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Versicherungsschutz bei Wintereinlagerung WOMO 1, 2


BestiaNegra am 09 Sep 2017 16:56:26

'n Abend,

es ist egal, ob Dein KFZ zugelassen ist, eine Saisonzulassung hat oder abgemeldet ist. Wenn Dein KFZ kaskoversichert ist, besteht hierüber Versicherungsschutz; bei abgemeldeten Womos oder mit Saisonkennzeichen heißt das dann Ruhe- oder Heimateinstellversicherung. Hierfür wird in den meisten Versicherungsbedingungen verlangt, dass das KFZ auf einem umfriedeten Grundstück stehen muss. Das bedeutet nicht, dass das Grundstück verriegelt und verrammelt sein muss, es reicht eine optische Trennung, so dass Jedermann erkennen kann, dass ein Betreten nicht erlaubt oder erwünscht ist.

Eine bauliche Einfriedung muss keineswegs unüberwindlich sein, sondern nur die optische Eingrenzung des Grundstücks erkennbar machen. Es ist nicht notwendig, dass diese Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu verhindern.

Der Vermieter der Halle haftet nicht automatisch für Schäden an den untergestellten Womos, der Geschädigte muss schon nachweisen, dass der Vermieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Wenn ein Womo einen Brandschaden verursacht hat, müssen die anderen Untersteller ebenso nachweisen, dass der Eigentümer den Schaden verschuldet hat. Falls der Schaden z.B. durch einen technischen Defekt passiert ist, kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Gut dran sind dann die, die versichert sind.

Und zur Gebäudeversicherung: Da wurde auch schon einiges durcheinander gebracht. Es gibt z.B. Gebäude-, Inventar- und Kaskoverischerungen. Diese alle beinhalten im Normalfall das Feuerrisiko, können aber auch das Sturm-, Leitungswasser- oder Diebstahlrisiko enthalten. Eine "Brandversicherung" gibt's nicht.

Kurz zu mir: Ich bin Versicherungskaufmann.

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rolf51 am 10 Sep 2017 08:22:11

Hallo Volker,
habe diese Antwort von der ESV Versicherung erhalten.

vielen Dank für Ihre Mail.
Sie haben eine beitragsfreie Ruheversicherung ( Haftpflicht & Teilkasko ) wenn Ihr Fahrzeug im abgemeldeten Zustand in einem umfriedeten Grundstück ( vollständig eingezäunt ), in einer Halle, Scheune oder Garage steht.
Sofern dies nicht der Fall ist, haben Sie leider im abgemeldeten Zustand keinen Versicherungsschutz.

BestiaNegra am 10 Sep 2017 18:11:33

'n Abend,

guck mal hier --> Link und hier --> Link

Demzufolge deckt sich die Antwort Deines Versicherers nicht mit der allgemeinen Definition. Nimm am besten einen anderen Versicherer.

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pipo am 10 Sep 2017 18:35:56

rolf51 hat geschrieben:in einer Halle, Scheune oder Garage steht.
Sofern dies nicht der Fall ist, haben Sie leider im abgemeldeten Zustand keinen Versicherungsschutz.

Es passt doch alles.. Halle, vorhandene Ruheversicherung, mehr kannst Du nicht machen.. :mrgreen:

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