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Bürstner T-Star 710 auf MB Sprinter Auflasten


maguefe am 24 Jan 2016 11:05:08

Möchte meinen Sprinter auf 3,8t auflasten und folgendes erlebt.

Also die schriftliche Anfrage bezüglich einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich bei der Zentrale von MB gemacht.

In einem Gespräch mit dem MB Mitarbeiter wurde mir dann erklärt, das es bei meinem Modell mit ESP eben keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben wird, was aber am ESP läge, denn der 316 Sprinter hätte schon eine verstärkte Vorderachse.
Das Modell vorher hatte noch kein ESP und da würde es ohne Probleme geh`n.
Das Problem wäre demnach, das es bei einer evtl "Überladung" und bei zu hoher Kurvengeschwindigkeiten, Fehler im ESP zur Folge hätte.

Also riet mir der MB-Mitarbeiter ... wenn Sie einen Werkstatt fänden , welche ihnen das ESP "Ausregelt", stände einer Auflastung nix im Wege.
Ich zur nächsten MB-Werkstatt und Telefoniert.
Da zur Nutzfahrzeugabteilung und der hat mir erzählt....

Ja so einfach geht das nicht, ESP kann man nicht einfach deaktivieren, weil mann erstens die Komplette Steuereinheit gegen die des Vorgängermodelles tauschen müßte, was aber wiederum zum Erlöschen der ABE führen würde (was mir logisch erscheint) und eine Neuzulassung zur Folge hätte.
Außerdehm währe das mit enormen Kosten verbunden.

Was mir nicht eingeht ist, das doch alle moderneren Womos auch über ESP verfügen und eine ganze Menge davon aufgelastet sind.
Und was einem bei MB für eine gequirlte Sch ... erzählt wird.
Hat von euch schon jemand das gleiche Problem? evtl. schon gelöst?

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andwein am 24 Jan 2016 13:03:22

Das Problem ist ganz einfach: Warum soll die ein Hersteller eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen wenn er Bedenken hat.
Beim Ford gibt es die herstellerseitige Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nur bis 3,85t.
Der Rest liegt in der Verantwortung (und Haftung) von Einbauteilehersteller, TÜV und dir, der Chassishersteller will halt nicht, zeigt dir aber theoretische Wege auf. Per Einzelgutachten bekommst du die Auflastung bestimmt bei einer der vielen Prüforganisationen durch.
Ist halt meine Meinung, Gruß Andreas

Bergbewohner1 am 24 Jan 2016 15:02:13

Warum gehst du nicht einfach zur DEKRA und läst dir das Teil Auflasten. Eine Auflastung wird an Hand der zulässigen Achslasten eingetragen, abzüglich Sicherheitsreserven.

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OnkelAchim am 05 Okt 2016 11:00:11

Ich sag da nur Auto Technik Bihler.
Setz dich mit denen in Verbindung. So hab ich das gleiche Thema gelöst.
Kostet zwar aber das war es mir wert.
LG Achim

Maurolino am 07 Okt 2016 21:30:59

Hallo Forumsmitglieder,

ich bin jetzt auch Besitzer meines 1. Womo´s und hatte bei meiner Kaufentscheidung auch schon fleißig das Forum studiert. Danke für die sehr vielen nützlichen Hinweise, die ich durch die Suchfunktion einfach und relativ schnell sammeln konnte.

OnkelAchim, Danke für den Tipp mit der Auflastung. Ich hatte jetzt auch das Problem meinen neuen Gebrauchten, ein Adria Stargo 690 DP auf Sprinter Basis 316 aus 2003, auflasten zu wollen. DEKRA sagte geht nicht, TÜV sagte geht vielleicht, Goldschmidt sagte geht nicht. Bei Bihler jetzt folgendes bestellbar:
1 x Artikel-Nr. AT128470 ***
Auflastung
Mercedes Sprinter I (903.6)
Erhöhung des zul. Gesamtgewichts bis 3750 kg
Lieferumfang: TÜV-Bescheinigung

Und das Ganze ohne technische Änderungen. Ich frage mich zwar warum die das ausgerechnet hinbekommen und die anderen nicht, und hoffe das die TÜV Bescheinigung dann auch ausreichend ist.
Sind zwar nur 250 kg, aber besser als nichts. Bin nur noch am überlegen ob ich es auch wirklich brauche, da meine 2 Kinder noch klein sind, noch nicht so viel wiegen und die Kiste leer ca. 3000kg wiegt. Wenn ich die mitfahrenden Personen mit 200 KG kalkuliere häte ich noch 300 kg Reserve. Wenn es dann halt nicht mehr reicht , dann muss ich eben ausflasten und nutze die TÜV Bescheinigung.

Da dies mein erstes Wohnmobil ist muss ich sicherlich noch sehr viel Erfahrung sammeln und habe in dem Zusammenhabg bestimmt noch viele Fragen und freue mich auf regen Informationsaustausch in diesem Forum.

Viele Grüße

maurolino

OnkelAchim am 18 Okt 2016 14:23:54

Komisch
ich habe den gleichen Sprinter 316 cdi und habe die Auflastung auf 3.840 bekommen.
Damit komm ich rum. Lt. Waage komm ich beladen ungefähr auf deine 3.750.

Mercedes, Dekra und die ganzen Kappen kannste halt knicken. Jeder weiß was anderes oder
Alle haben keine Ahnung machen aber alle mit. :mrgreen:

Gruß Achim

ronjawutz am 05 Mär 2017 17:36:35

Hallo Maurolino und Onkel Achim,

Ich stehe vor dem gleichen Problem. Habe einen acht Jahre alten Pilote G733FD auf Mercedes Sprinter. Habe mir von Goldschmidt ein Angebot machen lassen, dort will man fast zweitausend Euro für eine Auflastung auf vier Tonnen. Dabei wird allerdings eine Luftfederung hinten eingebaut. Mir würde aber etwas weniger Auflastung schon genügen.

Onkel Achim, wie geht das praktisch bei Auto Teile Bihler? Man kauft dort das TÜV Gutachten und dann bekommt man beim TÜV oder bei DEKRA die entsprechende Auflastung eingetragen und mir der geht man dann zur Zulassungsstelle? Ist das alles?

Gruß

Joachim

Bergbewohner1 am 06 Mär 2017 20:00:27

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, bei mir ging das einfach, zur DEKRA und Auflasten lassen, ohne irgenwelche Gutachten, für was auch, die zulässigen Achslasten stehen doch im Brief.

OnkelAchim am 08 Mär 2017 13:34:22

hallo waldtroll
Wenn der Sprinter kein ESP hat ist das kein Problem, da bekommt man von Mercedes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung :
Bei ESP eben nicht und dann muss man halt schauen wie man weiterkommt.
Einfach mal bei Bihler anrufen, wäre hilfreich !

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