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Parken mit Parkscheibe


Gast am 05 Jan 2016 13:14:30

Eine Frage an die Verkehrsrecht-Experten:

Wenn man sich um 7.00 Uhr auf einen Parkstreifen stellt, auf dem die Parkzeit auf zwei Stunden mit Parkscheibe begrenzt ist, die Parkscheibenpflicht aber nur zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr gilt, darf man dann die Scheibe auf 9.00 Uhr stellen, also bis 11.00 Uhr parken?


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wolfherm am 05 Jan 2016 13:56:28

Ja.

Jagstcamp-Widdern am 05 Jan 2016 14:19:02

nein :mrgreen:

du musst die scheibe auf 7 Uhr stellen und darfst trotzdem bis 11 stehen...

früher gut - heute besser!
hartmut

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PittiC am 05 Jan 2016 16:01:39

Wenn du um Punkt 7:00 da bist kannst du die auch auf 7:30 stellen, es heißt ja auf die nächste volle halbe Stunde.
Nützt dir aber in diesem Fall nichts :D

Gast am 05 Jan 2016 16:47:01

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:nein :mrgreen:
du musst die scheibe auf 7 Uhr stellen und darfst trotzdem bis 11 stehen...

früher gut - heute besser!
hartmut


Genau das war eigentlich auch meine Überlegung und so habe ich die Scheibe auch gestellt; das würde ja auch dem gesunden Menschenverstand entsprechen... Ich wurde dann aber so unsicher, dass ich noch einmal zurück gelaufen bin (ca. 1,5 km) und die Scheibe auf 9.00 Uhr gedreht habe (was dann wahrscheinlich ordnungswidrig war :D ).

So banal diese Frage ja auch ist, finde ich sie schon interessant; vielleicht weiss ja jemand genaue rechtliche Vorgaben.

In meinem Fall war es ja zufällig so, dass meine Parkzeit VOR Beginn der Parkscheibenpflicht genau der zulässigen Parkzeit entsprach; wäre ich um 5.00 Uhr angekommen und hätte die Scheibe auf 5.00 Uhr gestellt, hätte ein(e) Politesse ja die Auswahl, ob ich jetzt seit 17.00 Uhr oder seit 5.00 Uhr dort parke... Demnach müsste es ja eigentlich egal sein, auf welche Zeit man die Scheibe stellt, solange diese sichtbar ist, darf man immer bis 11.00 Uhr parken...

Hartensteiner am 05 Jan 2016 18:46:16

Aus dem Text des §13 ,2,2 und Anlage 3 zu §42 , Nr. 11 Bild 38 ,
Geht hervor : Die schon genannte Vorgehensweise ist dann richtig :
Da sich die Einstellung auf den beginn des Parkverbots bezieht ,,ist es auch zulässig , die Parkscheibe
auf einen Zeitraum vor dem Parkverbot einzustellen . Also wie in dem Beispiel auf 7 Uhr .Es darf dann von 9-11Uhr geparkt werden .
Interessant ist die Fußnote dazu :
Die gegenteilige Auffassung ( Zeigerstellung auf den Strich des Beginns der Parkregelung )
wäre zu formalistisch und würde der von der STVO gewollten einfachen Handhabung der Parkscheibenregelung nicht gerecht .
Damit sollte auch mal denen , die sich immer nur an kleinlichste Sinnfärbung halten klar gemacht werden :
Es gibt immer mehr als reinen Verordnungstext .
Giovanni.

Gast am 05 Jan 2016 19:24:21

Das Thema lässt mir ja keine Ruhe! :( Unglaublich, wie selbst so simple Dinge (über)reglementiert sind... Ich habe auf folgender Seite --> Link diese Auffassung gefunden, immerhin untermauert durch ein Urteil vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (!!!):



Demnach muss wohl die Parkscheibe auf den Beginn der reglementierten Parkzeit und nicht auf die Ankunft gestellt werden... Übrigens MUSS die Scheibe genau auf eine volle oder halbe Stunde gestellt werden; wer die Scheibe z.B. auf "viertel vor" stellt, weil er besonders ehrlich sein will (oder einfach nur klamme Finger hat :D ), bezahlt ein Bussgeld!

Aretousa am 05 Jan 2016 19:35:50

Widersprechen sich nun die beiden letzten Aussagen, oder kapier nur ich das nicht?
Ich parke im Sommer auch fast jeden Morgen auf einer Parkfläche die erst später auf 4 Stunden Parkdauer beschränkt ist und dachte bisher, wenn ich meine "echte" Ankunftszeit einstelle, ist jedem ersichtlich, dass ich die Parkdauer nicht überschritten habe.

dieter2 am 05 Jan 2016 19:56:47

Warum üerhaupt eine Parkscheibe.

Wenn die Scheibenzeit um 9 Uhr beginnt parkt jeder, ob mit oder ohne,bis 11 Uhr rechtsmäßig.

Gruss Dieter

nuvamic am 05 Jan 2016 20:10:37

Ne leider nicht. In ner Zone, wo es heißt, Parken mit Parkscheibe, MUSS die sichtbar innen liegen. Natürlich mit passender Einstellung. Sonst gib'ts Knöllchen.

villadsen am 05 Jan 2016 20:57:17

In Dänemark werden hauptsächlich elektronische "Parkscheiben" verwendet. Dabei wird die Ankunftszeit automatisch eingestellt und zwar die tatsächliche Ankunftszeit. Im Fall von Rimini also 7 Uhr und Parken darf man dann bis 11 Uhr. Merkwürdiger weise sind die Elektronische Parkhren nach meiner Kenntnissstand nicht besonders verbreitet in Deutschland. Dabei sind die Park Lite Modelle von der Firma Needit vom Kraftfahrt Bundesamt zugelassen (und im gesammten EU verwendbar).
Bild
MfG
Thomas V.

brainless am 05 Jan 2016 21:09:06

Rimini hat geschrieben:....immerhin untermauert durch ein Urteil vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (!!!):




Hallo Klaus,

danke für diesen Beitrag.
Da muß man erst einmal drauf kommen: Verfassungsbeschwerde wegen eines Parkverstoß-Knöllchens, :roll:



Volker ;-)

diper am 05 Jan 2016 21:19:49

Hat hier jemand so eine elektronische Parkscheibe?

Ich kann mir vorstellen, dass ich damit bei uns sofort ein Knöllchen hätte...

villadsen am 05 Jan 2016 21:37:16

Ich habe so eine elektronische Parkscheibe -in meinen Wohnmobil mit Flensburger Kennzeichen. Nie Probleme damit gehabt.
Thomas V.

dieter2 am 05 Jan 2016 21:56:20

Dann nehme ich lieber die gute alte Pappscheibe :ja:

Die kann man wenigstens immer ein paar Minuten vorstellen :wink: (und bekommt man meistens geschenkt :P )

Gruss Dieter

ottomar am 05 Jan 2016 23:50:22

Ich bin empört!

Schaut Euch dies mal an:

--> Link

Hier werden unschuldige Kinder dazu verführt, nicht normgerechte Parkscheiben zu basteln!

diper am 06 Jan 2016 02:30:45

Ich habe es schon immer geahnt...
Skandal! :-o

wiebke am 06 Jan 2016 02:38:09

jou :)
trotzdem
:thema:
danke

Hartensteiner am 06 Jan 2016 18:26:32

Rimini, aus Gründen der besseren Überwachbarkeit ist dieses Urteil zu verstehen .
Es handelt sich um eine Einstellung die innerhalb der Parkverbotszeit liegt und am Vortage noch die 20 Uhreinstellung überläuft . Die Crux bei solchen Abrissen der Urteile ist diese :
Die Einzelheiten des Urteil werden nicht erwähnt . Da auch die OWI Ämter sich nach Verkehrskommentaren richten , würde ich mich darum kümmern und erst bei Vorliegen des gesamten Urteils dieses anwenden .
Noch einmal zur Einstellung : Immer auf die nächste halbe Stunde nach Erreichen des Parkplatzes . Ungültig sind Parkscheiben der alten Art mit 12 Stunden Einteilung , es muss die 24 Std. -Einteilung sein .
Nach letzten Urteilen könnte man sie auch hinten hin legen . Sie muss nicht generell auf dem Armaturenbrett liegen. Ob das allerdings nachweisbar nach einer Anzeige ist , ist fraglich . Würde mindestens Erklärungen erfordern.
Hartensteiner .

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