'n Abend,
es ist egal, ob Dein KFZ zugelassen ist, eine Saisonzulassung hat oder abgemeldet ist. Wenn Dein KFZ kaskoversichert ist, besteht hierüber Versicherungsschutz; bei abgemeldeten Womos oder mit Saisonkennzeichen heißt das dann Ruhe- oder Heimateinstellversicherung. Hierfür wird in den meisten Versicherungsbedingungen verlangt, dass das KFZ auf einem umfriedeten Grundstück stehen muss. Das bedeutet nicht, dass das Grundstück verriegelt und verrammelt sein muss, es reicht eine optische Trennung, so dass Jedermann erkennen kann, dass ein Betreten nicht erlaubt oder erwünscht ist.
Eine bauliche Einfriedung muss keineswegs unüberwindlich sein, sondern nur die optische Eingrenzung des Grundstücks erkennbar machen. Es ist nicht notwendig, dass diese Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu verhindern.
Der Vermieter der Halle haftet nicht automatisch für Schäden an den untergestellten Womos, der Geschädigte muss schon nachweisen, dass der Vermieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Wenn ein Womo einen Brandschaden verursacht hat, müssen die anderen Untersteller ebenso nachweisen, dass der Eigentümer den Schaden verschuldet hat. Falls der Schaden z.B. durch einen technischen Defekt passiert ist, kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Gut dran sind dann die, die versichert sind.
Und zur Gebäudeversicherung: Da wurde auch schon einiges durcheinander gebracht. Es gibt z.B. Gebäude-, Inventar- und Kaskoverischerungen. Diese alle beinhalten im Normalfall das Feuerrisiko, können aber auch das Sturm-, Leitungswasser- oder Diebstahlrisiko enthalten. Eine "Brandversicherung" gibt's nicht.
Kurz zu mir: Ich bin Versicherungskaufmann.

