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Anhängelasterhöhung hat das schon jemand mal gemacht ?


jochen-muc am 12 Apr 2016 17:46:28

Fahrzeug DUC 250 Hängerkupplung von Sawiko und zwar eine MT 030 KLasse F D Wert = 12,5 kN Stützlast = 150 KG sowie eine Rahmenverlängerung von Sawiko TYP RA 030i


lt. den Papieren darf der Duci gebremst maximal 2000 Kilogramm ziehen

Hat jemand von Euch diesen Wert schon mal erhöht und wenn ja wie macht man sowas ?

Ich hätte gerne 2500 Kilogramm :D weil ich einen entsprechenden Hänger habe und den gerne auf die Tempo 100 laufen lassen würde (was ja vom Gewichts/Anhängerverhältnis problemlos möglich wäre)

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Solofahrer am 12 Apr 2016 17:59:22

Mit dem Originalrahmen darf der 250er bis 3.000 kg gebremst ziehen. Wegen Deiner Rahmenverlängerung dürfte bei Dir bei 2.000 kg Schluss sein. Du müsstest Sawiko um eine Bestätigung angehen, dass die einer Erhöhung der Anhängelast aus technischen Gründen zustimmen. Oder aber Du lädst Deinen Anhänger nicht ganz voll, so dass das Gesamtgewicht bei maximal 2 Tonnen plus Stützlast liegt.

Und dann muss man ja auch noch das Gesamtgewicht des gesamten Zuges berücksichtigen. Ich weiß nicht, wie das bei Zugfahrzeugen ist, die über 3,5 Tonnen zGG haben. Dass diese bis 7,49 Tonnen zGG bis 100 km/h fahren dürfen, ist klar. Aber dürften die mit Anhänger auch 100 km/h fahren oder sind die dann nicht mit Anhänger gesetzlich auf 80 km/h begrenzt?

Aber das gehört wohl hier eher nicht hin, sorry.

mantishrimp am 12 Apr 2016 18:05:02

Hallo,

in deinen Papieren steht doch bestimmt ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 5,5 to. Wenn dem so ist, wird deine erste Baustelle sein dieses zu erhöhen.

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jochen-muc am 12 Apr 2016 18:17:16

mantishrimp hat geschrieben:Hallo,

in deinen Papieren steht doch bestimmt ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 5,5 to. Wenn dem so ist, wird deine erste Baustelle sein dieses zu erhöhen.


Das ist eine dude Frage, wo würde den das im Schein stehen ? Beim T5 steht es bei Bemerkungen, da is aber beim Womi nix



Axel das geht wohl nicht (mit dem weniger beladen) weil bei der 100 er Zulassung das Gewicht lt. Eintragung gilt nicht das tatsächlich Gewicht (total unsinnig)

Gast am 12 Apr 2016 18:39:11

Dein Fahrzeug wurde nur mit einer Anhängelast von 2.000kg und einem Zuggesamtgewicht von 5.500kg homologiert.

Selbst wenn du 2.500kg Anhängelast eingetragen bekommst, ändert das nichts am Zuggesamtgewicht.

Die aufgelastete Version ist bis zu einem Zuggesamtgewicht von 5.750kg und eine Anhängelast von 1.900kg homologiert.

Die Zulassung mit einem Anhänger 100km/h zu fahren, gilt nur für Kraftfahrzeuge bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 3.500kg.
Das bedeutet, auch wenn ein Wohnmobil bis 7.500kg zGM 100km/h fahren darf, darf ein Wonmobile >3.500kg mit Anhänger nur 80 km/h fahren.

Einizge Möglichkeit, deinen Anhänger mit 100km/h hinter das WoMo zu hängen ist eine Ablastung des Anhängers auf 2.000kg zGM.

Solofahrer am 12 Apr 2016 18:43:44

jochen-muc hat geschrieben:Axel das geht wohl nicht (mit dem weniger beladen) weil bei der 100 er Zulassung das Gewicht lt. Eintragung gilt nicht das tatsächlich Gewicht (total unsinnig)

Danke, Jochen, das wusste ich nicht.

editiert:
Danke, Daniela, auch für die Bestätigung der bis 3,5 T und über 3,5 T Sache mit Anhänger.

jochen-muc am 12 Apr 2016 18:45:20

Hallo Daniela schön von Dir zu hören :ja:

kannst Du mir bitte den ersten Satz übersetzen ? :D weil ich finde diese 5500 Kilo einfach nicht . Was muss ich den da zusammenzählen ?


Dein Hinweis in Satz 4 ist nicht speziell für mich, oder ? Weil Gustl hat doch laut Papieren (F1) 3495 Kilogramm ?


Tja das mit der Ablastung wird es dann wohl werden bzw kauf ich mir evtl einen anderen Hänger mit genau diesem Gewicht.

Darf ich da noch die Anschlussfrage stellen, wenn ich auf diesen Hänger ein Auto transportieren will, welches Gewicht gilt den dann bei der Beladung ?

Ich denke (hoffe) mal das tatsächlich und nicht das zulässige Gesamtgewicht ?

Gruß Jochen

belvenfish am 12 Apr 2016 19:05:11

2 Tonnen abzüglich Anhängerleergewicht.

Gast am 12 Apr 2016 19:31:18

jochen-muc hat geschrieben:kannst Du mir bitte den ersten Satz übersetzen ? :D weil ich finde diese 5500 Kilo einfach nicht . Was muss ich den da zusammenzählen ?


In der EG-Typgenehmigung bzw. auf deinem Typenschild im Türeinstieg auf der Beifahrerseite.
Es muss nicht zwangläufig die Summe aus zGM des Zugfahrzeugs und die gebremste Anhängelast sein. Der Wert kann auch deutlich kleiner sein.
Hängt von der Fahrzeugauslegung ab z.B. Bremsanlage, Motorkühlung, Steigfähigkeit usw.

jochen-muc hat geschrieben:Dein Hinweis in Satz 4 ist nicht speziell für mich, oder ? Weil Gustl hat doch laut Papieren (F1) 3495 Kilogramm ?


Nicht speziell. Ich kannte die zGM von Gustl ja nicht, konnte nur 3.495 oder 3.850kg sein.


jochen-muc hat geschrieben:Tja das mit der Ablastung wird es dann wohl werden bzw kauf ich mir evtl einen anderen Hänger mit genau diesem Gewicht.


Ablasten ohne technische Änderung ist dann später wieder rückgängig zu machen.


jochen-muc hat geschrieben:Darf ich da noch die Anschlussfrage stellen, wenn ich auf diesen Hänger ein Auto transportieren will, welches Gewicht gilt den dann bei der Beladung ?

Ich denke (hoffe) mal das tatsächlich und nicht das zulässige Gesamtgewicht ?


tatsächliche Gewicht.

jochen-muc am 12 Apr 2016 19:57:54

RETourer hat geschrieben:In der EG-Typgenehmigung bzw. auf deinem Typenschild im Türeinstieg auf der Beifahrerseite.
Es muss nicht zwangläufig die Summe aus zGM des Zugfahrzeugs und die gebremste Anhängelast sein. Der Wert kann auch deutlich kleiner sein.
Hängt von der Fahrzeugauslegung ab z.B. Bremsanlage, Motorkühlung, Steigfähigkeit usw..


Ich glaube ich habe das in diesem komischen COC gefunden, Wäre das der Punkt 16.4 dann sind das 5.495 KG

RETourer hat geschrieben:
Ablasten ohne technische Änderung ist dann später wieder rückgängig zu machen.

.


Das ist ja mal ein super Tipp, vielen Dank

belvenfish am 12 Apr 2016 20:01:12

Jein, du musst bedenken, dass in der Regel die Anhänger, die für höheres zzg ausgelegt sind, auch schwerer gebaut sind, als die, welche für geringeres zzg ausgelegt sind, ergo niedrigere Zuladung bei Ablastung als einer, der direkt für 2t ausgelegt ist. Schau einfach mal, was für ein Leergewicht dein Hänger hat und ob du dann mit dem Rest bis 2 T hinkommst.

Gast am 12 Apr 2016 20:12:37

belvenfish hat geschrieben:Jein, du musst bedenken, dass in der Regel die Anhänger, die für höheres zzg ausgelegt sind, auch schwerer gebaut sind, als die, welche für geringeres zzg ausgelegt sind, ergo niedrigere Zuladung bei Ablastung als einer, der direkt für 2t ausgelegt ist.


Vom Grundsatz gebe ich dir Recht, aber die Differenz im Leergewicht zwischen einem 2,5t und einem 2t Anhänger ist nicht so groß,
da beide Fahrzeuge nicht ohne Tandemachse auskommen.

Ausschlaggebend ist aber, wie du richtig schreibst, die verbleibende Nutzlast.

jochen-muc am 12 Apr 2016 20:14:33

Das ist bei dem Hänger der im Moment Ziel meiner Wünsch eist, wohl maginal

Es gibt eine Version mit einem Gesamtgewicht von

2000 Kilogramm bei einer Nutzlast von 1430 Kilo also wiegt der Hänger 570 Kilo und eine Version mit

2700 Kilogramm und einer Nutzlast von 2050 Kilogramm wiegt der Hänger also 650 Kilo

wobei wenn ich es inzwischen richtig "ersurft" habe sind das bei beiden die gleichen Achsen und ich muss dann prüfen ob ich wirklich irgendwann mehr als die 1430 Kilogramm (weil ich bin ja ein gaaanz braver Gesetzestreuer etc :ja: :mrgreen:) tatsächlich brauche.

Also ob ich dann wegen der 500 Kilo mal tätig werde

Preisunterschied sind 200 Euro

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