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WoMo gekauft von privat und Getriebeschaden auf Heimfahrt


ASM01Concorde am 07 Aug 2016 14:28:51

Hallo an die Forencommunity,

wir haben uns Vor drei Tagen ein Wohnmobil gekauft. Fiat Ducato 280, Baujahr 1987 mit Saugdiesel-Motor und Concorde-Aufbau (5000,- Euro).
Der Verkäufer verstrickte sich im Vorfeld (telefonisch) schon häufig in Widersprüche zu diversen Themen, welche uns jetzt erst im Nachhinein aufgefallen sind, im Bezug auf den Getriebeschaden.

Als wir ihn abholten erwähnte er mehrfach, dass sich das WoMo besser fährt, wenn man am besten immer im zweiten Gang anfährt. Da wir (meine Frau und ich), vorher noch nie mit KFZ´s dieser Größenordnung zu tun hatten, dachten wir, dass dieses wohl richtig sein wird, denn da der Verkäufer Aussendienstler von Beruf ist, verstand er es, Menschen zu irritieren/ ihnen was "auf zu quatschen". Vor Ort und bei der Begutachtung durch uns haben wir natürlich auch den Motor angelassen und sind einmal "um den Block" gefahren. Dort merkte ich, dass das Schalten hin und wieder schwierig und hakelig war. Der Verkäufer meinte, dass sei "normal". Als ich dann im Stand den Rückwärtsgang bei laufendem Motor nicht rein bekam, packte er den Schaltknüppel und zog den Gang "mit Gewalt" rein welches ein starkes und lautes rucken mit sich brachte. Er meinte auch da, dass es normal sei.

Lange Rede, kurzer Sinn,...

Auf der Heimfahrt, noch nichtmal auf der Autobahn angekommen bemerkten wir, dass da was nicht stimmt weil in den Dörfern und kleinen Städten auf dem Weg zur Autobahn wurde es immer mal schwierig bis unmöglich, zu schalten. Nachdem ich den Motor aus gemacht habe und dann geschalten habe, ging es wieder. Bei laufendem Motor hörte man beim schalten regelmässig lautes krakzeln aus dem Getriebe und es klingt, als rattern Zahnräder aufeinander und der Gang ist nicht wirklich drin.

Wir sind dann weiter nach Hause gefahren (350 km) auf der Autobahn, wo alles lief, da man auch kaum bis garnicht schalten musste. Ich erkundigte mich im Internet und fand mehrere Einträge zu diesem Fahrzeug und diesen Symptomen mit dem Ergebnis, dass sowohl Kupplung als auch Getriebe defekt sind und ausgetauscht, respektive ausgebaut, aufgeschraubt und Teile ersetzt werden müssen. (Ich bin kein Kfz´ler und habe da wenig Ahnung).

Gestern schrieb ich ihm eine EMail mit dem Vorfall und kurz darauf rief ich ihn an und er unterbrach mich schon nach wenigen Sekunden mit der Aussage "Ich hab keine Ahnung wovon Sie reden und lasse mir nichts von Ihnen unterstellen. Verklagen Sie mich ruhig, denn ich hab den Kaufvertrags-Vordruck von mobile de genommen in welchem Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind."

Dieser prompte Antwort, wie aus der Kanone geschossen, war definitiv einstudiert und man spürte auch, dass er damit gerechnet hat, dass wir uns melden und das Getriebe bemängeln. Wie eingangs erwähnt, haben wir jetzt bemerkt, dass er uns in vielen Belangen einfach belogen hat. Wie gesagt, er versteht es gut zu täuschen / verkaufen, durch Aussendienstler-Tätigkeit.

Uns ist ganz klar, dass ihm der Schaden bewusst war, denn es ist, gemäss vieler Berichte im Internet, das typische Symptom für einen kommenden Kupplungs/Getriebeschadens. Er selbst war vor zwei Wochen selber auf einer Veranstaltung mit dem WoMo und auch dort hätte man es definitiv bemerkt.

Jetzt meine Frage: Was kann ich tun?
Mir ist klar, dass einige jetzt denken oder schreiben "Selber Schuld, sowas muss man prüfen" o.ä. aber ich bin nicht vom Fach und somit kann man sich so Aussagen sparen ;) (präventiv schonmal abgeblockt :p )

Habe ich irgendeine Chance irgendwas zu tun? WoMo zurück? Geld für die Reparatur von ihm? ... was auch immer,.....?!
Wir sind enttäuscht, traurig und wütend auf diesen Typen, weil er uns arglistig getäuscht hat. Kann uns jemand hier im Forum helfen, welcher rechtlich ein wenig Ahnung hat?

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für eure Hilfe.

Viele Grüße und euch einen sommerlichen Sonntag. (um mich im Vorfeld nicht nachweislich zu belasten (für einen eventuellen Gerichtsprozess), verzichte ich hier bei meinem ersten Post auf meine Namensnennung. Habt bitte Nachsicht mit mir als Neuling)

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Rudieins am 07 Aug 2016 14:48:46

Hallo,

was kann man erwarten, wenn man 5000 Euro für ein Wohnmobil ausgibt? Wenn man die 5000 Euro aufteilt, dann kommt da vielleicht 2000 fürs Wohnmobil raus und 3000 für Erfahrungen, die muss jeder selbst machen, keiner übernimmt die von anderen und die kosten dann auch Geld.

Ich weiß, das ist sarkastisch, aber auch ein bisschen wahr.

Gruß Rudi

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 15:00:29

Rudieins hat geschrieben:Hallo,

was kann man erwarten, wenn man 5000 Euro für ein Wohnmobil ausgibt? Wenn man die 5000 Euro aufteilt, dann kommt da vielleicht 2000 fürs Wohnmobil raus und 3000 für Erfahrungen, die muss jeder selbst machen, keiner übernimmt die von anderen und die kosten dann auch Geld.

Ich weiß, das ist sarkastisch, aber auch ein bisschen wahr.

Gruß Rudi


Mir ist klar, dass es alt ist, mir ist klar, dass es günstig ist, mir ist klar, dass wir vor lauter Vorfreude, dass wir bald unser erstes Wohnmobil besitzen zu blauäugig waren und mir ist klar, dass dort noch Geld investiert werden muss aber das ist wirklich nicht das Anliegen meines ersten Foren Post´s.
Per Definitiven, kann man in einem Forum Hilfe und Beratung erhalten und mit meinem Post wollte ich keine Vorwürfe als Antwort bekommen, da mir meine Blauäugigkeit jetzt im Nachhinein auch bewusst ist.

Ich habe lediglich die Hoffnung, dass es hier jemanden hat, welcher mir mit sinnvollen Antworten, evtl. Helfen kann und hoffe weiterhin auf einen verständnisvollen Menschen, welcher mir wenigstens sagen kann ob ich rechtlich und finanziell Pech hatte oder ob ich eine rechtliche Möglichkeit habe, den Schaden finanziell zu minimieren o.Ä.

:(

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markgraefin am 07 Aug 2016 15:03:52

Rudieins hat geschrieben:Ich weiß, das ist sarkastisch, aber auch ein bisschen wahr.


Wie gut, dass du wenigstens einsiehst, dass dein Kommentar sarkastisch ist.

Hallo ASMO,

es tut mir wirklich leid, dass ihr einem "sehr netten" (für mich persönlich!!!) Betrüger aufgesessen seid
und hoffe, dass ihr hier noch Hilfe erfahrt.

Ich kann dir nur sagen, ich würde schnellstens zu einer Rechtsberatung gehen.
Keine Ahnung, ob auch der ADAC oder die Verbraucherberatung helfen können, nur eines
weiß ich genau, du solltest schnell handeln.

Ich wünsche euch, dass dieses Problem einigermaßen gut aus der Welt zu schaffen ist.

Alles Gute
Markgräfin

Bergbewohner1 am 07 Aug 2016 15:07:11

Was soll man dir da raten, wärst du umgedreht und hättest ihm die Kiste wieder hingestellt.......... aber so, da du selbst schreibst, das du bei der Probefahrt etc. schon Schwierigkeiten mit dem Teil hattest und glaubst, auch ein älteres Fahrzeug muß nicht sauber schalten, so unbefleckt kann man doch gar nicht sein. Suche dir einen freien Schrauber und lasse dir das Teil instandsetzen. Auch muß ich meinen Vorschreiber recht geben, für 5000 € was soll da man da erwarten, so ein Teil sollte man sich nur gönnen, wenn man selbst handanlegen kann.
Ist nicht böse gemeint, aber so ist es halt.

tober am 07 Aug 2016 15:07:56

Letztlich bleibt Dir wohl nix anderes übrig als bei einem Anwalt eine auskunft einzuholen ob es was bringt rechtlich/Anwaltlich etwas zu unternehmen. Es kommt drauf an was im Verkaufsvertrag alles drinnsteht. Und bei einem Mobil welches 29 Jahre ist kann sowas (Getriebeschaden) schon mal passieren. Rudieins liegt wahrscheinlich - für Dich natürlich unschön - auf der richtigen Spur. Da hat der Verkäufer evt. jemanden gefunden der wenig Ahnung von Motoren hat und bei einer "alten Mühle" keinen Fachmann zum Testen rangelassen hat.

topolino666 am 07 Aug 2016 15:09:15

.... nicht so drastisch formuliert wie Rudi - aber in die gleiche Richtung!!
Das "neue" Gewährleistungsgesetz schützt eben den Verkäufer vor Nachforderungen sobald die Kiste vom Hof ist!
Momentan verkauft sich eben JEDES Wohnmobil gut, und wenn Ihr schon bei der Probefahrt was gemerkt hattet - wieso um Gottes Willen habt Ihr das WoMo dann genommen. Die 5000 EUR Kaufpreis lassen mich eher dahin aufhorchen, dass da noch mehr "versteckt" ist -> habt Ihr den Aufbau schon kritisch nach Feuchte untersucht!! :?:

Tipp 1: die Kiste wirklich auf Herz und Nieren prüfen.
Tipp 2: Getriebeschaden prüfen lassen mit KVA.
Tipp 3: Das Geld für Gutachten, RA und Gericht ins Getriebe stecken.

;-)

schnatterente am 07 Aug 2016 15:13:18

Was steht denn so im Kaufvertrag? Bastlerfahrzeug?

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 15:17:56

schnatterente hat geschrieben:Was steht denn so im Kaufvertrag? Bastlerfahrzeug?


Danke für die vorwurfslose Antwort. Ich kann Ihnen gerne den Kaufvertrag zusenden.

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 15:24:28

schnatterente hat geschrieben:Was steht denn so im Kaufvertrag? Bastlerfahrzeug?


Da ich neu im Forum bin, kann ich noch keine Kurznachricht an Sie senden (zu wenig Beiträge um eine Kurznachricht zu verschicken).
Wie ist es am schlausten, Ihnen diesen jetzt zukommen zu lassen?

Vielen Dank schonmal für Ihre Bemühungen!

schnatterente am 07 Aug 2016 15:27:14

Ist ja nicht böse gemeint, ich habe nur gerade aktuell so ein Schild eben in dieser Preisklasse gesehen:


ASM01Concorde am 07 Aug 2016 15:34:45

schnatterente hat geschrieben:Was steht denn so im Kaufvertrag? Bastlerfahrzeug?


Ich habe Ihnen eben den Kaufvertrag an Ihre EMailadresse gesendet, welche auf Ihrer Website angegeben ist.

skysegel am 07 Aug 2016 15:37:35

Moin,
wie das immer so ist: Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung. Verbuch es unter gemachten Erfahrungen. Ich würde erstmal nicht von einem Getriebeschaden ausgehen, sondern von einer abgelutschten Kupplung. Ist auch nicht billig, aber wenn das das einzige Problem bei dem Schätzchen wäre, würde ich mal sagen, bist du mit einem blauen Auge davon gekommen. Irgendwas in Richtung Arglistige Täuschung zu versuchen, wird vermutlich nicht ganz einfach, soll heißen, vermutlich auch nicht billiger als eine neue Kupplung auf eigene Rechnung.

Gruß

Ulli

Pijpop am 07 Aug 2016 15:42:47

Wer den Schaden hat muss für den Spott nicht sorgen.

Gutachten - Anwalt - Gericht: Kosten, Kosten - Ausgang mehr als Ungewiss !!

Schaltprobleme und geschilderte Auffälligkeiten deuten auf defekte Kupplung.
Diese Vermutung von einem Fachmann bestätigen lassen und falls ja reparieren - falls nein: Dann ist guter Rat teuer.

Stephan2703 am 07 Aug 2016 15:43:31

Eines ist klar, ein Rechtsstreit wird ein teures Lotteriespiel. Am Ende steckt ihrf da genauso viel Geld rein wie in die Reparatur ohne das ihr den Ausgang kennt. Ich würde das ganze als Lehrgeld betrachten und selbst Hand anlegen. Z.B. Getriebe selbst ausbauen und dann zum überholen/reparieren geben oder ein Austauschgetriebe besorgen. Neue Kupplung mit rein und fertig. Danach läuft das Fahrzeug wieder.
Wenn sonst alles stimmt lohnt sich der Aufwand.

Trollo am 07 Aug 2016 15:53:36

RA Dähn in Bad Hersfeld am Montag morgen umgehend kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abklären.

Alles andere ist Kaffesatzleserei.

Gruß

Michael

Gast am 07 Aug 2016 15:54:53

Hallo Asm01Concorde,

Zuallererst entschuldige ich mich fremd für den ersten Post den du hier erhalten hast. Muss nicht sein, nicht witzig und überhaupt nicht hilfreich.

Zu deinem Problem meine ich dass ihr für die 5000 hoffentlich ein Schätzchen gekauft habt, welches euch noch viel Freude bereiten wird. Ist ja nicht sehr viel Geld für ein hoffentlich sonst gutes WoMo. Eine kaputte Kupplung kostet nicht viel. Schau mal im Internet in den verschiedenen Portalen nach dem Vergleichstyp für dein Fahrzeug und dann auf eBay nach einem Tauschsatz von LUK. Das ist ein Zulieferer, bekommt man oft aus Lagerbestand recht günstig. Wichtig ist:den kompletten Satz, Kupplung mit Ausrücklager und Kleinkrusch.

In einer freien Werkstatt sollte der Tausch nicht länger als 2 oder 3 Stunden dauern ... ins Getriebe erst mal nur die richtige Menge vom richtigen Öl und schauen ob es dann mit neuer Kupplung funktioniert. Motoröl lass lieber auch gleich wechseln.

Parallel schreib den Spezi Verkäufer mit Anwalts Hilfe an, dass er den Schaden tragen muss. Wenn du Glück hast und er kein Idiot ist übernimmt er die Hälfte.

Kannst nach Kenntnis der genauen Kosten immer noch überlegen ob dir eine Klage mit Risiko den Aufwand wert ist.

schnatterente am 07 Aug 2016 16:06:58

Ich schreib mal hier weiter, da der TE sich hier gemeldet hat. Ich sehe es auch als Lehrgeld und man kann nur das Beste daraus machen. Bei dieser Preisklasse im Nachhinein ewig herum ärgern, ich weiß nicht :? Die 2 bekannten Wohnmobilisten (Forumsmitglied kalimera) können davon ein Lied singen und haben über 3 Jahre prozessiert wegen einem verdecktem Nässeschaden. Da ging es aber um ein paar 10tsd € mehr!

Ein 5000€ Wohnmobil 29 Jahre alt, ist wie ein 2er Golf für 250€ - da kann man nicht so viel erwarten. Aber seht es positiv, nächstes Jahr gibt es das H-Kennzeichen :-)

Im Kaufvertrag stehen 11 Vorbesitzer und auch so einige Mängel rund ums Fahrzeug. Wollt ihr dieses Jahr noch ein paar schöne Tage im Wohnmobil verbringen oder einen fetten Rechtsstreit ankurbeln? Der Kaufvertrag gibt das, glaube ich, nicht her.

Sollte sich dennoch jemand in der Lage fühlen, bitte bei mir per KN melden. Ich leite dann den KV weiter.

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 16:12:51

KudlWackerl hat geschrieben:Hallo Asm01Concorde,

Zuallererst entschuldige ich mich fremd für den ersten Post den du hier erhalten hast. Muss nicht sein, nicht witzig und überhaupt nicht hilfreich.



Vielen Dank für die netten Worte.
Wir sind halt schon sehr lange von Wohnmobilen begeistert, hatten in der letzten Zeit sehr viele Investitionen (eigene Immobilien etc.) und dachten jetzt, dass wir uns nun unser erstes Wohnmobil kaufen. Wir haben Fehler gemacht, blauäugig gehandelt und natürlich jetzt auch daraus gelernt.

Wir werden es so, wie du und deine beiden Vorschreiber es geraten haben, das Getriebe / die Kupplung in Stand setzen und auch eine gütliche Einigung durch unseren Anwalt veranlassen. Wenn der Verkäufer dann wenigstens ein Teil des Reparaturbetrages übernimmt, dann sind wir schon glücklich.

Das wir noch viel investieren müssen, um unser Monsterchen (meine Frau hat es so getauft :) ) wieder schön, sauber und trocken (es ist noch trocken aber alles alt) zu bekommen, war uns klar und das Geld dafür ist da und geben wir auch gerne aus. Auch selber Hand anlegen ist vorab schon klar gewesen und darauf freuen wir uns auch. Es ist schliesslich unser aller erstes, eigenes und wir freuen uns trotz allem.

Nur der Verkäufer und dessen Absicht, den Mangel zu verheimlichen und das WoMo bestmöglich an unwissende Neulinge zu verkaufen, macht uns stinksauer. Solch kriminelle Energie verabscheue ich, weshalb ich ihn einfach nicht "ungestraft" davon kommen lassen möchte. Vielleicht HEUTE etwas überemotional aber reparieren lassen wir es definitiv. In 10 Jahren, wenn wir dann vielleicht schon unser zweites, oder drittes Wohnmobil haben, werden wir rückblickend vermutlich darüber lachen.

Danke nochmals!

Gast am 07 Aug 2016 16:15:17

Nun habe ich vermutlich den passenden Kupplungssatz für 72,-- im Internet gefunden. Bin aber nicht sicher ohne Schlüssel Nummer.

Kupplungssatz Fiat ducato 280 Pritsche 75 PS.

Vielleicht kann jemand dem TE einen Tipp zu einem guten Schrauber in seiner Nähe geben?

Grüße, Alf

Gast am 07 Aug 2016 16:20:38

Noch ein Hinweis von mir:


Such mal nach meinem Thread "Sanierung Rapido Kudlwackerl" hier im Forum, da sind viele Praxistips aus meinen Erfahrungen zur Elektrotechnik drin.

Jetzt aber Tschüss, Alf

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 16:22:01

KudlWackerl hat geschrieben:Noch ein Hinweis von mir:


Such mal nach meinem Thread "Sanierung Rapido Kudlwackerl" hier im Forum, da sind viele Praxistips aus meinen Erfahrungen zur Elektrotechnik drin.

Jetzt aber Tschüss, Alf


Vielen Dank, dass werde ich ganz sicher machen.
Danke und einen schönen Tag dir.

selbstschrauber am 07 Aug 2016 16:25:31

Bekannte Mängel muss der Verkäufer nennen, wenn sie gravierend sind. Ein defektes Getriebe ist gravierend. Nennt er derartige Mängel nicht, handelt er arglistig und der Sachmängelhaftungsausschluß nützt ihm nichs. Das Riesenproblem ist nur, dem Verkäufer nachzuweisen, das er wusste das das Getriebe defekt war. Das er nur wusste, dass es sich manchmal schlecht schalten ließ beweist noch nicht, dass er von einem kapitalen Schaden Kenntnis hatte. Hinzu kommt, dass der Verkäufer behaupten wird, ihr hättet den Schaden bei der Überführung des Womos durch Fehlbedienung selbst verursacht.

Ihr müsst also

1. beweisen, dass ein gravierender Schaden vorliegt und zwar schon seit / Vor der Übergabe an Euch
2. der Verkäufer das wusste und wider besseres Wissen verschwiegen hat.

Vor allem Punkt 2. dürfte schwierig werden, manchmal hat man Glück und findet die Werkstatt, wo der Verkäufer das Womo mit dem Fehler vorgestellt und nach den Kosten der Reparatur gefragt hat, aber ansonsten wird dieser Nachweis sehr schwer und dann kommt noch das mit der Fehlebedienung hinzu.

So lange wie die ganze Auseinandersetzung läuft könnt ihr den Wagen (wenn es Richtung Rückabwicklung geht) nicht nutzen. Das kann bis zu mehreren Jahren dauern.

Daher würde ich erst einmal versuchen herauszufinden, worin der Fehler liegt. Und dann nachfolgend möglichst kostengünstig reparieren. Würde mich zwar ärgern, aber versuchen daraus zu lernen. D.h. nicht auf Versprechungen vertrauen und wenn etwas nicht gescheit funktioniert, lieber die Finger vom Auto lassen.
Berichtet doch bitte wie es weiter / aus ging.

Viel Erfolg

Selbstschrauber

NS

Ich glaube kaum, dass dein Verkäufer sich an den Kosten beteiligt, so wie er reagiert hat....
Und Kupplung würde ich erst mal lassen. Erst kommt die Diagnose und dann die Ersatzteilbestellung

kurt2 am 07 Aug 2016 16:40:11

Hallo ASM01Concord,
grundsätzlich gilt, dass ein Forum in diesen sehr auf den Einzelfall projizierten Fällen lediglich Anhaltspunkte bieten kann.

Der Beitrag von „Selbstschrauber“ verdeutlicht das Problem, allerdings nur, wenn kein Gewährleistungsanspruch besteht.

Zudem ist es notwendig zu erkennen, dass nicht Vermutungen oder eigene Einschätzungen (Zitate: …denn da der Verkäufer Aussendienstler von Beruf ist, verstand er es, Menschen zu irritieren/ ihnen was "auf zu quatschen" oder „….denn da der Verkäufer Aussendienstler von Beruf ist, verstand er es, Menschen zu irritieren/ ihnen was "auf zu quatschen" oder „…..Uns ist ganz klar, dass ihm der Schaden bewusst war, denn….“) sondern ausschließlich beweisbare Fakten zum Erfolg führen.

Vorab 2 grundsätzliche Fragen:
1)
Du hast das Fz „von Privat“ gekauft. Deshalb ist es dem Verkäufer möglich bei entsprechender Formulierung Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen. Um einen Ausschluß zu bewirken müssen diese aber auch rechtswirksam ausgeschlossen werden!
Welche Ausschlußklausel steht denn genau im Kaufvertrag?

Beispiele:
„ unter Ausschluß der/jeglicher Gewährleistung“ oder „gekauft wie gesehen“, oder „gekauft wie Probe gefahren“ oder ähnliches.

2)
Du schreibst Zitat: „Als wir ihn abholten…..“
Bedeutet das, dass mindestens eine zweite Person mit anwesend war, die das Verkaufsgespräch einschließlich der Fragen und Antworten auf Deine Einwendungen mitgehört und vielleicht sogar protokolliert hat?

orgqtreiber am 07 Aug 2016 16:50:41

selbstschrauber hat geschrieben:Ihr müsst also

1. beweisen, dass ...
2. der Verkäufer das wusste und wider besseres Wissen verschwiegen hat.

Vor allem Punkt 2. dürfte schwierig werden, manchmal hat man Glück und findet die Werkstatt, wo der Verkäufer das Womo mit dem Fehler vorgestellt und nach den Kosten der Reparatur gefragt hat,


Hallo,

auch wenn ich kaum verstehen kann, wie man selbst als Neueinsteiger so blauäugig ein Fahrzeug kaufen kann wie im vorliegenden Fall (Auffälligkeiten bei Probefahrt), würde ich mich als Geschädigter genau an Punkt 2. orientieren und anfangen zu recherchieren, ob dieses WoMo bereits mit defekten Getriebe/Kupplung in einer Werkstatt vorgestellt wurde. Ggf. gibt es Hinweise darauf, wo das Fahrzeug bisher gewartet wurde. Eine andere Chance sehe ich kaum

Viel Erfolg!

ASM01Concorde am 07 Aug 2016 16:53:39

Hallo Kurt2 und schonmal vielen Dank, für die Bemühungen.

Zur Frage 1: --> Link
Zur Frage 2: Ja, wir waren sogar zu dritt und jeder hat alles mitbekommen.

kurt2 am 07 Aug 2016 17:10:39

Hallo ASM01Concord,
ok, damit ist der Gewährleistungsanspruch rechtssicher ausgeschlossen.

Nun gilt uneingeschränkt was „selbstschrauber“ in seinem Beitrag geschrieben hat.

Auf Deiner „Haben- Seite“ steht, dass ihr 3 Personen seid, die das Verkaufsgespräch detailliert mitbekommen haben. Trotzdem ist die notwendige Beweisführung nicht einfach und für einen Laien praktisch unmöglich.
Deshalb wirst Du nicht umhin kommen einen auf Kaufrecht spezialisierten RA zu kontaktieren.
Vielleicht hast Du ja eine Rechtschutzversicherung, die in diesen Fällen die Kosten übernimmt.

Viel Glück dabei.

Bastlbernie am 07 Aug 2016 18:20:22

Hallo!
Das nahezu identische "Schicksal" hatten wir mit einem 89er Peugeot Globetrotter.
Auf der Rückfahrt vom ersten Kurzurlaub streikte das Getriebe nach 700km, bei Probe- und Urlaubshinfahrt war alles ok, man steckt halt nicht drin in den alten Kisten, liegenbleiben kann man auch mit einem neuen Ford :twisted:

Der geschilderte Schadenfall erinnert mich an einen ähnlichen Falll hier im Forum (osnamuse), vermutlich ein defektes Pilotlager das bei geringer Erwärmung zu dem Schadensbild führt.

Bei unserem J5 sollte Ein-Ausbau mit neuer Kupplung 1000€ kosten, nur so als Anhaltspunkt....ich hab´s hinterher selber gemacht da die Reparatur des Getriebes nochmal knapp 1000€ gekostet hat....

Viel Erfolg bei möglichen Verhandlungen mit dem Verkäufer!

Gruß, Bernd

Matze665 am 07 Aug 2016 19:13:32

Da ihr den Mängel bei der Probefahrt ja schon festgestellt habt und das Auto trotzdem gekauft habt wird nicht viel zu holen sein.
Habe das erst hinter mir mit einem def Turbolader auch auf der Heimfahrt vom Händler. Gerichtverhandlung nach ca 2 Jahren Auto in der Zeit nicht nutzbar . Zum Schluss Vergleich und 500€ bekommen .Dafür 2 Jahre Wertverlust und ein nicht nutzbares Auto auf dem Hof.
Repariert das Womo selber und hakt die Kosten unter Erfahrung ab.

Rudieins am 07 Aug 2016 19:35:00

Hallo,

man muss auch mal sehen, was das ganze Wohnmobil gekostet hat!? Kann man da wirklich mehr erwarten??? Dafür kriegt man nicht mal E&P Hubstützen eingebaut. Ein neues Dachzelt von Autocamp kostet etwa soviel.

Wenn ich schon nicht mehr Geld ausgeben will, hätte ich mir einen Wohnwagen gekauft, meinen habe ich, er war 10 Jahre alt ohne Schäden, immer in der Garage überwintert, mit Vorzelt und Compressor 18 Ltr. Kühltruhe im Deichselkasten für 4900 verkauft.

Das kommt alles von unserer deutschen Schnäppchenmentalität!!!

Gruß Rudi

Gast am 07 Aug 2016 19:44:33

Hallo Rudi,

Das ist total interressant! Mach doch dazu einen eigenen Thread auf.

Grüße, Alf

Bastlbernie am 07 Aug 2016 20:09:35

Rudieins hat geschrieben:.

.....meinen habe ich, er war 10 Jahre alt ohne Schäden, immer in der Garage überwintert, mit Vorzelt und Compressor 18 Ltr. Kühltruhe im Deichselkasten für 4900 verkauft.

Das kommt alles von unserer deutschen Schnäppchenmentalität!!!

Gruß Rudi


Was hat das mit deutscher Schnäppchenmentalität zu tun wenn du deinen Wohnwagen verkaufst??? :lol:

Oder möchtest du jemandem der ein Haus gebaut, evt. Kinder großgezogen hat und sich nun einen langgehegten Wunsch kostengünstig erfüllen wollte, "deutsche Schnäppchenmentalität" unterstellen???...ein neuer Thread dazu wäre wirklich klasse....

Herzliche Grüße!

wolfherm am 07 Aug 2016 20:13:25

Moderation:Bleibt doch mal beim Thema. Wenn ihr keine zur Frage passenden Antworten habt, macht für euer Problem ein eigenes Thema auf oder haltet die Tastatur still.......


Nille am 07 Aug 2016 20:20:30

Bevor man jetzt den Kopf in den Sand steckt könnte man auch den VK per Einschreiben/Rückschein anschreiben und die Sachlage schildern, ein bissl dick auftragen (Zeugen, Anwalt Rechtsschutzversicherung) und ihm einen Vergleich ohne Anwalt usw. gg. Rückzahlung von 1000 € innerhalb 14 Tagen anbieten. Kostet nicht viel und bringt vielleicht ein bissl was.

brainless am 07 Aug 2016 22:24:49

Hallo ASM01Concorde,

ich schlage folgendes vor:
- Falls ADAC-Mitglied, solltest Du morgen beim Club anrufen und um eine kostenlose Rechtsberatung bitten (Je 1 x Anspruch/Jahr)
- Eine sehr erfahrene und preisgünstige Werkstatt, speziell für die älteren FIATs ist die von Mario Wendt in Schöffengrund (bei Wetzlar).
Wenn das für Dich irgendwie erreichbar ist, solltest Du das Mobil dort zur Begutachtung/Kostenvoranschlag vorstellen.
- Laut Kaufvertrag scheinst Du, auf den ersten Blick, mit "Zitronen zu handeln". Ärger dich kurz und heftig und schau dann nur nach vorne.
- Wenn der Schaden behoben ist, hast Du für die nächsten 29 Jahre wieder eine gut funktionierende Kupplung. Ist das nicht positiv?!


Viel Erfolg,


Volker ;-)

HeikoausBaden am 08 Aug 2016 10:06:18

Wie an anderer Stelle geschrieben, wir sind/waren in der gleichen Situation. Haus gekauft, aufwendig umgebaut, Kinder, usw. Und da will man sich dann mit dem "großen" Traum belohnen. Und auch wir haben leider keinen Dukatensch*****, so dass unser erster Preisrahmen identisch wie der Eure war: EUR 5.000.- Wir haben uns Budget später dann etwas angehoben, aber hätten wir eines gefunden für 5.000.-, wie hätten es genommen.
Ich kann es ebenso gut verstehen, wenn man so "geil" drauf ist, dass man bei der Besichtigung den rosa Filter einlegt und alle Zweifel komplett ausblendet.
Also, mein Verständnis hast Du in jeglicher Hinsicht!
Durch unser Haus-Umbauaktion habe ich eines gelernt: Geld ist die eine Sache. Gehst hin, klagst, hockst Stunden beim Anwalt, setzt Schreiben auf, zahlst, zahlst, zahlst, ärgerst Dich, zahlst, ärgerst Dich, usw., um dann am Schluß mit einem Vergleich rauszukommen und die Nerven kaputt zu haben.
Ich würde es ebenso machen, wie schon vorgeschlagen: Ihn anschreiben und vorschlagen, dass er sich an der Reparatur beteiligt. Selbst wenn es nur ein Fuffi ist.... Sind beim ersten Urlaub 2-3 Kisten Bier! :lol:

Lass Dich nicht ärgern und viel Spaß, wenn der Bock dann läuft!

rkopka am 08 Aug 2016 12:48:48

Waldtroll hat geschrieben:das du bei der Probefahrt etc. schon Schwierigkeiten mit dem Teil hattest und glaubst, auch ein älteres Fahrzeug muß nicht sauber schalten, so unbefleckt kann man doch gar nicht sein.

Wenn es der erste "LKW" ist und dazu noch ein recht alter und man nur noch moderne Fahrzeuge gewohnt ist, dann kann ich mir das schon vorstellen, daß man das so akzeptiert. Mein erstes Womo (VW-LT 1977) war für mich auch was komplett neues. Allein schon die seltsame Schaltung und die hohen Kräfte für Kupplung und Lenkung.

Auch muß ich meinen Vorschreiber recht geben, für 5000 € was soll da man da erwarten, so ein Teil sollte man sich nur gönnen, wenn man selbst handanlegen kann.

Mein letztes (jüngeres) habe ich vor wenigen Jahren um kaum mehr verkauft mit astreinem Motor und Getriebe. Der Käufer hatte auch einen mechanikwissenden Freund dabei, der die Probefahrt gemacht hat. Und leider standen die Käufer nicht derart Schlange.

RK

teuchmc am 08 Aug 2016 15:04:13

Moin! Ich kann Waldtroll nur zustimmen. Auch ein altes Auto muss sich sauber schalten lassen. Ohne Wenn und Aber. Getriebe bleibt Getriebe.
Wenn aber das "Haben-wollen-jetzt-hier und gleich"- Syndrom die Hoheit über den Verstand gewonnen hat, wird es schwierig mit der Objektivität.
Ist jetzt nicht zu ändern. Also "Arxxxbacken zusammen" und durch...... oder mit Abschlag verkaufen.
Sonnigen weiterhin.Uwe

Variophoenix am 08 Aug 2016 16:21:29

Alles gesagt. Ich sage nichts mehr dazu.

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