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Meldebescheinigung auf Wohnmobil-Stellplätzen


Adria11 am 22 Jan 2016 13:27:32

Moin , moin,

habe gerade einen Womofreund getroffen, der behauptet, das wir ab 2015 immer eine Meldebestätigung für die Übernachtung auf einen Wohnmobilplatz
ausfüllen müssen. ( neues Meldegesetz)
Das kann ich mir nicht vorstellen und wie soll das gehen bei den Modernen Kassensystemen?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Grüße von der Nordsee

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thomas56 am 22 Jan 2016 13:34:26

2015 ist ja schon um und ich habe keine Zettel ausgefüllt!

Eichsfelder am 22 Jan 2016 13:38:32

Das Bundesmeldegesetz sieht eine "Wohnungsgeberbestätigung" vor, wenn jemand als Mieter seinen Wohnsitz neu begründet. Damit sollen Scheinanmeldungen unterbunden werden. Was das mit einem temporärem Aufenthalt auf einem Stell- oder Campingplatz zu tun haben soll, erschließt sich nicht... Ich denke dein Bekannter hat nicht richtig zugehört.... :lol:

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wolfherm am 22 Jan 2016 13:40:00

Ich habe bisher maximal was ausgefüllt für die Kurkarte.

frajop am 22 Jan 2016 13:41:54

Hi,
Nach dem neuen Bundesmeldegesetz 2015 ist eine Meldepflicht für Reisemobilisten nicht vorgesehen:
siehe §29(4) --> Link

Es war sogar umgekehrt, im alten Meldegesetz war eine Meldepflicht drin:
siehe §16 (1) Satz 4 --> Link

Grüße
Frank

woslomo am 22 Jan 2016 16:50:12

frajop hat geschrieben:Hi,
Nach dem neuen Bundesmeldegesetz 2015 ist eine Meldepflicht für Reisemobilisten nicht vorgesehen:
siehe §29(4) --> Link

Es war sogar umgekehrt, im alten Meldegesetz war eine Meldepflicht drin:
siehe §16 (1) Satz 4 --> Link

Grüße
Frank

Hallo,
dann fahre mal zum Wank in Garmisch-Partenkirchen. Da darst Du seit letztem Jahr ein A4-Blatt ausfüllen um dort stehen bleiben zu dürfen.
Der Betreiber ist natürlich begeistert, aber die Gemeinde hat ihn massiv unter Druck gesetzt.

schaetzelein am 22 Jan 2016 23:01:37

in Treuchtlingen auf dem SP muss man auch so ein Blatt ausfüllen.

volker57 am 23 Jan 2016 00:31:37

Dann wird es aberZeit die entsprechenden Gemeinden auf den § 29 des Bundesmeldegesetzes hinzu weißen. Also rasch ans Werk.Je mehr Eingaben oder Anfragen an die entsprechenden Gemeinden gehen um so besser. Nur wer tätig wird kann was verândern!

Volker

Gast am 23 Jan 2016 01:30:49

Wo Kurtaxe fällig wird , ist es nicht unüblich .Ich habe es in D sowie in Österreich auch schon erlebt . Es ist aber nicht die Regel.

andreasnagel am 23 Jan 2016 05:21:13

Moin!

woslomo hat geschrieben:dann fahre mal zum Wank in Garmisch-Partenkirchen

schaetzelein hat geschrieben:in Treuchtlingen auf dem SP muss man auch so ein Blatt ausfüllen.


Die Bayern waren schon immer etwas Besonderes. :D

Viele Grüße,
Andreas

Eichsfelder am 23 Jan 2016 09:23:37

Ich kann mir nur vorstellen, dass man bei einer Gemeinde, die Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe erhebt, solche Zettel ausfüllen muss. Das hat dann aber weniger mit dem neuen Bundesmeldegesetz zu tun, sondern vielmehr mit der jeweiligen Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde....Und um ordnungsgemäß abrechnen zu können bedarf es vom Stellplatzbetreiber eine Erhebung mit dem hier erwähnten umständigen Zettelausgefülle....

Buerstnerixeo664 am 31 Jan 2016 02:33:34

Das Bundesmeldegesetz sieht vor, Mietern einer WHG oder andere feste Einrichtungen verpflichtend die Personenzahl der angemieteten WHG der Gemeinde oder Stadt zu melden.
Hier soll versucht werden einer "Schwarzvermietung" zuvorzukommen.
Der Vermieter holt den Meldezettel von der Stadt lässt ihn vom zukünftigen Mieter ausfüllen und unterschreiben, dann zurück damit zur Stadt!
Der Aufwand muss enorm werden, wenn der arme Stellplatzwart fast täglich bei wechseln von Tagesbesuchern Formulare schleppen will,
Im Bundesgesetz geht es hierbei um feste Einrichtungen! Seit wann sind wir feste Einrichtungen, wir wollen doch beweglich sein und bleiben

mfg Buerstnerixeo664 :D

ossi2 am 06 Jul 2016 14:46:58

Laut Europas größtem Reisemobil-Magazin ist es nun amtlich: Es besteht eine Meldepflicht auf Stellplätzen! :?
Die ersten Stellplätze haben schon Kästen mit Meldescheinen aufgestellt, andere haben Sonderregelungen mit ihren Gemeinden getroffen.

Es ist wirklich kaum zu glauben, was sich die Paragraphen-Hengste immer wieder ausdenken.

Ciao ossi

volker030 am 06 Jul 2016 15:03:01

Eine Quellenangabe wäre gut, Ossi2.

Ich habe nur einen Beitrag vom 02.04.2016 gefunden : --> Link

ossi2 am 06 Jul 2016 15:07:30

Steht im neusten Heft 8/2016 von heute

ossi2 am 06 Jul 2016 15:09:00

Ich könnte die Doppelseite ja einscannen und hier veröffentlich, weiß nur nicht ob das gestattet ist.

volker030 am 06 Jul 2016 15:13:51

Es bleibt alles ziemlich widersprüchlich ... der Eine sagt so, der andere so ... ne echte Lachnummer.

Ich bin das ganze Jahr unterwegs und habe noch auf keinem Stellplatz eine "Meldebescheinigung" ausgefüllt oder bin darauf angesprochen worden. Deshalb meine "leichte" Verwirrung :?

bernie8 am 06 Jul 2016 15:15:44

Hallo ossi,

steht da auch was über den Sinn der Geschichte!
Habe sowas auch noch nie ausgefüllt.

woslomo am 06 Jul 2016 15:20:28

Hallo,
schaut Euch mal das an:
Bundesmeldegesetz (BMG), § 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Absatz 4.
Da sind Womos ausdrücklich ausgenommen.

ossi2 am 06 Jul 2016 15:27:14

Nach der besonderen Meldepflicht für Beherbergungsstätten, die auch für Stellplätze gilt, steht in §29, Absatz 2: "Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben..."

Man dachte allerdings (auch die Fachpresse), dass es für Stellplätze eine Ausnahme gäbe, denn in §29, Absatz 4 steht: "Personen, die in (...) Wohnmobilen (...) auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht nach $17 Absatz 1 und 2..."

Nun hat sich aber wohl herausgestellt, dass diese Ausnahme nur bedeutet, dass diese Personen nicht den Gang aufs Amt antreten müssen!

Ergo besteht seit November 2015 eine Meldepflicht auf Stellplätzen :(

volker030 am 06 Jul 2016 15:34:00

Lach ... das geht mir am Ar..... vorbei!!!!

ICH will ne EU-Richtlinie !!!!

Jagstcamp-Widdern am 06 Jul 2016 15:37:00

hier gips noch etwas hintergründe --> Link

unsere erste Bürgerpflicht: abwarten und Bier trinken!

früher gut - heute besser!
hartmut

ossi2 am 06 Jul 2016 15:40:51

Ja es ist wirklich ein Witz.
Nach dieser "neuen Interpretation" der P-Mobil müssen ausländische Stellplatzgäste sogar immer irgendjemandem ihren Ausweis vorzeigen. Laut dem Ministerium könnte das ja bei dem täglichen Kontrollgang des Betreibers geschehen oder per Aushang diesen Gästen den Weg zur zuständigen Person aufzeigen.

volker030 am 06 Jul 2016 16:38:52

Das ist ja alles viel zu kurz gedacht.
Meldebescheinigung aus Papier; Aufbewahrungsfrist, Kontrollgang, etc., das ist ja sowas von 80ziger!!

Da muss ne Melde-App her!! :D
Kleiner Kasten an jedem (EU weit) Stellplatz, online mit einer zentralen Meldestelle verbunden mit Knopf fürs "einloggen" und "ausloggen". Betreiber, Kommune, Touristikverbände, etc. kriegen jährlich eine statistische Auswertung seines Platzes. Lässt sich beliebig ausweiten (Rastplätze, CP ´s) und alle verantwortlichen Statistiker freuen sich.
Jeder Wohnmobilfahrer ist natürlich bei Todesstrafe dazu verpflichtet, so eine APP mit sich zu führen.

Oder man könnte aber auch alle Wohnmobile mit GPS Sendern ausstatten, die dann automatisch gescannt werden können, wenn sie einen Stellplatz besuchen, da freuen sich auch die Meldefuzzies und die Polizei.

Ich werd mal über ne neue "Firma" nachdenken ... :lach:

wolfherm am 06 Jul 2016 16:44:34

Bleibt mal bitte beim Thema. Tolle Geschäftsideen gehören ins Gründerforum.....

volker030 am 06 Jul 2016 16:47:05

Dann bitte ich demütig um Entschuldigung und Löschung meines "Beitrages" ... !!!

schaetzelein am 06 Jul 2016 18:32:48

ich könnte mir vorstellen, dass es was mit der Kurtaxe zu tun hat. Wahrscheinlich muss der Betreiber dann pro Person Kurtaxe abführen.
Wir haben in Österreich auf einem SP Kurtaxe bezahlt, obwohl der Platz nicht zu einer Gemeinde gehört hat. Privatgelände eines Hotelbesitzers. Leider haben wir vergessen zu fragen, warum er die Kurtaxe abführen muss.

kurt2 am 06 Jul 2016 18:42:15

schaetzelein hat geschrieben:Leider haben wir vergessen zu fragen, warum er die Kurtaxe abführen muss.


Hallo,
ganz einfach, weil auch in "A" die Gemeinden faktisch pleite sind und jede noch so kleine Quelle angezapft wird.

schaetzelein am 06 Jul 2016 18:47:45

kurt2 hat geschrieben:ganz einfach, weil auch in "A" die Gemeinden faktisch pleite sind und jede noch so kleine Quelle angezapft wird.



der Platz war aber weit ab irgendwelcher Zivilisation....kann mir nicht vorstellen dass da eine Gemeinde Anspruch erheben kann :confused:

wolfherm am 06 Jul 2016 19:00:28

Jeder Ecke gehört zu irgendeiner Gemeinde....auch wenn sie abgelegen ist.

harpya am 06 Jul 2016 19:10:35

Direkte Meldebescheinigungen kennen wir garnicht.
Ab und zu Stellplatzeigene Formulare mit KZ, Name , Adresse von einer Person,
wohl falls mal Schäden eintreten oder Werbezwecke.

Auf CP mag das anders sein.
In Salzwedel war eine Anmeldenummer," Kost nix, Strom ist dabei, schönen Aufenthalt",
Sanitäranlagen auch zu benutzen.
Hitzacker, keiner zu sehen der Geld wollte, wird wohl über den Münzstrom abgerechnet,
Dömitz einer mit Klingelbeutel, bezahlt fertig, usw.

teamq am 06 Jul 2016 22:37:22

Wenn ich im Hotel übernachte gehe ich ja auch nicht selbst aufs Amt.

Nach BMG §29 Absatz 2 ist für einen Beherbergungsbetrieb ein Meldeschein auszufüllen. Aber Abs.4 davon ausgenommen - Personen die in Wohnmobilen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht, wenn sonst ordentlich in D gemeldet. Wenn nicht, dann wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen fällig, wenn die Dauer des Aufenthaltes 3 Monate überschreitet.

Ich glaub auch eher, dass manche Gemeinden Angst haben, bei Bettensteuer, Kurtaxe, Tourismusabgabe o.ä. zu kurz zu kommen.

eragon am 05 Sep 2016 13:28:22

Guten Tag,

habe ich letzte Woche erstmalig auf dem Stellplatz Bad Kötzting machen müssen :?

eragon

topolino666 am 05 Sep 2016 13:54:49

eragon hat geschrieben:Guten Tag,

habe ich letzte Woche erstmalig auf dem Stellplatz Bad Kötzting machen müssen :?

eragon


.... der neben dem Schwimmbad???? :?:

eragon am 05 Sep 2016 20:51:31

topolino666 hat geschrieben:
.... der neben dem Schwimmbad???? :?:


. . . ja, habe aber nicht meinen Namen angegeben und die KFZ Nummer hatte ich vergessen :D

eragon

didigum am 07 Sep 2016 01:49:34

Ich war heute wieder einmal auf dem Parkplatz an der Götschen-Alm bei Bischofswiesen. Man konnte die letzten Jahre dort eigentlich immer kostenfrei auf dem Parkplatz übernachten. Nun aber bietet der Pächter des Lokales "Götschen Alm" selbst einen SP auf seinem Parkplatz für einen Obulus von 10€ an. Dort soll man neuerdings, wenn man übernachtet, den Kurbeitrag von 2,50€ p/P entrichten plus 10€ Übernachtungsgebühr. Ich sehe ja mittlerweile ein, den Kurbeitrag zu entrichten, aber der Wirt wollte mir wirklich weiß machen, dass es Probleme geben könnte, wenn man weiterhin auf dem Parklplatz übernachten will. Hach ja, er weiß von nix, wenn man auf den (kostenfreien) Parkplatz weiterhin benutzen will, kann es ja Probleme geben, er weiß ja auch nicht, etc.
Dazu muss man sagen, dass der Pächter Österreicher ist. Gehts eigentlich noch, auf dem Parkplatz gibt es keinerlei Schilder, welche das übernachten verbieten, den Kurbeitrag würde ich ohne weiteres entrichten, aber er lies es so aussehen, als ob es verboten wäre, weiterhin auf dem normalen Parkplatz zu stehen. Will hier etwa jemand in Deutschland österreichische Verhältnisse schaffen, oder geht es hier nur um den persönlichen Profit? Ich finde so etwa ziemlich sch... einfach irgendwelchen unbelegbaren Müll daher zu labern, ich denke er ist etwas voreingenommen durch die Verhältnisse in Tirol, Vorarlberg, etc, aber ich denke er sollte sich nicht über gesetzmäßige Gegebenheiten in Deutschland hinweg setzen. *Grummel*
Nix gegen die Österreicher, ich bereise dieses Land auch sehr oft und bin auch sehr gerne dort, muss mich mit den Gesetzen und Regeln dort auch abfinden, aber bei dieser Sache schwillt mir doch der Kamm :evil:

wolfherm am 07 Sep 2016 06:30:56

Was hat dein Beitrag jetzt mit dem eigentlichen Thema hier zu tun??

ossi2 am 02 Nov 2016 11:14:40

Wir haben es nun auch zum ersten Mal erlebt und dann gleich doppelt: Auf den Stellplätzen an den Thermen von Bad Frankenhausen und Bad Langensalza.
Die Bezahlung der Stellplätze erfolgt jeweils an der Kasse der Therme. Und dort musste man ein komplettes Formular ausfüllen: Name, Anschrift, Geburtsdatum aller Mitreisenden, Kfz-Kz.
Zuerst habe ich gedacht, Name und Kennzeichen würde doch reichen, aber nein, dann wurde ich darauf hingewiesen, dass ich alles ausfüllen müsse (und das ohne Lesebrille), da das die Stadt so vorschreiben würde.

Ciao Axel

frajop am 02 Nov 2016 11:53:40

Hallo,
auch in Bad Dürrheim wurde umgestellt. Es werden vom Betreiber jetzt personenbezogenen Daten erfasst, das war im letzten Jahr noch nicht so.

Grüße
Frank

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