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Neuwertversicherung


rasenderkerl am 20 Sep 2016 16:32:18

Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob einer eine Übersichtsicht der einzelnen Versicherungen hat, bezüglich der laufzeit der Neuwertentschädigung. Bei RMV beträgt die Laufzeit 12 Monate, bei der HUK 18 Monate. Ich habe im Netz gelesen, das es auch Versicherungen gibt, bei der die Laufzeit 24 Monate beträgt. Ich finde aber die Vericherungen nicht. Weiterhin wollte ich nachfragen, ob es Versicherungen gibt die den Neuwert eines Fahrzeuges auch darüber hinaus versichert!
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen
Gruß
Christoph

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rossifumi am 12 Mär 2017 13:19:40

hier gabe es zwar keine Antwort,
aber es würde mich zwecks neuem Reisemobil auch interessieren, welche Versicherung merh als 12 Monate Neuwertentschädigung anbietet.
Gruß
Rossi

uganu am 12 Mär 2017 14:50:40

Hallo Christoph,

In den Vergleichsportalen kannst du auf die Leistungsübersicht selektieren und vergleichen.
Bitte aber mehrere Vergleichsportale ausprobieren da die Leistungen unterschiedlich sind bzw. die Portale nicht immer alle Anbieter im Portfolio haben.
Meine Versicherung hat 18 Monate Neupreisentschädigung und 12 Monate Kaufwertentschädigung. War meiner Erfahrung her das Maximum wird aber von mehreren Versicherungen angeboten.

Gruß
Uwe

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rossifumi am 12 Mär 2017 15:28:56

uganu hat geschrieben:Meine Versicherung hat 18 Monate Neupreisentschädigung und 12 Monate Kaufwertentschädigung.

Welche wäre das als Beispiel?
Habe schon einiges an Vergleichsportalen besucht, aber an die Info ist schwer zu kommen :( .

rasenderkerl am 12 Mär 2017 20:00:02

Hallo zusammen,
es ist unheimlich schwer, die Unterschiede herauszufinden, auch bezüglich der Einstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einen Unfall. Ich finde die RMV ist nicht schlecht aber hat nur 12 Monate Neuwertentschädigung. Bei einem Schadensfal an der Windschutzscheibe ist die Höhe der Entschädigung auch nicht begrenzt.
Vielleicht könnt ihr mir eine bessere Versicherung benennen!

Gruß
Christoph

uganu am 14 Mär 2017 07:58:43

rossifumi hat geschrieben:Welche wäre das als Beispiel?
Habe schon einiges an Vergleichsportalen besucht, aber an die Info ist schwer zu kommen :( .


Hallo Rossi,

ich bin bei der WGV im Optimaltarif nicht Basistarif.
Du kannst in den Vergleichsportalen die günstigen ( heißt nicht immer billig) Versicherungen untereinander vergleichen und in den Details der Leistung pro Versicherung dir dann die Neupreisentschädigung bzw. Kaufwertentschädigung anzeigen lassen.
Gruß
Uwe

udob am 14 Mär 2017 08:11:35

Ich bin bei der HUK Coburg, die hatte vor 3 Jahren das für mich beste Angebot, wobei die Prämien bei einigen anderen Versicherungen ähnlich waren, die sonstigen Konditionen waren aber insgesamt für meinen Fall besser.
Das erste Mobil hatte ich bei der RM (Kravag), das war seinerzeit das günstigste, weil die dort für Anfänger gleich eine großen Rabatt eingeräumt hatten, mittlerweile haben viele Versicherungen mehr Schadensfreiheitsklassen eingeführt und unterschiedliche Rückstufungen. Auch die Art der Erstattung von bestimmten Schäden ( Hagel, Glas- etc., mit oder ohne Reparatur) ist recht unterschiedlich.

Man muss schon genau hinsehen und sich nicht unbedingt vom ersten Preis beeindrucken lassen.
Ich war übrigens mit der Kravag seinerzeit sehe zufrieden, auch mit der Schadensabwicklung ( mich hat es mit Hagel 3 Mal erwischt), nur als ich nach 12 Womo-Jahren eine neuen Versicherung abschließen musste waren meine Voraussetzungen andere.

carwalle am 14 Mär 2017 09:59:00

Hallo,
die Versicherungen mit einer Neuwertentschädigung würden mich auch interessieren. In dem Angebotsdschungel im Internet kursieren zum Teil unterschiedliche Angaben, die nur schwer zu selektieren sind. Zum Bsp. habe ich bei einerer Recherche gelesen, dass die HUK eine Neupreisentschädigung für Wohnmobile anbietet. Bei genaueren Hinschauen auf die Versicherungsbedingungen bezieht sich die Neupreisentschädigung explizit auf PKW's. Ein Anruf bei der HUK bestätigte das. Also bitte teilt allen Interessierten die Versicherungen mit, die eine schriftliche Neupreisentschädigung in Ihren aktuellen Versicherungsbedingungen enthalten haben.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße, Carsten

uganu am 14 Mär 2017 14:10:19

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung gilt die Neuwertversicherung auch für Sonderkfz Wohnmobil.

Gruß
Uwe

VS1400 am 24 Mär 2017 10:07:46

Guten Morgen,

ich habe mir einmal die Versicherungsbedingungen bei der Coburger Versicherung angeschaut. Auf Seite 15 unter dem Punkt "A.8.2.3" zum Thema Kasko Plus steht:
"Erweiterte Neupreisentschädigung"
"Für die Neupreisentschädigung gilt abweichend von A.2.6.1 b anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 24 Monaten"

Das sollten dann also 2 Jahre mit dem Kasko Plus Baustein sein.

Viele Grüße

Volker

VS1400 am 11 Apr 2017 10:42:21

Hallo,

ich habe jetzt versucht von den Coburgern eine Bestätigung der "erweiterten Neupreisentschädigung" bei der Kasko Plus für Wohnmobile zu bekommen.
Die Antwort aus Coburg: Die erweiterte Neupreisentschädigung gilt nicht für Wohnmobile!

Also keine 2 Jahre für Wohnmobile!

VG
Volker

rasenderkerl am 11 Apr 2017 20:23:30

Hallo Volker,
danke ich habe bei der RMV abgeschlossen!
Gruß Christoph

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