KudlWackerl hat geschrieben:Ich könnte mir allerdings denken dass es bei einer Gasprüfung Probleme geben wird.
Also besser nicht mehr nutzen sobald die Zulassung abgelaufen ist. Tauschen!
Dein Alf
Nein Alf,
die Zulassung regelt ausschließlich das
In-Verkehr-bringen, aber nicht die Nutzung.
"Abgelaufene" Flaschen dürfen nicht mehr befüllt werden - aber zur Gasentnahme sind sie weiterhin erlaubt.
Wenn Du im Keller eine alte verrostete Flasche mit Ablaufdatum 1985 findest, darfst Du sie benutzen. Ob Du's tust, ist deinem gesunden Menschenverstand überlassen,
Volker ;-)