Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:nein :mrgreen:
du musst die scheibe auf 7 Uhr stellen und darfst trotzdem bis 11 stehen...
früher gut - heute besser!
hartmut
Genau das war eigentlich auch meine Überlegung und so habe ich die Scheibe auch gestellt; das würde ja auch dem gesunden Menschenverstand entsprechen... Ich wurde dann aber so unsicher, dass ich noch einmal zurück gelaufen bin (ca. 1,5 km) und die Scheibe auf 9.00 Uhr gedreht habe (was dann wahrscheinlich ordnungswidrig war :D ).
So banal diese Frage ja auch ist, finde ich sie schon interessant; vielleicht weiss ja jemand genaue rechtliche Vorgaben.
In meinem Fall war es ja zufällig so, dass meine Parkzeit VOR Beginn der Parkscheibenpflicht genau der zulässigen Parkzeit entsprach; wäre ich um 5.00 Uhr angekommen und hätte die Scheibe auf 5.00 Uhr gestellt, hätte ein(e) Politesse ja die Auswahl, ob ich jetzt seit 17.00 Uhr oder seit 5.00 Uhr dort parke... Demnach müsste es ja eigentlich egal sein, auf welche Zeit man die Scheibe stellt, solange diese sichtbar ist, darf man immer bis 11.00 Uhr parken...