Hey Gemeinde
kommen grad aus Schweden zurück, im Gepäck eine "Parkeringsanmärkning" aus Söderköping.
600 SEK wegen Nichteinhaltens von 10m Abstand zu einer Kreuzung.
Wir hätten den Abzockeobulus ja berappt, aber da steht nur ne Kto-Nr. für "Felparkeringsavgiften" auf der Rückseite
und ohne Internetzugriff gibts keine IBAN und BIC.
Nach reichlich Recherche in älteren freds tendiere ich zur Vogel-Strauss-Taktik, erst mal abwarten,
zumal die erst jetzt mutmasslich erkannte Zahlungsfrist von 8 Tagen verstrichen ist.
Hat jemand Erfahrung aus jüngerer Zeit ? Mit was dürfen wir rechnen ?
Mit Vollstreckung bei neuer Einreise und falls ja, wie lang sind die Vollstreckungsverjährungsfristen ?
Dankend im voraus für hilfreiche Anmerkungen
Andi

