rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Mehrere kleinere Verstöße rechtfertigen Fahrverbot


ganderker am 17 Nov 2015 14:42:01

Wer am Steuer telefoniert, kommt mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt davon. Mehrere solcher Verstöße können jedoch härtere Strafen nach sich ziehen, hat ein Gericht in einem aktuellen Fall entschieden.

Wenn ein Autofahrer in weniger als drei Jahren fünf "einfachere" Verkehrsverstöße begangen hat, kann dies ein Fahrverbot rechtfertigen. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

Ergänzung von mir:
Es muss sich dabei nicht nur ums telefonieren am Steuer handeln....

genaueres hier:
--> Link

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Hartensteiner am 17 Nov 2015 18:39:33

Selbst wenn du häufiger falsch parkst , oder deine Bußgelder nicht bezahlst kann EIN Fahrverbot im Extremfall eine
Anordnung zu einer MPU zu erscheinen die Folge sein .
Beharrliche Übertretung von Verkehrsregeln lassen vermuten , dass der Kraftfahrer es an -Sittlicher Reife - fehlen lässt .
Ist auch ok , denn Querköpfe , die Verkehrsregeln die einen geordneten Verkehrsablauf und Gefahren für Andere verhindern sollen ,nicht bedenken und sich darauf einrichten , sind eine Gefahr auf der Straße und sollten auf Verkehrsteilnahme verzichten müssen.
Hartensteiner.

silent1 am 17 Nov 2015 19:19:21

Wo ist die Gefahr auf der Straße, wenn jemand Beispielsweise wiederholt ohne Umweltplakette in eine Umweltzone einfährt?
Rechtfertigt dies ein Fahrverbot?
Ich sehe das etwas insgesamt etwas differenzierter.

Anzeige vom Forum


wolfherm am 17 Nov 2015 19:26:20

Die sittliche Reife fehlt....Gebote und Verbote zu beachten....ich kann sogar meinen Jagdschein verlieren, wenn ich im Straßenverkehr Mist in nicht unerheblicher Höhe baue......Weil mir dann die Eignung zum Führen von Waffen abgesprochen wird. Ja, das Leben ist hart..... :D

Airedale am 17 Nov 2015 20:16:36

Ich habe nen Bekannten beim Ordnungsamt und dem hab ich den Vorschlag gemacht für Knöllchen eine Bonuskarte wie bei dem Pizzadienst einzuführen.
Also nach 10 x falsch Parken hast Du einmal frei.

Aber irgendwie wollte Er meine tolle Idee nicht umsetzen. ;-)

Horst

ganderker am 17 Nov 2015 20:42:20

Hartensteiner hat geschrieben:Beharrliche Übertretung von Verkehrsregeln lassen vermuten , dass der Kraftfahrer es an -Sittlicher Reife - fehlen lässt .


es geht um den Begriff der Zuverlässigkeit. Ich habe mal vor vielen Jahren an einem Gewerbeuntersagungsverfahren -Immobilienmaklerbüro- mitgewirkt. Der Betroffene hatte u.a. mehr als 30 mal falsch geparkt in einigen Monaten, teilweise mit Behinderung. Gleichzeitig hatte er Sozialabgaben nicht abgeführt und er hatte Steuerschulden (weitere Punkte lasse ich mal weg). Das heißt, es zog sich in seinem Leben eine Spur der Unzuverlässigkeit für den Betrieb eines Gewerbes. Wie oben auch erwähnt: wer im Straßenverkehr nicht ausreichend zuverlässig ist, ist auch nicht zuverlässig ein Jagdgewehr zu führen oder als Sprengmeister zuverlässig zu agieren usw usw usw Das ist alles durch Verwaltungsgerichte rechtsstaatlich überprüfbar, aber die Verfahren sind natürlich bei so massiven Verstößen recht eindeutig. Und es geht nicht um gewaltige Verstöße, es genügt die beharrliche Weigerung, sich einzufügen in staatliche Vorschriften/Regelungen usw.
Wenn man also eine Wildsau im Straßenverkehr sein will, sollte man seinen Job mal prüfen, ob der das verträgt :)

Beispiel:
In besonderen Fällen kann jedoch die Gewerbeerlaubnis wieder untersagt werden. Eine Gewerbeuntersagung findet immer dann statt, wenn der Gewerbetreibende über keine gewerbliche Zuverlässigkeit verfügt. Dazu müssen der Behörde gemäß § 35 GewO Tatsachen vorliegen, dass der Gewerbetreibende in Bezug auf sein Gewerbe als unzuverlässig gilt und somit die Allgemeinheit oder die Beschäftigten des Betriebes geschützt werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gewerbetreibende nicht gewillt oder in der Lage ist, seinen Betrieb ordnungsgemäß zu führen. In diesem Fall kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden, welches in der Folge zum ganz oder teilweisen Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann.

schnatterente am 18 Nov 2015 02:48:59

Für viele ist halt der Straßenverkehr nur (oder leider) Mittel zum Zweck, um dann z.B. zuverlässig seinem eigentlichen Berufleben nachzugehen. Da muss man nicht mal zwingend eine Wildsau sein, viele Brummifahrer oder Paketzusteller können davon ein Lied singen ;-) Würde da eine Politesse mitfahren und alle Halteverbotsschildermißachtungen aufschreiben, wäre der Block schon am späten Vormittag voll und die Unzuverlässigkeitsurkunde könnte unterschrieben werden, trotz aller ordnungsgemäß ausgelieferten Päckchen ;-)

rkopka am 18 Nov 2015 10:12:43

schnatterente hat geschrieben:Für viele ist halt der Straßenverkehr nur (oder leider) Mittel zum Zweck, um dann z.B. zuverlässig seinem eigentlichen Berufleben nachzugehen. ... Würde da eine Politesse mitfahren und alle Halteverbotsschildermißachtungen aufschreiben, wäre der Block schon am späten Vormittag voll...

Ich sehe da eine komische Gewichtung. Wenn es dem Beruf dient, werden viele Übertretungen gesellschaftlich akzeptiert, wenn auch (hin und wieder) geahndet. So wie die Aussage: "ich mußte zu schnell fahren, um meinen Termin zu erreichen". D.h. manche Berufe scheinen also ohne Gesetzesverstöße nicht zu funktionieren. Aber wo ist da die Grenze ? Dann kann ich auch sagen, der Beruf des Diebes ist OK, aber er muß halt das Gesetz dafür übertreten, das ist schon ok so. Und bei manchen Diskussionen, wenn wieder mal wer auf der AB überfallen wurde, habe ich schon das Gefühl, daß der Berufsstand wenn nicht legitimiert, dann doch akzeptiert wird und das Opfer halt nur ein "Kunde" war :gruebel: !

RK

HeikeD am 18 Nov 2015 10:51:17

Ich bin in einem Transportunternehmen beschäftigt.

Bis vor 2 Jahren hatte ich eine Funktion in der ich sehr wahrscheinlich meinen Job verloren hätte, wenn ich z.B. mit Alkohol am Steuer erwischt worden wäre und deswegen meinen Lappen hätte abgeben müssen. Obwohl ich selber für das Unternehmen gar kein Fahrzeug bewege - Vorbildfunktion.

Wenn jemand ständig und dauerhaft Gesetze missachtet, egal ob es ums Parken, zu schnell fahren, über Rot oder mit ungültiger Plakette in eine Grünzone fährt. Nicht alles stellt eine Gefahr für andere dar. Wobei ich beim Telefonieren während der Fahrt denke, dass es mehr als gefährlich ist und kein kleineres Delikt darstellt.

Alle o.g. Punkte sind mehr oder weniger gefährlich, aber allesamt verboten und wer erwischt wird, der muss mit Strafe rechnen. Das nehmen manche ja auch in Kauf - so weit so gut. Mir persönlich ist es egal ob jemand mit oder ohne Plakette wo hin fährt und ob er keinen Parkschein gezogen hat. Richtig ist es nicht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen ob er ggfs. ein Knöllchen (Strafe) in Kauf nehmen.

Ungemütlich kann ich werden bei Überladung, ungesicherter / schlampig verzurrter Ladung, zu schnellem Fahren in Baustellenbereichen und bei Gaffern an Unfallstellen.

Wenn man dann mit diesen Verstößen mehrmals erwischt wird und dann aus der kleinen Strafe aber eine größere wird, dann ist das für mich völlig legitim.

Natürlich hat sich das Vergehen nicht verschlimmert, falsch parken ist falsch parken... aber die Menge macht es aus.

ganderker am 18 Nov 2015 11:05:14

HeikeD hat geschrieben:Wenn man dann mit diesen Verstößen mehrmals erwischt wird und dann aus der kleinen Strafe aber eine größere wird, dann ist das für mich völlig legitim.
Natürlich hat sich das Vergehen nicht verschlimmert, falsch parken ist falsch parken... aber die Menge macht es aus.


Hallo Heike,
ja so sehen es eben auch die Gerichte und Behörden. Weil das nicht jeder weiß, war es mir ein Anliegen den Thread zu eröffnen.

Für meinen vollbesoffenen Schwager (hat sich durch Scheidung inzw. erledigt :D ) war es das schlimmste, dass er neben Führerschein später seine Waffen abgeben musste. Er hat es in 20 Jahren nicht verstanden, was das eine mit dem anderen zu tun hat: Zuverlässigkeit, Anerkennung und Beachtung von Rechtsnormen.

mithrandir am 18 Nov 2015 14:00:08

rkopka hat geschrieben: Dann kann ich auch sagen, der Beruf des Diebes ist OK, aber er muß halt das Gesetz dafür übertreten, das ist schon ok so.

Wenn man seine Gebühren an die Diebesgilde - --> Link entrichtet,passiert einem ja nix. Ist doch alles geregelt :-)

Bergbewohner1 am 18 Nov 2015 14:15:59

Schade, das dies nicht für die Volksvertreter gilt :!:

Hartensteiner am 18 Nov 2015 18:00:03

Waldtroll , dieser Spruch mit dem du dich wahrscheinlich toll fühlst, war voll daneben .
Volksvertreter haben einen hohen Anspruch an sich selber , auch wenn die Masse das nicht erkennt und meistens gar nicht einschätzen kann , auch deshalb , weil sie dem Meinungsmainstream nachreden .
Selber machen wäre das Motto , nicht nur böse Worte gebrauchen und diffamieren .
Hartensteiner

rolf51 am 18 Nov 2015 18:06:26

Hallo Zusammen,

wie will man einem Dauerndignorier beikommen? Nur wenn es weh tut geben diese nach!

silent1 am 18 Nov 2015 19:13:45

Hartensteiner hat geschrieben:Waldtroll , dieser Spruch mit dem du dich wahrscheinlich toll fühlst, war voll daneben .
Volksvertreter haben einen hohen Anspruch an sich selber , auch wenn die Masse das nicht erkennt und meistens gar nicht einschätzen kann , auch deshalb , weil sie dem Meinungsmainstream nachreden .


Alles klar Gio,

aber es wird einfach nicht wahrer oder besser je öfter Du das erzählst.
Das es die von Dir beschriebene Spezies gibt steht außer Frage.
Es gibt aber auch die Anderen.

wwolter am 18 Nov 2015 19:51:49

Ich halte es eher wie Ralf (Silent1). Eine differenzierte Betrachtungsweise würde uns alle gut zu Gesicht stehen.
Beispiel gefälligst? Wenn jemand in Jahresfrist 3x unberechtigt auf einem Schwerbehinderten Parkplatz „erwischt“ wird, halte ich ein Fahrverbot für berechtigt. Wenn jemand in Jahresfrist 5x als „normaler“ Parksünder wegen der Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten wird, dann zahlt er eben regelmäßig in die Staatskasse. So wie es unterschiedliche Parksünden gibt, so sollten auch unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich bewertet werden. Das werden sie ja auch.
An Fred (Ganderker): Steuerschulden und nicht abgeführte Sozialabgaben sind meiner Meinung nach NICHT mit Parksünden in einem Satz zu nennen, wenn es um den Begriff Zuverlässigkeit geht.
So das musste mal raus!

wolfherm am 18 Nov 2015 19:54:49

Du bekommst auch nicht nach fünf Parksünden ein Fahrverbot. Ein Kollege hat es mal bekommen, nach dem er an einer Stelle fast einhundert Knöllchen bekommen und die Bezahlung auch noch abgelehnt hat.........das war ein notorischer Querulant, uneinsichtig.......

wwolter am 18 Nov 2015 20:28:29

Ist schon klar, Wolfgang! Ich wollte auch nur etwas gegen eine Verallgemeinerung sagen.
Beste von Wilhelm

ganderker am 18 Nov 2015 20:47:41

wwolter hat geschrieben:Ist schon klar, Wolfgang! Ich wollte auch nur etwas gegen eine Verallgemeinerung sagen.
Beste von Wilhelm


Nichts Verallgemeinerung, mein Beispiel sollte aufzeigen, dass in einem Verwaltungsverfahren die mangelnde Zuverlässigkeit aufwendig und quer durch viele Lebensbereiche bewiesen werden muss. Näheres gerne per KN

wwolter am 18 Nov 2015 21:29:11

Fred, ich weiß zwar nicht, wie Du in dem speziellen Fall des Verfahrens des Verwaltungsgerichtes und der damit rechtstaatlichen Überprüfbarkeit involviert warst, aber Deine Schilderung einer im Straßenverkehr teilnehmenden Wildsau (wegen 30x falsch geparkt in einigen Monaten) kann ich nicht folgen.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass ein Gewerbetreibender bei Steuerschulden und nicht gezahlter Sozialabgaben genau überprüft werden muss.
Beste von Wilhelm

Hartensteiner am 12 Jan 2016 17:16:18

Die Fahrerlaubnis kann natürlich unabhängig vom Punktestand auch heute noch in schweren straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fällen entzogen werden .
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat den Fahrerlaubnisentzug eines Kraftfahrers bestätigt, der nicht an einer MPU teilnehmen wollte .
Er hatte einen älteren Fußgänger angefahren der die Straße überquerte und anschließend einen Faustschlag an den Kopf versetzt . Anschließend schlug er noch dessen Ehefrau ins Gesicht und bedrohte Passanten .
Nachdem er sich weigerte an der MPU teilzunehmen , wurde ihm der Führerschein entzogen .
(8.1.15 AZ .11CS 14.2389)
Einem notorischem Falschparker der in 6 Jahren 151 X falsch geparkt hatte , wurde der Führerschein entzogen als er sich weigerte an einer MPU teilzunehmen .
Verwaltungsgerichtshof Baden -Württemberg 2.11.14 - AZ :10 S 1883/14

Da haben die Schwaben aber viel Geduld gehabt. Im Norden wäre das zurecht schneller gegangen .
Zuviel Entgegenkommen schadet nur denjenigen , die wissen , wie sie sich der Allgemeinheit gegenüber zu verhalten haben.
Hartensteiner .

pit02 am 12 Jan 2016 17:30:49

rolf51 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

wie will man einem Dauerndignorier beikommen? Nur wenn es weh tut geben diese nach!

Sagt mein Opa auch immer und betont dabei, dass er seit Jahren keine Busse mehr aufgebrummt bekam, weil immer auf den Verkehr achte. Er steht auch ständig dafür ein, dass die Strafen noch viel zu milde ausfallen. Na ja, er fährt auch nur noch an Sonntagen und das nur um ein paar Dörfer ohne grossen Verkehr.

Dafür gibt es Rettungsdienste, Polizei, oder einfach Kurierfahrer die laufend in den verkehrsdichtesten Situationen und unmöglichen Parkplatzproblemen ihrer Arbeit nachgehen müssen und dadurch laufend Bussen am Band einfahren. Dass diese bedauernswerten Strassenpiloten als echte Profis mit echtem Können und Sorgfalt unterwegs sind, kann leider bei der Bestrafung nicht angerechnet werden. Gerechtigkeitshonorare lassen keine Differenzierung des Vergehens zu, ist doch so, oder?

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Gasflasche auf Fahrradträger
Überholen von Rettungswagen?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt