Beim ADAC bin ich gerade auf eine Seite mit Informationen über Parken von Wohnmobilen, Sitzplätze und Sitzgurte usw. gestoßen. Sind interessante Hinweise dabei.
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Julia
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Beim ADAC bin ich gerade auf eine Seite mit Informationen über Parken von Wohnmobilen, Sitzplätze und Sitzgurte usw. gestoßen. Sind interessante Hinweise dabei. --> Link Julia Hallo, sehr interessant die Seite, ich hab da mal ganz unten etwas rauskopiert, was den ganzen Wahn der gesetzlichen Regelungen völlig glasklar darstellt: Welcher Fahrzeugklasse ein Kfz angehört ist grundsätzlich aus den Fahrzeugpapieren zu entnehmen... Bei der Beurteilung der Berechtigung kommt es jedoch auf das äußere Erscheinungsbild an, das von der Art der Zulassung abweichen kann ??? Was sagt mir das jetzt? Na klar, das sind die Fahrgestelle, die einen Wohnwagen Huckepack haben... :lol: Gruß Andreas
Mir sagt das z.B. daß ein "Verbot für Wohnmobile" auch für meinen Kastenwagen gilt, der als "So.-Kfz Büromobil" in der Zulassungsbescheinigung bezeichnet ist. Gruß Frank Hallo, betrifft abstellen auf Privatgrund: (Zitat der ADAC Seite)
d.h. Ich brauch für unseren Hobby ne Baugenehmigung :eek:
So wie ich das verstehe kommt es darauf an, ob du das Womo nutzt (wohnst) oder nur dort abstellst. Wir haben in der Nachbarschaft jemanden der einen Wohnwagen im Garten stehen hat. Die haben eine Großfamilie, und geschätzt 30-50% der Zeit wird der Wohnwagen als Gästezimmer genutzt. Bewegt wurde der Wohnwagen in den letzten Jahren kein einziges mal. Das wäre für mich so ein Fall. Wie gesagt, dass ist meine Interpretation die ich auch logisch fände. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Gruß Andreas
Wenn Du die Bestimmungen so liest, darfst Du auf öffentlichem Grund bzw. im Verkehrsraum schon garnicht parken...... ...und nun? Verschrotten? Gruß Frank Wie würdet Ihr das Wort "überwiegend" verstehen? Gruß Frank
Die Rechtsprechung geht von ca. 2 Monaten aus, siehe hier Buchstabe c) --> Link
Danke. Dabei wird es aber darauf ankommen, ob das Teil abgestellt oder genutzt wird. Und wenn genutzt, ob dauerhaft oder ab und zu mal. M.E. bedeutet das in der Praxis, daß nichts passieren wird, solange nicht "dauerhaft" in dem Teil gewohnt wird. Gruß Frank Siehe auch die Verwendung des Begriffs "Benutzung" unter dem o.g. Link. Gruß Frank
Richtig, so sehe ich das auch und das würde bedeuten, dass bei dem von Andreas geschilderten Fall dies lt. Bauordnung wohl verboten wäre.
Ja, sicher. In der Praxis wäre das aber wohl nur durch eine "Rund um die Uhr-Überwachung/Protokollierung" über über einen größeren Zeitraum (wobei "größerer Zeitraum" durch ein Gericht im Falle einer Verhandlung erst definiert würde) nachzuweisen / festzustellen. Insofern ist das relativ theoretisch. Ich persönlich hätte keine Angst, einen auf meinem Grundstück abgestellten Wohnwagen/Wohnmobil als Gästezimmer zu nutzen. Ich habe aber auch keine Dauergäste, die bei uns wohnen :razz: Gruß Frank Hallo, ja und wo kein Kläger ... Wir haben als wir im Steinhaus unser Bad abgerissen haben, im WoMo geduscht. Das war dann schon ein tägliches rein und raus, mit 6 Erwachsenen Personen. Aber eben nur "temporär", nicht dauerhaft.
Wenn denen jemand böse will, kann das schon zu Problemen führen. Bei uns hängt das auch vom umbauten Raum ab. Wenn du auf deinem Grundstück ein Häuschen errichtest, das eine gewisse Größe übersteigt, musst du das genehmigen lassen. Wobei Wohnmobil fest abstellen und nutzen zu "Häuschen errichten zählt". Ich habe einen Bekannten auf dem Bauamt, als der das Baumhaus gesehen hat, das ich meiner Tochter gebaut hatte meinte er auch, dass man bei entsprechender Größe mit einem bösen Nachbar, der einen anzeigt Probleme bekommt.
Das Schöne hier auf dem Lande ist ja, daß, wenn man sich mit dem Gesetzbuch bzw. dem lokalen Baurecht etc. in der Hand mal die Grundstücke aller Nachbarn genau ansieht, jeder Probleme bekommen könnte, wenn er böse Nachbarn hätte. Aber die gibt es hier nicht und so gibt es auch keine Probleme (wenn die verschiedenen Auslegungen des Baurechts nicht allzu augenfällig frei interpretiert sind und die Behörden von sich aus tätig werden). Gruß Frank
So kenne ich es auch :top: Gruss Volker Hallo, es braucht keine bösen Nachbarn, irgendwann übertreibt es einer der Nachbarn und dann wird das Amt aufmerksam. So geschehen hier bei uns im Ort, seit Ewigkeiten gibt es hier ein sogenanntes Feriengebiet in dem aber viele dauerhaft im grünen wohnen. Es wurde sehr lange Zeit geduldet aber mit der Zeit wurden die "Ferienhäuser" immer größer und größer, hier und da noch ein Anbau usw. Jetzt ist dauerhaftes bewohnen nicht mehr erlaubt und alles was nich genehmigungsfähig ist musste rückgebaut werden. |
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