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Parken mit der Orangen Parkerleichterung


Helmutk am 20 Jul 2016 21:52:27

Hallo Wohnmobilfahrer,

kennt sich jemand mit der orangen Parkerleichterung aus? Muss ich auf öffentliche Wohnmobil Stellplätze mit Parkautomat oder Kassierer Gebühren bezahlen?

Freue mich über eure Antworten!

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wolfherm am 20 Jul 2016 22:11:08

Was ist das für eine Erleichterung?

reisemobil.online.cx am 20 Jul 2016 22:15:29

Hallo Wolfgang,
habe mal kurz gegoogelt, "Helmutk" meint sicher dies --> Link

Gruß Michael

Anzeige vom Forum


wolfherm am 20 Jul 2016 22:31:44

Dann wag ich mal die Aussage: Da muss gezahlt werden.

mit dem "richtigen " Ausweis in blau bestehen andere Regelungen.

Helmutk am 20 Jul 2016 22:42:59

Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit Grad 80 ! Ich habe im Netzt vor ein paar Wochen einen Link dazu gefunden, der speziell für Wohnmobile zutraf und ihn aus Versehen gelöscht! Jetzt finde ich ihn nur noch für allgemeines Parken!

Matze665 am 20 Jul 2016 22:45:23

Auf öffentlichen Parkplätzen muss man nicht zahlen.

An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

wolfherm am 20 Jul 2016 22:46:53

Matze665 hat geschrieben:Auf öffentlichen Parkplätzen muss man nicht zahlen.

An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.



Wo steht das? Habe dazu nichts gefunden.

wolfherm am 20 Jul 2016 22:53:23

Gefunden. Im oben genannten Link.

Matze665 am 20 Jul 2016 22:54:47

Im Text zu der Orangen Karte.

Die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

bockpfeifscheisserl am 20 Jul 2016 23:11:14

*grübel*... das sagt aber noch nicht aus, daß diese Regelung Stellplätze mit einschließt.

wolfherm am 20 Jul 2016 23:36:22

bockpfeifscheisserl hat geschrieben:*grübel*... das sagt aber noch nicht aus, daß diese Regelung Stellplätze mit einschließt.


Es geht ja auch um Parkplätze mit dem Zusatz Wohnmobil.............

Gast am 21 Jul 2016 06:57:33

Die Diskussion hatten wir schon mal (oder öfters). Diese Parkerleichterung gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen. Wohnmobilstellplätze sind ja nach STVO auch nur Parkplätze für Wohnmobile, solange sie in öffentlicher Hand sind. Anders sieht es aus bei privaten Stellplätzen, der Betreiber ist Privatperson oder privates Unternehmen und muss sich nicht an dieses Regelungen halten. Hier könnte es passieren, dass der TE trotzdem zahlen muss oder einfach weiterfährt. Das wäre zwar nicht nett vom Betreiber, aber sein gutes Recht. Diskussionen sind dann zwecklos.

brainless am 21 Jul 2016 09:16:51

19grisu63 hat geschrieben: Wohnmobilstellplätze sind ja nach STVO auch nur Parkplätze für Wohnmobile, solange sie in öffentlicher Hand sind.




Ja, das ist richtig.
Es gilt aber natürlich nicht für Stellplätze von Betreibergesellschaften (z.B. "Touristik GmbH der Stadt Posemuckel"), die im Besitz eines öffentlichen Organs sind.
Hier hat die Orange Karte keine Gültigkeit, hier greift Zivilrecht,


Volker

Helmutk am 21 Jul 2016 21:30:35

Guten Abend, danke an Alle!
Werde mal ausprobieren, wie es klappt!

bockpfeifscheisserl am 21 Jul 2016 21:55:22

Ist es eigentlich immer leicht zu erkennen, wer der Betreiber des Platzes ist? Hab ich irgendwie nie drauf geachtet...

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