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Zusammenfassung rechtliches, Parken, Sitzplätze


Julia10 am 07 Sep 2017 16:53:20

Beim ADAC bin ich gerade auf eine Seite mit Informationen über Parken von Wohnmobilen, Sitzplätze und Sitzgurte usw. gestoßen. Sind interessante Hinweise dabei.

--> Link

Julia

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taps am 07 Sep 2017 18:19:19

Hallo,
sehr interessant die Seite,
ich hab da mal ganz unten etwas rauskopiert, was den ganzen Wahn der gesetzlichen Regelungen völlig glasklar darstellt:
Welcher Fahrzeugklasse ein Kfz angehört ist grundsätzlich aus den Fahrzeugpapieren zu entnehmen... Bei der Beurteilung der Berechtigung kommt es jedoch auf das äußere Erscheinungsbild an, das von der Art der Zulassung abweichen kann
???

Was sagt mir das jetzt?
Na klar, das sind die Fahrgestelle, die einen Wohnwagen Huckepack haben...
:lol:

Gruß
Andreas

Gast am 07 Sep 2017 20:29:13

taps hat geschrieben:...
Welcher Fahrzeugklasse ein Kfz angehört ist grundsätzlich aus den Fahrzeugpapieren zu entnehmen... Bei der Beurteilung der Berechtigung kommt es jedoch auf das äußere Erscheinungsbild an, das von der Art der Zulassung abweichen kann
???

Was sagt mir das jetzt?
...


Mir sagt das z.B. daß ein "Verbot für Wohnmobile" auch für meinen Kastenwagen gilt, der als "So.-Kfz Büromobil" in der Zulassungsbescheinigung bezeichnet ist.


Gruß

Frank

Anzeige vom Forum


bernie8 am 08 Sep 2017 12:22:55

Hallo,

betrifft abstellen auf Privatgrund: (Zitat der ADAC Seite)
Aufstellung und Benutzung eines Wohnwagens auf dem gleichen Grundstück (z.B. als Wochenendhausersatz) eine "überwiegend ortsfeste Benutzung" im Sinne des Baurechts dar

Zu Wohnmobilen werden keine Aussagen gemacht, die obigen Ausführungen dürften aber sinngemäß auch auf diese Fahrzeuge zutreffen


d.h. Ich brauch für unseren Hobby ne Baugenehmigung :eek:

Gast am 08 Sep 2017 12:30:55

Zu Wohnmobilen werden keine Aussagen gemacht, die obigen Ausführungen dürften aber sinngemäß auch auf diese Fahrzeuge zutreffen

bernie8 hat geschrieben:d.h. Ich brauch für unseren Hobby ne Baugenehmigung :eek:


So wie ich das verstehe kommt es darauf an, ob du das Womo nutzt (wohnst) oder nur dort abstellst.

Wir haben in der Nachbarschaft jemanden der einen Wohnwagen im Garten stehen hat. Die haben eine Großfamilie, und geschätzt 30-50% der Zeit wird der Wohnwagen als Gästezimmer genutzt. Bewegt wurde der Wohnwagen in den letzten Jahren kein einziges mal. Das wäre für mich so ein Fall.

Wie gesagt, dass ist meine Interpretation die ich auch logisch fände. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß Andreas

Gast am 08 Sep 2017 12:32:52

bernie8 hat geschrieben:...
d.h. Ich brauch für unseren Hobby ne Baugenehmigung :eek:



Wenn Du die Bestimmungen so liest, darfst Du auf öffentlichem Grund bzw. im Verkehrsraum schon garnicht parken......


...und nun? Verschrotten?


Gruß

Frank

Gast am 08 Sep 2017 12:35:14

Wie würdet Ihr das Wort "überwiegend" verstehen?


Gruß

Frank

brawo1 am 08 Sep 2017 15:06:48

FrankNStein hat geschrieben:Wie würdet Ihr das Wort "überwiegend" verstehen?

Die Rechtsprechung geht von ca. 2 Monaten aus, siehe hier Buchstabe c) --> Link

Gast am 10 Sep 2017 09:57:29

brawo1 hat geschrieben:...
Die Rechtsprechung geht von ca. 2 Monaten aus,
...



Danke. Dabei wird es aber darauf ankommen, ob das Teil abgestellt oder genutzt wird. Und wenn genutzt, ob dauerhaft oder ab und zu mal.
M.E. bedeutet das in der Praxis, daß nichts passieren wird, solange nicht "dauerhaft" in dem Teil gewohnt wird.

Gruß

Frank

Gast am 10 Sep 2017 09:59:56

Siehe auch die Verwendung des Begriffs "Benutzung" unter dem o.g. Link.


Gruß

Frank

brawo1 am 10 Sep 2017 10:42:07

FrankNStein hat geschrieben: Dabei wird es aber darauf ankommen, ob das Teil abgestellt oder genutzt wird. Und wenn genutzt, ob dauerhaft oder ab und zu mal.
M.E. bedeutet das in der Praxis, daß nichts passieren wird, solange nicht "dauerhaft" in dem Teil gewohnt wird.

Richtig, so sehe ich das auch und das würde bedeuten, dass bei dem von Andreas geschilderten Fall dies lt. Bauordnung wohl verboten wäre.

Gast am 11 Sep 2017 09:28:26

brawo1 hat geschrieben:...
Richtig, so sehe ich das auch und das würde bedeuten, dass bei dem von Andreas geschilderten Fall dies lt. Bauordnung wohl verboten wäre.



Ja, sicher. In der Praxis wäre das aber wohl nur durch eine "Rund um die Uhr-Überwachung/Protokollierung" über über einen größeren Zeitraum (wobei "größerer Zeitraum" durch ein Gericht im Falle einer Verhandlung erst definiert würde) nachzuweisen / festzustellen.

Insofern ist das relativ theoretisch.
Ich persönlich hätte keine Angst, einen auf meinem Grundstück abgestellten Wohnwagen/Wohnmobil als Gästezimmer zu nutzen. Ich habe aber auch keine Dauergäste, die bei uns wohnen :razz:

Gruß

Frank

bernie8 am 11 Sep 2017 10:28:25

Hallo,

ja und wo kein Kläger ...

Wir haben als wir im Steinhaus unser Bad abgerissen haben, im WoMo geduscht.
Das war dann schon ein tägliches rein und raus, mit 6 Erwachsenen Personen.
Aber eben nur "temporär", nicht dauerhaft.

mithrandir am 11 Sep 2017 15:14:37

Bodimobil hat geschrieben:Wir haben in der Nachbarschaft jemanden der einen Wohnwagen im Garten stehen hat. ..


Wenn denen jemand böse will, kann das schon zu Problemen führen.
Bei uns hängt das auch vom umbauten Raum ab. Wenn du auf deinem Grundstück ein Häuschen errichtest, das eine gewisse Größe übersteigt, musst du das genehmigen lassen. Wobei Wohnmobil fest abstellen und nutzen zu "Häuschen errichten zählt". Ich habe einen Bekannten auf dem Bauamt, als der das Baumhaus gesehen hat, das ich meiner Tochter gebaut hatte meinte er auch, dass man bei entsprechender Größe mit einem bösen Nachbar, der einen anzeigt Probleme bekommt.

Gast am 11 Sep 2017 18:15:45

mithrandir hat geschrieben:...
Ich habe einen Bekannten auf dem Bauamt, als der das Baumhaus gesehen hat, das ich meiner Tochter gebaut hatte meinte er auch, dass man bei entsprechender Größe mit einem bösen Nachbar, der einen anzeigt Probleme bekommt.



Das Schöne hier auf dem Lande ist ja, daß, wenn man sich mit dem Gesetzbuch bzw. dem lokalen Baurecht etc. in der Hand mal die Grundstücke aller Nachbarn genau ansieht, jeder Probleme bekommen könnte, wenn er böse Nachbarn hätte. Aber die gibt es hier nicht und so gibt es auch keine Probleme (wenn die verschiedenen Auslegungen des Baurechts nicht allzu augenfällig frei interpretiert sind und die Behörden von sich aus tätig werden).


Gruß

Frank

groovy am 11 Sep 2017 18:50:51

FrankNStein hat geschrieben:Das Schöne hier auf dem Lande ist ja, daß, wenn man sich mit dem Gesetzbuch bzw. dem lokalen Baurecht etc. in der Hand mal die Grundstücke aller Nachbarn genau ansieht, jeder Probleme bekommen könnte, wenn er böse Nachbarn hätte. Aber die gibt es hier nicht und so gibt es auch keine Probleme .

So kenne ich es auch :top:
Gruss Volker

mantishrimp am 11 Sep 2017 18:52:32

Hallo,

es braucht keine bösen Nachbarn, irgendwann übertreibt es einer der Nachbarn und dann wird das Amt aufmerksam. So geschehen hier bei uns im Ort, seit Ewigkeiten gibt es hier ein sogenanntes Feriengebiet in dem aber viele dauerhaft im grünen wohnen. Es wurde sehr lange Zeit geduldet aber mit der Zeit wurden die "Ferienhäuser" immer größer und größer, hier und da noch ein Anbau usw. Jetzt ist dauerhaftes bewohnen nicht mehr erlaubt und alles was nich genehmigungsfähig ist musste rückgebaut werden.

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