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Hallo an alle, als bekennende Freisteherin kommt es bei mir doch recht selten vor, dass ich einen Stellplatz benütze. Folgender Fall bzw. Beispiel: Stellplatz ist voll belegt und man muß sich auf den angrenzenden PKW Parkplatz stellen. Stromanschluß wäre somit nur mit einem extralangen Stromkabel möglich, wird aber nicht benützt. Zahlt Ihr da die Stellplatzgebühren? Ich hatte diesen Fall bisher nur zweimal, habe auch beides Mal brav bezahlt, fand das aber auch beides Mal übertrieben. Erwähnen sollte ich noch, dass ich mit 5m Länge :D locker auf einen Pkw Platz passe, und somit keine 2 Plätze blockiere. Darum geht es hier auch nicht... 8) Bin gespannt, wie Ihr das seht. Schönen Tag noch Grüssle Sabine
es gibt einige SP oder CP die vorgelagerte Ausweichplätze haben die angeboten werden. Wenn ich das Angebot annehme muss ich zahlen, ich kann aber weiter fahren und brauch dann nicht zahlen. :wink: wenn der "pkw-parkplatz" ein schild "p" mit dem kleinen weiszen zusatzpiktogramm "Auto" hat, darfst du dort gar nicht parken, ausser dein Womo hat eine pkw-zulassung! hier in Weimar sammeln auf diese weise viele womofahrer Knöllchen ein... 8) früher gut - heute besser! hartmut Hartmut: Jetzt bekomme ich Probleme :eek: Da mein "Kasten" auch mein Alltagsauto ist, parke ich oft auf PKW Parkplätzen :roll: :oops: ...Gott sei Dank habe ich noch nie ein "Knöllchen" dafür bekommen :razz:
Was Hartmut schreibt, kann ich bestätigen. Selber schon zwei mal erlebt. Einmal an der deutschen und einmal ab der belgischen Küste. Es waren jeweils Parkplätze unmittelbar neben ausgewiesenen Stellplätzen. Genauso wie wir uns ärgern, wenn PKWs auf Reisemobil Parkplätzen stehen ist es auch andersrum. Gruß Michael Hat sicherlich weniger mit Erfahrung zu tun, sondern ist halt einfach Fakt. Wenn unter dem Parkplatz ein Autosymbol angebracht ist, darfst Du in D dort mit dem Kastenwagen nur parken, wenn er als PKW und nicht als Wohnmobil zugelassen ist. Wenn ein LKW-Symbol drunter angebracht ist, dann darfst Du dort nur mit einem Fahrzeug über 3,5t. Gesamtgewicht stehen, unabhängig ob als Wohnmobil zugelassen oder nicht. Wenn keines der beiden Schilder angebracht ist, darfst Du dort parken und Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Aber dann halt keine Stühle oder Markise rausstellen, und die Treppe zur Sicherheit lieber auch drinlassen. Wenn da ein übereifriger Hilfssheriff ankommt, kann man dem sicherlich tausendmal erklären, dass man da nur als Alternative zum vollen Stellplatz nebenan steht. In den meisten Fällen wird ihn das nicht interessieren und im Zweifel ist er dann im Recht. Schließlich darf man sich bei einem vollen Parkplatz auch nicht auf einen Behindertenplatz stellen. Um zur Eingangsfrage der Bezahlung zurück zu kommen: Ich würde je nach Situation entscheiden. Wenn der Stellplatz z. B. pauschal inkl. Müllentsorgung, Grauwasser- und Kassetten-Entsorgung kostet und ich diese Leistungen auch in Anspruch nehme, dann würde ich die Stellplatzgebühr entrichten. Wenn ich keine der inkludierten Leistungen in Anspruch nehme oder ich die sowieso einzeln am Automaten bezahlen muss, dann würde ich die Stellplatzgebühr nicht entrichten, wenn ich auf dem Parkplatz nebenan mit den o. g. Einschränkungen (kein Camping) parke. Ich danke Euch für Eure Antworten. Ich hatte mir bisher beim PKW Parkplatz einfach keine Gedanken gemacht, aber das Beispiel mit dem Behindertenparkplatz leuchtet mir ein. Also hatte ich bisher immer Glück gehabt, bzw kein übereifrig Polizist kam vorbei... Hoffentlich finde ich auch in Zukunft immer ein abgeschiedenes Wald- und Wanderparklätzchen. Da fühle ich mich einfach am wohlsten. Schönen Tag noch Sabine Martin (birdman), besserwissermodus an: lkw ist unabhängig von der Gesamtmasse, es gibt auch 1,2 t Hundefänger mit lkw-zulassung. besserwissermodus aus: früher gut - heute besser! hartmut
Hallo Hartmut, ja, das ist richtig. Aber das "LKW"-Zusatzschild z. B. beim Parkplatz gilt m. W. nur für Kraftfahrzeuge über 3,5t., also unabhängig von einer LKW- oder Nicht-LKW-Zulassung. Oder sehe ich das falsch? nee Martin, das gilt für alle Fahrzeuge, die per Zulassung lkw sind.... die schwarzweiszpiktogramme beschreiben die fahrzeugart unabhängig von deren masse! der "rote lkw" auf dem überholverbotsschild gilt für ALLE Kfz> 3,5t ausgenommen busse und pkw... früher gut - heute besser! hartmut
Siehst du völlig richtig, siehe StVO --> Link Abs. 7 oups... wolf belehrt mich eines besseren..... das bedeutet doch wieder im Umkehrschluss, dasz womo > 3,5t auf jedem lkw-parkplatz parken dürfen... :roll: früher gut - heute besser! hartmut
Richtig, sofern das im obigen Link dargestellte Zusatzzeichen angebracht ist. Habe momentan nicht die Beschilderung der Parkplätze auf den Rastplätzen der Autobahnen im Kopf, aber ich glaube, diese Schilder sehen anders aus. Zusatz zu meinem obigen Posting. Habe hier die Beschilderung an einem Autobahnparkplatz gefunden --> Link Da bleibt den Fahrern eines Wohnmobils mit einem zGG über 3,5 t nichts anderes übrig, als sich mit ihrem Wohnmobil auf dem mit dem Lkw-Symbol gekennzeichneten Parkplatz zu stellen. Stellt er sich auf den mit einem Pkw-Symbol gekennzeichneten Platz, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Ob die geahndet wird, ist eine andere Sache. Ich denke die meisten >3,5t haben 7 meter und mehr - da sind die Parkbuchten für PKW sowieso zu kurz. - Andreas Und was mache ich mit einem Womo <3,5t? Die Autobahnparkplätze sind i.d.R. in Bereiche für PKW und LKW eingeteilt. Ein Womo ist weder das eine, noch das andere. Also dürfte ich auf Autobahnparkplätzen nicht parken??? ... aber die Piktogramme genau betrachten. Schaut man dem PKW in das Gesicht, bedeutet es 'Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge'. Sieht man den PKW von der Seiet, bedeutet es 'Personenkraftwagen'. sabine , in Bayern würde ich auf einem Platz in der freien Natur , kein Parkplatz, etwas vorsichtiger sein , denn da gibt es Urteile , dass man dort nicht parken darf . Zuständig sind die Kommunen, und allerlei dem Naturschutz nachgeordnete Organisationen und Verwaltungen , z.B. Forstmeistereien usw. Da darf man nicht einmal zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit stehen . Eigentlich doch auch verständlich , oder ? Hartensteiner. 19grisu, da hast du etwas getroffen , was mich auch immer ärgert . Damit sollte sich mal der-Oberste Campingrat- befassen . Er kritelt doch sonst an meistens schon längst geklärten Sachen herum. Ich stelle mich bei unter 3,5 t zGm. immer auf einen Pkw-Platz , manchmal auch direkt zwischen die LKW und würde mit jedem Polizeibeamten erstmal streiten , gegebenenfalls mich anzeigen lassen und Einspruch erheben. Evtl. wäre dann mal ein Grundsatzurteil drin . Bisher wollte aber keiner . Hartensteiner. Ich komme mal wieder zum Thema zurück: Wenn es wirklich ein Ausweichplatz ist und so im Sinne des eigentlichen Platzes genutzt wird, würde ich selbstverständlich zahlen. In der Nähe eines offiziellen SP oder CP würde ich mir ohnehin nur dann stellen, wenn der eigentliche Platz wirklich voll ist und ich so gar nicht mehr weiterfahren möchte. Mir völlig unverständlich (und auch unverschämt) sind die, die 100 Meter vor einem nicht überfüllten CP oder SP stehen, um nicht zahlen zu müssen.
Deswegen stehe ich 101 Meter weg, damit ich nicht unverschämt bin. Der Service eines CP aus 99 Meter Entfernung ist auch ein anderer als wenn man drin steht. Deshalb bekommt man sogar Geld vom Platzwart für die Einschränkung. :mrgreen: Gruß Wolfgang Lieber Wolfgang, ich nehme mal an, das du nur vergessen hast das :ironie: -Schild einzufügen! Gruss standgaaaaas So erlebt in Kelheim an der Donau! Der Stellplatz befindet sich unmittelbar an der Donau. 8,50 Eur/24h ,Ver.- u. Entsorgung incl. Frischwasserasser, Stromsäulen, sowie Toiletten (in akzeptablen Zustand, werden jeden Tag gereinigt!), inklusiv, außer Stromkosten! Die Sicht auf die Donau ist durch einen Hochwasserschutzdeich leider nicht möglich. Soweit so gut, keine 50 Meter zu Fuß kann man auch dem Blick auf die Donau geniessen! Zwischen Schutzdeich und Donauufer befindet sich ein PKW- Parkplatz ( mit entsprechenden Parkschild und PKW-Piktogramm so ausgewiesen) zwar nicht befestigt aber gut befahrbar und gänzlich leer. Tja, schönes Plätzchen am begrünten Donauufer. Nur leider nicht erlaubt. Übrigens auf den umliegenden PKW-Parkplätzen dürfen Womos man von 8:00 - 22:00 kostenlos stehen! Nun kommt gegen mittag ein "Dickschiff" (Vom "feinsten", wohlgemerkt!) auf den Platz gefahren, Platz ist ausreichend vorhanden!, fährt wieder vom Platz und biegt unweit auf den v.g. PKW-Parkplatz ein. Und da stand er, neben zwei drei anderen Womos und einem Wohnwagengespann; Schön im Grünen am Donauufer, Campingmöbel weiträumig platziert, Wäschetrockner draussen; auch am nächsten frühen Morgen noch! Und jetzt wurde es noch interessanter! "Dickschiff" fährt auf den Platz, entsorgt was man so loswerden will, bunkert Wasser, fährt vor das Sanitärhaus, die ganze Mannschaft stürmt noch einmal die Toiletten und verschwindet! Die anderen Kollegen kamen mit der "Box" über den Deich spaziert und entsorgen ihre Müllbeutel, und schleichen wieder von dannen! Tja,....... 8,50 Euro gespart (Eher Ja wie Nein)! Ich und die Anderen auf dem Platz nicht!!!!!!! Das hat jetzt nichst mit Neid oder nicht gönnen zu tuen! Aber einen Kommentar kann ich mir nicht verkneifen. Die Bergriffe "Geiz" und "Asozial" sind auf dem Platz schon zu hören gewesen! Allzeit gute Fahrt Günter Hallo Wohnmobilisten / innen, Frankreich hat seine 2m Balken und Deutschland hat dafür sein Verkehrsschild: Verkehrszeichen 1048-10 nur Personenkraftwagen. Es ist nicht identisch mit dem Schild: Verkehrszeichen1048-17 nur Wohnmobile! Nur wenn keines dieser Schilder vorhanden ist, kann jeder mit <7,5t sein Fahrzeug dort parken. Für Fahrzeuge über 7,5t, auch Wohnmobile, gibt es andere gesetzliche Regelungen! Irmie
Hättest Du dazu evtl.mal einen Link? Gerade zu dem "PKW ins Gesicht gucken" kann ich irgendwie nichts finden.
Der Hinweis im ersten Satz ist logisch, aber ansonsten erlaube ich mir schon die Anmerkung, dass in Deutschland beim Zeichen 314 --> Link das Parken für alle Fahrzeuge erlaubt ist, unabhängig vom Gewicht und der Fahrzeugart, erst durch Zusatzschilder können Einschränkungen erfolgen.
Ich bin zwar nicht "NaviGer", aber hier über diesen --> Link kannst du dir alle Zusatzzeichen, ganz am Ende, anschauen. Und ich gehe davon aus, dass sich "NaviGer" täuscht, denn das von ihm erwähnte Zusatzzeichen, dem "Pkw ins Gesicht" schauen, gibt es in der Aufstellung nicht. Danke Wolf, diese Übersicht kannte ich bereits. Aber eben das erwähnte Zusatzschild finde ich nicht. Ich habe auch noch nie was davon gehört. Hallo , "NaviGer" meint vermutl das „Verkehrszeichen“ Z 251. Bedeutung: „Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ . --> Link (Scrollen bis zur Nr 29). Der „Pkw von der Seite“, dargestellt im „Z 1048-10", Bedeutung: „nur Personenkraftwagen“ ist ein Zusatzzeichen. Auszug §39(3)StVo: Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht. Es handelt sich hier also, obwohl beides „Verkehrszeichen“ sind, um 2 völlig unterschiedliche Regelungsinhalte. Das Schild Z 251 ist sozusagen ein eigenständiges Verkehrsschild, (das keines weitren Zeichens bedarf). Das Schild Z 1048-10“ konkretisier lediglich ein i.d.R. oberhalb angebrachtes allgemeines Verkehrsschild (ohne für sich alleine stehen zu können). aber ansonsten erlaube ich mir schon die Anmerkung, dass in Deutschland beim Zeichen 314 --> Link das Parken für alle Fahrzeuge erlaubt ist, unabhängig vom Gewicht und der Fahrzeugart, Hallo, ich glaube, das ist nicht richtig! Fahrzeuge über 7,5 t dürfen in Wohngebieten nicht parken. Auch dann nicht, wenn das Zeichen 314 in diesem Gebiet steht. §12 Sraßenverkehrsordnung (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften 1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen, 3. in Kurgebieten und 4. in Klinikgebieten 5. vor Bordsteinabsenkungen Irmie
Ich gehe davon aus, dass du das Zeichen 314 nie in den in § 12 StVO, Abs. 3a, angeführten Gebieten vorfinden wirst, das wäre ein Widerspruch. Wenn aber doch, darfst du dort auch parken, denn durch dieses Zeichen wird es dir explizit erlaubt. Wenn es nicht gewollt ist, muss ein Zusatzschild angebracht werden. |
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