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Ist das zgg oder das technische zgg tüvrelevant?


Dnik am 25 Feb 2016 10:31:33

Hallo,

ist für die HU das zgg oder das TZGG relevant? Muss also ein Fahrzeug was von 4to auf 3.5to abgelastet wurde bach fristablauf jährlich zum tüv oder nur alle zwei Jahre? Und zahle ich dann den < 3.5to Satz oder den >3.5to Satz?

Gruss

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lastrami am 25 Feb 2016 11:17:18

Hallo. HU alle 2 Jahre. Kosten wesentlich günstiger. Hab es selbst vor 2 Jahren abgelastet. Gruss, l.

Jagstcamp-Widdern am 25 Feb 2016 11:27:17

es gilt immer das, was in deinen papieren steht!
sonst würde das ablasten ja jeden sinn verlieren...

früher gut - heute besser!
hartmut

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Tinduck am 25 Feb 2016 14:56:06

Anders herum entbehrt es aber auch jeder Sinnhaftigkeit, dass es nicht vom Fahrzeug, sondern nur vom Eintrag in den Papieren abhängt, welche Regularien man zu beachten hat... es ist nun mal so geregelt, aber ein reiner Formalismus ohne jede technische Rechtfertigung. Korrekter wäre es, wenn sämtliche Regularien für das ohne technische Veränderungen mögliche maximale Gesamtgewicht des Fahrzeuges gelten würden.

Und Vorsicht: Ablasten und dann 'formal' überladen fahren wird auch formell korrekt geahndet :D

bis denn,

Uwe

lastrami am 25 Feb 2016 21:06:31

Hallo, Tinduk, alles korrekt. In meinem Fall wurde das Womo im Augenblick der Ablastung beim TÜV mit 4 digitalen Radwaagen gleichzeitig gewogen. HYMER - B - 524, Bj. 2006, mit gefülltem Kraftstofftank (voll bis Überlauf), 70l ? Wasser (Regelventil org.Hymer, eingeschaltet), 2. Wohnraum-Batt., (Orginal und Zusatz 110Ah), 1500W Spannungswandler, 2 Alu-Gas, manuel Sat., 180W Solar, LED-TV. Gewogen - 2968Kg. Meine Zusatzladung für Urlaubsfahrt, einschl. 2 FLYER T 8 mit 21 Ah Accu`s und Ladegeräten, Vorzeltteppich, Sonnensegel (keine Markise), Campingtisch, 2 Stühle, alle Tanks u. Gasflaschen voll, 1 Labrador 43Kg u. die BESTE Hälfte, alles gewogen auf Digitalwaage bei Warenausgang einer Firma.... Gesamt : 547Kg - also Fahrzeug fahrfertig 3515 Kg. Denke, da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Habe übrigens vor Bestellung des Fahrzeugs auch lange gehadert, ob 3.500 oder 3.900Kg Maxichassis. Wurde ein 3.900 Maxi wegen der Ungenauigkeit + / - 5% Werksangaben. Nach 29 Jahren Womozeit waren es jetzt 8 Jahre mit 3.900Kg Zulassung. Würde die Alastung jederzeit wieder machen. Gruss, l.

Dnik am 25 Feb 2016 23:19:07

Mir gehts hier eher um die Tüvkosten.

Bei <3,5to liegen die bei rund 90€.
Bei >3,5to liegen die bei rund 140€.

Wenn das technische Zgg relevant wäre - ok. Denn das ist immer identische egal ob abgelastet oder nicht. Aber wenn dafür das zgg zulässig ist ist es aus meiner Sicht Blödsinn. Es bleibt das exakt gleiche Fahrzeug. Was prüft der Tüv da mehr oder was hat der Tüv für einen Mehraufwand?

Gruß

eaglesandhorses am 25 Feb 2016 23:54:08

Keinen

berny2 am 25 Feb 2016 23:59:16

Weder ZGG noch techn.ZGG, sondern zul. Gesamtmasse.

Dnik am 26 Feb 2016 01:21:06

eaglesandhorses hat geschrieben:Keinen


Mal rausgehauen oder fundiert?

Weder ZGG noch techn.ZGG, sondern zul. Gesamtmasse.


ZGG ist das zul. Gesamtgewicht.

topolino666 am 26 Feb 2016 06:53:33

Dnik, das ist so, was soll der TÜV auch mehr / anders prüfen?!?

Wir fahren auch > 3,5 und erleben es jährlich. :!:

ducato666 am 08 Mär 2016 18:11:47

Tinduck hat geschrieben:Anders herum entbehrt es aber auch jeder Sinnhaftigkeit, dass es nicht vom Fahrzeug, sondern nur vom Eintrag in den Papieren abhängt, welche Regularien man zu beachten hat... es ist nun mal so geregelt, aber ein reiner Formalismus ohne jede technische Rechtfertigung.


Nö, denn egal, was du mit deinem Fahrwerk technisch zuladen könntest, darf dein Fahrzeuggewicht die eingetragene Masse nicht überschreiten.

Und da du mit 3,85 oder 4 möglichen to nun mal mehr kintetische Energie aufbauen und die Straße mehr belasten kannst als mit 3,5 to, ist die Unterscheidung durchaus gerechtfertigt.

Gast am 08 Mär 2016 18:53:00

Dnik hat geschrieben:Was prüft der Tüv da mehr oder was hat der Tüv für einen Mehraufwand?


Zum Beispiel braucht es bauliche Anforderungen:

Prüfgrube (bis 3,5to reicht eine Hebebühne)
großer Bremsenprüfstand (breiterer Rollensatz, höhere Achslast)
Länger Lichteinstellplatz (8,5 Meter anstatt 4,5 Meter)
Längere Prüfgasse und damit einer größere Prüfhalle

Zum Beispiel andere Prüfmittel:

Prüflehren für Verbindungseinrichtungen
Achsspieltester in der Prüfgrube
Achsfreiheber bis 10to

usw...

Die Gebühren sind nach Gewichtsklassen gestaffelt.

bis 3,5to
über 3,5to bis 7,5to
über 7,5to bis 12to
über 12to bis 18to
über 18to bis 32to
über 32to

In der Klasse 3,5-7,5to sind dann schon Fahrzeuge, die kein normales Pkw-Fahrgestell und eine Pkw-Bremse haben. Hier werden teilweise schon kombinierte Hydraulik-/Druckluftbremsen verbaut. Die Prüfung einer solchen Anlage ist dann schon aufwändiger als nur in den Bremsenprüfstand zu fahren und auf die Uhren zu schauen.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man wegen 100 oder 300kg in die nächst höhere Gewichtsklasse rutscht. Allerdings hat diese Klasseneinteilung der Verordnungsgeber vorgeschrieben.

Tinduck am 09 Mär 2016 08:13:19

Danke für die Klarstellung, Daniela.

Allerdings ist dann um so mehr die Frage, warum der TÜV für einen auf 3,5 Tonnen abgelasteten 3,8-Tonner genauso wenig kostet wie für einen 'echten' 3,5-Tonner, obwohl für den 3,8er ja schon die teurere Prüfmimik her muss.

Aber so ist das halt mit Verordnungen. Die müssen nicht zwangsläufig Sinn machen, aber eben trotzdem befolgt werden :)

Mir ist das ganze Ablastungsthema eher suspekt, weil da anscheinend viel zu oft Mogelpackungen mit zu geringer Zuladung konstruiert werden. Das ist beim abgelasteten Maxi-Ducato genauso wie beim auf 7,5 Tonnen abgelasteten 10- oder 12-Tonner.

bis denn,

Uwe

Dnik am 09 Mär 2016 10:34:26

In meinem Fall ists ein bisschen anders: Das ist ein 3.5to Womo das wir optional als maxi kaufen dann aber erstmal wieder ablasten.

brainless am 09 Mär 2016 10:59:10

Hallo Daniela,

RETourer hat geschrieben:Allerdings hat diese Klasseneinteilung der Verordnungsgeber vorgeschrieben.


......und ich zieh jeden Morgen meine Hose mit zwei Gripzangen an. 8)

Der "Verordnungsgeber" schreibt nur das vor, was ihm die Lobbyisten erfolgreich ins Ohr flüsterten und an statistischen Daten zur Rechtfertigung lieferten.
Die frühere Mitarbeit in einem Normenausschuß hat diese Meinung zuerst bei mir gebildet und dann unverrückbar gefestigt, ;D



Volker ;-)

kurt2 am 09 Mär 2016 11:20:47

Hallo Volker,
Du hast zwar vermutlich mit der Erklärung des „WIE“ (die Verordnung zustande kam) recht.
Das ändert aber nichts am „DASS“ (sie in dieser Form existiert und durchzuführen ist).

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