Schönen guten Abend!
Nach dem Fußball kann ich jetzt wieder ungestört meiner WoMo-Planung fröhnen :)
Ich werde mir meinen Wagen (Citroen Jumpy L2, PKW) mit einer Camperausstattung einrichten. Diese wird halbwegs fest an den Befestigungspunkten der dritten Sitzreihe und sonstiger Ladungssicherungspunkte befestigt (Also keine Campingskiste alla QUQUQ etc.) Als Kocher kommt ein Zweiflammenkocher mit Kartusche oder Flasche zum Einsatz.
Da der Wagen weiterhin als PKW laufen wird, muss der Kocher leicht herausbar sein. Das ist ja auch so gewünscht, damit ich im Frein kochen kann. Eine Gasabnahme sollte damit nicht erforderlich sein.
Ich habe folgende knackige Fragen:
1. Muss ich wegen des Umbaus generell zum TÜV? Keine Umtypisierung oder fester Gaseinbau etc., lediglich einige "Holzkisten" fest mit der Karosserie verschraubt.
2. Wie mache ich das mit dem Kocher am geschicktesten? Einfach einbauen und vor dem TÜV herausnehmen? Ich dürfte ihn doch eigentlich drinnen lassen, da es sowieso kein "WOMO" ist und der Kocher nicht festeingebaut? Gibt es in diesem Punkt Unterschiede zwischen Kartusche und Flasche?
Ich habe mich da schon schlau gemacht, aber die Infos sind nicht immer so gehaltvoll und treffen auch nie 100% auf meinen Fall zu.
Besten Dank für eure Hilfe!
Schönen guten Abend!
Lukas
Edit: Mir ist gerade ein logischer Fehler aufgefallen: Sollte dafür kein TÜV notwendig sein, verhält sich ja sowieso alles wie zB. bei den QUQUQ-Kisten, oder? Es ist einfach nur Zuladung und ich muss entsprechend nur gesunden Menschenverstand bei der Ladungssicherung walten lassen.


