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Kürzlich auf einer Raststätte 1, 2


brainless am 25 Jul 2016 14:48:00

bockpfeifscheisserl hat geschrieben: (Auch in Deutschland darf man nicht auf dem Rastplatz übernachten!)



Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Natürlich darf man in D auf Rastplätzen und auf Parkplätzen an Raststätten übernachten.
Eine andere Frage, aus Sicherheitsgründen, ist, ob man dort auch übernachten sollte,



Volker ;-)

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thomas56 am 25 Jul 2016 14:52:22

sehe mich nicht als LKW, eher als Reisebus.....also parke ich auf Reisebusplätzen.

Solofahrer am 25 Jul 2016 15:17:26

thomas56 hat geschrieben:sehe mich nicht als LKW, eher als Reisebus.....also parke ich auf Reisebusplätzen.

:mrgreen:
Dazu fällt mir ein, dass ich vor gut 2 Jahren auf einem BAB-Rastplatz in Bayern gegen 23:00 Uhr gesehen habe, wie ca. 50 Busspassagiere älteren Semesters einer nach dem anderen beim Vorbeigehen an einem auf einem Busparkplatz parkenden Wohnmobil an dessen Tür klopften. Auf meine Nachfrage (ich kam gerade aus der Gaststätte und war auf dem Weg zu meinem PKW), warum sie das täten, sagte mir einer: "Der Busfahrer hat gesagt, dass jeder, der sich über den weiteren Weg ärgere, ruhig mal an die Tür des Wagens klopfen könne, denn durch dessen Blockieren des Busparkplatzes müsse er den Bus jetzt 300 Meter weiter bei den LKWs abstellen."
Die Gruppe war gut drauf, trotz der späten Stunde. :lol:

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Jonah am 25 Jul 2016 15:23:02

Solofahrer hat geschrieben: "Der Busfahrer hat gesagt, dass jeder, der sich über den weiteren Weg ärgere, ruhig mal an die Tür des Wagens klopfen könne, ...


lustige Vorstellung :D

brawo1 am 25 Jul 2016 18:54:55

bockpfeifscheisserl hat geschrieben:Wenn man z.B. akut fahruntüchtig werden sollte, ist man prinzipiell verpflichtet sofort die Straße zu verlassen!

Na ja, darum geht es ja hier nicht.

Was verstehst du denn unter akut fahruntüchtig? Müdigkeit fällt mit Sicherheit nicht darunter, damit würdest du bei einem Polizeibeamten aus meiner Sicht nicht durchkommen.

ganderker am 25 Jul 2016 18:59:04

brawo1 hat geschrieben:Was verstehst du denn unter akut fahruntüchtig? Müdigkeit fällt mit Sicherheit nicht darunter, damit würdest du bei einem Polizeibeamten aus meiner Sicht nicht durchkommen.


tja, und ich dachte in erster Linie an Müdigkeit (die ja sehr gefährlich ist), die man irgendwann dann tatsächlich beenden muss durch Ruhen/Schlafen. Alkohol ist selbst herbeigeführt, klare Sache.

Gast am 25 Jul 2016 19:12:54

Recht ist Theorie.
Praxis ist oft unrecht.
Ärgern tut man sich nur, wenn man selbst betroffen ist.

Ich bin auch nicht für Gesetzesüberschreitung. Aber mal ehrlich: Wer hat noch nie Regeln gekippt?

Anekdote: Vor ein paar Monaten - ich fuhr gerade nach Hause - stand ein Streifenwagen mitten am Zebrastreifen. Es war nicht zu übersehen: Die beiden Herren waren beim essen.

Ich überlegte: soll ich - oder soll ich nicht?
Ich tat's. Ich hielt an, um mir den Einsatzbefehl zeigen zu lassen. Ohne Einsatzbefehl darf die Polizei nämlich auch nicht einfach so da stehen :mrgreen: Dachte mir: Mal sehen, was die jetzt sagen.

Gottseidank fiel mir gerade noch ein, dass ich ein Bierchen getrunken hatte. Nur eins zwar, aber das wäre mir in dieser Situation garantiert zum Bummerang geworden. So bin ich also bürgerlich brav weiter gefahren.

Bei all den Problemen, die in den letzten Jahren öffentlich auf uns abgeladen werden, ist ein zu Unrecht belegter Parkplatz das allerkleinste. Ärgerlich zwar, aber wir haben bestimmt bald ernstere Probleme. Und zwar jeder von uns.

Viele Grüße
Bernd

wolfherm am 25 Jul 2016 19:17:25

Aha, Einsatzbefehl......Wahrscheinlich noch vom PP.....Essen ist ein Noteinsatz... :D

Gast am 25 Jul 2016 19:23:42

wolfherm hat geschrieben:Aha, Einsatzbefehl......Wahrscheinlich noch vom PP.....Essen ist ein Noteinsatz... :D

Egal ob es Einsatzbefehl oder Marschbefehl oder Dienstauftrag oder .... heißt, auf keinen Fall darf die Polizei bei "normaler Streife" gegen Gesetze verstoßen. Das wäre mir jedenfalls neu. Es sei denn, dieses "Recht" wurde 1989 aus der DDR mitimportiert 8) Habe ich dann aber nicht mitgekriegt. Im übrigen war das eine Anekdote. Ich möchte nicht darüber diskutieren.

Viele Grüße
Bernd

wolfherm am 25 Jul 2016 19:25:08

Ich doch auch nicht. Hast du den Schmunzelmann übersehen?

kurt2 am 25 Jul 2016 19:31:22

BerndDerBus hat geschrieben: Ohne Einsatzbefehl darf die Polizei nämlich auch nicht einfach so da stehen ...........
Viele Grüße
Bernd


Interessant, was hier so alles verzapft wird :D :D :D



Richtig in diesem Zusammenhang wäre gewesen: "Ohne die Inanspruchnahme von Sonderrechten darf die Polizei............."
Geregelt hier in Abs 1.--> Link
(man beachte den letzten Halbsatz, der die sehr eng gefassten Voraussetzungen regelt)!

bockpfeifscheisserl am 25 Jul 2016 19:40:06

brainless hat geschrieben:
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Natürlich darf man in D auf Rastplätzen und auf Parkplätzen an Raststätten übernachten.

Nein! Darfst du nicht.
Das ist die Geschichte mit der 'Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit', deshalb lässt man Mobilisten gewähren. Aber...
Versuch mal einem Polizisten zu sagen:'Ich fahre jetzt zum Übernachten auf die Autobahnraststätte!' Dann wird der nette Beamte dich abstrafen... Raststätten sind weder Stell- noch Campingplätze.

bockpfeifscheisserl am 25 Jul 2016 19:43:03

brawo1 hat geschrieben:Was verstehst du denn unter akut fahruntüchtig?.

Herzprobleme, Atemnot, plötzlich auftretender Schwindel... ;-) ... kann ja ausnahmsweise mal passieren.

Rockerbox am 25 Jul 2016 19:45:24

bockpfeifscheisserl hat geschrieben:Natürlich darf man in D auf Rastplätzen und auf Parkplätzen an Raststätten übernachten.

Nein! Darfst du nicht.
Das ist die Geschichte mit der 'Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit', deshalb lässt man Mobilisten gewähren.


Doch, darfst du schon!

Zitat Wikipedia:
Ansonsten ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur dann als zulässiger Gemeingebrauch zu werten, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendig ist.[1] Dies gilt auch für Wohnmobile. Hierbei dürfen alle Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden, außerhalb des Fahrzeugs darf allerdings kein „campingartiges Verhalten“ (Aufbau von Stühlen und Tischen, Grillen oder das Ausfahren der Markise) praktiziert werden. Selbstverständlich müssen örtliche Parkvorschriften beachtet werden. Überdies muss die drohende Fahruntüchtigkeit, beispielsweise wegen Übermüdung nach langer Fahrt, der Anlass für das Aufsuchen des Parkplatzes sein. Wird die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs – zum Beispiel durch Alkoholgenuss – herbeigeführt, so liegt kein zulässiger Gemeingebrauch mehr vor.

Gibt noch mehr Seiten im Netz, enfach mal googeln .....

Gast am 25 Jul 2016 19:48:15

kurt2 hat geschrieben:Interessant, was hier so alles verzapft wird :D :D :D

Heiliges Kanonenrohr! :cyclop: Ihr wisst doch, was gemeint ist
Muss ich denn für euch googeln? Nee!

ganderker am 25 Jul 2016 19:48:32

Rockerbox hat geschrieben: Überdies muss die drohende Fahruntüchtigkeit, beispielsweise wegen Übermüdung nach langer Fahrt, der Anlass für das Aufsuchen des Parkplatzes sein. .


ja, so hatte ich das in Erinnerung :D

bockpfeifscheisserl am 25 Jul 2016 19:48:50

...rockerbox...
...meine ich doch ...Das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage! Aber man darf trotzdem nicht 'zum Übernachten auf die Raststätte' fahren.

bockpfeifscheisserl am 25 Jul 2016 19:52:02

Noch mal anders erklärt... Du darfst dort die Fahrt unterbrechen und übernachten aber nicht von vornherein gezielt eine Raststätte als Übernachtungsplatz wählen.

wolfherm am 25 Jul 2016 19:54:30

Nun lasst doch mal bitte die Haarspalterei.........ihr macht da ein Riesending draus. Wer hat denn so etwas wie der TE schon erlebt? Das sind Einzelfälle. Es geht normalerweise ganz entspannt zu.

bockpfeifscheisserl am 25 Jul 2016 20:13:55

Da hast du definitiv recht, aber in dem Fall ist es wohl notwendig dieses Haar zu spalten... damit nicht irgendwann jemand vor dem Herrn Polizei steht und auf sein (gar nicht bestehendes) Recht pocht.

Gast am 25 Jul 2016 21:22:56

Es kommt ja schon mal vor, dass man nach langer Fahrt so übermüdet ist, dass man es nicht mehr von der Autobahn runter schafft.

Ist mir auch schon passiert. Aber genau deshalb weiß ich auch, dass - wenn man so übermüdet ist - man bereits vorher eine Gefahr für sich und andere dargestellt hat. Wer immer jetzt hier auf sein "Recht" pocht, sollte darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, vor der "rechtsbegründenden Müdigkeit" in Ruhe eine Übernachtungsstelle zu suchen. Ich bin kein Besserwisser und auch kein Bessermacher, denn wie gesagt ist mir auch schon passiert. Dass heute jeder auf falschen Parkplätzen steht, ist aber nun mal so und wird durch hadern auch nicht besser.

Viele Grüße
Bernd

Tinduck am 25 Jul 2016 21:29:04

Die Übermüdung tritt ja sowieso meist als Folge der monotonen Autobahnfahrt auf. Wenn man runterfährt, einmal Kreisverkehr, zweimal Abbiegen, ist durch die Aufmerksamkeitserhöhung erstmal der Sekundenschlaf gebannt, dann schafft man es auch noch bis zum nächsten Parkplatz.

Die nächste Raststätte ist übrigens meist weiter als die nächste Abfahrt, gibt mehr Abfahrten als Raststätten :D so kommt man noch schneller runter von der Bahn...

bis denn,

Uwe

FWB Group am 25 Jul 2016 21:29:48

wolfherm hat geschrieben:Nun lasst doch mal bitte die Haarspalterei.........ihr macht da ein Riesending draus. Wer hat denn so etwas wie der TE schon erlebt? Das sind Einzelfälle. Es geht normalerweise ganz entspannt zu.


Wolfgang
In der Hauptreise Zeit, auf europäischen Raststätten und es geht enspannt zu, ich denke manchmal, du warst lange nicht mehr unterwegs und das bitte ist, mit Verlaub gesagt!
Kopfschüttelnde Grüsse
Frank

wolfherm am 25 Jul 2016 21:32:30

Frank,

Du hast mich wohl missverstanden. Wie oft bist du schon von der Polizei von einer Raststätte vertrieben worden? Das meinte ich. Vielleicht habe ich mich ja unklar ausgedrückt.

Gast am 25 Jul 2016 21:46:49

Kollegen vertreiben sie ja angeblich nicht. Wenn man also nicht vertrieben werden will, kann man auch eine Dienstmütze auf den Beifahrersitz legen :mrgreen: Link zum eBay Artikel

Aber das ist dann das letzte. Ich klink mich jetzt aus.
Gute Nacht, Deutschland
Bernd

Mover am 25 Jul 2016 22:35:23

Leute, fahrt ins nächste Dorf und sucht für die Nacht eine Straße im Wasser.

Machen wir immer so. Auch für längere Rasten.

FWB Group am 25 Jul 2016 22:38:17

Wolfherm
Nun Wolfgang.
Damit gast du Recht, vertrieben bin ich noch nicht worden.

Aber in der Hauptreisezeit auf ner Raststätte und entspannt zu gehen.
Das sind Dinge, die sich widersprechen. :lol:

wolfherm am 25 Jul 2016 23:09:43

Du hast es immer noch nicht verstanden, was ich meinte....Entspannt mit der Polizei...ist aber jetzt auch gut.

Gast am 26 Jul 2016 11:43:34

FWB Group hat geschrieben:Damit gast du Recht, vertrieben bin ich noch nicht worden.

Legst die ebay-Mütze nicht nur auf den Sitz. Ziehst sie auf oder? :mrgreen: :mrgreen:

Wenn man die Mütze trägt, fährt der LKW auch leichter weg :)

Tdr01 am 30 Sep 2016 14:17:25

Hallo Leut`,
interessante Diskussion die hier geführt wird.
Ne Frage hierzu hätte ich dann aber doch noch.
Gilt das Parken auf LKW Parkplätzen generell für FZG >3,5To zGG?
Dann dürft ich mit meinem 4To also auf LKW ausgewiesenen Plätzen stehen?
Gruß
Tom

jochen-muc am 30 Sep 2016 14:39:10

Mover hat geschrieben:Leute, fahrt ins nächste Dorf und sucht für die Nacht eine Straße im Wasser.

.


Das geht bei uns aber z.B. nicht

"Gustl" kann nicht schwimmen :mrgreen:


Wir übernachten in Italien oft auf solchen großen Autohöfen meinst neben anderen Womis, da kam noch nie jemand :eek:

Tinduck am 01 Okt 2016 08:06:08

Tdr01 hat geschrieben:Gilt das Parken auf LKW Parkplätzen generell für FZG >3,5To zGG?
Dann dürft ich mit meinem 4To also auf LKW ausgewiesenen Plätzen stehen?
Gruß
Tom


Ja.

Und Du darfst nicht auf Parkplätze mit dem PKW-Zusatzschild.

bis denn,

Uwe

brainless am 01 Okt 2016 11:41:12

Ein grundsätzliches Recht besteht für Reisemobile > 3,5 t nicht: Sie sind weder "PKW" noch "LKW".
Da aber durch zGM und vor allem durch die Ausmaße Reisemobile nicht auf PKW-Plätze passen, wird das Parken auf für LKW ausgewiesenen Flächen geduldet,



Volker ;-)

Tinduck am 01 Okt 2016 20:31:09

Jein...

Das LKW-Zusatzschild am Parkplatz heisst, dass dort nur KFZ mit über 3,5 T zGG incl. Anhänger und ihre Zugmaschinen blablabla parken dürfen => für Womos über 3,5 T also natürlich auch erlaubt. Das Zusatzschild hat Nr. 1048-12 im Katalog.

Das Zeichen hat nichts damit zu tun, als was das KFZ zugelassen ist, es geht nur ums Gewicht.

1048-10 (stilisierter PKW) hat allerdings die Bedeutung 'nur PKW', hier spielt also die Art der Zulassung eine Rolle.

Das absurde daran ist, dass ein Womo mit <= 3,5 T auf einer Raststätte, auf der nur Parkplätze für über 3,5 T und für PKW ausgeschildert sind, nicht parken darf :D

bis denn,

Uwe

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