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Hallo ö gefrustete, Wir haben mal wieder Post aus Österreich bekommen! Inhalt: sie möchten innerhalb von 2 Wochen wissen wer auf unserer urlaubstour durch Ö im September auf Abschnitt XY Am Steuer saß ! Sonst nicht , bis auf sämtliche Drohungen bei nicht Übermittlung! Wer hat da Erfahrung... Was könnte da hinter her kommen? Danke Gib mal bei Tante G...... " Lenkererhebung " als Stichwort ein, jede Menge Lesestoff mit dem Ergebnis Auskunft zu erteilen, die Strafen der Verweigerung sind nicht unerheblich. Solltest du mal wieder nach Österreich wollen, steh zu deinem Fehler, ärgere dich nicht und zahl. Du ersparrst dir viel Stress. Hier steht alles wissenswerte: [url]http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/ausland/info/amtshilfe/oesterreich.htm[/url Ich möchte nicht mich nicht verweigern etwas zahlen zu müssen, ich hab keine Ahnung was auf mich zu kommen könnte! Geld wollen die nicht! Das kommt dann hinterher. Erst wollen die wissen wer gefahren ist und dann bekommt derjenige eben die Knolle. DerPunkt ist, bereits die Lenkerhebung wird bei Nichtbeantwortung geahndet. Meine Vermutung ist eine Knolle wegen zu schnellen Fahrens. Ein Parkverstoß wird es kaum gewesen sein.
Der ÖAMTC schreibt hierzu: Wer die Antwort nicht binnen 14 Tagen (bei telefonischen Anfragen sofort) erteilt, wird zusätzlich wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft bestraft. Diese zusätzliche Bestrafung fällt meist höher aus, als jene für das ursprüngliche Delikt; die Strafobergrenze liegt bei EUR 5.000,- (die Strafen liegen idR zwischen EUR 72,- und EUR 218,-). Im Ösiland haftet halt der Halter für Verkehrsverstösse. Die blitzen sogar von hinten, so dass gar keine Person erkennbar ist.
Hmh, und warum wollen die jetzt den Lenker wissen? Vor allem wie. Wer sich regelmässig mit seinem partner abwechselt weis nach ner wochenlangen tour doch nicht mehr wer gefahren ist. Da brauchts doch ein Foto. Die Schweizer und Österreicher machens sich da echt leicht ... Interessanteste Aussage ist diese: ........Bei Strafverfügungen der österreichischen Behörden nach § 103 Abs. 2 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) handelt es sich um eine Zahlungspflicht gegenüber österreichischen Behörden nach österreichischem Recht. Dadurch wird das nach deutschem Recht bestehende Zeugnisverweigerungsrecht (wegen Nichtbenennung des Lenkers) nicht beseitigt. Das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Angehörigen und zum Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung sind verfassungsrechtlich gebotene wesentliche Elemente der deutschen Rechtsordnung, die eine Zurückweisung von derartigen Vollstreckungsersuchen........... Wenn der Fahrzeuglenker nicht feststeht, dann habe ich als Deutscher nach wie vor das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht! Das kann auch eine österreichische Gesetzgebung n i c h t aushebeln. Wenn die Verfolgungsorgane des Nachbarlandes die Fahrzeuglenker vor Ort wegen Überlastung n i c h t feststellen, dann wird es keine deutsche Behörde wagen, das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht aushebeln zu wollen. Antwort: Ich mache von meinem mir zustehenden Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Allein schon die Abfolge "Lenkererhebung" und erst danach "Tatvorwurf" erzürnt mich sehr. Was ist denn beispielsweise, wenn der Tatvorwurf kein lapidarer Verkehrsverstoß ist? Muß aber jeder mit sich selbst ausmachen. Ich werde jedenfalls keinen Angehörigen belasten. Diese Rechtskonstruktion erinnert m i c h an unsere unrühmliche Vergangenheit und ich versuche gerade vergeblich mich gegen Bilder von Holzstühlen, grellem Licht, Wassereimern und Tüchern wehren. Das Problem stellt sich erst weiter unten, sehen wir mal davon ab, ob die Deutschen nun Amtshilfe leisten oder nicht, Fakt ist, dass die dann verhängte Strafe 3 Jahre lang in AU vollstreckt werden kann, also 3 Jahre kein AU. Geht aber ganz genauso in B, die erklären dich nur dann für eine Persona non grata und dann reist du nicht mehr nach B ein. Sollte B für Belgien stehen, wüsste ich gerne, wie man dort Persona non grata werden kann :-) Das ist ganz einfach, du erhälst ein ganz persönliches Schreiben vom König, in dem steht, dass dein Aufenthalt in Belgien nicht gewünscht ist. Ist heutzutage nicht mehr ganz so problematisch, wo es keine Fähre mehr von Oostende gibt, aber ab und an kontrollieren sie hier an der deutschen Grenze ... Kannst du ja mal ausprobieren, ich sehe, du bist Grenzlanddeutscher. Sammle mal ein paar blegische Knollen und bezahl sie nicht... :? :roll: Dann gibt doch einfach jemand an der nicht Eu Bürger ist. Zb ein Russe. irgendein Taliban....der Thomas hat da schon eine schöne Passablichtung eingestellt... Wohnsitz am Hindukusch....solle sie sehen wie sie damit klarkommen.
Aufgepasst Italien und weiter weg Fahrende: Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man dieses Land nur noch ohne Strafverfolgungsgefahr durchfahren, wenn man innerhalb 2 Wochen danach wieder zu Hause ist. Oder sehe ich da etwas falsch. Hallo Woslomo, es gibt noch eine weitere Möglcihkeit dieses Land ohne Strafverfolgung zu durchfahren: Halt dich an die Regeln :D Ich bin viel in AU und CH unterwegs. Die blitzen beide mehr als in Deutschland. Obwohl ich immer aufpasse komme ich keinen Winter ohne Knöllchen aus. Hallo, Muss ja keine Blitze so wie wir sie kennen gewesen sein. In Ö verbreitet ist ja die "Section Control", d.h. du fährst am Anfang durch eine Messbrücke und am Ende und die ermitteln dann deinen Durchschnitt. Ein Foto gibt es hier glaube ich nicht. Bernie hat recht. Diese Sectionskontrolle kenne ich vor allem auf der Inntal-Autobahn zwischen Arlberg und Innsbruck. Geblitzt wird aber in AU gerne auch auf Bundesstraßen. Auf dem Heimweg von Sölden hat´s mich auf 35 KM von Sölden bis zur Autobahn an 2 Schulbushaltestellen erwischt. Es war Sonntag!! 2 x 5 KM7/h zu schnell - 2 x 45,-- €. Seitdem passe ich noch mehr auf. Ja, die Straße nach Sölden bringt echt Geld. Da sind am Wochenende aber auch viele Raser und Springerüberholer unterwegs!! Aber wer öfters dort ist kennt die Kästen. Gruß Andreas
Da ich täglich in A fahre, sehe ich das anders. Eigentlich sehe ich nur sehr selten einen Blitzer. Selbst mit den Meldungen im Verkehrsfunk, sehe ich kaum mal einen. Wobei ich allerdings auch versuche, möglichst gerade noch im Limit zu bleiben, da mir mein Geld dafür zu schade ist. Meine letzte Strafzahlung wegen Geschwindigkeit ist schon weit mehr als 10 Jahre her.
Zumindest am Ende der SC stehen meist Kameras, die nicht nur das Kennzeichen aufnehmen (immer mehr auch von vorn). Wobei die SC laut verschiedenen Veröffentlichungen und auch nach meiner Erfahrung (wir haben hier eine in einem Tunnel) gute Wirkung zeigt. Im Tunnel merkt man, daß praktisch alle mit entsprechend angepaßter Geschwindigkeit fahren und die Differenzgeschwindigkeiten minimal sind. Es ist halt was anderes, wenn man weiß, daß man dort mit 100% Sicherheit gemessen wird. RK Hallo allerseits, hier herrscht doch sonst teilweise auch ein "rauer" Ton. Weshalb jetzt so schreckhaft? Noch einmal ein Auszug, Quelle hier Wikipedia: --> Link .............. Allerdings steht in Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens, dass Amts- und Rechtshilfe nicht geleistet wird, wenn sie nach dem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist.[18] Auf diesen Passus berufen sich deutsche Behörden in der Praxis häufig aufgrund des Aussageverweigerungsrechtes eines Beschuldigten bzw. des Zeugnisverweigerungsrechtes, wodurch die Vollstreckung nicht durchgeführt wird.[19] Berücksichtigen muss man aber, dass rechtskräftige Verwaltungsstrafen in Österreich drei Jahre lang vollstreckt werden.[20] Somit kann bei einer Einreise nach Österreich innerhalb der drei Jahre die Strafe in Österreich exekutiert werden. Danach ist das nicht mehr möglich...................... Die österreichische Lenkererhebung, die sehr wohl umstritten war, gilt nicht für m i c h. Ich werde mich nicht selbst belasten oder Angehörige denunzieren! Wenn ich zu schnell gefahren bin und angehalten werde, dann bezahle ich natürlich das Bußgeld reumütig. Wenn aber die Österreicher mit diesem Verzicht auf die Rechte als Beschuldigter leben wollen, dann ist das nicht mein Problem. Drei Jahre lang werde ich dann diese schöne Land und seine duldsamen Menschen meiden müssen. In Deutschland gilt die Halterverantwortung bis jetzt nur im ruhenden Verkehr. Mal sehen, wann der nächste Schritt folgt.
So ein Brief möchte ich sehen bevor ich es glauben kann, und wenn das wirklich so ist, dann wäre es mir das wert. Auf Belgien stehe ich sowie so gar nicht. (Entschuldigung an eventuelle Belgier im Forum). MfG Thomas V.
Der nächste Schritt wird halt teurer. Du kannst das schon aussitzen, aber wirst halt dann ums ÖSiland einen Bogen machen müssen. Da ich direkt an der Ösigrenze zu Salzburg wohne, haben wir das schon paar mal hinter uns, da die Autos der Töchter auf die Versicherung meiner Frau laufen, und die meistens schneller unterwegs sind. Da meine Frau in Salzburg arbeitet gehen wir das Risiko nicht ein, dass bei Einreise mal das Auto sicher gestellt wird, um die Strafe zu bezahlen.
Dann kannst du auch von Dänemark fern bleiben, denn hier ist es genau wie in Österreich. Falls dein Auto zu schnell gefahren bin, dann wirst du (der Halter) gefragt wer hinter der Steuer gesessen ist. Wenn du die Aussage verveigerst - was völlig legitim ist - dann bekommst der Halter die Rechnung. MfG Thomas V. Bist halt zu schnell gewesen. Abschicken und dann bezahlen. Den Fehler hast du gemacht, also was solls. Guude! Sowas ähnliches kann dir auch in D passieren. nach 25 a StVG kann eine Gebühr festgesetzt werden, wenn der Halter den Fahrer nicht benennt und die Ermittlungen einen unangemessenen Aufwand bedeutet hätten. Gebühr 25 €. CU Wolf Ja, ja das Ösiland und die Art und Weise über Wegelagerei an Geld zu kommen. Es ist schon seltsam, dass an bestimmten Stellen scharenweise die Teutonen in die Geldfalle fahren :lol: Wir für unseren Teil meiden dieses Land (für andere doch schön, dann hat´s mehr Platz :razz: ) - auch andere Länder haben schöne Landschafte uvm zu bieten ohne diese Abzockermentalität! Sonnige Zeiten gerwulf Was hat jetzt dein Beitrag mit der Frage des TE zu tun? Irgendwie stört deine pauschale Verurteilung eines Landes an dieser Stelle......
Vielleicht müssen die sich nur darauf einstellen, daß man sich an die Verkehrsschilder halten muß, selbst im Ausland. Und wenn ich die deutschen Automobilsendungen so sehe, dann gibts da genug Beschwerden über Abzockerei in D. Wobei fast alle Autokosten in D billiger sind, von Steuern, Maut bis Strafen. Wenn also jemand das gelobte Land verläßt, muß er sich auf die veränderten Verhältnisse einstellen. Sonst kanns passieren, daß ihn jemand kostenpflichtig daran erinnert.
Komisch - andere Länder haben viel höhere Strafen und kontrollieren (angeblich) viel strenger (Schweiz, Norwegen...). Da hört man nur die Warnung, ja nicht zu schnell zu fahren. Aber keiner beschwert sich über Abzockerei. Andererseits gut für mich. Weniger Stau auf der Autobahn durch Durchreisende. Die Mautvermeider blockieren auch nur die Landstraßen. Weitere Gründe auf österreichischen AB bequem zu fahren. RK Menschen halten sich nicht an die Regeln im Strassenverkehr, werden erwischt und nennen das dann Abzocke oder Wegelagerei oder wasweisichwas. Und das gilt im Ösiland genauso wie in Deutschland oder sonstwo ...... Ich freu mich auch nicht über Strafmandate, aber man kann dann vielleicht auch mal in den Spiegel schauen und sagen "selber Depp gewesen". Vielleicht auch nur mal unachtsam gewesen oder übersehen, aber so what! Pech gehabt, erwischt worden, bezahlen. Just my two Cents ....... Danke an alle erstmal... Bin aber überrascht was mir hier alles unterstellt wird nur weil ich wissen will das so ein Schreiben aus Ü zu bedeuten haben kann da ich keine Ahnung habe was da auf mich zu kommen könnte. Es melden sich hauptsächlich angesprochene die keine Erfahrung mit solchen Erhebung haben. Mir ist klar was zu tun ist, das steht ja da drin. Nun hat man 6 Monate gebraucht um mir mit zu teilen das sie auf Abschnitt x im September wissen wollen wer gefahren ist....woher soll ich das denn jetzt noch wissen. Sag ich ..."ich wars" und es taucht ein Bild oder eine Aussage auf die auf meine Frau hindeuten hab ich eine Falschaussage gemacht ....richtig??? Wenn dies ein normales Verfahren ist selbst bei kleineren Verstössen mach ich mir jetzt kein Kopp. Wer hat denn solch ein Brief schonmal bekommen und wie ist der Zeitliche Ablauf ? gruss [ RK[/quote] Komisch - andere Länder haben viel höhere Strafen und kontrollieren (angeblich) viel strenger (Schweiz, Norwegen...). Da hört man nur die Warnung, ja nicht zu schnell zu fahren. Aber keiner beschwert sich über Abzockerei. Andererseits gut für mich. Weniger Stau auf der Autobahn durch Durchreisende. Die Mautvermeider blockieren auch nur die Landstraßen. Weitere Gründe auf österreichischen AB bequem zu fahren. RK[/quote] Klar wird anderswo bedeutend strenger bestraft und kontrolliert ,aber da gibt es ja auch keine GO-Box , die die unterdrückte "Extremabneigung " manch Betroffener immer wieder hochkochen läßt und die möglicherweise doch fallweise vorhandene Objektivität stark beeinträchtigt . Wir müssen damit leben , -- aber es geht schon --irgendwie :ja: :P grüße Servus nethunter, aus eigener Erfahrung. Bei mir wurden wir vor Salzburg geblitzt, beim heimfahren aus Kroatien. Photo von hinten. Ist aber erst nach der Lenkererhebung gekommen. Die Stellen in Ö fragen an, wer gefahren ist um den Bußgeldbescheid dann der angegebenen Person zuzustellen. Geht auch evtl. um Punkte/Fahrverbot in Ö wenn viel zu schnell. Hab einfach angerufen und die Dame hat mir Auskunft gegeben. So schlimm sind die Össis nicht, einfach an die Regeln halten, kein Problem. Wenn doch Verstoß zahlen. Die sind logischerweise von denen, auch hier im Forum vertretenen Gesetzüberschreitern und sich dann Beschwerern angefressen. Gab ja einige nette Posts dazu hier. Du hast die Möglichkeit zu sagen das Du nicht mehr weißt wer gefahren ist, aber zu dem Zeitpunkt dort unterwegs warst. Oder Du forderst ein Bild an, da Du nichts sagen kannst, aber natürlich zur Aufklärung beitragen willst. Danke, Ein hilfreicher Beitrag :ja: Hallo, was macht man eigentlich, wenn man zur Zeit des Eingangs der Aufforderung noch weit weg von zu Hause ist und deshalb nicht innerhalb der geforderten Zeit reagieren kann? Na ganz einfach, kommunizieren, anrufen, schreiben, die Situation erklären. Hast du noch nie ein Fristschreiben während eines Urlaubs erhalten? Moin, so ....hab das online machen können und heute kommt der Brief: Strafzahlung für nicht entrichtete Mautgebühren , 300 eur. Wir sind letztes Jahr September durch Ö gefahren, haben uns anständig eine gobox geholt und aufgeladen mit 100 eur.. Auf der Rückfahrt einmal an einer Asfing Station auslesen lassen und nochmal aufgeladen mit 100 eur. Nach 3 Monaten kommt ein Brief der Asfing das das Gerät an 3 Streckenabschnitten nicht gezählt hätte und wir 200 euro nach bezahlen sollten da wir das hätten merken müssen und umgehend eine Station hätten anfahren sollen um nach zu zahlen :evil: Nun kommt nochmal eine Strafzahlung über 300 euro der Asfing.... :evil: Ob das den gleichen Abschnitt oder einen anderen betrifft wissen wir noch nicht! Wir hätten damit insgesamt 700 euro zu zahlen um einmal durch Ö und wieder zurück zu fahren trotz angemeldeter gobox. Ich finde diese vorgehensweise skandalös , ich werde sicher in Zukunft 1000 km Umweg um dieses Land machen wenn ich in den Süden möchte. Bin ich hier der einzigste ? gruss peter Hallo Peter, wir nutzen Go-Direkt und hatten noch keine Probleme. Immer eine detaillierte und korrekte Abrechnung erhalten. Gruß, Christian Kann zur GO Box auch nur positives sagen. Haben die Variante mit Rechnung. Hat bisher immer prima geklappt.
Kann ich auch bestätigen. War mir 2015 richtig peinlich, bin nicht über den Plöckenpass sondern über Hermagor Richtung Kroatien, da waren es ganze 2,70 Euro ! Gruß Harald
na das kommt dann gleich billiger gute idee. andere variante wäre sich einmal zu überlegen, wo das problem war? gobox falsch montiert? tausende lkw´s fahren seit jahren mit der gobox - ohne probleme. einzelne wohnmobilisten sind immer unschuldig, wenn damit was nicht passt. was sagt uns das? lg |
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