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Ich hatte einen Einbruchsschaden an meinem Wohnmobil. Gestohlen wurden u.a. Navi, Laptop, anderweitige Sachen, die für einen Kurzurlaub gepackt wurden. Einbruchszeit zwischen 19 und 08.Uhr Folgetag.DIE HAUSRATVERSICHERUNG SCHREIBT ZUR ZAHLUNGSVERWEIGERUNG; DASS DAS WB NICHT IN EINEM VERSCHLOSSENEN GELÄNDE ODER BEWACHTEN PARKPLATZ ABGEPARKT WAR. Ist das üblich ? Was steht denn in Deinen Versicherungsbedingungen? Ein vernünftiger Versicherungsvertreter hätte auch VOR der Schadenmeldung darauf hingewiesen wo das Fahrzeug geparkt war/hätte/hat/im günstigsten Fall..... :wink: Hallo kheinz, über deinen Text habe ich herzhaft gelacht :lol: Du hast natürlich recht ! Allerdings triffst du den Themeneröffner damit doppelt hart. Sonnige Zeiten gerwulf Hallo macguenni, Da unsere Hausratversicherung das auch nicht abdeckt, haben wir eine Inhaltsversicherung für 110€ im Jahr. Die deckt auch das ganze Sportgeraffel mit ab, was wir nicht immer rausräumen wollen. Gruß Andreas Hallo liebe Forumsmitglieder, mehr als unpassend finde ich höhnische Bemerkungen und Gelächter über dieSchäden anderer Teilnehmer. Spätestens wenn diese Damen und Herren selbst betroffen sind, werden sich deren Einlassungen wandeln und statt Gelächter gibt es Kullertränen. Zur eigentlichen Frage: Ja, bei der Hausratversicherung gibt es ebenso wie bei der Teilkaskoversicherung Ausschlüsse. Manche Vorfälle lassen sich durch eine "zutreffende Schadenmeldung" passend darstellen. Ansonsten gibt es bestimmte Wohnmobilversicherungen, die "Inhaltsversicherungen" anbieten. Im Nachhinein ist das zu spät. Es bleibt nur die Hoffnung auf "etwas Kulanz" der Versicherung, Wer selbst einmal bestohlen, beraubt oder Opfer eines Verbrechens war, der wird sich "unangemessenes Gewäsch" verkneifen.
Lieber kheinz, bzgl. Lese-(!) und Rechenschwäche beachte auch selbst die Rechtschreibung :mrgreen: Ansonsten helfen dem TE weder Häme noch Beleidigungen weiter. Aber vielleicht hilft Dir der kategorische Imperativ weiter :wink: Mit freundlichem Gruß, Richy
Und somit Beihilfe zum Versicherungsbetrug geleistet? Ich weiß ja nicht ... Mit den Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten ist das halt so eine Sache. Mit den Versprechungen von Vertretern Maklern leider auch. Seitdem wir vor 25Jahren wegen nur einem "falschen Wort" in der Schadensanzeige, auf die Hälfte des Schadens sitzen geblieben sind, die schrieb unser Vertreter, haben wir beschlossen auf alle Versicherungen außer Pflicht zu verzichten. Legten seitdem einen etwas geringeren Betrag als den der ganzen anderen zusammen aufs Konto. Ergebnis, trotz auch mal eingetretener Schäden, haben wir ein ansehnliches Plus in den Jahren angespart, und brauchen uns weiterhin keinerlei Sorgen machen. Man glaubt gar nicht was da so zusammen kommt, und versteht erst dann wovon die Versicherer so Leben. Der Stress mit Versicherungen entfällt seit dem auch. :) Ja, der Begriff "Vernunft" hat mich in diesem Zusammenhang auch stutzig gemacht. Manchmal ist es ja "vernünftiger" gewisse Dinge gar nicht erst anzusprechen! Aber die Versicherungsbedingungen sollten jedenfalls darüber Aufschluß geben. Oft führt auch ein persönliches Gespräch mit der Versicherung weiter. Und der Tipp von werfemail (Postwurf? :mrgreen: ) geht mehr so in die von mir präferierte Richtung. Wer auf viele Versicherungen verzichtet, hat möglicherweise selbst Mittel zum Bezahlen von Schäden parat - und sogar noch ein wenig übrig. Richy Hallo, "Durch Schaden wird man klug" – in der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen. © Ernst Reinhardt Gruss Michael
Ich finde diesen Beitrag höhnisch und äußerst unpassend :( Über daher lieber hier Kritik als eine negative Bewertung abzugeben :) Julia Eigentlich reicht es ja nun mit der Schelte. Aber auch ich finde den Beitrag unpassend und hab ihn als störend markiert. Hast Du mehrere Verträge bei dieser Versicherung? Wenn dem so ist könntest Du ja mal um Kulanz Anfragen. Hallo mcguenni, wilkommen im Forum. In der Tat ist es grundsätzlich so, dass immer mehr Versicherungen bei der Schadensregulierung „knausrig“ werden und sich explizit auf die Buchstaben des Vertragstextes zurückziehen. :cry: In diesen Fällen kommt es ganz klar auf die Ausschlüsse an, die in den Bedingungen genannt sind. Wenn Dir auch ein Schaden am WoMo selbst entstanden ist, wird sich auch noch zeigen, inwieweit Deine Versicherung im Rahmen der Ruheversicherung regulieren wird, oder sich auf Ausschlüsse zurückziehen kann. :( Aus kürzlicher Erfahrung ein kleiner Tipp zu Deinem Malheur der Dir vielleicht weiterhilft: Vor 2 Wochen sprang bei meinem 8 Jahre alten E-Herd aus heiterem Himmel das äußere Glas der Türe. Nachgeschaut = Mist keine Glasversicherung. Meinen Vertreter angerufen und gefragt, ob Kulanz auf Hausrat zum Erfolg führen würde. Antwort war, dass der Schaden nicht von der Hausrat abgedeckt sei. Nach Rücksprache mit der zuständigen Direktion machte er mir den Vorschlag, eine Glasversicherung abzuschließen. Im Gegenzug würde die Versicherung den Schaden (posthum :D ) bezahlen. Habe ich gemacht und mein Vertreter schrieb mir noch am Tisch einen Verrechnungsscheck über die Schadenssumme. Versicherungsbeitrag 44.-Euro/Jahr, jährlich kündbar. ;D Es handelt sich übrigens um die DEVK mit der ich schon mehrere ähnlich gute Erfahrungen gemacht habe.
[/quote] In unserer neuen TV Zeitung ist ein Bericht über Versicherungen. Die Zahlen nur ca.50% ihrer Einnahmen zur Schadensregulierung aus. Der Rest ist Verwaltung und Gewinne der Aktionäre. Das gilt für alle Versicherungssparten. Kleine Beträge werden meist beglichen, aber größere wie Hausbrände oder so da wird durch alle Instanzen geklagt bis der Versicherungsnehmer aufgibt. Selbst wo ein Gutachten über die Brantursache vorliegt behaupten die einfach das Gegenteil. Da frag ich mich doch wer die Versicherungsbetrüger sind :roll: Gruss Dieter Die Antwort ist ganz einfach Dieter: Jeder, der wissentlich falsche Angaben gegenüber der Versicherung macht und sich daraus einen Vorteil erhofft, ist ein Betrüger. Die Rechnung zahlen ja auch alle anderen Versicherten mit. Richy
Hallo Dieter, bitte korrigiere Deinen Beitrag. Das erste Zitat stammt nicht von mir, und da lege ich Wert darauf! Was ist dann denn mit dieser hochoffiziell nachträglich abgeschlossenen Glasversicherung??? ICH mache keine falschen Angaben gegenüber der Versicherung. Ich habe einen Vertreter welcher sich darum kümmert. Und bei dem ich mehrere Versicherungen habe. Der Rest ist reine Spekulation.
Auch hier eine einfache Antwort: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter :wink: Richy Allerdings wird höchstwahrscheinlich Dein Versicherungsagent eine entsprechende Schadensmeldung von Dir weitergeleitet haben bevor es zur Auszahlung kam. Eine, die Du unterschrieben hast? :eek: Aber wie gesagt: Wo kein Kläger--- Richy
Zufrieden ? Gruss Dieter
HAllo, ich verstehe die Frage, die sich offenbar an mich richtet, nicht ganz. :?: ICH mache/machte natürlich auch keine falschen Angeben. Ich hatte die Türe im Internet beim Elektrolux- Ersatzteilservice bestellt. --> Link . Sie war am nächsten Tag mit Rechnung da. Türe habe ich selbst gewechselt und die Rechnung dem mich zu Hause besuchenden Vertreter übergeben, der mir im Gegenzug nach Abschluß der Glasversicherung (tatsächliches Datum) einen Verrechnungsscheck in Höhe des Rechnungsbetrages ausstellte. Die zersprungene (bereits ausgewechselte aber noch im Schuppen gelagerte) Türe hatte ich natürlich fotografiert und ihm auch gezeigt. War alles ganz legal und er hatte sich ja bei der Hauptgeschäftsstelle rückversichert. Offiziell sagte er sinngemäß zu mir: Auf Grund des Kundenprofils (ich habe alle meine Versicherungen bei der DEVK) hat sich die Hauptgeschäftsstelle entschlossen, den Schaden bei einem nachträglichen Abschluß einer Glasversicherung zu regulieren“. Ich wüsste nicht, was hierbei ehrenführig, gar betrügerisch sein soll! Ich weiß nicht, warum ich meinen gerade erstellten Beitrag nicht editieren kann?? 1) Es muß natürlich heißen: (…. im Schuppen lagernde Türe) 2) Ich sehe dieses/ähnliches Vorgehen durchaus nach wie vor als mögliche legale Alternative für den TE.
Wüßte ich auch nicht! Ist doch o.k. Richy
Das sollte nur verdeutlichen, das die Versicherungen es selbst nicht so genau nehmen. Wie es ihnen gerade am besten in den Kram passt. Mehr wollte ich damit nicht sagen. Keinesfalls betrügerische Absicht. Mit Versicherungen hatte ich auch schon meine Schwierigkeiten. Meine Hartnäckigkeit führte dann auch ohne Anwalt meist zum Erfolg. Zur Reisemobilinhaltsversicherung: Das hatte ich auch wenige Jahre bis ich bemerkte, dass nur der Zeitwert der gestohlenen/beschädigten Gegenstände versichert war. Und dieser Zeitwert war sehr knapp angesetzt. Alles was älter als neun Jahre war war in den Augen der Versicherung wertlos. Da hatte ich festgestellt dass bei mir de fakto lediglich der Laptop und die Kamera versichert war. Sonst rein gar nichts. Laptop nehme ich inzwischen gar nicht mehr ins Mobil und Kamera trage ich fast immer bei mir. Aso kündigte ich diese Versicherung schnellstmöglich. Habe erst vor wenigen Wochen unsere Hausratversicherung auf den neuesten Stand bringen lassen, u.a., weil vergangenes Jahr während unserer Abwesenheit zu Hause eingebrochen wurde. Auf Nachfrage teilte mir unser vertrauenswürdiger Versicherungsvertreter mit, dass in Hausratversicherungen generell keine Schäden aus Einbrüchen in Mobile ( Kfz. oder Womo) enthalten wären. Bei einer Hausratversicherung wären ausschließlich versicherte Schäden in Häusern, Wohnungen und allenfalls Gartenhäuschen abgedeckt. Grundsätzlich ist nicht Grundsätzlich....... Es gibt sehr wohl Hausratversicherungen die einen den Hausrat im WoMo mitversichern. Achtung, nur solche Sachen die man vor jeder Tour ein und ausräumt ! Also z.B. das im WoMo verbaute und verbleibende TV derd Reciver sind damit NICHT versichert. Habt Ihr jedoch ein Tv welches ihr z.B. sonst zu Hause, z.B. im Hobbykeller, oder Terasse nutzt und dieses dann mit auf Tour nehmt, dann wiederum IST es versichert ! (Bedingungen lesen). Bei einer guten und passenden HRV ist auch die Problematik der zeitweise unbewohnten Wohnung einigermaßen lösbar. Gutes hat allerdings dann seinen Preis. An sonsten die normalen Reiseversicherungen nehmen. Ich habe vor 3 Jahren auch bezüglich der Hausrat recherchiert und nur eine einzige Versicherung gefunden, die Hausrat in Wohnmobilen/Wohnwägen einschließt - Signa Iduna mit Mibildeckung (Versicherungsbedingungen VHB 2010 Exclusiv §12) Googlet mal nach "Inter Risk" mit XXL Bedingungen und den On Tour Paket. Das wäre meine Empfehlung. Weiter will ich mich jetzt nicht aus den Fenster lehnen. Bin ja schließlich als privater User und nicht gewerblich hier.
Ob sie deshalb wohl "Hausratsversicherung" genannt wird??? Genauso wie die "Inhaltsversicherung" die zwar den Inhalt aber nicht das Behältnis versichert?? Fragend, Andreas Hallo Andreas, in meinen Bedingungen steht: Ihr Hausrat ist außerhalb der Wohnung weltweit bis zu 6 Monaten versichert. Für Ihre Sportausrüstung entfällt diese zeitlche Begrenzung... Bei welchen Ereignissen allerdings die Versicherung dann auch im Schadensfalll leistet??? Ich denke, bei Diebstahl auf jeden Fall? Gruß Andreas Muesst ihr bei der Versicherung Quittungen fuer die gediebsten Sachen vorlegen? Mit dem Wohnmobil ist mir noch nix passiert, aber mit dem PKW. Dort sind Sachen im Fahrzeug bis zur Summe X mit Versichert bei Diebstahl. Aber die Versicherung forderte fuer alles im Fahrzeug eine Quittung. Wer hat das noch fuer Jacken usw? |
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