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moin gemeinde, gestern war auf der bahn ein (zwillingsbereifter) rettungswagen (naw oder rtw) mit blaulicht und lalü unterwegs, geschätzte 130 km/h. viele andere und auch ich sind halt mit 180 vorbei - darf man das eigentlich ? :roll: Auch mit Sondersignal ( Blaulicht ) gilt die Staßenverkehrsordnung für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges über eventuelle Geschwindigkeitsübertretungen oder überfahren von Roten Ampeln sieht der Gesetzgeber großzügig drüber weg . Allerdings muss sich der Faher vergewissern das er auch in die Kreuzung bei Rot einfahren kann und ihn die anderen Verkehrsteilnehmer sehen und ihn durchlassen. nun zur deiner Frage das Fahrzeug ist jederzeit zu Überholen man sollte das Fahrzeug aber in keinster Weise behindern . von einem Verbot ist mir auch nichts bekannt (habe ich auch schon gemacht und mir die gleiche Frage gestellt) gebe aber zu bedenken: wir wissen nicht wohin das Fahrzeug mit Sonderrechten unterwegs ist, überholen (mit hoher Geschwindigkeit) ok ... dann aber bitte mit deutlich erhöhter Aufmerksamkeit, es könnte z.B. eine ungesicherte Unfallstelle oder ein Stauende nahen Auf der freien mehrspurigen Autobahn ist das OK daran vorbeizufahren, solange man sich nicht direkt davor setzt und dann bremst oder es sonst wie behindert. :mrgreen: in jedem Fall sollte man nicht knapp daran verbeibrettern und die Insassen des Rettungswagens mit seiner Luft-Bugwelle ordentlich durchschütteln. Manchmal ist der Arzt auch während der Fahrt am Leben Retten und die fahren bewußt langsam. Also ordentlich Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen. Auf einspurigen Straßen / im normalen Verkehr würde ich das unbedingt lassen. ... man denke an die heillos überladenen Feuerwehrfahrzeuge mit Motorentechnik aus dem letzten Jahrtausend die mit knapp 100 PS umgeben von einer schwarzen Dieselwolke mit 40 auf die Autobahn auffahren! ;-) DIE überholt auch JEDER!! :!:
Ist ein echt interessanter Einwand, der logisch ist.....mir in all den Jahren aber nie so bewusst geworden ist :? Wieder was gelernt! :top:
Ich bin 16 Jahre lang Rettungswagen gefahren. Je nach Zustand des Patienten fährt man manchmal mit Tempo 20 in die Klinik. Manche Knochenbrüche aber beispielsweise auch Schwangere mit Schock- und Krampfgeschehen müssen sehr schonend bewegt werden. Andere Patienten müssen einfach nur schnell in die Klinik. Dann ist man durchaus auch mal mit Tempo 140 unterwegs. Auf überhaupt gar keinen Fall sollte man so fahren, das der Rettungswagen ausweichen, bremsen, schneller werden oder die Spur wechseln muß. Vielleicht hilft beim Verhalten mit Rettungswagen die einfache Frage: Wie würde ich fahren, wenn meine Tochter / Frau / Enkelin im Rettungswagen liegt. Schöne Weihnachten an alle hier. PS: Wenn man wirklich Leben rettet (oder neuem Leben auf die Welt hilft), dann hält man in aller Regel an. Zur Not, wenn es gar nicht anders geht, auch mal mitten auf der Straße. Das sagt die StVO: 1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig - entgegen § 38 Absatz 1, 2 oder 3 Satz 3 blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht verwendet oder entgegen § 38 Absatz 1 Satz 2 nicht sofort freie Bahn schafft "mit 180 Km/h auf der Autobahn überholt" Solange nichts passiert ist wohl alles i.o. Michael Bei angeordneter "Blaulichtfahrt" haben die Einsatzfahrzeuge trotzdem die Auflage die zulässigen Geschwindigkeiten und Verkehrsregeln einzuhalten. Heißt zum Beispiel, daß auf unserer Stadtautobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 KM/h gilt und unsere Rettungswagen diese Geschwindigkeit auch bei Blaulichtfahrt einhalten. Oft finden Patientenverlegung mit einem "Intensivmobil" statt. Dies sind Fahrzeuge über 5 Tonnen, zum Beispiel auf Atego Basis. Die fahren bauartbedingt keine Hochgeschwindigkeiten, sollen aber mit ihrer gefahrenen Geschwindigkeit ohne Behinderung ans Ziel kommen. Daher Blaulicht. Überholen ist erlaubt, das Einsatzfahrzeug darf in keinem Fall fahrlässig behindert werden. Man ist übrigens nicht verpflichtet, für ein Einsatzfahrzeug eigene Beschädigung am Fahrzeug in Kauf zu nehmen. In unserer Stadt war einige Monate eine Großbaustelle an einer Hauptverkehrsstraße, wo sich die Autos so stauten, daß für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht keine Gasse gebildet werden konnte. So kam es vor, daß Verkehrsteilnehmer beim Blick in den Rückspiegel in große Gewissenskonflikte gerieten und versuchten Bordsteine zu erklimmen, für die es einen LKW gebraucht hätte und schließlich ihren Schaden selber tragen mußten. :wink: Gleiche Situationen erlebt man immer wieder bei Autobahnstaus, wo die gelb blinkenden Abschleppwagen mit lauter Hupe psychologischen Druck aufbauen und es wirklich oft schaffen, nervöse Autofahrer dazu zu bringen, an der Leitplanke anzuschrammen. :mrgreen: Immer Ruhe bewahren und überlegt handeln.
Wenn dem so ist, dann ist es eine organisationsinterne Auflage, denn rechtlich gesehen ist es nicht erforderlich: §35 StVo: --> Link (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Frank Ich finde es misslich, dass Fahrer von RTW nicht mit denen der Feuerwehr gleichgestellt sind. Wenn man mit dem RTW z.B. beim Überfahren einer roten Ampel einen Unfall verschuldet, ist man im Gegensatz zum Feuerwehrkollegen schuldig. Signalhorn und Blaulicht schützen einem nicht. Es ist dies doch eine merkwürdige Regelung, dass der Schutz von Sachwerten höher eingestuft wird als der von Menschenleben.
Hallo Ottomar, verstehe ich jetzt nicht ganz: Zumindest in Österreich ht man sich als Feuerwehrmann im Einsatz bei einer roten Ampel anzuhalten und sich von dem gefahrlosen Einfahren in die Kreuzung zu überzuegen - ansonsten ist man genauso an einem eventuellen Unfall schuld, wie ein RTW-Lenken. Also kein Unterschied .. mfg Rupert Hallo Rupert, wenn ich es richtig weiß, dann ist es in Deutschland so, dass Feuerwehr und Polizei Sonderrechte genießen. Aber das wissen die noch Aktiven sicher besser.
Auch mit Sonderrechten müssen sie sich davon überzeugen, dass die anderen Teilnehmer am Verkehr diese Sonderrechte auch gewähren. Einfach blind in eine Kreuzung geht auch da nicht. Heute wieder erlebt, wie sich der Polizeiwagen an der Kreuzung langsam reintastete und dann wieder Vollgas gab. Hallo zusammen, zur Anfangsfrage, natürlich darf ich einen Rettungswagen, der mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs ist überholen, WENN dies keine Behinderung für das Einsatzfahrzeug darstellt. Detlef Bist du denn Fahrer eines Rettungswagens ? Giovanni.
Oh Mann.... :vogel:
:?: :?: :?: ... hier in Regensburg liegen die beiden grossen Kliniken jeweils an der Autobahn, sicherlich gehen 99% der Einsatzfahrten da drüber, sind jetzt deswegen alle Fahrer gleich "dumm"? ........ oder gleich der Unfall auf der Autobahn: die Dummen kommen von hinten (die ganz dummen gar von vorne) und die Schlauen schlagen sich über Feldwege und durch die Wälder???? !!!!!! Moin und wenn Er die Pizza holen muß??
bevor ich gelb drücke: bitte begründen
ich denke ja, dass ist das erste was mir gelernt bekommen haben, auf der BAB Blaulicht aus, kreuzgefährlich und es gibt keinen Grund, stiftet nur Verwirrung und animiert andere zu waghalsigen Manövern, nicht falsch verstehen, ich meine nicht die Fahrt zum Crash auf der Autobahn, ich meine die Fahrten wo die Autobahn als Weg zum Ziel genutzt wird. .... wann habt Ihr das gelernt? War das noch vor dem Krieg??? ich habe auch gelernt, dass wenn ein Patient ordentlich versorgt ist es eigentlich gar keinen Grund gibt mit Blaulicht in die Klinik zu fahren, aber das ist wieder ein anderes Thema. bin raus
Das wäre 1. gesunder Menschenverstand und 2. zu einfach, und 3. sind wir hier in Deutschland, da zählen Verordnungen und das Beharren auf Vorrechten mehr! :roll: Ansonsten: +1 zu Deinem Beitrag!
"Oberlehrermodus ...": Ist eigentlich auch genau geregelt: Rettung vor Feuerwehr vor Polizei ... Wenn zwei Einsatzfahrzeuge mit Folgetonhorn und Blaulicht der gleichen Organisation zusammen treffen, gilt wieder die Rechtsregel usw. ... "Dumm" kann es immer hergehen, wenn jemand einen Fehler macht ... mfg Rupert
Wann und wo hast du das gelernt? Bist du selbst mal RTW gefahren? Ich schon (aber schon länger her), daher weiß ich, dass es unzählige Situationen für einen Transport mit Sondersignalen gibt. Der Notarzt ist schließlich kein Wunderheiler. Außerdem gilt die überlange Versorgung vor Ort als veraltet, nach einer Grundversorgung strebt man einen schnellen Transport in ein Krankenhaus an, das naturgemäß wesentlich besser als der Rettungsdienst ausgerüstet ist. Hallo, nur mal so: Es gibt Erkrankungen die eine zeitlich dingliche Behandlung benötigen, z.b. STEMI, Apoplex usw. die einen schnellen und schonenden Transport nötig machen, der nicht immer mit Geschwindigkeit einher geht, sondern auch eine schonende Fahrweise benötigt. Des halb fahre ich mit meinen Patienten auch mit Sonderrechten zum Krankenhaus, auch nach erfpogter Vollserorgung! Detlef jetzt streitet doch nicht drum wer wann mit Sondersignal fährt ( auch ich bin über 20 jahre Einsatzfahrzeuge gefahren allerdings nur Feuerwehrfahrzeuge ) die Fragestellung hier lautete darf man Einsatzfahrzeuge unter Sondersignal überholen Hallo, theoretisch und praktisch darf man das tun. Solange nicht die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird darfst du jedes Auto überholen. Die Frage ist lässt es sich der Fahrer eines Blaulichtfahrzeugs gefallen? Auf der Autobahn wird es sicherlich kein Problem sein aber als überholendes Kfz im Stadtverkehr ist der Überholer spätestens an der nächsten roten Ampel eingeholt. Das Blaulichtauto fährt weiter der Überholer steht und ist dem Blaulichtauto evtl. ein Hindernis das mit langsamer Geschwindigkeit über die rote Ampel fährt. Das wiederholt sich ein paar mal und das kostet Sekunden für den Patienten der gerade von Laien reanimiert wird. Luft ist Leben und jede Sekunde ohne Sauerstoff... egal. Ich mach den Job schon seit 25 Jahren und muss noch 16 Jahre . Ich habe im Stadtverkehr schon einiges erlebt und deswegen versuche ich es auch zu vermeiden Maschinist oder Fahrer zu sein. Es macht keinen Spaß und wenn dann solche Individuen wie" Mann" deine Wege kreuzen... :twisted: Hoffe er oder seine Angehörigen benötigen niemals Hilfe denn so ne Typen wie er schreien dann am lautesten: "Sie haben aber lange gebraucht". Hoffe der Herr Mann denkt mal nach was er so von sich gibt. Christian Also ich hab neulich auf der A9 die gepanzerten Fahrzeuge vom Geldfälscher Mario überholt, davor und dahinter Polizei mit Blaulicht, Europa wurde trotz meines Überholmanövers gerettet. Zählt das auch als Rettungswagen überholen? die hatte ich auch überholt, da war aber nur blaulicht und kein lalü... vl wird das geld nichso schnell schlecht :ja: danke euch für die aufklärung! Ich fahre unter anderem diese Fahrzuge............ hier noch ein guter Link --> Link vom Krankenwagenfaher :mrgreen: Man DARF solche Fahrzeuge schon überholen soweit ich weiß. Grade auf der Autobahn wäre ich da aber vorsichtig, weil schon um die nächste Kurve das Ziel des Krankenwagen sein könnte, z.B. ein Unfall, oder man rast in nen Stau rein. Bei sowas ist auf jeden Fall äußerste Vorsicht geboten! So ist es :top: Hallo, die rechtliche Situation in A ist anders, darüber haben sich die Feuerwehrkollegen von dort auch lange und deutlich beschwert. Nur zur Info!: Jeder fahrer eines Rettungswagens, egal ob Feuerwehr od RTW ist für sein Fahren, auch mit Sonderzeichen!, immer selbst verantwortlich. ABER warum soll ich einen solchen Wagen überhohlen? Kann sein an der nächste Ecke ist meine Fahrt sowiso vorbei, da dort der Einsatz ist! Wieviel Zeit gewinne ich wenn ich ein Fahrzeug mit Sonderrechten überhole?? Die in dem Fahrzeug haben schon genug Stress. Also lasst es auch im Sinne der Besatzung Man darf überholen. Wenn alle Partein ihr Hirn auf ON stehen hätten, gäbe es auch kein Problem. Ich selber händel es auf der BAB, bezogen auf schwerere, langsame Einsatzfahrzeuge, so: Fährt die Feuerwehr, oder ein RTW mit Blaulicht, ohne "Lahlüh", dann überhole ich ganz normal mit üblicher Vorsicht. Hat das Einsatz FZG jedoch alles an, dann ist wirklich Not am Mann. Dann überlege ich es mir gründlichst ob ich überhole. Der Einsatzort kann schon sehr nahe sein. Dann sollte man auch auf die Fahrer der Einsatz FZG denken. Die haben Stress genug. Ist es eine weit übersichtliche Strecke, dass FZG unter Sondersignal, ohne Behinderung Rechts und ich ganz links, sehe ich keinen Grund warum ich nicht überholen soll. Es fahren übrigens auch die Organtransporter mit Blaulicht und das zum Teil über SEHR lange Strecken und die Dinger sind oft nicht sonderlich schnell. |
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