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Es kommt vor, dass wir auf einem Parkplatz übernachten, nachdem wir nach einer Wanderung oder dem Fotografieren spät am Abend zurück kommen. Dann suchen wir ungern noch einen offiziellen Stell- oder Campingplatz. In der Schweiz und offensichtlich auch in Deutschland darf man zur Erholung auf einem Parkplatz übernachten, so lange es nicht nach Camping aussieht. Wie sieht das mit einem geöffneten Aufstelldach bei z.B. einem Mercedes Marco Polo oder VW California aus; geht das bereits unter die Kategorie "Camping"? Wie sind diesbezüglich die Erfahrungen von anderen Forenbenutzern mit einem Campingbus mit Aufstelldach? (positive und negative Erfahrungen) Ich möchte auf keinen Fall die Diskussion aus dem Thema "Freisteher aufgepasst" neu aufrollen. Ich hätte die Frage auch da stellen könne, doch das Thema ist bereist geschlossen. Grüsse Pascal Moinsen, Erfahrungen keine, weil, wir hatten es nie gemacht. Ist das Dach oben, sieht es iwie gleich nach "Camping" aus. Auch ein Grund, warum wir später auf einen Kasten umgestiegen sind. Sieht nicht so nach Womo und Camping aus und man sieht nicht so direkt, ob bewohnt oder nicht... ;-) Weil...
...da liegst Du falsch, so ist das auch in DE nicht so einfach erlaubt, allerdings ist das Übernachten auch nicht verboten. Der Punkt ist die Unterscheidung zwischen Wohnen , dann ist das eine Sondernutzung (egal ob Stühle draußen sind oder nicht) und zum Allgemeinbrauch welcher durch die StVO gedeckt ist. Ist auch wieder ne Abhandlung für sich... Kommst von ner langen Wanderung zurück und haust Dich in die Falle, Allgemeingebrauch, kochst Du erst was und wäschst Dich, Sondernutzung... Um dem etwaigen Ärger aus dem Weg zu gehen, hatten wir das Dach dann nie aufgestellt. Parkplatz ist nicht Parkplatz... Irgendwo auf einem Waldparkplatz, wo spät eh niemand mehr ist, würde ich mir da keine Gedanken drüber machen, anders in einer Stadt oder einem Touri-Platz auf einem ganz normalen Parkplatz, da würde ich das nicht machen und die Bank zum Bett machen. Das ist einfach ne Frage des Fingerspitzengefühls... LG vom Mikesch
Guten Morgen, das ist so nicht richtig. Allgemeingebrauch und von der StvO gedeckt ist es nur zu "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Damit sind i.d.R. 8 bis 10 Stunden abgedeckt. Allerdings muss die Fahruntüchtigkeit zwingend mit der vorherigen Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen. Und zwar ursächlich. Sollte die Fahruntüchtigkeit durch eine lange Wanderung, Alkoholkonsum oder was auch immer begründet sein....keine Chance. Es zählt nur lange gefahren und eigentlich auf der Durchreise. Dann durch Müdigkeit überrascht. So ist die Rechtslage....was man daraus macht ist jedem selbst überlassen. LG Jo Hallo, ich hatten diesen Fall schon mal, ist allerdings schon `ne Weile her. Mit dem VW Bus auf den Autobahnparkplatz gefahren weil ich müde war. Da auf der Rückbank die Kinder im Kindersitz schliefen, hab ich das Dach aufgestellt um mich hoch zu legen. Am Morgen dann klopfte es an der Tür und die Freunde von (damals) Grün / Weiß knöpften mir 20,- DM, wegen Camping, ab. Hätte ich das Dach unten gelassen, wäre garnix passiert (so der Polizist damals). Der nächste Bus wurde dann einer mit festem Hochdach :D Vielen Dank für Eure Meinungen, interessant vor allem die praktische Erfahrung von Ralf. :) Dann werden wir das weiter so handhaben und an kritischen Stellen das Dach geschlossen halten. Dann sieht der Marco Polo wie ein ganz normaler Lieferwagen/Van aus. Ein Hochdach ist für uns aus verschiedenen Gründen keine Option. Den Punkt unter welchen Erschöpfungsumständen ein Übernachten genau erlaubt ist, wollte ich an dieser Stelle eigentlich Aussen vor lassen, darum ging es mir im Prinzip nicht. Ich hätte die Einleitung mit dem Wandern an dieser Stelle auch weglassen können... ;) Grüsse Pascal Moin,
Kannst Du mir eine gesetzliche Grundlage nennen? Oder überhaupt ein Gesetz oder Verordnung wo das steht? Ich würde das gerne nachlesen wollen :-) LG vom Mikesch
Hallo Pascal, das wird sicher das beste sein. Ein aufgestelltes Hochdach ist sicher nicht nur für mich DER Inbegriff für Camping. Das wäre nur noch zu toppen, indem du ein Zelt auf dem Parkplatz aufbaust..... ;D Gruß Roman
Ist hier im zitierten Urteil alles nachzulesen. --> Link LG Jo kybernaut schrieb: Ist hier im zitierten Urteil alles nachzulesen. --> Link der Hammer finde ich das was unter 10 steht:
Danach würde man als Freisteher tatsächlich in 99% der Fälle eine Ordnungswidrigkeit begehen. Wenn man auf nummer sicher gehen wollte müsste man: - Zunächst Parkplatz1 nähe Restaurant wählen. - Anschließend um Mitternacht weiter zu P2 fahren (trotz Alkohol :oops: ) und so tun als käme man nach einer langen Reise gerade hier an. - Um 8 Uhr morgens weiter fahren zu P3 um dann dort zu duschen und zu frühstücken - bevor man dann endgültig weiterfährt. Gruß Andreas Die Richter machen hier mal wieder aus einer Mücke einen Elefanten. Also, vor dem Schlafen gehen eine Story auswendig lernen. :D Das parken ist ein Abstellen eines betriebsbereiten Fahrzeuges, welches ohne weitere Handlungen sofort wie üblich wieder seinen Betrieb aufnehmen kann. Dies ist bei aufgestelltem Dach nicht der Fall, da eine zusätzliche Handlung notwendig ist, dies geht über das allgemeine Art des Parken hinaus.
Genau so ist es. Die Rechtslage ist da eindeutig. Die Frage ist immer, wo mache ich es und könnte es jemand stören. Wenn ich mich dann auf nen Parkplatz direkt neben einen CP oder SP stelle, wird es immer einen (CP/SP-Betreiber, Gemeinde...) geben der seine Investition schützen will. Wenn weit und breit nichts ist, wird es wahrscheinlich auch keinen geben der sich die Mühe mach und nen Strafzettel ausstellt. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo der Strafzettel bezahlt und unter "Sonstige Kosten im Urlaub" verbucht wird, wird auch kein Richter damit behelligt. Doof sind die, die sich nach einer solchen Aktion durch alle Instanzen klagen, verlieren und mit dem Gezeter schlafende Hunde wecken. AntonCoeln, danke für den Hinweis, das leuchtet ein. Zum zitierten Urteil : Interessant.. Aber ich hätte an dieser Stelle die 35€ gezahlt und meinen Urlaub weiter genossen.. Das zitierte Urteil trifft nur auf Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die kurz nach dem "Beitritt" dieses "Landschaftschutzgesetz" 1:1 übernommen haben, zu! G.G. hallo, trifft auf Eingangsfrage nicht so ganz zu, aber etwas schon, soll als Erfahrung dienen: Meersburg vor ca. 15 Jahren, Parkplatz direkt am See nahe am Ort mit 2m-Barke, es war sauheiß, ich fuhr mit VW-California unten durch und hatte trotz Hitze das Aufst.dach unten, um nicht aufzufallen. Spät abends, der Pplatz war fast leer, machte ich das Dach hoch. Polizei kam gegen 0 Uhr, freundlich und durchaus rhetorisch gut geschult. Kurz und gut: ich musste weg, ein benachbarter Hotelier hatte die Polizei gerufen. Der Polizist sagte noch am Schluss: "wir kommen am Ende unserer Tour nochmals vorbei, sollten Sie immer noch stehen, werden wir Sie direkt zur Weiterfahrt auffordern, weil der Hotelier bekannt ist für seine Hartnäckigkeit". Ich musste immerhin nichts bezahlen und für weitere Diskussionen morgens evtl. gegen 3 Uhr hatte ich absolut keine Lust.
Salut Roman Du hast die Markise, Grill und das Schwimmbecken vergessen :)
Doch, es sind genau diese Erfahrungen, nach denen ich gesucht habe :) Grüsse Pascal Wir dürfen uns nichts erlauben und werden für jede Kleinigkeit bestraft. Andere können sich alles erlauben und ganze Dörfer verwüsten. Dass man sich über ein geöffnetes Aufstelldach "sorgen" machen muss, finde ich traurig. PS: ich gucke grad wegen einem Hymer Camping Car mit Aufstelldach :ja: Um auf den Eingangsthread zurück zu kommen ... Ich denke, dies kann man nicht pauschal beantworten. Wie schon von einem anderen user angemerkt, auf irgendwelchen abgelegenen Wanderpakplätzen wird es niemanden interessieren. Ich bin hier in D viel gewandert und da gibt es so viele abgelegene Parkplätze bei denen sich niemand dafür interessieren wird. Hier bei uns im Ort wird es auch niemanden interessieren. Selbst auf dem Parkplatz an dem die Polizeiwache liegt dürfte man kein Problem bekommen. Aber wir sind ja auch kein Touristenort wo die Chance besteht, dass aus einem Campingbus viele werden. In touristisch erschlossenen Orten wird dies völlig anders aussehen. Wenn dann morgens auf dem Parkplatz am Ostseestrand 37 Campingbusse stehen ... nein, sowas kann die Kurverwaltung nicht dulden. Anders erlebt in Capbreton in Frankreich. Neben dem SP ist ein Parkplatz mit Teppichstange. Der ist Abends dann komplett mit Campingbussen bevölkert, es wird gekocht etc ... ab und an dreht die Gendarmerie ihre Runden, aber weggejagt wurde nie jemand.
Wie sieht das denn aus wenn man garnicht schläft, sondern nach der Ankunft die Party steigen lässt und nächsten Morgen in die Kissen sinkt. Übernachtung ist das ja wohl nicht, oder wenn immer einer wach ist ? Ich fahre zB sehr gerne nachts, wesentlich weniger los.
Wie sieht das denn aus wenn man garnicht schläft, sondern nach der Ankunft die Party steigen lässt und nächsten Morgen in die Kissen sinkt. Übernachtung ist das ja wohl nicht, oder wenn immer einer wach ist ? Ich fahre zB sehr gerne nachts, wesentlich weniger los. Übertagung habe ich jedenfalls nie gehört. Hihi, das ist Wortklauberei :D Versuchs mal der Ordnungsbehörde zu erklären. Und dem Threadstarter hilfts leider auch nicht weiter. Wir haben mit dem Bussi oft in Städten am Straßenrand geschlafen, aber das Dach blieb immer unten und die Vorhänge geschlossen. Wie Gotthilf gesagt hat,die Entscheidung betrifft nur den Geltungsbereich des Landesnaturschutzgesetzes in Schleswig-Holstein. Moin,
das ist so nicht richtig. Es wird eine Abgrenzung zwischen Allgemeingebrauch und Sondernutzung vorgenommen. Dadurch wird das Landesnaturschutzgesetz anwendbar. Die Einlassungen haben ansonsten bundesweite Auswirkungen. LG vom Mikesch
Das ist was für Winkeladvokaten :D Wer länger als drei Minuten hält, der parkt. Wer nicht schläft kann sofort wegfahren, parkt also und übernachtet nicht. Am Tage interessiert es die Bullei nicht wo ein Womo parkt. Könnte funktionieren...aber wo steht das man schlafen muss? Das Verlassen des Fahrzeuges ist wohl ausschlaggebend. Also kann man ruhig schlafen, man darf aber nicht reagieren wenn die Behörde kommt. Wenn keiner aufmacht ist auch keiner drin :D Mikesch, andere Bundesländer haben andere Landschaftschutzgesetze. Man müßte in jeweiligen Rechtsbereich sich schlau machen. Ich denke, alle anderen deutschen Länder sind toleranter. G.G. Hallo,
Ist so auch nicht mehr ganz richtig, da es seit 2010 ein "Bundesnaturschutzgesetz" gibt, dass den Ländergesetzen übergeordnet ist. Diese müssen angepasst werden, was aber noch nicht überall passiert ist. Man kann also davon ausgehen, dass Bundesweit so entschieden wird.
Ja, das Bundesnaturschutzgesetz gibt es, darin ist aber bezüglich des "Freistehens" nichts geregelt. Das ist Ländersache. G.G.
Manchmal steht das Womo mehrer Tage vor dem Haus auf dem Parkstreifen, wenn mal Besuch kommt, schlafen die auch mal ne Nacht drin. Hat bis jetzt noch keinen gestört. Muss wohl immer so einer mit Blockwartmentalität rumlaufen. Der bekommt dann Giersch über den Zaun in den Garten. Ich Übernachte auch oft auf Parkplätzen und ja ich stelle mir auch einen Stuhl vor die Tür auf dem ich zum rauchen sitze da ich leider nur noch ein Bein habe. Meist lässt mich die Rennleitung in ruhe kommt halt immer darauf an wie der gerade so drauf ist und wie man mit denen umgeht. Mit freundlichkeit kommt man schon sehr weit und wenn alles nichts hilft fahre ich halt nach einer Zigarette weiter und suche mir ein anderen Parkplatz. Man sollte halt immer darauf achten das man nicht in der nähe eines Hotels oder im Naturschutzgebiet steht. |
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