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Führerschein- Gewichtsfrage 3,5 t


Feuerwehrmuseum am 24 Mär 2016 19:21:56

Ich möchte mir einen ehemaligen Mercedes - Krankenwagen zulegen, nun ohne techn. Änderung von 4,6 auf 3,5 t abgelastet und als Wohnmobil eingetragen. Die verbleibene Nutzlast sind 500 kg, für 4 zugelassene Peronen nicht viel. Wie ich hörte, ist eine Überladung für das Fahrzeug ja nicht so schlimm, es ist ja technisch für 4,5 t. ausgelegt, aber was ist mit dem Führerschein der Klasse B, der nur bis 3,5 t gilt. Fahre ich bei 3,6 t ohne gültigen Führerschein ?

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wolfherm am 24 Mär 2016 19:48:57

Nein, es gilt das eingetragene Gewicht. Bei einer Kontrolle in Deutschland musst du zwar nur eine geringe Strafe zahlen, aber eventuell musst du dich von dem einen oder anderen Ladegut trennen. Im Ausland kann deine Überladung richtig teuer werden, auch wenn es nur vergleichsweise geringe Überschreitungen sind.

felix52 am 24 Mär 2016 19:51:11

Die Frage ist doch:

Wofür möchtest Du das wissen?

Für den Versicherungsfall?
Für die Polizei von D, Ö, I, F, E,S, N.....?
Für Dein Gewissen?

:wink:

Glaube mir, dass das Thema vorsätzlicher Überladung auch hier sehr kontrovers diskutiert wird,
weil Jeder andere Interessen und Vorsätze hat. Hierzu gibts hier viele Beiträge. :wink:

Aber erst einmal ein "Herzlich Willkommen" von hier. :)

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Feuerwehrmuseum am 24 Mär 2016 20:02:20

Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Ich habe nur den B - Führerschein und möchte nicht riskieren, dass es bei einer Polizeikontrolle heisst ich fahre ohne Führerschein .....

rolf51 am 24 Mär 2016 22:01:58

Hallo,
mal ne Frage. Du lastest 1,1t ab. Wieviel wiegt er ohne Umbau? Wie kommst Du auf 500kg Zuladung?

willi_chic am 25 Mär 2016 10:45:02

wers genau wissen will, möge nach diesem anwaltlichen Schreiben (7 Seiten) suchen, das sowohl die Konsequenzen für Fahrer, Halter, als auch für Versicherung, Polizei
darstellt

[PDF]Ueberschreitung des zulaessigen Gesamtgewichtes.pdf
//www.starlift.de/...ueberschreitung-des-zulaessigen-gesamtgewichtes/dow...
31.03.2011 - WEGEN ÜBERSCHREITUNG DES ZULÄSSIGEN GESAMTGEWICHTS. Sehr geehrter Herr Küspert, in vorbezeichneter Angelegenheit ...

grüße klaus

dieter2 am 25 Mär 2016 10:49:48

Feuerwehrmuseum hat geschrieben:es ist ja technisch für 4,5 t. ausgelegt, aber was ist mit dem Führerschein der Klasse B, der nur bis 3,5 t gilt. Fahre ich bei 3,6 t ohne gültigen Führerschein ?


Einfache Frage, einfache Antwort NEIN !

Gruss Dieter

Feuerwehrmuseum am 25 Mär 2016 12:21:27

Der Krankenwagen hatte 4,6 t zul GG mit allen Einbauten, Sauerstoffflaschen usw. das Leergewicht war 3,75 t. Jetzt wiegt er mit einfacherWohnmobileinrichtung 2948 kg und soll wegen der Führerscheinproblematik auf 3,5 t abgelastet werden. Wenn ich die eingetragenen 4 Sitzplätze nutze, dazu persönliches Gepäck und Vorräte, könnte ich auf 3,5 bis max 3,6 t tatsächlichem Gewicht kommen. Mir ist nur wichtig, das es bei 3,6 t nicht plötzlich heist: "Fahren ohne Führerschein ".

Bergbewohner1 am 25 Mär 2016 15:53:52

Mache dir keine Gedanken, kannst beruhigt ablasten, es wird dir fast nichts passieren bei einer kleinen Überladung. Auch wenn es mal 4,5 Tonnen wiegen sollte, dein Führerschein ist gültig. Fahre doch fast alle 3,5 Tonner ein wenig drüber.

higs am 25 Mär 2016 16:40:36

Da nach der Ablastung ein zzgl. Gesamtgewicht von 3,5 to eingetragen ist, reicht der Führerschein aus. Die Überladung von 100 Kg, also unter 5%, ist auch nicht Bußgeld bewährt. Ab 5% und unter 10% gibt es ein Bußgeld von 10 €. Wichtig ist aber, dass die Achslasten berücksichtigt werden. Hast Du auf der Vorderachse 1,5 to und hinten 2 to zugelassene Achslast, wäre eine Belastung vorne mit 1 to und hinten mit 2,6 to auch nur 3,6 to, aber die Hinterachse w,äre mit 30% überladen was 140 € und 1 Punkt kostet. Die Polizei wiegt in der Regel achsweise!.
Zu bedenken ist auch der Versicherungsschutz, bei einer geringen Achsüberlastung sollte dies bei einem Unfall kein Problem sein. Bei einer größeren Überladung kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Solofahrer am 25 Mär 2016 17:42:29

Der namenlose Fragesteller hat diese ja nun mehrfach und offensichtlich für ihn zufriedenstellend beantwortet bekommen.

Was in diesem Zusammenhang aber für andere vielleicht auch wichtig wäre, ist die mit einem nicht unerheblichen Bußgeld verbundene Überladung des Gefährts UND wie sich die Versicherungen im Falle eines Unfalls, ob selbst- oder fremdverschuldet, verhalten. Und dies nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern auch sonstwo auf der Welt.

Hierzu braucht man nur etwas googeln und bekommt recht aufschlussreiche Antworten, die mich schon vor 25 Jahren dazu bewegt haben, dass ich meinen Klasse 2 Führerschein machte und mein Fahrzeug von 7,49 Tonnen auf 10 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auflastete. Das Fahrgestell war ja dafür locker ausreichend. Somit war ich in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.

Warum schreibe ich das hier? Weil Folgendes analog auch für die Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen gilt.

Ich hatte nur selber gewogen und festgestellt, dass mein Leergewicht schon fast bei 7,5 Tonnen lag. Meine damalige Überraschung ließ mich mit anderen Globetrottern, die Fahrzeuge in ähnlicher Größe und Ausrüstung fuhren, sprechen und jeder (!) musste zugeben, dass sie auf Reisen niemals unter die 7,49 Tonnen kommen konnten. Mein volles "Kampfgewicht" mit Sprit, Wasser, Ausrüstung, Verpflegung, Klamotten und so weiter für 2 Personen lag bei 9 bis 9,3 Tonnen einschl. Beifahrerin und Fahrer. Ihr solltet beide Varianten auch mal machen, und zwar mit allen Mitfahrern gemeinsam! :eek: Damit Ihr anschließend eine gemeinsame Lösung finden könnt.

OK, ich bin in all den Jahren unterwegs nie gewogen worden, weder an Grenzen noch beim jährlichen TÜV. Kontrollen hatte ich schon ein paar und dabei habe ich häufig genug gesehen, wie die Polizei mit den Radwaagen das Gewicht der Reisemobile überprüfte. Bei mir schienen die Eintragungen zum Eindruck zu passen und ich durfte immer weiter fahren.
Aber zum Teil gab es sehr bedrückte Gesichter, Fassungslosigkeit und Tränen bei den Mitfahrern. Eine Familie saß mal neben einem Haufen Zeugs auf einem Parkplatz am Brenner und wartete wohl schon seit geraumer Zeit auf den Vater/Ehemann, der mit seinem WoMo nach Hause fahren und mit dem PKW die Familie abholen durfte. Die haben mir richtig leid getan! So ein Erlebnis wünscht sich keiner, weder sich selbst noch anderen!

Das Fahrzeug auf ein realistisches Gesamtgewicht aufzulasten und den passenden Führerschein zu haben, ist in jedem Fall die günstigere Alternative und mit einem geringeren Aufwand zu leisten. Das Fahrgestell muss natürlich eine solche Auflastung auch vertragen können. Über die unrealistischen Angaben mancher Hersteller oder Verkäufer will ich hier gar nicht schreiben.

Aber jede(r) kann das tun oder lassen, wie sie oder er möchte. Wer mit dem Risiko leben möchte, sollte trotzdem wissen, was auf einen zukommen kann. Denn ein bekannter juristischer Grundsatz lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :(

Bergbewohner1 am 26 Mär 2016 16:34:34

Axel da hast du nicht ganz recht, bei der Ablastung bleiben die zulässigen Achslasten eingetragen, genau wie das Typenschild nicht verändert wird. Es wird nur die zul. Gesamtmasse geändert.

dibru2 am 26 Mär 2016 18:06:37

Hallo

Ist die Frage nicht ganz einfach zu beantworten?
Wenn du deinen Führerausweis B so beibehältst, gillt alles was über 3,5t ist als überladen und strafbar. Im Fahrzeugbrief muss dass max. zGG von 3,5t eingetragen sein, sonst darfst du das Fz nicht fahren und müsstest Kategorie C1 haben.

Feuerwehrmuseum am 26 Mär 2016 20:11:21

Der Wagen ist nun gekauft und soll abgelastet werden. Eine Frage stellt sich mit der AHK. Eine Rockinger ist verbaut, aber in den Papieren steht nur als Rangierkupplung einzusetzen. Ich brauche eine Kugel und 2000 kg gebremst. Hat da jemand Erfahrungen bei einem Mercedes 508 Baujahr 1990 ?

dibru2 am 26 Mär 2016 20:40:26

Kommt au den Anhängebock und die Kugelkupplung an. Je nach dem bekommst du bis 3,5t. Bei der Rockinger wird wahrscheinlich der Anhängebock das Problem sein, da es ja ein Krankenwagen war.

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