Wohnmobilsteuer -
Wohnmobile als eigene Fahrzeugart
Die Wohnmobil
Steuer ist immer noch günstiger als die Steuer für das vergleichbare, als KFZ zugelassene, Wohnmobil Basisfahrzeug. Seit 2006 werden Wohnmobile nicht mehr als PKW eingestuft und somit auch nicht mehr nach dem Hubraum des Motors besteuert. Wohnmobile gelten inzwischen als eigene Fahrzeugart und werden nach den Emissionswerten besteuert. Die zu zahlenden Steuern errechnen sich aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und dem Schadstoffausstoß. Gestaffelt ist das Gewicht in 200 Kilogramm-Abschnitten.
Wichtig
o Wohnmobile gelten als eigene Fahrzeugart
o Besteuerung nach Emissionswerten
o Berechnung nach dem Gesamtgewicht und Schadstoffverbrauch
Wohnmobil Steuer nach Schadstoffklassen
Insgesamt gibt es nun 5 Schadstoffklassen: S1, S2, S3, S4 und keine Klasse. Die günstigste Schadstoffklasse ist die Klasse S4. Fahrzeuge mit dem Schadstoffschlüssel S4 stoßen die wenigsten Schadstoffe aus und werden folglich am geringsten besteuert. Geht man von einem Wohnmobil aus, das unter oder bis 2.000 Kilogramm wiegt und in die Klasse S4 eingeordnet wird, so errechnet sich ein Steuersatz von 16 Euro pro 200 Kilogramm. Für ein Fahrzeug, das über 2.000 Kilogramm wiegt, zahlt man 10 Euro pro 200 Kilogramm. Insgesamt darf die Steuerbelastung aber nicht mehr als 800 Euro pro Jahr betragen.
Fahrzeuge mit einem mittleren Emissionsausstoß werden in die Klassen S1 bis S3 eingeordnet. In diesen Klassen bezahlt man für ein Fahrzeug unter oder bis 2.000 Kilogramm 24 Euro pro 200 Kilogramm. Wiegt das Fahrzeug über 2.000 Kilogramm, sind es wiederum nur 10 Euro pro 200 Kilogramm. Für diese Klassen gilt, dass die jährliche Steuersumme nicht mehr betragen darf als 1.000 Euro.
Weniger gut sieht es für Fahrzeuge aus, die keiner Schadstoffklasse zugeordnet sind. Hier müssen Halter für Wohnmobile bis zu 2000 kg je angefangenen 200 kg sogar 40 Euro bezahlen. Zwischen 2000 kg und 5000 kg normalisieren sich die Kosten wieder etwas und man muss nur noch 10 Euro berappen. Bei Fahrzeugen zwischen 5000 kg und 12.000 kg liegen die Kosten bei 15 Euro und bei schweren Wohnmobilen immerhin wieder bei 25 Euro.
Seit Januar 2010 fallen nun auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse S1 in die Besteuerung von Wohnmobilen ohne Klasse. Damit wird es auch hier richtig teuer.
Im Überblick
o Niedrigste Besteuerung in der Schadstoffklasse S4 (jährliche Steuerlast nicht über 800 Euro)
o Wohnmobil bis 2.000 Kilogramm: 16 Euro pro 200 Kilogramm
o Wohnmobil über 2.000 Kilogramm: 10 Euro pro 200 Kilogramm
o Mittlere Besteuerung: S1 und S3 (jährliche Besteuerung nicht über 1000 Euro)
o Wohnmobil bis 2.000 Kilogramm: 24 Euro pro 200 Kilogramm
o Wohnmobil über 2.000 Kilogramm: 10 Euro pro 200 Kilogramm
Was ist wenn das Wohnmobil in keine Klasse passt?
Wohnmobile, die in keine dieser Klassen eingeordnet werden können, haben den höchsten Schadstoffausstoß. Dies sind in der Regel ältere Fahrzeuge, deren Abgasgassystem nicht mehr den neuesten Standards entspricht. Folglich ist die Belastung für die Umwelt um einiges höher als bei neueren Fahrzeugen, deren Kats den neuesten Emissionstechnologien angepasst sind. Da diese Fahrzeuge eine höhere Umweltbelastung hervorrufen, werden sie auch höher besteuert. Daraus ergibt sich, dass für ein Wohnmobil ohne Emissionsklasse bis 2.000 Kilogramm pro 200 Kilogramm 40 Euro fällig werden. Von 2.000 bis 5.000 Kilogramm zahlt der Fahrzeugeigentümer 10 Euro pro 200 Kilogramm. Von 5.000 bis 12.000 Kilogramm werden schon 15 Euro pro 200 Kilogramm fällig. Ab einem Gewicht von über 12.000 Kilogramm berechnet der Fiskus 25 Euro pro 200 Kilogramm. Doch auch hier gilt, dass die jährliche Steuersumme nicht mehr als 1.000 Euro betragen darf.
P.S
habe leider die Quelle vergessen wo ich es herauskopiert habe für mich
Sorry