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hallo
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versicherungs- und campingkartenwust, was ist wirklich nötig


patrik am 12 Mai 2006 22:49:58

hallo an alle,

ich hab ja schon mal kurz erzählt das wir seit diesem jahr jetzt endlich auch den traum vom Womo erfüllt haben.
nach den ersten kurztrips steht jetzt über himmelfahrt und dann in den pfingstferien die ersten auslandsreisen an.

da man ja in allen möglichen broschüren und allen möglichen anzeigen die versicherung gegen die versicherung der versicherung nahegelegt bekommt deshalb die frage an die alten hasen:

welche versicherungen und schutzbriefe sind denn wirklich sinnvoll? habe beim adac auch versicherung gegen leitungswasserschäden gefunden, wie soll ich mir das den im womo vorstellen? zählen da auch undichte leitungen dazu?

außerdem die frage, braucht man denn ausser der skandinavien campingkarte und der icc noch andere, oder sind andere sinnvoller?


also ihr seht nix als fragezeichen, wäre echt dankbar über ein paar tips

also bis denn und danke

patrik

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thmgoe am 13 Mai 2006 06:20:31

Hallo Patrik

Ich habe nur die normale Haftplicht und Vollkaskoversicherung plus den ADAC-Schutzbrief. Damit ist meiners erachtens alles abgedeckt .

In Scandinavien brauchst Du entweder die Skandinavien Camping Card oder die Camping Card International. Die CCI bekommst Du z.B. beim ADAC. Die SCC bekommst Du auf jedem CP in Scandinavien.

Thomas

Tipsel am 13 Mai 2006 06:38:15

Hallo Patrik,

wir haben die CCI, den ADAC-Schutzbrief plus und die Auslandskrankenversicherung, und hoffe, dass wir damit ausreichend vorgesorgt haben.

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moppeline am 13 Mai 2006 07:29:09

Hallo Patrik

mehr haben wir auch nicht, normale Vollkasko, ADAC-Schutzbrief und die CCI-Card.

Für uns 3 haben wir natürlich eine Auslandskrankenversicherung über den ADAC abgeschlossen. Die mußte auch gleich beim ersten Mal herhalten und hat ohne Probleme fix gezahlt.

Ansonsten weiß ich nichts, wo Du noch Geld für ausgeben müsstest.

Gast am 13 Mai 2006 07:30:38

Hallo Patrik,

wir haben auch nur die normale Fahrzeugversicherung (Haftpflicht + Vollkasko), ADAC Schutzbrief plus, Auslandkrankenversicherung (wenns nötig ist) und CCI-Card. Das wars - wir halten das für ausreichend.

zöpfchen796 am 13 Mai 2006 07:36:59

Hallo Patrick,

also Haftpflicht und Vollkasko, Inhaltsversicherung und ADAC-Schutzbrief,
so sind wir ausgestattet. Auslandskrankenschutz natürlich auch.

MFG Wolle

Gast am 13 Mai 2006 11:06:13

Hallo,
Ihr mal habt alle den Adac Schutzbrief.....schon mal nachgelesen bis zu welcher Fahrzeughöhe der Schutzbrief greift??

Frank

thmgoe am 13 Mai 2006 11:14:31

Ja, mein Wohnmobil ist von der Höhe sowie auch vom Gewicht im Schutzbrief enthalten.

Gast am 13 Mai 2006 11:19:37

--> Link

Frank

patrik am 14 Mai 2006 14:10:18

hallo an alle,

danke erstmal für die antworten,ich fühl mich da gleich viel sicherer versichert, nachdem wir die von euch genannten cards und versicherungen haben und den rest dankend abgelehnt haben.

das mit der höhe im schutzbrief würde ich auf fahrzeuge uber 4 tonnen beziehen, zb für meinen mit 3,1t gilt er ohne begrenzung. trifft mich allerdings nicht, da der lmc niedriger ist. oder zählt der dachkoffer mit???????

so neue frage, neues glück.

bis bald und nochmals danke

patrik

Meule am 15 Mai 2006 00:15:51

@ Patrick,

Du hast das schon richtig gelesen .... Höhenbeschränkung oberhalb 4 t.

Mein WoMo hat 3,5 t und der ADAC hat mich schon schön huckepack tranportiert ... und den Anhänger von mir haben sie angehangen - alles problemlos :)

Den Sinn des Verhältnisses zwischen Gewicht und Höhe verstehe ich allerdings auch nicht .... habe aber eben auch nur in den Vergleich geschaut - nicht in die AGB des ADAC (ob das so stimmt?).

lg
Meule

Gast am 15 Mai 2006 06:02:05

rheuma kay hat geschrieben:Hallo,
Ihr mal habt alle den Adac Schutzbrief.....schon mal nachgelesen bis zu welcher Fahrzeughöhe der Schutzbrief greift??

Frank


Ich habe extra nachgefragt, da ich es für mein WOMO wissen wollte. Hier die Antwort:
ADAC-Antwort
Fuer Ihre bestehende ADACPlusMitgliedschaft gilt:

Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Befoerderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplaetze (einschliesslich des Platzes fuer den Fahrer) haben und

eine Gesamtbreite von 2,55 m,
eine Gesamtlaenge von 10 m,
eine Hoehe von 3,- m, sowie
ein zulaessiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht ueberschreiten.

Gleiches gilt fuer den mitgefuehrten Anhaenger einschliesslich Ladung. Der Anhaenger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,- m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.

Darueber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu

einer Hoehe von 3,20 m und
einem zulaessigen Gesamtgewicht von 7,5 t.

Bei Wohnmobilen, die die genannten Hoechstmasse ueberschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht:
- Bergung (Paragraf 26)
- Fahrzeugtransport (Paragraf 30)
- Personentransport 'Pick-up' (Paragraf 31)
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung (Paragraf 33)

Eine Erweiterung oder Ausnahmebewilligung ist leider nicht moeglich. Wir bitten Sie hierfuer um Ihr Verstaendnis.

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