Wollmilchsau am 18 Sep 2016 08:40:56 Hallo, ich bin Andre aus MS in NRW und neu in der Womoscene. Ich habe da mal ein paar Fragen, die ihr mir bestimmt beantworten könnt. 1. Mir ist aufgefallen, das viele Womo´s angeboten werden mit mehreren Sitzplätzen eingetragen die aber nur vorne 2 Sicherheitsgurte haben. Brauchen die Insassen hinten keine Gurte? 2. Ist doch wohl ein Gerücht, dass man während der Fahrt sich im Womo zum schlafen hinlegen darf, oder? (natürlich nicht als Fahrer! :) ) 3. Was für Strafen stehen auf wildes Campen? Ich meine damit, wenn ich heimlich in einem Wohngebiet eine Nacht parke und übernachte. 7m Womo, kein unauffällige Bulli. Danke und Gruß Andre
Gast am 18 Sep 2016 08:56:54 Moin, 1. Das betrifft nur alte Fahrzeuge . Diese haben schonmal mehr Personen eingetragen bzw sitze als Gurte vorhanden sind!
2. Ja.... Gerücht . Kann aber in anderen Ländern anders aussehen! Die Mitreisenden Personen müssen auf die eingetragenen sitzmoglichkeiten verbleiben. Wenn Gurte vorhanden , müssen diese benutzt werden.
3. Strafen ... Weis ich nicht. Musst aber hier dabei schreiben welches Land. Dein Beispiel "heimlich" ( süß :razz: ) wäre eh kein campen sondern parken. Also legal solange man an dieser Stelle parken darf. In Deutschland stehen genügend Stellplätze parat um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen !
Gruss
bob1968 am 18 Sep 2016 09:51:58 Hallo,
zu 1.: Ab 20.10.2007 ( Tag der ersten Zulassung) sind Sitze quer zur Fahrtrichtung ohne Gurte nicht mehr zulässig.
Bei mir sind es 2 Gurte vorne, 6 eingetragene Sitzplätze und 4 Schlafplätze. Erstzulassung ist 2006!
Der "Freundeskreis" im nahen Umfeld hat sich durch die fehlenden Gurte rapide verringert! ;D
Viele Grüße
Robert
andwein am 18 Sep 2016 11:37:06 Wollmilchsau hat geschrieben:1. ...mehreren Sitzplätzen eingetragen die aber nur vorne 2 Sicherheitsgurte haben. Brauchen die Insassen hinten keine Gurte? 2. ...dass man während der Fahrt sich im Womo zum schlafen hinlegen darf, oder? 3. Was für Strafen stehen auf wildes Campen? Danke und Gruß Andre
Zu 1. Alle mitfahrende Insassen müssen während der Fahrt angegurtet sein zu 2. Alle mitfahrende Insassen müssen während der Fahrt angegurtet sein, auch wenn Sie schlafen zu 3. Hängt davon ab warum und wo man steht, Parkplatz oder Naturschutzgebiet oder im Parkverbot, nur zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit, etc Gruß Andreas
Gast am 18 Sep 2016 17:26:55 andwein hat geschrieben:Zu 1. Alle mitfahrende Insassen müssen während der Fahrt angegurtet sein zu 2. Alle mitfahrende Insassen müssen während der Fahrt angegurtet sein, auch wenn Sie schlafen
Zu 1. Das ist so nicht ganz richtig, da der TE nichts zum Baujahr der Wohnmobile gesagt hat. Bei Wohnmobilen über 2,8 t gibt es erst ab 1992 überhaupt eine Gurteinbaupflicht, also nicht nur hinten, sondern auch vorne. Unser Transit von 1978 hat nirgendwo Gurte und trotzdem fünf eingetragene Sitzplätze. Zu 2. Ich bin mir nicht sicher, denke aber, dass dies eine Grauzone ist, da in LKW der Beifahrer die Schlafkoje während der Fahrt benutzen darf -bzw. zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit sogar muss-, ohne dass Gurte oder Fangnetze vorgeschrieben sind. Ich kenne keine Vorschrift, die dies explizit für Wohnmobile anders regelt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren (bitte mit Quellenangabe!).
soul am 18 Sep 2016 19:59:16 es muss nicht etwas ausgeschlossen werden, damit es NICHT erlaubt ist. es muss nirgends stehen, dass ich am dach eines autos während der fahrt NICHT sitzen darf. §21 der StVO - hier steht WAS erlaubt ist - alles andere ist eben nicht erlaubt.
lg
Gast am 18 Sep 2016 22:11:29 Wenn Du schon §§ anführst, solltest Du sie wenigstens gelesen -und verstanden- haben. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. (...)Oder willst Du mir erzählen, dass ich in meinem Wohnmobil gar nicht fahren darf, weil keine Gurte montiert sind? Seltsam, dass das beim TÜV oder bei Kontrollen noch nie jemand gemerkt bzw. bemängelt hat... Und während meiner Zeit als Transportunternehmer bin ich in -zig Kontrollen gekommen, bei denen der Beifahrer selig in der Koje gelegen und geschlafen hat. Das er nicht auf dem Dach hätte liegen dürfen, darin hast Du allerdings Recht :D :D :D
soul am 19 Sep 2016 10:32:58 da hast recht. verstehen muss man es auch: Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sindkann nirgends schlaf/liegeplätze lesen. nur weil es bei kontrollen keiner bemängelt hat, muss es nicht zwangsläufig erlaubt sein. zitate: Bleibt am Ende die Auslegung bei einer Kontrolle. Es gibt deutsche Polizisten, die glatt ein Bußgeld verhängen, weil sie es selbst nicht besser wissen und von einer Gurtpflicht ausgehen, was ein Sitzen impliziert, sagt ein Insider aus NRW. Meist wird ein schlummernder Mitfahrer auf der Liege offenbar toleriert, auch weil es wichtigere Dinge zu kontrollieren gibt. Doch wer es böse meint, greift gern auf technische Vorschriften zurück. Da wird eine hinten liegende Person dann schnell zur Ladung – und die muss auf jeden Fall gegurtet werden.ansonsten gibts hier Richtlinien für Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen --> Linkwas aber alles nichts mit einem wohnmobil zu tun hat, da hier rein gar keine sicherung für irgendwas im schlafberiech verbaut ist.
bernie8 am 19 Sep 2016 11:11:40 Hallo Soul,
das mit den Liegeplätzen wüßte ich jetzt auch nicht.
Aber was die Sitzplätze angeht hat Klaus recht. In Fahrzeugen in denen Bauartbedingt keine Gurte erforderlich waren (Stichtag siehe oben). (z.B. Sitzbänke entgegen der Fahrtrichtung) dürfen die Anzahl "eingetragener" Personen befördert werden. Unser LMC hatte 6 eingetragene Sitzplätze. 2 Fahrerhaus (Dreipunktgurte), 2 Dinette in Fahrtrichtung (Beckengurte) und 2 Dinette gegen Fahrtrichtung (ohne Gurte) alles zulässig.
Ob man das verantworten möchte steht auf einem anderen Blatt.
Gast am 19 Sep 2016 13:16:59 Obwohl sich die Diskussion inzwischen etwas von der Eingangsfrage entfernt, möchte ich doch noch einmal auf die folgende Aussage eingehen: soul hat geschrieben:es muss nicht etwas ausgeschlossen werden, damit es NICHT erlaubt ist. es muss nirgends stehen, dass ich am dach eines autos während der fahrt NICHT sitzen darf. §21 der StVO - hier steht WAS erlaubt ist - alles andere ist eben nicht erlaubt.
Diese Auffassung würde unser gesamtes Rechtssystem auf den Kopf stellen und ist daher falsch; es ist eben nicht "alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist", nach unserem Rechtssystem ist das Gegenteil der Fall. Ein einfaches Beispiel: Zwar ist schon das In-die-Hand-nehmen eines Handys während der Fahrt verboten, man darf aber z.B. in ein Diktiergerät sprechen oder sich während der Fahrt rasieren -was Beides bestimmt ebenso ablenkt wie mit dem Handy telefonieren-, eben weil es nicht explizit verboten ist. Auch die Benutzung eines CB-Funkgeräts während der Fahrt fällt ausdrücklich nicht unter das Handyverbot, obwohl in der Funktion praktisch kein Unterschied besteht...
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