforganisationen tun sich da schwer, bei Verkehrskontrollen kann es auch schon einmal zu Irritationen kommen.

Ach so, noch eine Info zur HU und Anhängerkupplung: Die AHK ist nicht Gegenstand einer eingehenden Kontrolle bei einer HU. Daher werdet ihr auch nicht sehen, dass der Prüfer ein Prüfgerät in die Steckdose steckt und die Ausgänge testet, oder ob er bei einer abnehmbaren AHK kontrolliert, ob diese sauber einrastet. Wenn er es trotzdem macht, ist das sehr löblich! Denn die sichere Funktion der AHK und der Elektrik hierzu obliegt seit Einführung der EU Richtlinie dem Halter und das ist nicht gerade eine gute Lösung. Man denke nur an Unfälle, bei denen Kugelhälse mit Träger oder Anhänger verloren gehen, die Anhängerbeleuchtung Ausfallerscheinungen wegen defekter Steckdosen hat, oder der Blinker verkehrt herum angeschlossen wird und das zu Unfällen beim Abbiegen führt.

Etwas anderes ist es, wenn der Prüfer feststellt, dass hier etwas nicht stimmt (z.B. lockere Kugelstange usw). Er führt also lediglich eine Prüfung nach "Augenschein" durch!

Gruß
Andreas

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Krümmerdichtung Ford Transit 2 5 TD 74KW BJ 04 94
Transit 94 Batterielampe verhält sich merkwürdig
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt